IRW-PRESS: Hawkmoon Resources Corp.: Hawkmoon Resources beantragt Bohrgenehmigung

VANCOUVER, BRITISH COLUMBIA- 4. Mai 2021: Hawkmoon Resources Corp. (CSE:HM) (Hawkmoon oder das
Unternehmen) freut sich bekannt zu geben, dass das Unternehmen einen Antrag auf Genehmigung von
Diamantbohrungen (die Genehmigung) in seinem Konzessionsgebiet Wilson (das Konzessionsgebiet Wilson)
gestellt hat. Das Konzessionsgebiet liegt in der Township Verneuil, fünfzehn Kilometer
östlicher der Stadt Lebel-sur-Quévillon und 150 Kilometer nordöstlich der
Bergbaugemeinde Val dOr. Hawkmoon hat den Antrag über einen erfahrenen Vermittler aus Val-dOr
(Québec), die Firma GFE Exploration and Forestry Services, eingebracht. Sofern der Antrag
genehmigt wird, erwirbt Hawkmoon damit die Berechtigung zur Durchführung von Bohrungen
über bis zu 5.000 Meter in neunundzwanzig (29) Diamantbohrlöchern (das Bohrprogramm).

Ziele des Bohrprogramms
Das Unternehmen verfolgt mit dem Bohrprogramm fünf vorrangige Ziele, die nachfolgend
beschrieben werden. Siehe auch Abbildung 1, in welcher die Standorte der verschiedenen Goldvorkommen
im Konzessionsgebiet Wilson dargestellt sind. 

1. Untersuchung einer Reihe von historischen Bohrabschnitten aus den Vorkommen bei Toussaint und
Midrim
2. Sondierung des Potenzials für eine Verbindung zwischen den Vorkommen bei Toussaint und
Midrim
3. Bohrungen unterhalb der historischen Grabungen im Bereich der Vorkommen bei Toussaint
4. Prüfung der Möglichkeit, die Vorkommen bei Toussaint in westlicher Richtung und die
Vorkommen bei Midrim in östlicher Richtung zu erweitern
5. Bestätigung und möglicherweise Erweiterung der Vorkommen bei Moneta-Porcupine
South

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Abbildung 1: Lageplan mit den Goldvorkommen und Diamantbohrungen im Konzessionsgebiet Wilson

Hawkmoon hat die Absicht, sich auf drei Bereiche des Konzessionsgebiets Wilson zu konzentrieren.
Der erste befindet sich zwischen den Goldvorkommen bei Toussaint und Midrim. Der zweite betrifft die
Geologie des Wirtsgesteins im Bereich der Nase der großen Verwerfung, welche die Vorkommen bei
Toussaint und Moneta-Porcupine South voneinander trennt. Der dritte befindet sich in den alten
Grabungen im Bereich der Vorkommen bei Toussaint.

Herr Branden Haynes, President von Hawkmoon, erklärt: Wir gehen davon aus, dass wir in
unserem kürzlich erworbenen Konzessionsgebiet Wilson bereits in diesem Sommer mit den Arbeiten
beginnen können. Einer der vielen Gründe, warum wir uns für eine Exploration in
Quebec entschieden haben, besteht darin, dass die Provinz ihre Bohrgenehmigungsverfahren sehr
effizient gestaltet. Das Unternehmen ist zurzeit mit der Auswertung der verfügbaren Daten zur
Planung eines umfassenden Arbeitsprogramms befasst.

Über Hawkmoon Resources
Hawkmoon hat vor Kurzem seine Börsenzulassung erhalten. Das Hauptaugenmerk des Unternehmens
ist auf seine zwei Goldprojekte in Quebec gerichtet, die im Grünsteingürtel Abitibi -
einer der weltweit größten Goldlagerstätten - liegen. Beide Goldprojekte sind an von
der Regierung unterhaltene Straßen angeschlossen und befinden sich in unmittelbarer Nähe
zueinander östlich der Ortschaft Lebel sur Quévillon. 

Qualifizierter Sachverständiger
Die Fachinformationen in dieser Pressemeldung wurden von Thomas Clarke, P.Geo., Pr.Sci.Nat.,
geprüft und genehmigt. Herr Clarke ist ein qualifizierter Sachverständiger (Qualified
Person) im Sinne von NI 43-101 sowie ein Director und Vice President of Exploration von
Hawkmoon.

