BERLIN (dpa-AFX) - Die Spitze der Unionsfraktion hat enttäuscht auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erhöhung der Parteienfinanzierung reagiert. "Natürlich hätte ich mir ein anderes Ergebnis gewünscht", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Abgeordneten im Bundestag, Thorsten Frei (CDU), am Dienstag in Berlin. Zugleich betonte er, das Gericht habe eine Linie gezogen, "das ist auch richtig so. (...) Und daran werden sich jetzt alle Parteien, auch die CDU, zu orientieren haben. Und damit werden wir umgehen."

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt sagte, das Urteil bedeute, dass die in den betreffenden vier Jahren gezahlten 100 Millionen Euro zurückgezahlt werden müssten. Bei der CSU gehe es um rund 4 Millionen Euro für diesen Zeitraum. Die Partei habe bereits Vorsorge getroffen für den Fall eines solchen Urteils. Die Gelder seien in Erwartung einer solchen Entscheidung nicht ausgegeben worden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor eine Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung um 25 Millionen Euro für nichtig erklärt. Der 2018 von den damaligen Regierungsfraktionen der Union und SPD im Bundestag beschlossene Anstieg auf seinerzeit 190 Millionen Euro pro Jahr sei verfassungswidrig, urteilte das höchste deutsche Gericht am Dienstag in Karlsruhe.

Vor allem habe der Gesetzgeber die Höhe der Anhebung seinerzeit nicht ausreichend begründet, erklärte die Vorsitzende des Zweiten Senats und Vizepräsidentin des Gerichts, Doris König. Damit gelte wieder die alte Gesetzesgrundlage für die Parteienfinanzierung. Was das konkret für die schon ausgezahlten Gelder heißt, blieb zunächst offen./bk/DP/jha