Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der cycos AG, Alsdorf, und der CHG Communications Holding GmbH, München, (als Rechtsnachfolgerin der CHG Communications Holding GmbH & Co. KG) vom 16./19. März 2007 sieht vor, dass die außenstehenden Aktionäre der cycos AG eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von € 0,34 je auf den Inhaber lautende Stückaktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von € 1,00 für jedes volle Geschäftsjahr der cycos AG erhalten. Durch einen am 15. Januar 2010 protokollierten Vergleich in einem vor dem Landgericht Köln geführten Spruchverfahren (Az.: 82 O 271/07) zwischen außenstehenden Aktionären der cycos AG und der CHG Communications Holding GmbH & Co. KG wurde u.a. die Ausgleichszahlung mit Wirkung zugunsten aller Aktionäre der cycos AG, welche Ausgleichszahlungen erhalten, auf brutto € 0,39 je Stückaktie der cycos AG heraufgesetzt.

Die Ausgleichszahlung für das am 30. September 2014 abgelaufene Geschäftsjahr in Höhe von € 0,39 je Aktie wird am 26. Mai 2015 fällig und durch die Clearstream Banking AG über die Depotbanken ausgezahlt. Zentrale Auszahlungsstelle für die Ausgleichszahlung ist die Deutsche Bank AG, Frankfurt. Kapitalertragsteuer sowie Solidaritätszuschlag fällt für die Ausgleichszahlung für das am 30. September 2014 abgelaufene Geschäftsjahr nicht an, da die Ausgleichszahlung aus dem steuerlichen Einlagekonto (§ 27 KStG) erfolgt.

Alsdorf und München, im Mai 2015

cycos AG

Der Vorstand

CHG Communications Holding GmbH

Die Geschäftsführung

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