Dieser Wert ergebe sich aus der Tarifentwicklung, an der sich die zuständige Mindestlohn-Kommission orientiert, teilte das Statistikamt in Wiesbaden am Mittwoch mit. Voraussetzung sei, dass die Kommission keine besonderen und gravierenden Umstände in der Konjunktur- oder Arbeitsmarktentwicklung sehe. In der Mindestlohn-Kommission sitzen Vertreter von Arbeitgebern und Gewerkschaften, die der Bundesregierung einen Vorschlag zur Anpassung unterbreiten. Der Mindestlohn in Deutschland liegt seit dem 1. Januar 2017 bei 8,84 Euro pro Stunde.

Grund für die errechnete Erhöhung ist dem Statistikamt zufolge, dass die monatlichen Tariflöhne von Dezember 2015 bis Dezember 2017 um 4,8 Prozent und damit um 0,1 Prozentpunkte kräftiger gestiegen sind als bisher prognostiziert.