Pressemitteilung

20.1.2017

Nach ersten vorläufigen Zahlen wurden im Jahr 2016 Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern in Höhe von 6,88 Mrd. € erteilt (2015 lag der Wert bei 7,86 Mrd. €).

Davon gingen allein 3,19 Mrd. € und damit ca. 46 % an EU, NATO und NATO-gleichgestellte Länder, mit denen die Bundesregierung eine besonders enge sicherheitspolitische Partnerschaft verbindet.

Dazu Bundeswirtschaftsminister Gabriel : 'Deutschland und seine Verbündeten stehen angesichts terroristischer Bedrohungen und zahlreicher internationaler Krisen vor großen sicherheitspolitischen Herausforderungen. Die Bundesregierung steht zu ihren Bündnisverpflichtungen und zu ihrer Verantwortung für die europäische und internationale Sicherheit. Ausfuhren von Rüstungsgütern, die der Kooperation mit unseren Bündnispartnern und deren Ausstattung dienen, erfolgen im sicherheitspolitischen Interesse Deutschlands. Gleiches gilt auch für Ausfuhren in Drittländer mit denen z. B. Beiträge zur Grenzsicherung oder zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus geleistet werden.

Die Genehmigungen sind 2016 im Vergleich zum Jahr davor um ca. eine Milliarde Euro gesunken. Die reinen Genehmigungswerte sind allerdings kein tauglicher Gradmesser für die Ausrichtung unserer Exportkontrollpolitik. Dazu muss man sich die einzelnen Genehmigungsentscheidungen in Hinblick auf das jeweilige Empfängerland, die Art des Rüstungsgutes und den vorgesehenen Verwendungszweck der Güter genau ansehen und zudem berücksichtigen, dass Großaufträge immer wieder erhebliche Schwankungen der Genehmigungswerte bewirken.

Rüstungsgüter sind nicht nur Panzer oder U-Boote, auch wenn dies in der öffentlichen Berichterstattung und Diskussion regelmäßig darauf verkürzt wird. Rüstungsgüter sind beispielsweise auch Minenräumgeräte, Funkgeräte sowie Sicherheitsglas oder sondergeschützte Fahrzeuge für Botschaften, denen in Zeiten terroristischer Bedrohung eine besondere Bedeutung zukommt.

Rüstungsgüter sind zudem auch Lieferungen an Friedensmissionen der Vereinten Nationen. Allein nach Syrien wurden im Berichtszeitraum sieben Genehmigungen für die Vereinten Nationen erteilt, darunter besonders geschützte Fahrzeuge für das Kinderhilfswerk UNICEF. Eine schwarz-weiß-Diskussion über Genehmigungswerte ist daher angesichts der von der Bundesregierung vorgenommenen sorgfältigen Einzelfallprüfung fehl am Platz.'

Für Drittländer wurden Ausfuhrgenehmigungen in Höhe von 3,69 Mrd. € erteilt (2015: 4,62 Mrd. €). Der Wert für die Drittländer wird maßgeblich durch einzelne Genehmigungen mit einem hohen Auftragswert bestimmt, über die die Bundesregierung bereits im Zwischenbericht für das 1. Halbjahr 2016 berichtet hat (den Link zu dem Zwischenbericht und der Pressemitteilung vom 26. Oktober 2016 finden Sie hier). So macht beispielsweise ein Schiff für die algerische Marine, das u. a. Küstenschutzaufgaben übernimmt und dessen Herstellung schon 2012 genehmigt wurde, mehr als ein Viertel des gesamten Genehmigungsvolumens für die Drittländer aus. Ein weiterer hoher Anteil entfällt auf die Genehmigung von in europäischer Industriekooperation hergestellten zivilen Mehrzweckhubschraubern mit militärischen Einbauten für Grenzsicherungs- und Rettungseinsätze nach Saudi-Arabien, über die ebenfalls bereits im 1. Halbjahr 2016 berichtet wurde.

Fortsetzung der besonders strengen Kleinwaffenpolitik

Die Bunderegierung hat ihre besonders restriktive Politik bei der Genehmigung von Kleinwaffenexporten 2016 fortgeführt, nachdem sie mit der Einführung der Kleinwaffengrundsätze und der Eckpunkte für Post-Shipment-Kontrollen im Jahr 2015 die strengsten Regeln für Kleinwaffenexporte geschaffen hatte, die es je in Deutschland gab.

Der Gesamtwert der Genehmigungen von Kleinwaffen belief sich 2016 auf rd. 47 Mio. €. Der Anstieg um ca. 15 Mio. € gegenüber 2015 (rd. 32 Mio. €) geht dabei fast vollständig auf höhere Genehmigungswerte für EU-/NATO- und NATO-gleichgestellte Länder zurück und trägt gestiegenen sicherheitspolitischen Herausforderungen - auch zum Schutz deutscher Bürgerinnen und Bürger im Ausland - Rechnung. Der Wert für Drittländer liegt mit 16,4 Mio. € ungefähr auf dem Niveau des Vorjahres (2015: 14,5 Mio. €). Ein wichtiger Anteil entfiel hierbei auf Lieferungen an den Irak für den Kampf gegen den sogenannten Islamischen Staat, die im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung genehmigt wurden (rd. 3 Mio. €).

Die zehn wichtigsten Bestimmungsländer für Kleinwaffen sind:

Land

Wert in Mio. €

1 Litauen 10,7
2 Oman 6,9
3 Frankreich 6,8
4 Irak 2,8
5 Indonesien 2,4
6 Niederlande 2,3
7 Polen 2,2
8 Vereinigte Staaten 1,8
9 Brasilien 1,6
10 Spanien 1,4

Die zehn wichtigsten Bestimmungsländer für Rüstungsgüter insgesamt sind:

Land

Wert in Mio. €

1 Algerien 1.421
2 USA 1.156
3 Saudi-Arabien 529
4 Ägypten 400
5 Vereinigtes Königreich 334
6 Republik Korea 280
7 Australien 202
8 Kanada 156
9 Vereinigte Arabische Emirate 154
10 Schweiz 149

Der Umfang der Sammelausfuhrgenehmigungen (SAG) belief sich im Jahr 2016 auf einen Gesamtwert von 59 Mio. € (2015: 4,96 Mrd. €).

In der Regel werden durch Sammelausfuhrgenehmigungen Lieferungen von Rüstungsgütern an EU-, NATO- und NATO-gleichgestellte Länder ermöglicht. Dabei geht es in erster Linie um die Produktionsphase eines Rüstungsgutes, in der die Rüstungsgüter häufig ein- und ausgeführt werden. Der Wertrahmen kann dabei stark schwanken und ist kein Indiz für die tatsächliche Güterbewegungen.

Ministry of Economics and Technology of the Federal Republic of Germany veröffentlichte diesen Inhalt am 20 Januar 2017 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 20 Januar 2017 15:34:04 UTC.

Originaldokumenthttp://www.bmwi.de/DE/Presse/pressemitteilungen,did=799450.html

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