Der Verwaltungsrat der China Shuifa Singyes Energy Holdings Limited gab bekannt, dass Herr Wang Dongkai aufgrund seiner anderen geschäftlichen Verpflichtungen als geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied, als Vorsitzender des Verwaltungsrats, als Mitglied des Vergütungsausschusses der Gesellschaft und als Vorsitzender des Nominierungsausschusses der Gesellschaft zurückgetreten ist und Herr Liu Hongwei als nicht geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied aufgrund seiner Pensionierung mit Wirkung zum 14. Mai 2024 zurückgetreten ist. Der Verwaltungsrat gab außerdem bekannt, dass Herr Wang Jian mit Wirkung vom 14. Mai 2024 zum geschäftsführenden Verwaltungsratsmitglied, zum Vorsitzenden, zu einem Mitglied des Vergütungsausschusses und zum Vorsitzenden des Nominierungsausschusses ernannt wurde. Herr Wang, 54 Jahre alt, ist bei der Shuifa Group Co.

Ltd. (ein Mehrheitsaktionär des Unternehmens) seit April 2024 als stellvertretender Sekretär des Parteikomitees. Herr Wang hat einen Abschluss von der Shandong Mining University und verfügt über umfangreiche Berufserfahrung in der Unternehmensführung. Von August 1998 bis Januar 2008 war er Sekretär des Büros des Generaldirektors, stellvertretender Direktor des Büros des Parteikomitees und Generaldirektor der Yankuang Energy Group Co.

Ltd. Stellvertretender Direktor des Büros, von Januar 2008 bis September 2020 war er Direktor, Generaldirektor und Vorsitzender von Jinan Sunshine Yibai Real Estate Development Co. Ltd. Von September 2020 bis April 2024 war er Mitglied des Parteikomitees und stellvertretender Generaldirektor der Shandong Yiyang Health Industry Development Group Co. Ltd. Herr Wang hat einen Vertrag mit dem Unternehmen für eine Dauer von drei Jahren abgeschlossen, der von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten schriftlich gekündigt werden kann.

Er unterliegt der Rotation und der Wiederwahl auf den Jahreshauptversammlungen des Unternehmens in Übereinstimmung mit der Satzung des Unternehmens und den Anforderungen der Börsenzulassungsregeln (wie unten definiert). Gemäß der Geschäftsordnung unterliegt Herr Wang der Wiederwahl auf der ersten Jahreshauptversammlung des Unternehmens nach seiner Ernennung. Herr Wang erhält gemäß seinem Ernennungsschreiben keine Vergütung von der Gesellschaft.