BERLIN (dpa-AFX) - Die Partner-Fluggesellschaften Air Berlin
Beim Oberverwaltungsgericht hatte Etihad am Montag Beschwerde gegen eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig eingelegt. Demnach sind die umstrittenen Strecken nicht von den Vereinbarungen zwichen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) abgedeckt.
Etihad ist anderer Ansicht. Das Braunschweiger Gericht habe das Luftverkehrsabkommen und den zugehörigen Streckenplan "fehlerhaft ausgelegt", stellte der Staatskonzern fest. Die fraglichen Codeshares, also das Angebot eines Fluges unter zwei Flugnummern (Codes), seien sechsmal für die folgenden Flugpläne genehmigt worden. "Seit das Angebot von Air Berlin jedoch als Folge dieses Codeshare-Netzwerks wettbewerbsfähiger geworden ist, hat Lufthansa