Berlin/Jerusalem (Reuters) -Der Antrag des Chefanklägers des Internationalen Strafgerichtshofes auf einen Haftbefehl gegen Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu hat eine heftige internationale Debatte ausgelöst. Israels Verteidigungsminister Joaw Gallant, gegen den ebenfalls ein Antrag gestellt wurde, sprach von einem "schändlichen" Schritt, der Israel das Selbstverteidigungsrecht gegen die radikal-islamische Hamas-Organisation nehmen solle. Der britische Premierminister Rishi Sunak sprach von einem "sehr wenig hilfreichen" Schritt des Gerichts. Die französische Regierung stellte sich dagegen hinter den Strafgerichtshof.

Der Chefankläger des IStGH, Karim Khan, hatte am Montag angekündigt, internationale Haftbefehle gegen Netanjahu, Gallant sowie drei Hamas-Führer zu beantragen. Darüber muss in den kommenden Wochen ein dreiköpfiges Richtergremium entscheiden. Im Jahr 2023 hatte der IStGH einen internationalen Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin erlassen, der aber bisher nicht vollstreckt wurde. Ein Sprecher des Außenministeriums im Golfstaat Katar, in dem sich Hamas-Anführer häufiger aufhalten, sagte, es sei zu früh, über mögliche Konsequenzen zu sprechen.

Differenzen zeigten sich zwischen der deutschen und der französischen Politik. Während sich das französische Außenministerium klar hinter den Strafgerichtshof stellte, kam aus Berlin deutliche Kritik an dem Vorgehen. "Ein schwarzer Tag für das Völkerrecht", schrieb der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses, Michael Roth (SPD), am Dienstag auf der Plattform X. "Der Chefankläger des IStGH macht sich zum Büttel derjenigen, die skrupellos eine Gleichsetzung des Hamas-Terrors mit dem Verteidigungsrecht des attackierten Staates Israel vornehmen." Kritik am IStGH kam auch von Politikern der CDU und der FDP.

Am Montagabend hatte auch das Auswärtige Amt mitgeteilt, dass "durch die gleichzeitige Beantragung der Haftbefehle gegen die Hamas-Führer auf der einen und die beiden israelischen Amtsträger auf der anderen Seite der unzutreffende Eindruck einer Gleichsetzung entstanden (ist)". US-Präsident Joe Biden hatte den Antrag sogar sehr scharf kritisiert und als "empörend" bezeichnet. In der Stellungnahme des französischen Außenministeriums findet sich dagegen keine Kritik am IStGH. Stattdessen heißt es: "Frankreich unterstützt den Internationalen Strafgerichtshof, seine Unabhängigkeit und den Kampf gegen Straflosigkeit in allen Situationen."

SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich mahnte Rücksicht auf den Strafgerichtshof an. "Es ist nicht nur bedauerlich, sondern unangemessen, die Anträge auf Haftbefehle gegen Mitglieder der Hamas und der israelischen Regierung im gleichen Atemzug zu begründen", sagte Mützenich zwar dem "stern". Denn die Verbrechen der Hamas seien beispiellos und unvergleichbar. "Wenn der Chefankläger beim Internationalen Strafgerichtshof aber belastbare und evidente Beweise auch gegen israelische Amtsträger sammeln konnte, so müssen diese jetzt durch ein unabhängiges Richterkollegium am Strafgerichtshof vorurteilsfrei beschieden werden", fügte er hinzu.

Wie der SPD-Außenpolitiker Nils Schmid verweist das französische Außenministerium auf die Möglichkeit Israels, selbst Untersuchungen wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Völkerrecht im Krieg im Gazastreifen einzuleiten, um einen Haftbefehl abzuwenden. "Die israelischen Behörden können nun selbst Ermittlungen aufnehmen - denn die Ermittlungen sind nachrangig zu einer nationalen Untersuchung", sagte Schmid der Nachrichtenagentur Reuters.

Ein Kreml-Sprecher erklärte am Dienstag, es sei sehr merkwürdig, dass die USA offenbar bereit seien, Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof zu verhängen. Den Haftbefehl gegen Putin wegen des Überfalls auf die Ukraine habe US-Präsident Biden dagegen begrüßt. Jetzt hatte US-Außenminister Antony Blinken gewarnt, der Antrag auf einen Haftbefehl gegen Netanjahu könne die Verhandlungen über ein Geiselabkommen und einen Waffenstillstand gefährden. Einige US-Politiker forderten die Regierung sogar auf, Sanktionen gegen das Gericht zu verhängen. Weder Russland, noch die USA oder Israel sind Unterzeichnerstaaten des Internationalen Strafgerichtshofes.

(Bericht von Andreas Rinke, Tassilo Hummel, Dmitry Antonov, Dan Williams ; redigiert von Sabine EhrhardtBei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)