Acutus Medical, Inc. gab wie bereits berichtet bekannt, dass das Unternehmen am 2. Juli 2019 die Lizenz- und Vertriebsvereinbarung mit Biotronik SE & Co. KG (Biotronik) und VascoMed GmbH (das LDA) abgeschlossen hat, gemäß dem das Unternehmen bestimmte Vermögenswerte und Lizenzrechte (einschließlich Vertriebsrechte) im Zusammenhang mit bestimmten Produkten, darunter die AcQBlate Force Ablationskatheter, erworben hat. Eine weitere Beschreibung der LDA ist im Registration Statement des Unternehmens auf Formular S-1 enthalten, das am 15. Juli 2020 bei der Securities and Exchange Commission (der SEC) eingereicht wurde (das S-1), und auf das hier verwiesen wird.

Wie bereits berichtet, schloss das Unternehmen am 11. Mai 2020 den Vertrag über die Globale Allianz für den Vertrieb von Acutus-Produkten (in der Fassung des 1. Nachtrags zum Vertrag über den Vertrieb von Acutus-Produkten vom 9. Juni 2021 und des 2. Nachtrags zum Vertrag über den Vertrieb von Acutus-Produkten vom 25. April 2022) und den Vertrag über die Globale Allianz für den Vertrieb von Biotronik-Produkten (zusammen die ?bi-lateralen Vertriebsvereinbarungen?), jeweils mit Biotronik. Weitere Beschreibungen der bi-lateralen Vertriebsvereinbarungen sind in der S-1 des Unternehmens enthalten, die durch Verweis hierin aufgenommen werden. Am 2. Februar 2024 sandte Biotronik eine Rücktritts- und Kündigungserklärung (die Mitteilung) an das Unternehmen.

In der Mitteilung heißt es, dass Biotronik von den zweiseitigen Vertriebsvereinbarungen zurücktritt und diese mit sofortiger Wirkung kündigt, weil das Unternehmen angeblich seine vertraglichen Verpflichtungen aus den zweiseitigen Vertriebsvereinbarungen nicht erfüllt hat, und Schadensersatz in einer von Biotronik noch zu beziffernden Höhe geltend macht. Biotronik hat gesondert behauptet, dass das Unternehmen seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Biotronik im Rahmen der LDA infolge der Abwicklung des Mapping- und Ablationsgeschäfts verletzt hat und macht weiteren Schadenersatz geltend.