Der Verwaltungsrat der V1 Group Limited geht auf der Grundlage der vorläufigen Prüfung des ungeprüften Jahresabschlusses der Gruppe und der ihm vorliegenden Informationen davon aus, dass die Gruppe für das am 31. Dezember 2016 endende Geschäftsjahr einen den Eigentümern des Unternehmens zurechenbaren Verlust ausweisen wird, verglichen mit dem Nettogewinn im entsprechenden Zeitraum des Vorjahres.