Einstieg in den Kohleausstieg vereinbart - Ausstieg gelingt aber nur
bei gleichzeitigem Ausbau von Erneuerbaren Energien und Stromnetzen
Berlin (ots) - Empfehlungen der Kohlekommission sind ein erster
Schritt für den Ausstieg aus der Kohle - Umfang und Geschwindigkeit
für Erreichung der Klimaziele von Paris jedoch nicht ausreichend -
Deutsche Umwelthilfe fordert Beschleunigung des Ausbaus von
Erneuerbaren Energien und Stromnetzen - Bundesregierung muss jetzt
anspruchsvolle Klimaziele für den Verkehrs- und Gebäudebereich
beschließen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt die heutige Einigung der
Kohlekommission für einen Einstieg in die Beendigung der
Kohleverstromung. Die Empfehlungen der Kommission sind für eine
Erreichung der Klimaziele von Paris allerdings nicht ausreichend.
Deshalb muss die kommende Bundesregierung beim ersten von der
Kohlekommission vorgeschlagenen Prüfstein 2023 den Ausstieg aus der
Kohle deutlich beschleunigen. Zudem erhöht das Ergebnis der
Kohlekommission den Druck auf die Klimaschutzbeiträge aus den
Sektoren Verkehr, Industrie, Gebäude und Landwirtschaft.
Ein beschleunigter Ausbau der Erneuerbaren Energien sowie der
Stromnetze muss nun für die Bundesregierung neben einer wirksamen
rechtlichen Umsetzung der Kommissions-Empfehlung die höchste
Priorität haben.
Dazu erklärt Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der
DUH: "Der Einstieg in den Kohleausstieg ist gemacht. Geschwindigkeit
und Umfang der Entscheidung allein reichen aber nicht aus, um die
Pariser Klimaschutzziele zu erreichen. Klar ist auch: Der Ausstieg
aus der Kohle gelingt nur, wenn Erneuerbare Energien und Stromnetze
in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen. Dafür muss die
Bundesregierung jetzt alle Bremsen lösen. Wir brauchen ein neues
Erneuerbaren Energien Gesetz mit einem verbindlichen Fahrplan zur
Erreichung des Minimalziels 65 Prozent Erneuerbarer Energien in
2030."
Ein Fahrplan für den Ausbau Erneuerbarer Energien muss
jahresscharfe Zubauziele für Erneuerbare Energien enthalten. Der
Gesamtdeckel für den Ausbau von 52 Gigawatt (GW) für Photovoltaik
muss abgeschafft werden.
Darüber hinaus müssen nun die Anstrengungen in den übrigen
Sektoren deutlich erhöht werden, um die Klimaziele insgesamt zu
erreichen. Dafür muss die Bundesregierung ein anspruchsvolles
Klimaschutzgesetz verabschieden. Die Klimaziele müssen rechtlich
verbindlich festgeschrieben werden, die Ressorts für ihre Sektorziele
in die Verantwortung genommen und Sanktionsmöglichkeiten geschaffen
werden. Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie und Klimaschutz der
DUH: "Was die Kohlekommission vorgemacht hat, muss auch der
Verkehrskommission gelingen: Unter Einsatz des gesunden
Menschenverstands Klimaschutzmaßnahmen erarbeiten. Wir brauchen jetzt
einen massiven Ausbau des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs und ein
Tempolimit auf Autobahnen. Auch im Gebäudesektor müssen wir
vorankommen: Dazu muss die Bundesregierung den völlig unzureichenden
Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes nachbessern."
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) befindet sich derzeit in
Ressortabstimmung. Der Entwurf genügt jedoch nicht, um das Ziel eines
klimaneutralen Gebäudebestands auf den Weg zu bringen. So hat die
Bundesregierung bisher etwa die Chance verpasst, für Gebäude einen
neuen Niedrigstenergiestandard festzuschreiben, der dem KfW-40
Effizienzhaus-Standard entspricht. Dieses Niveau wäre jedoch für
Neubauten notwendig, um das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands
2050 zu erreichen.
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Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz
0160 4334014, zerger@duh.de
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