ATB Austria Antriebstechnik Aktiengesellschaft Wien, FN 80022 f Hinweisbekanntmachung gemäß § 3 Absatz 4 Gesellschafterausschlussgesetz

zu der am 18. August 2015, um 11.00 Uhr, in den Räumlichkeiten des Hotels Meliá Vienna, Donau-City-Strasse 7, 1220 Wien, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der ATB Austria Antriebstechnik Aktiengesellschaft, hinsichtlich der Beschlussfassung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre gemäß § 1 Absatz 1
Gesellschafterausschlussgesetz (GesAusG) wonach auf Verlangen des Hauptgesellschafters (Hauptaktionärs) die Übertragung sämtlicher Aktien der übrigen Aktionäre auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschlossen wird.
Der Vorstand der ATB Austria Antriebstechnik AG schlägt auf Verlangen der
Hauptaktionärin, der WOLOG Investment GmbH, vor, folgenden Beschluss zu fassen:
"Die Aktien sämtlicher von der Hauptaktionärin WOLONG Investment GmbH, mit dem Sitz in Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien zu FN 368336x, Donaucitystraße 6/15a, verschiedenen Aktionäre der ATB Austria Antriebstechnik AG werden gemäß § 1 GesAusG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf die Hauptaktionärin, die WOLONG Investment GmbH übertragen. Die Hauptaktionärin WOLONG Investment GmbH zahlt sämtlichen Minderheitsaktionären kosten-, provisions- und spesenfrei eine Barabfindung in der Höhe von Euro 7,60 pro Stückaktie der ATB Austria Antriebstechnik AG. Die Barabfindung ist zwei Monate nach dem Tag fällig, an dem die Eintragung des Ausschlusses gemäß § 10 UGB als bekannt gemacht gilt und ist ab dem der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung folgenden Tag mit jährlich 2 % Punkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verzinsen."

Aufliegende Unterlagen

Der Vorstand der ATB Austria Antriebstechnik AG gibt bekannt, dass die nachfolgenden Unterlagen am Sitz der ATB Austria Antriebstechnik AG an deren Geschäftsanschrift Donaucitystraße 6/15a, 1220 Wien aufliegen und zudem über die Internetseite der Gesellschaft unter http://www.atb-motors.com kostenlos ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung abgerufen werden können:

Entwurf des Beschlussantrags über den Ausschluss der Minderheitsgesellschafter,

gemeinsamer Bericht des Vorstands der ATB Austria Antriebstechnik AG und der

Hauptgesellschafterin WOLONG Investment GmbH gemäß § 3 Absatz 1 GesAusG,

Prüfbericht der Deloitte Wirtschaftsprüfungs GmbH als gerichtlich bestellter sachverständiger Prüfer gemäß § 3 Absatz 2 GesAusG,

Prüfbericht des Aufsichtsrats der ATB Austria Antriebstechnik AG gemäß

§ 3 Absatz 3 GesAusG,

Jahresabschlüsse und Lageberichte der ATB Austria Antriebstechnik AG für die letzten drei Geschäftsjahre, das sind die Geschäftsjahre 2012, 2013 und 2014,

Jeder Aktionär hat das Recht auf Einsicht in diese Unterlagen.
Der Vorstand

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