DYNAM JAPAN Holdings Co., Ltd. gab bekannt, dass DAIL (eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des Unternehmens) am 30. Juni 2023 (nach Börsenschluss) einen Rahmenvertrag mit SAIL in Bezug auf (1) Flugzeugbeschaffungsdienste, (2) Leasingmanagement und technische Dienstleistungen, (3) Wiedervermarktungsdienste, (4) Ablöse- und außerplanmäßige Dienstleistungen und (5) Geschäftsberatungsdienste abgeschlossen hat, die DAIL von Zeit zu Zeit während der Laufzeit für SAIL erbringen wird. SAIL ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von SAC (einem Mehrheitsaktionär der Gesellschaft), die sich zu 100 % im Besitz von Herrn Yoji SATO (nicht geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied und Mehrheitsaktionär der Gesellschaft) befindet. Daher ist SAIL eine verbundene Person im Sinne von Regel 14A.12(1)(c) und Regel 14A.13(1) der Börsennotierungsregeln. Als solche stellen die im Rahmen des Master Services Agreement vorgesehenen Transaktionen fortgesetzte verbundene Transaktionen der Gesellschaft gemäß Kapitel 14A der Börsenzulassungsregeln dar.

Da das anwendbare prozentuale Verhältnis für die jährlichen Caps für die drei Jahre, die am 31. März 2024, 2025 und 2026 enden, mehr als 0,1 % und weniger als 5 % beträgt, unterliegen die im Rahmen des Master Services Agreement und der jährlichen Caps vorgesehenen fortlaufenden verbundenen Transaktionen der Melde-, Bekanntmachungs- und jährlichen Überprüfungspflicht, sind jedoch von der Zustimmungspflicht der unabhängigen Aktionäre gemäß Kapitel 14A der Börsenzulassungsregeln befreit. Der Vorstand gab bekannt, dass DAIL (eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Gesellschaft) am 30. Juni 2023 (nach Börsenschluss) mit SAIL einen Rahmenvertrag über Dienstleistungen in Bezug auf (1) Flugzeugbeschaffungsdienste, (2) Leasingmanagement und technische Dienstleistungen, (3) Wiedervermarktungsdienste, (4) Rücknahme- und außerplanmäßige Dienstleistungen und (5) Geschäftsberatungsdienste abgeschlossen hat, die DAIL von Zeit zu Zeit während der Laufzeit für SAIL erbringt. Laufzeit: Für eine anfängliche Laufzeit von 36 Monaten, beginnend mit dem Datum des Rahmenvertrags für Dienstleistungen (sofern dieser nicht früher gemäß den Bedingungen des Rahmenvertrags gekündigt wird), und danach automatisch um weitere 36 Monate am letzten Tag der anfänglichen Laufzeit und am dritten Jahrestag jedes darauffolgenden 36-Monats-Zeitraums verlängert (es sei denn, eine der Parteien teilt der anderen Partei mindestens 90 Tage vor dem nächsten bevorstehenden Ablaufdatum schriftlich mit, dass der Rahmenvertrag für Dienstleistungen nicht verlängert wird).