DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat dem Bundeskartellamt im Streit mit führenden Süßwarenherstellern den Rücken gestärkt. Der 4. Kartellsenat bestätigte am Donnerstag nicht nur die von der Wettbewerbsbehörde gegen mehrere führende Süßwarenhersteller wegen eines kartellrechtswidrigen Informationsaustausches verhängten Bußgelder. Sondern die Richter erhöhten die Strafen sogar um 7 auf rund 21 Millionen Euro.

Vor Gericht hatten unter anderem die Firmen Bahlsen, Griesson de Beukelaer, Feodora und der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie gegen die vom Kartellamt verhängten Millionenbußen geklagt.

Der Vorsitzende Richter des 4. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Martin Winterscheid, sagte, den Unternehmen sei es nicht darum gegangen, die Verbraucher zu schädigen, sondern darum, der Nachfrage der großen Lebensmittelhandelsketten etwas entgegenzusetzen. Dennoch sei dies unzulässig. Denn dadurch sei etwa der Wettbewerb im Bereich Süßgebäck spürbar gedämpft worden.

Das letzte Wort dürfte mit dem Düsseldorfer Urteil aber noch nicht gesprochen sein. Bereits vor der Urteilsverkündung kündigte ein Rechtsanwalt der Süßwarenindustrie an, dass die Betroffenen bei einer Niederlage aller Voraussicht nach den Fall vor den Bundesgerichtshof bringen werden./rea/DP/tos