Die Europäische Union Jüdischer Studenten und HateAid kritisierten, dass Inhalte, die zu Hass anstiften könnten, nicht moderiert wurden.

Die Klage, die bei einem Berliner Gericht eingereicht wurde, betrifft sechs Beiträge, die nach Ansicht der Gruppen antisemitisch waren, aber nicht gelöscht wurden, obwohl sie gemeldet wurden. In einem Fall wurde die Löschung eines Beitrags, der den Holocaust leugnete, ausdrücklich abgelehnt, so die Gruppen.

Holocaust-Leugnung ist in Deutschland eine Straftat.

In einer Erklärung erklärten HateAid und die EUJS, sie versuchten zu klären, ob Twitter-Nutzer das Recht haben, die Geschäftsbedingungen von Twitter durchzusetzen, wie z.B. dass Drohungen und hasserfülltes Verhalten nicht toleriert werden.

Twitter hat nicht sofort auf eine Anfrage nach einem Kommentar geantwortet.