KEOS GbR: Air Berlin PLC -  Bericht zur Gläubigerversammlung (Berichtstermin) im
Insolvenzverfahren der Air Berlin PLC vom 25. Januar 2018

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KEOS GbR: Air Berlin PLC - Bericht zur Gläubigerversammlung (Berichtstermin)
im Insolvenzverfahren der Air Berlin PLC vom 25. Januar 2018

26.01.2018 / 19:02
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München, 26. Januar 2018 - Bericht des gemeinsamen Vertreters KEOS GbR
("KEOS") über die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) im
Insolvenzverfahren der Air Berlin PLC am 25. Januar 2018

Der gemeinsame Vertreter KEOS nahm an der Gläubigerversammlung der Air
Berlin PLC am 25. Januar 2018 teil und vertrat die Rechte der
Anleihegläubiger der von der Air Berlin PLC emittierten EUR 225 Mio.,
2011/2018, 8,250% Anleihe (die "Anleihe" / ISIN: DE000AB100B4 / WKN:
AB100B). Der bisherige Generalbevollmächtigte der Air Berlin PLC Herr
Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus sowie der bisherige Sachwalter Herr Prof. Dr.
Lucas Flöther, der nach der Aufhebung der Eigenverwaltung zum
Insolvenzverwalter der Air Berlin PLC bestellt wurde, erstatteten im
gestrigen Berichtstermin ihren Bericht an die Gläubigerversammlung. Den
Bericht können die Anleihegläubiger nach Registrierung und erfolgter
Forderungsanmeldung im Insolvenzportal des Insolvenzverwalters
www.airberlin-inso.de abrufen oder als der von der KEOS vertretene
Anleihegläubiger von dieser gegen einen aktuellen Nachweis der
Gläubigerstellung anfordern.

Nach derzeitigem Stand des Insolvenzverfahrens ist mit keiner oder nur
minimaler Quote für die Gläubiger der Air Berlin PLC zu rechnen. Der
Insolvenzverwalter Prof. Dr. Flöther hat jedoch klargestellt, dass sich die
Insolvenzquote erheblich ändern kann, wenn mögliche Haftungs- und
Anfechtungsansprüche der Air Berlin PLC gegen Dritte, insbesondere gegen die
Etihad Gruppe aus einer Finanzierungszusage, dem sog. "letter of comfort",
erfolgreich geltend gemacht werden können. Zu diesem Zweck wurden seitens
des Insolvenzverwalters Prof. Dr. Flöther bereits diverse Gutachten von
namhaften Juristen eingeholt, in denen diese die Erfolgsaussichten eines
etwaigen Prozesses gegen die Etihad Gruppe geprüft haben. Gleichzeitig
werden die Möglichkeiten einer Prozessfinanzierung für einen Prozess gegen
die Etihad Gruppe ausgelotet, da die Air Berlin PLC selbst nicht über die
finanziellen Mittel verfügt, um einen solchen Prozess gegen die Etihad
Gruppe führen zu können.

Der nach der Aufhebung der Eigenverwaltung zum Insolvenzverwalter bestellte
Prof. Dr. Lucas Flöther wurde von der Gläubigerversammlung in seinem Amt
bestätigt.

Bei der Wahl der Mitglieder des Gläubigerausschusses wurde dem
Sonderinsolvenzverwalter der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG nach
kontroverser Diskussion ein Stimmrecht in Höhe von ca. EUR 850 Mio. für die
Forderungen der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG gegen die Air Berlin
PLC zugesprochen. Eingelegte Rechtsmittel der KEOS hiergegen blieben ohne
Erfolg.

Mit diesen Stimmen des Sonderinsolvenzverwalters wurde Herr Rechtsanwalt
Andreas Ziegenhagen als anwaltlicher Vertreter der Air Berlin Finance B.V.,
die als Finanzierungsvehikel der Etihad Gruppe im Air Berlin Konzern diente
und vermutlich als nachrangige Gläubigerin der Air Berlin PLC anzusehen ist,
in den Gläubigerausschuss gewählt. Der gemeinsame Vertreter hat auch
hiergegen Rechtsmittel eingelegt, da nachrangige/gesellschafternahe
Gläubiger im Gläubigerausschuss nicht vertreten sein dürfen.

Die KEOS stellte Anträge zur Erweiterung der Tagesordnung der
Gläubigerversammlung, um u.a. den Insolvenzverwalter zu ermächtigen, im
Zusammenhang mit erteilten Finanzierungszusagen durch Etihad Airways bzw.
durch Etihad Aviation Group einen Rechtsstreit anhängig zu machen und
Finanzierungsoptionen zu prüfen. Eine Abstimmung hierüber wurde jedoch vom
Gericht abgelehnt, da der o.g. anwaltliche Vertreter der Air Berlin Finance
B.V. der Abstimmung widersprach.

Die Frist zur Forderungsanmeldung läuft am 1. Februar 2018 ab.
Anleihegläubiger, die nicht bereits von der KEOS als dem gemeinsamen
Vertreter der Anleihegläubiger der emittierten EUR 225 Mio., 2011/2018,
8,250% Anleihe vertreten werden, können sich an die KEOS wenden, um
Unterstützung durch mit der KEOS kooperierende Rechtsanwälte bei der
Anmeldung von Forderungen aus anderen Anleihen zu erhalten.

KEOS wird seine Anleihegläubiger über die weiteren Entwicklungen informieren
und steht für Rückfragen, insbesondere unter airberlin@onesquareadvisors.com,
zur Verfügung. Noch nicht registrierte Anleihegläubiger der Anleihe werden
gebeten, sich unter dieser Adresse oder auf unserer Homepage
www.onesquareadvisors.com unter "Anleihe" / "Air Berlin" zu registrieren.

Kontakt:
KEOS GbR
c/o One Square Advisory Services GmbH
Theatinerstr. 36
80333 München
Tel +49 89 15 98 98 0
fax +49 89 15 98 98 22
email airberlin@onesquareadvisors.com
web www.onesquareadvisors.com


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