China Cultural Tourism and Agriculture Group Limited gibt Verzögerung bei der Veröffentlichung der endgültigen Ergebnisse für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr bekannt
zu veröffentlichen, da der Wirtschaftsprüfer des Unternehmens zusätzliche Zeit für die Überprüfung, Bewertung und eventuelle Wertminderungsprüfung der Vermögenswerte der Gruppe benötigt. In Anbetracht der vorgenannten Umstände wird der Termin der Verwaltungsratssitzung verschoben. Gemäß Regel 13.49(1) der Börsenzulassungsregeln ist ein Emittent verpflichtet, die vorläufigen Ergebnisse für jedes Geschäftsjahr spätestens drei Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres, auf das es sich bezieht, zu veröffentlichen. Die Verzögerung der Veröffentlichung der endgültigen Ergebnisse für 2023 durch das Unternehmen stellt eine Nichteinhaltung von Regel 13.49(1) des Kotierungsreglements dar. Außer den genannten Gründen gibt es keine weiteren Prüfungsprobleme, die die Verzögerung bei der Veröffentlichung der endgültigen Ergebnisse für 2023 verursachen.
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