Das Jahr 2017 steht vor der Tür - und mit ihm seine Änderungen für Versicherungsnehmer. Worauf Sie sich im kommenden Jahr einstellen sollten, möchten wir im folgenden Überblick kurz darlegen.

Lebensversicherungen: Garantiezins sinkt weiter

Im Jahr 2017 erwischt es ihn erneut, den Garantiezins. Wer sich eine klassische Lebensversicherung zulegen möchte, muss sich ab dem neuen Jahr mit mageren 0,9 Prozent Höchstrechnungszins zufriedengeben. Vormals lag der Zinssatz, den die Versicherungsunternehmen ihren Kunden höchstens auf den Sparanteil zusagen dürfen und der für gewöhnlich nur alle zwei Jahre verändert wird, bei ebenso mageren 1,25 Prozent. Der neue Zinssatz gilt jedoch nur für Verträge, die ab dem 1. Januar 2017 abgeschlossen werden. Bestandskunden müssen demnach keinerlei Änderungen hinnehmen und erhalten auch weiterhin die garantierten Leistungen, die sich aus ihren bestehenden Verträgen ergeben. Neben dem Garantiezins spielt aber auch noch die Überschussbeteiligung für die laufende Verzinsung eine Rolle. Diese wird dem Kunden am Ende des Geschäftsjahres gutgeschrieben.

Neue steuerliche Regelungen

Für Kunden, die nach dem Jahr 2004 eine Lebens- oder Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht abgeschlossen haben, gelten im Hinblick auf die Einmalauszahlung neue Regeln. So muss künftig die Differenz zwischen Versicherungsleistung und der Summe der eingezahlten Beiträge zur Hälfte mit dem individuellen Tarif versteuert werden. Als Voraussetzung gilt, dass das 60. Lebensjahr vollendet wurde und der Vertrag zu diesem Zeitpunkt mindestens 12 Jahre bestand. Diese Regeländerung wurde bereits im Jahr 2004 beschlossen und wird nun erstmals wirksam. Bei Verträgen, die vorher abgeschlossen wurden, bleiben die Einmalauszahlungen unberührt. Rentenzahlungen werden unverändert mit dem Ertragsanteil versteuert.

Betriebliche Altersvorsorge erhält höhere Förderung

Im Bereich der Sozialversicherungen werden wieder wichtige Rechengrößen angepasst, was beispielsweise zu einer Steigerung der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung von 74.400 auf 76.200 Euro im Westen und 64.800 auf 68.400 Euro im Osten führt. Somit erhöht sich auch der Teil des Gehalts, der vom Arbeitgeber sowohl steuer- als auch abgabenfrei in Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds investiert werden kann.

Versicherungspflichtgrenze bei Krankenversicherungen steigt

Künftig ist es Angestellten erst ab einem Jahreseinkommen von 57.600 Euro möglich, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Bislang verlief die Grenze bei 56.250 Euro. Daneben steigt auch die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung auf 52.200 Euro an. Bisher lag diese Grenze bei 50.850 Euro.

cash.life AG veröffentlichte diesen Inhalt am 30 December 2016 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 09 January 2017 10:19:08 UTC.

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