--Kabinett beschließt Formulierungshilfen für Fraktionen

--Entwurf sieht höhere Luftverkehrssteuer vor

--Auslaufen von Agrardiesel-Begünstigung bestätigt

--Haushalt könnte am 2. Februar beschlossen werden

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Von Andreas Kißler

BERLIN (Dow Jones)--Das Regierungskabinett hat die Formulierungshilfen für den Haushalt 2024 in einem Umlaufverfahren beschlossen. Das gab Regierungssprecher Steffen Hebestreit bei einer Pressekonferenz in Berlin bekannt. "Ich habe gerade die Information bekommen, dass das Verfahren abgeschlossen ist", sagte er. "Insofern gibt es seitens der Regierung den Kabinettsbeschluss." Die Formulierungshilfe, in die Dow Jones Newswires Einblick hatte, enthält Änderungen bei der Luftverkehrssteuer, im Windenergie-auf-See-Gesetz sowie Änderungen im Sozialgesetzbuch. Geregelt wird darin auch das schrittweise Auslaufen der Steuerbegünstigung für Agrardiesel.

Die Luftverkehrssteuersätze werden laut dem Entwurf zum 1. Mai 2024 erhöht; der bisherige Absenkungsmechanismus dafür entfällt mit Ablauf des 30. April. Durch die Änderungen werden die Steuern je Fluggast laut dem Entwurf von 13,03 Euro auf 15,53 Euro für Kurzstrecken-, von 33,01 Euro auf 39,34 Euro für Mittelstrecken- und von 59,43 Euro auf 70,83 Euro für Langstreckenflüge steigen. Zudem würden die Hauptzollämter in die Lage versetzt, dem Luftfahrt-Bundesamt Gesetzesverstöße durch Luftverkehrsunternehmen aus Drittländern mitzuteilen.

Die Einnahmen aus den Offshore-Ausschreibungen im Jahr 2023 sollen breiter verwendet werden. Ein Teil fließe als Transformationskomponente an den Bundeshaushalt. Das schrittweise Auslaufen der Begünstigung von Dieselkraftstoff für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft mit einer Kürzungen um 40 Prozent im laufenden Jahr und um weitere je 30 Prozent in den beiden Folgejahren stelle insbesondere einen Beitrag zum Abbau klimaschädlicher Subventionen dar.


   Verschärfungen beim Bürgergeld 

In der Grundsicherung für Arbeitssuchende werden laut dem Entwurf die Regelungen bei willentlicher Verweigerung der Aufnahme zumutbarer Arbeit durch die Einführung eines Leistungsentzuges verschärft. Der Bürgergeldbonus werde abgeschafft, die finanziellen Anreize für berufsabschlussbezogene Weiterbildungen durch das Weiterbildungsgeld und die Weiterbildungsprämie sollen erhalten bleiben.

Zum teilweisen Ausgleich der Finanzierungsbeteiligung des Bundes in vergangenen Jahren soll zudem die Bundesagentur für Arbeit zum Ende der Jahre 2024 und 2025 jeweils Zahlungen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro und zum Ende der Jahre 2026 und 2027 jeweils Zahlungen in Höhe von 1,1 Milliarden Euro an den Bund leisten. Vorgesehen ist auch eine weitere Minderung des Erhöhungsbetrages des zusätzlichen Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung um jeweils 600 Millionen Euro in den Jahren 2024 bis 2027, die zu einer entsprechenden Entlastung des Bundeshaushaltes führt.

Die vom Kabinett beschlossene Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für ein Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 setzt die Verständigung der Regierungsspitzen vom 19. Dezember 2023 und die am 4. Januar 2024 vereinbarten Änderungen daran um. Das Maßnahmenpaket war aufgrund des Haushaltsurteils des Bundesverfassungsgerichtes nötig geworden. Hebestreit sagte, die Frage, wie nach jüngsten Änderungen bestehende Mindereinsparungen kompensiert würden, werde im Zuge des Haushaltsverfahrens im Bundestag geregelt.

Ziel ist es nach früheren Angaben, dass der Haushaltsausschuss des Bundestages Mitte Januar in einer abschließenden Bereinigungssitzung über den Bundeshaushalt 2024 berät. In der zweiten Sitzungswoche des Bundestages Ende Januar soll das Budget demnach dann vom Bundestag beschlossen werden. Der Bundesrat könnte das Gesetzgebungsverfahren somit am 2. Februar abschließen. Zustimmen muss die Länderkammer dem Gesetz laut dem Entwurf nicht. Theoretisch könnte sie aber das Verfahren verzögern. Bis dahin gilt weiter eine vorläufige Haushaltsführung.

Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com

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January 08, 2024 08:12 ET (13:12 GMT)