Das hessische Arbeitsgericht lehnte den Erlass einer einstweiligen Verfügung ab und bestätigte damit die Entscheidung einer unteren Instanz.
Die Gewerkschaft der Lokführer (GDL) plant, von den frühen Morgenstunden des Mittwochs bis Freitagabend zu streiken und die Bahn zu zwingen, nur abgespeckte Notfahrpläne zu fahren.
Auch die Lokführer im Güterverkehr streiken von Dienstagabend bis Freitag. (Berichterstattung von Ilona Wissenbach, Schreiben von Rachel More und Ludwig Burger; Bearbeitung von Matthias Williams und Aurora Ellis)