Allianz SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
Am 12. April 2022 um 10:48 Uhr
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DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Allianz SE
/ Bekanntmachung nach Art.5 Abs. 1 lit.b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung(EU) Nr. 2016/1052 / Erwerb eigener Aktien
12.04.2022 / 10:46
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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München, den 12.04.2022
Im Zeitraum vom 04. April 2022 bis einschließlich 08. April 2022 hat die Allianz SE insgesamt 399.503 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 07. Maerz 2022 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr.596/2014 und Art.2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde.
Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 08. Maerz 2022 bis einschließlich 08. April 2022 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 1.551.233 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der Allianz SE erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Allianz SE beauftragte Bank.
Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der Allianz SE veröffentlicht (www.allianz.com).
12.04.2022 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Die Allianz SE ist einer der größten Versicherungskonzerne der Welt. Die Unternehmensgruppe entwickelt außerdem den Geschäftsbereich Bankwesen. Die Einkünfte sind wie folgt auf die verschiedenen Geschäftsbereiche verteilt:
- Lebens- und Krankenversicherung (47,9%);
- Nicht-Lebensversicherung (47,1%);
- Vermögensverwaltung (5%): Ende 2023 wurden 2224 Mrd. EUR von Vermögenswerten verwaltet.