Medienmitteilung

Zug, 20. Mai 2014

Dekotierung der Absolute Invest AG Aktie und Abfindungszahlung für die kraftlos erklärten Aktien

(Valoren-Nr. 4'292'743, ISIN CH0042927431)

Im Nachgang zum öffentlichen Kaufangebot der Alpine Select AG im Jahre 2013 und der darauffolgenden Kraftloserklärungsklage der Alpine Select AG betreffend die sich noch im Publikum befindenden Inhaberaktien der Absolute Invest AG hat Absolute Invest AG am 7. April 2014 die Dekotierung sämtlicher Inhaberaktien im Nennwert von je CHF 0.10 beantragt. SIX Exchange Regulation hat mit Entscheid vom 15. Mai 2014 die Dekotierung bewilligt und am 19. Mai 2014 in Ergänzung ihres Dekotierungsentscheids, wie von Absolute Invest AG beantragt, den letzten Handelstag auf den 30. Mai 2014 und die Dekotierung per 2. Juni 2014 festgelegt.

Das Obergericht des Kantons Zug hat mit Urteil vom 30. April 2014 die Klage der Alpine Select AG betreffend alle sich im Publikum befindenden Inhaberaktien der Absolute Invest AG gutgeheissen. Dieses Urteil ist zwischenzeitlich rechtskräftig. Den vormaligen Eigentümern der kraftlos erklärten Inhaberaktien der Absolute Invest AG wird unter Bezugnahme auf das öffentliche Kaufangebot der Alpine Select AG vom 11. Oktober 2013 die Abfindung in der Höhe von USD 19.75 ausbezahlt, die dem damaligen Angebotspreis entspricht. Die Depotbanken werden die Inhaberaktien der Absolute Invest AG gegen Gutschrift der Abfindung (Valuta voraussichtlich 5. Juni 2014) ausbuchen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Absolute Invest AG

c/o Alpine Select AG

Claudia Habermacher

Bahnhofstrasse 23

6300 Zug

Tel. 041 720 4411

E-Mail: chabermacher@alpine-select.ch
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