Dyckerhoffs Aktionäre stimmen dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre zu

Die Aktionäre der Dyckerhoff AG haben heute auf der ordentlichen Hauptversammlung dem von Buzzi Unicem initiierten Verfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre zugestimmt.

Die Übertragung der ausstehenden Aktien der Dyckerhoff AG auf Buzzi Unicem SpA gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von 47,16 EUR je Dyckerhoff Aktie (insgesamt 65,3 Mio. EUR) wird mit Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister wirksam.

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