Abgabefrist für digitalen Lohnnachweis ist der 16. Februar 2017
   Berlin (ots) - 2017 müssen die Unternehmen ihren Lohnnachweis zur 
gesetzlichen Unfallversicherung erstmals auch elektronisch an 
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen übermitteln. Sie müssen diese
Meldung bis spätestens zum 16. Februar 2017 abgeben.

   Berufsgenossenschaften und Unfallkassen haben den Unternehmen dazu
im vierten Quartal 2016 die entsprechenden Zugangsdaten schriftlich 
mitgeteilt. Diese umfassen neben der Betriebsnummer des 
Unfallversicherungsträgers auch die Mitgliedsnummer des versicherten 
Unternehmens oder der Einrichtung sowie eine PIN.

   Alle Beschäftigten sind über ihren Arbeitgeber gegen 
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Der Lohnnachweis ist
eine der Grundlagen für die Berechnung des Beitrages, den die 
Unternehmen für den Unfallversicherungsschutz ihrer Beschäftigten 
jährlich zahlen. Bisher wurden die Lohnnachweise entweder mit Hilfe 
eines Formulars auf Papier oder online über das Extranet des 
zuständigen Unfallversicherungsträgers übermittelt. Das neue digitale
Verfahren hat Vorteile: Der Arbeitgeber kann den Lohnnachweis nun 
direkt mit Hilfe seiner Software zur Entgeltabrechnung erstellen und 
versenden. Das verringert den Aufwand und das Risiko, Fehler bei der 
Datenübertragung zu machen. Arbeitgeber, die kein systemgeprüftes 
Entgeltabrechnungsprogramm benutzen, können sich für die Meldung 
einer Ausfüllhilfe (beispielsweise sv.net) bedienen.

   In einer zweijährigen Übergangsphase ist der Lohnnachweis für die 
Beitragsjahre 2016 und 2017 zusätzlich zum digitalen Lohnnachweis in 
den bisher bekannten Verfahren - online über das Extranet, als 
Papierausdruck oder per Fax - abzugeben. Für das Beitragsjahr 2018, 
das heißt ab 1. Januar 2019, erfolgt die Meldung dann ausschließlich 
mit dem digitalen Lohnnachweis über das neue UV-Meldeverfahren. Die 
Übergangsregelung soll sicherstellen, dass der Beitrag der 
Unternehmen auch in Zukunft korrekt berechnet wird.

   Weitere Informationen erhalten Unternehmerinnen und Unternehmer 
oder die von ihnen beauftragten Dritten (zum Beispiel Steuerberater) 
auf der Homepage der DGUV oder direkt bei den für sie zuständigen 
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen: 
http://www.dguv.de/de/versicherung/uv-meldeverfahren/index.jsp

OTS:              Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
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Pressekontakt:
Stefan Boltz
Pressesprecher
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
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