Adidas AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / 2. Tranche - 31. Zwischenmeldung
Am 02. September 2019 um 16:40 Uhr
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DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: adidas AG
/ Aktienrückkauf
adidas AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / 2. Tranche - 31. Zwischenmeldung
02.09.2019 / 16:37
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Herzogenaurach, 2. September 2019
adidas AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / 2. Tranche - 31. Zwischenmeldung
Mit Bekanntmachung vom 7. Januar 2019 gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 wurde die Fortsetzung des Rückerwerbs eigener Aktien im Rahmen einer zweiten Tranche des Aktienrückkaufprogramms 2018-2021 ab dem 7. Januar 2019 mitgeteilt.
Das Gesamtvolumen der täglich zurückerworbenen Aktien sowie die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse im unten genannten Zeitraum betragen:
Datum
Gesamtzahl zurückerworbener Aktien
Volumengewichteter Durchschnittskurs (EUR)1)
26.08.2019
26.140
260,8268
27.08.2019
25.738
262,8298
28.08.2019
25.270
261,6772
29.08.2019
22.076
266,2903
30.08.2019
17.500
270,1910
Summe
116.724
263,8898
1) Ohne Erwerbsnebenkosten, kaufmännisch gerundet auf vier Nachkommastellen.
Die Gesamtzahl zurückerworbener Aktien im Rahmen der zweiten Tranche seit 7. Januar 2019 beträgt
2.233.697
Die Gesamtzahl zurückerworbener Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2018-2021 seit 22. März 2018 (einschließlich in Tranche 2 erworbener Aktien) beträgt
7.323.576
Weitere Informationen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter http://www.adidas-group.com/s/aktienrueckkauf abrufbar.
Der Erwerb der Stückaktien der adidas AG erfolgte durch ein von der adidas AG beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel).
Herzogenaurach, 2. September 2019
adidas AG
Der Vorstand
02.09.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
adidas AG ist eines der weltweit führenden Unternehmen für Konzipierung, Herstellung und Vertrieb von Sportartikeln und Sportausrüstung. Die Produkte der Unternehmensgruppe werden unter den Marken adidas, TaylorMade und Reebok vertrieben. Der Umsatz (vor konzerninternen Eliminierungen) ist wie folgt auf die verschiedenen Produktfamilien verteilt:
- Schuhe (56,7%);
- Kleidung (36,4%);
- Sportausrüstung (6,9%): Golfausrüstung (Golfschläger, Golfbälle, Golfhandschuhe, Eisen-Set, usw.; Weltmarktführer; TaylorMade und Maxfli), Golftaschen, Golfbälle, usw.
Ende 2023, der Vertrieb der Produkte erfolgt über ein Netzwerk von mehr als 2000 Geschäfte weltweit vermarktet.
Die geographische Verteilung des Umsatzes sieht aus wie folgt: Europa-Naher Osten-Afrika (39,4%), Nordamerika (24,4%), China (15%), Lateinamerika (10,7%) und Asien/Pazifik (10,5%).