Adidas AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / 2. Tranche - 25. Zwischenmeldung
Am 23. Juli 2019 um 13:50 Uhr
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DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: adidas AG / Aktienrückkauf
adidas AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / 2. Tranche - 25. Zwischenmeldung
23.07.2019 / 13:47
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Herzogenaurach, 23. Juli 2019
adidas AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / 2. Tranche - 25. Zwischenmeldung
Mit Bekanntmachung vom 7. Januar 2019 gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 wurde die Fortsetzung des Rückerwerbs eigener Aktien im Rahmen einer zweiten Tranche des Aktienrückkaufprogramms 2018-2021 ab dem 7. Januar 2019 mitgeteilt.
Das Gesamtvolumen der täglich zurückerworbenen Aktien sowie die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse im unten genannten Zeitraum betragen:
Datum
Gesamtzahl zurückerworbener Aktien
Volumengewichteter Durchschnittskurs (EUR)1)
15.07.2019
17.079
278,4514
16.07.2019
16.475
279,6442
17.07.2019
15.650
281,6135
18.07.2019
16.094
280,8404
19.07.2019
16.266
280,5316
Summe
81.564
280,1853
1) Ohne Erwerbsnebenkosten, kaufmännisch gerundet auf vier Nachkommastellen.
Die Gesamtzahl zurückerworbener Aktien im Rahmen der zweiten Tranche seit 7. Januar 2019 beträgt
1.579.731
Die Gesamtzahl zurückerworbener Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2018-2021 seit 22. März 2018 (einschließlich in Tranche 2 erworbener Aktien) beträgt
6.669.610
Weitere Informationen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter http://www.adidas-group.com/s/aktienrueckkauf abrufbar.
Der Erwerb der Stückaktien der adidas AG erfolgte durch ein von der adidas AG beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel).
Herzogenaurach, 23. Juli 2019
adidas AG
Der Vorstand
23.07.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
adidas AG ist eines der weltweit führenden Unternehmen für Konzipierung, Herstellung und Vertrieb von Sportartikeln und Sportausrüstung. Die Produkte der Unternehmensgruppe werden unter den Marken adidas, TaylorMade und Reebok vertrieben. Der Umsatz (vor konzerninternen Eliminierungen) ist wie folgt auf die verschiedenen Produktfamilien verteilt:
- Schuhe (56,7%);
- Kleidung (36,4%);
- Sportausrüstung (6,9%): Golfausrüstung (Golfschläger, Golfbälle, Golfhandschuhe, Eisen-Set, usw.; Weltmarktführer; TaylorMade und Maxfli), Golftaschen, Golfbälle, usw.
Ende 2023, der Vertrieb der Produkte erfolgt über ein Netzwerk von mehr als 2000 Geschäfte weltweit vermarktet.
Die geographische Verteilung des Umsatzes sieht aus wie folgt: Europa-Naher Osten-Afrika (39,4%), Nordamerika (24,4%), China (15%), Lateinamerika (10,7%) und Asien/Pazifik (10,5%).