Die Ausnahmen von der MPS-Norm gelten für einen "bestimmten Zeitraum", auch wenn sich die Eigentumsverhältnisse oder die Kontrolle nach der Gewährung der Ausnahme ändern, heißt es in der Mitteilung.

Die indische Kapitalmarktaufsichtsbehörde gewährt staatlichen Unternehmen bereits seit Jahren Ausnahmen von der MPS-Norm.

Die Ausweitung dieser Ausnahmeregelung für staatliche Unternehmen im Falle ihrer Privatisierung könnte jedoch Investoren dazu bewegen, sich an staatlichen Unternehmen zu beteiligen.

Bislang hat die Privatisierungsinitiative der Regierung nicht so viel Anklang gefunden wie erwartet.

Letzten Monat erklärte die Aufsichtsbehörde, dass sie die Börsenzulassungspflichten in Fällen lockern wird, in denen die Bundesregierung ihre Mehrheitsbeteiligung an einen privaten Käufer verkauft.