KARLSRUHE (dpa-AFX) - Parteien haben Anspruch auf Sonderbeiträge ehrenamtlicher Bürgermeister. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag. Der 2. Senat gab damit der Klage des CDU-Kreisverbands Burgenland gegen den ehemaligen Bürgermeister von Finneland (Sachsen-Anhalt) statt und wies seine Revision dagegen zurück. Dass kommunale Mandatsträger von ihrer Aufwandsentschädigung etwas an ihre Partei abgeben müssen, sei nicht zu beanstanden. Es handele sich dabei um in den Parteisatzungen festgelegte verbindliche Zahlungspflichten und sei keine freiwillige Leistung.

Die Tatsache, dass der frühere Rathauschef bei den Bürgermeisterwahlen als Einzelkandidat angetreten und von der Partei gar nicht unterstützt worden war, spiele hier keine Rolle, befanden die Richter. Die Vorinstanzen hatten das ähnlich gesehen. Auch sie hatten entschieden, dass dem Kreisverband das Geld - es geht um 740 Euro - laut Landessatzung der CDU Sachsen-Anhalt zusteht. (Az. II ZR 144/21)/avg/DP/ngu