KÖLN (AFP)--Nach betrügerischen Abbuchungen beim Onlinebanking hat ein geschädigter Bankkunde laut einem aktuellen Urteil Anspruch auf die volle Erstattung durch seine Bank. Wie das Kölner Landgericht mitteilte, entschied das Gericht in einem entsprechenden Fall, dass das Konto des Kunden wieder auf den Stand zu bringen sei, auf dem es sich ohne die betrügerischen Abbuchungen befunden hätte. Der Schaden belief sich auf 14.000 Euro.

Der Kläger war den Angaben zufolge im September 2022 Opfer eines Telefonbetrugs geworden. Demnach kontaktierte ein Unbekannter den Kläger telefonisch unter Anzeige der Rufnummer der Sparkasse des Klägers und gab sich als Mitarbeiter des Finanzinstituts aus. Der falsche Mitarbeiter soll gesagt haben, dass das Konto und die Karte des Klägers wegen angeblicher Betrugsvorfälle vorsorglich gesperrt worden seien, nun aber wieder entsperrt werden könnten.

Die vermeintliche Freigabe erteilte der Kläger über eine Bankapp per TAN-Verfahren. Tatsächlich bestätigte er aber ohne sein Wissen die Registrierung einer digitalen Version seiner Debitkarte. Die Betrüger nutzten dies, um in wenigen Tagen mehr als 14.000 Euro über einen Bezahldienst abzubuchen. Die Sparkasse übernahm zunächst nur einen Teil des Schadens in Höhe von 4.000 Euro.

Das Gericht entschied zugunsten des Klägers. Zu Begründung hieß es, dass die Zahlungsvorgänge nicht durch den Kunden autorisiert worden seien. Auch könne die Sparkasse keinen Schadenersatzanspruch geltend machen, weil der Kläger nicht grob fahrlässig gehandelt hatte. Zudem hätte die Sparkasse den Kunden durch klare Hinweise besser informieren können. Das Urteil fiel bereits Anfang Januar, es ist noch nicht rechtskräftig.

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January 31, 2024 10:05 ET (15:05 GMT)