Najib, der wegen Bestechung im Zusammenhang mit dem milliardenschweren 1MDB-Skandal verurteilt worden war, wurde im Februar von einem Begnadigungsausschuss unter dem Vorsitz von Malaysias damaligem König Al-Sultan Abdullah Ahmad Shah, dessen fünfjährige Herrschaft im Januar endete, zu einer Halbierung seiner 12-jährigen Haftstrafe verurteilt.

In einem Antrag an den Obersten Gerichtshof Malaysias vom 1. April erklärte Najib, er habe klare Informationen über eine "Zusatzanordnung" des Königs erhalten, die der Entscheidung des Begnadigungsausschusses beigefügt war und die ihn berechtigen würde, die verbleibenden sechs Jahre unter Hausarrest zu verbüßen.

Najib fordert das Gericht auf, die Regierung zu zwingen, die Existenz der königlichen Anordnung zu beantworten oder zu bestätigen und die Anordnung zu vollstrecken, falls sie existiert, heißt es in den Unterlagen.

Das Büro des Generalstaatsanwalts, ein Mitglied des Begnadigungsausschusses, und der Palast von Pahang, dem Heimatstaat des ehemaligen Königs, reagierten nicht sofort auf Bitten um Kommentare und Klarstellungen. Najibs Anwälte reagierten nicht sofort auf eine Bitte um Stellungnahme.

Der Oberste Gerichtshof von Kuala Lumpur wird Najibs Antrag am Donnerstag anhören.

Najib wurde 2020 wegen krimineller Untreue und Machtmissbrauchs für schuldig befunden, weil er illegal Gelder entgegengenommen hatte, die von einer Einheit des Staatsfonds 1Malaysia Development Berhad (1MDB) unterschlagen worden waren. Das Urteil wurde 2022 von Malaysias oberstem Gericht bestätigt.

Etwa 4,5 Milliarden Dollar sollen von 1MDB gestohlen worden sein, wobei etwa 1 Milliarde Dollar auf die Konten von Najib geflossen sind, wie malaysische und US-amerikanische Ermittler festgestellt haben.

Der Begnadigungsausschuss teilte im Februar mit, dass Najib voraussichtlich im August 2028 freigelassen wird, sechs Jahre nachdem er seine Strafe verbüßt hat. Sie reduzierte auch die gegen den Ex-Premier verhängten Geldstrafen, was in Malaysia für Aufruhr sorgte.

Najib erwägt auch, einen neuen Antrag auf eine vollständige Begnadigung einzureichen.