HAMM (dpa-AFX) - Vor dem Oberlandesgericht in Hamm geht es am Donnerstag (11.00 Uhr) um den Zusatz Felsquellwasser beim Krombacher Bier. Die Brauerei aus dem Siegerland hat die Bezeichnung vor Jahren in das deutsche Markenregister eintragen lassen. Deshalb darf kein anderer damit werben, auch sein Bier enthalte Felsquellwasser.

Doch jetzt muss Krombacher um diese Exklusivität bangen. Ein Hobbybrauer aus Neuss macht dem Bierriesen das Markenrecht am Begriff Felsquellwasser streitig und hat die erste Runde in dem Bierstreit vor dem Landgericht Bochum gewonnen.

Das Gericht in der Ruhrgebietsstadt teilte die Ansicht des Hobbybrauers, dass Krombacher das Wort nicht zur Kennzeichnung des Bieres benutzt, sondern damit nur einen Bestandteil besonders hervorhebt. Es verurteilte Krombacher dazu, in die Löschung der Wortmarke "Felsquellwasser" aus dem Markenregister einzuwilligen. Dagegen hat die Brauerei, die im vergangenen Jahr rund 6 Millionen Liter Bier verkauft hat, Berufung eingelegt.

Ob bereits am Donnerstag ein Urteil fällt, ist nach Angaben eines Gerichtssprechers nicht absehbar./hff/DP/jha