Adidas AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / 1. Tranche - Abschlussmeldung für die erste Tranche, zugleich 34. Zwisc
Am 11. Dezember 2018 um 11:45 Uhr
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DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: adidas AG / Aktienrückkauf
adidas AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / 1. Tranche - Abschlussmeldung für die erste Tranche, zugleich 34. Zwisc
11.12.2018 / 11:41
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Herzogenaurach, 11. Dezember 2018
adidas AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der
Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / 1. Tranche - Abschlussmeldung
für die erste Tranche, zugleich 34. Zwischenmeldung
Mit Bekanntmachung vom 21. März 2018 gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten
Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 wurde der Beginn des Rückerwerbs eigener
Aktien im Rahmen einer ersten Tranche für den 22. März 2018 mitgeteilt.
Das Gesamtvolumen der im Zeitraum vom 3. Dezember 2018 bis einschließlich
4. Dezember 2018 täglich zurückerworbenen Aktien sowie die täglichen
volumengewichteten Durchschnittskurse betragen:
Datum
Gesamtvolumen
Volumengewichteter
zurückerworbener Aktien
Durchschnittskurs (EUR)1)
(Stück)
03.12.2018
100.883
197,9518
04.12.2018
89.813
198,2930
Summe
190.696
198,1125
1) Ohne Erwerbsnebenkosten, kaufmännisch gerundet auf 4 Nachkommastellen
Die erste Tranche, in deren Rahmen im Zeitraum bis längstens zum 31.
Dezember 2018 eigene Aktien der adidas AG zu Anschaffungskosten von
insgesamt bis zu 1 Mrd. EUR (ohne Erwerbsnebenkosten) ausschließlich über
die Börse zurückgekauft werden sollten, ist am 4. Dezember 2018 beendet
worden. Die Gesamtzahl der im Rahmen der ersten Tranche des
Aktienrückkaufprogramms im Zeitraum vom 22. März 2018 bis einschließlich 4.
Dezember 2018 erworbenen Aktien beläuft sich auf 5.089.879 Stückaktien. Das
entspricht einem rechnerischen Anteil von 5.089.879 EUR am Grundkapital und
mithin 2,54 % des Grundkapitals der adidas AG. Der Kaufpreis je Aktie
betrug durchschnittlich 196,45 EUR. Insgesamt wurden Aktien zu einem
Gesamtpreis von 999.885.164,42 EUR (ohne Erwerbsnebenkosten) zurückgekauft.
Weitere Informationen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten
Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter http://www.adidasgroup.
com/s/aktienrueckkauf abrufbar.
Der Erwerb der Stückaktien der adidas AG erfolgte durch ein von der adidas
AG beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter
Wertpapierbörse (XETRA-Handel).
Herzogenaurach, 11. Dezember 2018
adidas AG
Der Vorstand
11.12.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
adidas AG ist eines der weltweit führenden Unternehmen für Konzipierung, Herstellung und Vertrieb von Sportartikeln und Sportausrüstung. Die Produkte der Unternehmensgruppe werden unter den Marken adidas, TaylorMade und Reebok vertrieben. Der Umsatz (vor konzerninternen Eliminierungen) ist wie folgt auf die verschiedenen Produktfamilien verteilt:
- Schuhe (56,7%);
- Kleidung (36,4%);
- Sportausrüstung (6,9%): Golfausrüstung (Golfschläger, Golfbälle, Golfhandschuhe, Eisen-Set, usw.; Weltmarktführer; TaylorMade und Maxfli), Golftaschen, Golfbälle, usw.
Ende 2023, der Vertrieb der Produkte erfolgt über ein Netzwerk von mehr als 2000 Geschäfte weltweit vermarktet.
Die geographische Verteilung des Umsatzes sieht aus wie folgt: Europa-Naher Osten-Afrika (39,4%), Nordamerika (24,4%), China (15%), Lateinamerika (10,7%) und Asien/Pazifik (10,5%).
adidas AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / 1. Tranche - Abschlussmeldung für die erste Tranche, zugleich 34. Zwisc