MEDIQON Group AG: Durchführung Bezugsrechtsemission gemäß
Hauptversammlungsbeschluss vom 30. Oktober 2020 mit einem Bezugspreis in Höhe von 4,00 Euro je
neuer Aktie

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DGAP-Ad-hoc: MEDIQON Group AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
MEDIQON Group AG: Durchführung Bezugsrechtsemission gemäß
Hauptversammlungsbeschluss vom 30. Oktober 2020 mit einem Bezugspreis in
Höhe von 4,00 Euro je neuer Aktie

22.01.2021 / 11:06 CET/CEST
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Vorstand und Aufsichtsrat der MEDIQON Group AG (ISIN DE0006618309) haben am
heutigen Tage Einzelheiten zur Durchführung der von der Hauptversammlung am
30. Oktober 2020 beschlossenen Kapitalerhöhung festgelegt.

Gemäß dem genannten Kapitalerhöhungsbeschluss der Hauptversammlung wird das
Grundkapital der Gesellschaft von 3.333.186,00 Euro um bis zu 6.666.372,00
Euro auf bis zu 9.999.558,00 Euro durch die Ausgabe von bis zu 6.666.372
neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil
am Grundkapital in Höhe von je 1,00 Euro gegen Bareinlagen erhöht. Die neuen
Aktien werden zum Ausgabebetrag in Höhe von 1,00 Euro je Aktie ausgegeben
und sind ab dem 1. Januar 2020 gewinnberechtigt. Das gesetzliche Bezugsrecht
wird den Aktionären gemäß § 186 Absatz (5) AktG als mittelbares
Bezugsrecht
gewährt. Zur Zeichnung und Übernahme der neuen Aktien hat die
Hauptversammlung ausschließlich die BankM AG, Frankfurt am Main, zugelassen.
Die neuen Aktien werden den bestehenden Aktionären im Rahmen des mittelbaren
Bezugsrechts im Verhältnis 1:2 angeboten, das heißt je eine Aktie der
Gesellschaft berechtigt zum Bezug von zwei neuen Aktien.

Der Bezugspreis für je eine neue Aktie ist vom Vorstand mit der Zustimmung
des Aufsichtsrats auf 4,00 Euro festgesetzt worden. Die Bezugsfrist beginnt
voraussichtlich am 15.02. 2021, 0.00 Uhr, und endet voraussichtlich am
01.03.2021, 24.00 Uhr. Der börsliche Bezugsrechtshandel wird voraussichtlich
am 15.02.2021 eröffnet und am 25.02.2021 enden.

Das Bezugsangebot wird voraussichtlich am 11.02.2021 im Bundesanzeiger
veröffentlicht. Das Angebot der neuen Aktien wird gegenüber den Aktionären
auf der Grundlage eines Wertpapierprospekts erfolgen, der vorbehaltlich der
noch ausstehenden Billigung durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) voraussichtlich am 08.02.2021
veröffentlicht wird. Es wird darauf hingewiesen, dass die Billigung des
Wertpapierprospekts durch die BaFin die Voraussetzung für die Durchführung
der Bezugsrechtsemission ist. Sollte sich die Billigung verzögern, müssten
die oben genannten Zeitpunkte und Fristen angepasst bzw. verschoben werden.

Der Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung soll für die Finanzierung
von Unternehmensbeteiligungen und gegebenenfalls auch zur Optimierung der
Kapitalstruktur der Gesellschaft verwendet werden.

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