Carmat: Bedingte Grundsatzvereinbarung mit der EIB.
Die Umsetzung würde eine Verschiebung der Fälligkeit der ersten Tranche des Darlehens in Höhe von ca. 15 Mio. EUR (Kapital und Zinsen) auf den 31. Juli 2026 und der beiden anderen Tranchen auf August 2027 bzw. Oktober 2028 ermöglichen.
Darüber hinaus würde eine Gleichrangigkeit des Darlehens die Barrückzahlung begrenzen und somit den Cashflow von Carmat optimieren. Die Unterzeichnung der endgültigen Vereinbarungen könnte bis zum Ende des ersten Quartals 2024 erfolgen.
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