HAWKMOON RESOURCES CORP.,
FÜR DAS BOARD
Branden Haynes
Branden Haynes, Chief Executive Officer

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemitteilung enthält "zukunftsgerichtete Informationen" im Sinne der geltenden
kanadischen Wertpapiergesetze, die auf Erwartungen, Schätzungen, Prognosen und Interpretationen
zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung basieren. Die in dieser
Pressemitteilung enthaltenen Informationen über den Antrag des Unternehmens auf eine
Bohrgenehmigung für das Grundstück Wilson, seine Pläne für ein Bohrprogramm im
Sommer 2021 auf dem Grundstück Wilson sowie über den Umfang, den Schwerpunkt und den
Zeitplan dieser Programme und Aktivitäten sowie alle anderen hierin enthaltenen Informationen,
die keine historischen Fakten darstellen, können "zukunftsgerichtete Informationen" sein. Jede
Aussage, die Diskussionen in Bezug auf Vorhersagen, Erwartungen, Interpretationen,
Überzeugungen, Pläne, Projektionen, Ziele, Annahmen, zukünftige Ereignisse oder
Leistungen beinhaltet (oft, aber nicht immer, unter Verwendung von Formulierungen wie "erwartet",
oder "erwartet nicht", "wird erwartet", "interpretiert", "Ansicht des Managements", "erwartet" oder
"erwartet nicht", "plant", "Budget", "geplant", "prognostiziert", "schätzt", "glaubt" oder
"beabsichtigt" oder Abwandlungen solcher Wörter und Phrasen oder die Angabe, dass bestimmte
Handlungen, Ereignisse oder Ergebnisse "eintreten" oder "erreicht werden könnten",
"würden", "könnten" oder "werden") sind keine Aussagen über historische Tatsachen und
können zukunftsgerichtete Informationen sein. Diese "zukunftsgerichteten Informationen"
basieren auf den begründeten Annahmen und Schätzungen des Managements von Hawkmoon zum
Zeitpunkt der Erstellung dieser Annahmen und Schätzungen und beinhalten bekannte und unbekannte
Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren, die dazu führen könnten, dass die
tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge von Hawkmoon wesentlich von jenen abweichen,
die in diesen "zukunftsgerichteten Informationen" zum Ausdruck gebracht oder impliziert werden.
Solche Faktoren beinhalten unter anderem Risiken in Bezug auf die Fähigkeit der
Explorationsaktivitäten (einschließlich der Bohrergebnisse), die Mineralisierung genau
vorherzusagen; die Fähigkeit von Hawkmoon, weitere Explorationsaktivitäten
abzuschließen, einschließlich der geplanten Bohrungen und Schürfprogramme; und die
Fähigkeit von Hawkmoon, erforderliche Genehmigungen zu erhalten und die Programme zu den
angekündigten Bedingungen abzuschließen. Obwohl die in dieser Pressemitteilung
enthaltenen zukunftsgerichteten Informationen auf jenen Annahmen beruhen, die das Management zu
diesem Zeitpunkt für vernünftig hält, kann Hawkmoon den Aktionären und
potenziellen Käufern seiner Wertpapiere nicht versichern, dass die tatsächlichen
Ergebnisse mit den zukunftsgerichteten Informationen übereinstimmen werden, da es andere
Faktoren geben kann, die dazu führen, dass die Ergebnisse nicht wie erwartet, geschätzt
oder beabsichtigt ausfallen. Hawkmoon übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit
und Vollständigkeit jeglicher zukunftsgerichteter Informationen und verpflichtet sich nicht,
solche zukunftsgerichteten Aussagen oder hierin enthaltene zukunftsgerichtete Informationen zu
aktualisieren oder zu überarbeiten, um neuen Ereignissen oder Umständen Rechnung zu
tragen, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

Nähere Informationen erhalten Sie über Branden Haynes, Chief Executive Officer und
Director, per E-Mail an branden@hawkmoonresources.com oder telefonisch unter der Rufnummer
604-817-1595. 

Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird,
ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur
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