Der Vorstand der China Putian Food Holding Limited teilte den Aktionären und potenziellen Investoren des Unternehmens mit, dass unter Berücksichtigung der jüngsten Entwicklung und des Fortschritts des Verhandlungsprozesses mit dem Gläubiger und dem potenziellen neuen Investor sowie der möglichen Veräußerung der Hebei CGU zusätzliche Zeit für den Abschluss der besagten Verhandlungen mit dem Gläubiger und des besagten Prüfungsprozesses benötigt wird, um die Jahresergebnisse 2022 fertigzustellen. Daher wird erwartet, dass vorbehaltlich unvorhersehbarer Umstände und unter der Annahme, dass das Prüfungsverfahren am oder vor dem 30. September 2024 abgeschlossen sein wird, das Jahresergebnis 2022 am oder vor dem 30. September 2024 veröffentlicht wird. Aufgrund der Verzögerung bei der Veröffentlichung des Jahresergebnisses 2022 wird erwartet, dass der Geschäftsbericht der Gruppe für das am 31. Dezember 2022 endende Jahr vorbehaltlich unvorhersehbarer Umstände am oder vor dem 31. Oktober 2024 versandt wird.

Das Unternehmen gab bekannt, dass, da die Veröffentlichung des Jahresergebnisses 2022 noch aussteht, das Zwischenergebnis 2023 und der Zwischenbericht der Gruppe für die sechs Monate bis zum 30. Juni 2023 nicht wie in den Börsenzulassungsregeln vorgeschrieben veröffentlicht und versandt werden.

Gemäß Regel 13.49(1) der Börsenzulassungsregeln ist die Gesellschaft verpflichtet, spätestens drei Monate nach Ende des Geschäftsjahres der Gesellschaft, d.h. am oder vor dem 31. März 2024, eine Bekanntmachung der Jahresergebnisse der Gruppe für das am 31. Dezember 2023 endende Jahr zu veröffentlichen. Gemäß Regel 13.49(2) der Börsenzulassungsregeln basiert die vorläufige Ankündigung in Bezug auf das Jahresergebnis 2022 auf dem Jahresabschluss des Unternehmens für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr, der mit den Abschlussprüfern des Unternehmens abgestimmt wurde. Das Unternehmen gab bekannt, dass die Veröffentlichung des Jahresergebnisses 2022 und des Zwischenergebnisses 2023 noch aussteht und dass das Jahresergebnis 2023 und der Geschäftsbericht 2023 nicht wie in den Börsenzulassungsregeln vorgeschrieben veröffentlicht und versandt werden. Nach reiflicher Überlegung ist der Verwaltungsrat der Ansicht, dass es für das Unternehmen nicht angemessen sein könnte, den ungeprüften Jahresabschluss der Gruppe für das am 31. Dezember 2023 endende Jahr zu veröffentlichen, der zum jetzigen Zeitpunkt noch mit den Wirtschaftsprüfern abgestimmt werden muss, da er möglicherweise die finanzielle Leistung und die Lage der Gruppe nicht genau wiedergibt und seine Veröffentlichung für die Aktionäre und potenziellen Anleger des Unternehmens irreführend und/oder verwirrend sein könnte.