FRANKFURT/FLENSBURG (dpa-AFX) - Der insolvente Erotik-Konzern Beate Uhse
Der Bescheid sei sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig, betonte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Das Unternehmen hat nach eigenen Angaben bereits Widerspruch eingelegt. Nähere Angaben machte ein Sprecher am Donnerstag zunächst nicht.
Beate Uhse hatte am 15. Dezember vergangenen Jahres ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung beantragt, nachdem Gespräche mit Gläubigern und Investoren über die weitere Finanzierung gescheitert waren.
Die Bafin hatte bereits Ende August 2017 - und damit vor der Insolvenz - der Beate Uhse AG einen Verstoß gegen Finanzberichterstattungspflichten vorgeworfen und das Zwangsgeld angedroht. Dabei ging es um den Jahresabschluss./sl/DP/she