'1. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält neben dem Ersatz seiner Auslagen für jedes volle
Geschäftsjahr seiner Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Jahresvergütung von EUR 6.000,00, der
Vorsitzende erhält den dreifachen Betrag dieser Festvergütung und der stellvertretende Vorsitzende des
Aufsichtsrats erhält den eineinhalbfachen Betrag dieser Festvergütung. Zu den ersetzenden Auslagen gehört
auch die auf Vergütung entfallende Umsatzsteuer.
2. Die Vergütung des Aufsichtsrates ist nach der Feststellung des Jahresabschlusses für das
abgelaufene Geschäftsjahr beziehungsweise nach der Billigung des Konzernabschlusses zur Zahlung fällig. TOP 7
3. Die Gesellschaft kann den Mitgliedern des Aufsichtsrates Versicherungsschutz, insbesondere in Form
einer Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung), zur Absicherung der gesetzlichen Haftpflicht aus der
Aufsichtsratstätigkeit stellen.'
Das Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder ist gemäß §§ 113 Abs. 3 Satz 3, 87a Abs. 1 Satz 2
AktG im Anschluss an den Beschlussvorschlag dargestellt und über die Website der Gesellschaft unter
http://www.bbi-immobilien-ag.de
in dem Bereich Investor Relations/Hauptversammlung verfügbar.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
Die in § 10 der Satzung festgelegte Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder einschließlich des
nachfolgend dargestellten Vergütungssystems für die Aufsichtsratsmitglieder wird bestätigt.
Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats der BBI Immobilien AG
Das Vergütungssystem trägt der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang der Aufsichtsratsmitglieder Rechnung. Der Aufsichtsrat leistet durch die ihm obliegende Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands einen Beitrag zur Förderung der Geschäftsstrategie und zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft.
Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält nach § 10 Abs. 1 der Satzung neben dem Ersatz seiner Auslagen für jedes volle Geschäftsjahr seiner Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Jahresvergütung von EUR 6.000,00, der Vorsitzende erhält den dreifachen Betrag dieser Festvergütung und der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält den eineinhalbfachen Betrag dieser Festvergütung. Zu den ersetzenden Auslagen gehört auch die auf Vergütung entfallende Umsatzsteuer.
Der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder liegt das nachfolgend beschriebene System zugrunde:
Die Gesamtvergütung der Aufsichtsratsmitglieder besteht ausschließlich aus einer fixen Jahresvergütung.
Der Anteil der festen Vergütungsbestandteile an der Vergütung beträgt im vorliegenden System der Aufsichtsratsvergütung 100 %, der variable Anteil 0 %. Die Gesellschaft hält diese fixe Vergütung ohne variable erfolgsbezogene Vergütungskomponente für sachgerecht, nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass die Arbeitsbelastung der Aufsichtsratsmitglieder bei schwierigen Unternehmenslagen steigt und in einer solchen Situation keine Fehlanreize durch eine dann sich gegebenenfalls verringernde Vergütung gesetzt werden sollen. Zudem wird der Anschein vermieden, dass der Aufsichtsrat bei der Erfüllung seiner Kontrollaufgabe nicht unabhängig agiert, was bei einer erfolgsorientierten Vergütung des Aufsichtsrats der Fall sein könnte.
Die Stabilität in der Vergütung des Aufsichtsrats, die in ihrer Beratungs- und Überwachungsfunktion nicht von Schwankungen der Geschäftsentwicklung berührt wird, scheint der Gesellschaft geeignet, die langfristige Entwicklung der Gesellschaft zu fördern.
Die Aufsichtsratsvergütung wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats während ihrer Amtszeit gewährt und gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung nach Feststellung des Jahresabschlusses für das abgelaufen Geschäftsjahr fällig und ausgezahlt. Bei einem unterjährigen Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat ist die für diesen Zeitraum anteilige Jahresvergütung ebenfalls nach Feststellung des Jahresabschlusses für das abgelaufen Geschäftsjahr fällig und zahlbar.
Außer der Fixvergütung werden den Aufsichtsratsmitgliedern gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung ihre Auslagen ersetzt. Zu den zu ersetzenden Auslagen gehört auch die auf die Vergütung entfallende Umsatzsteuer. Außerdem kann nach § 10 Abs. 3 der Satzung die Gesellschaft den Mitgliedern des Aufsichtsrates Versicherungsschutz, insbesondere in Form einer Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung), zur Absicherung der gesetzlichen Haftpflicht aus der Aufsichtsratstätigkeit stellen. Es besteht eine entsprechende D&O Versicherung für die Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft. Weitergehende Entschädigungen oder der Amtszeit nachlaufende Vergütungsregelungen bestehen nicht.
Die Vergütung für den Aufsichtsrat wird regelmäßig bei Bedarf, jedoch mindestens alle vier Jahre vom Aufsichtsratsplenum sowie vom Vorstand überprüft. Bei geplanten Änderungen, sonst spätestens alle vier Jahre, wird der Hauptversammlung die Vergütung (und das Vergütungssystem) für den Aufsichtsrat zur Beschlussfassung vorgelegt.
II. Zu TOP 4 / Lebensläufe der Aufsichtsratskandidaten Rupert Hackl
Geburtsjahr und -ort
1951, Neusäß-OT Hainhofen Beruflicher Werdegang
Seit 07/2015 Geschäftsführer der Rupert Hackl Immoconsult GmbH 2002 - 06/2015 Leiter Region Süd Eurohypo AG (ab 1.9.2012: Hypothekenbank Frankfurt AG) 1996 - 2002 Leiter Immobiliencenter Deutsche Bank AG/Eurohypo AG München 1988 - 1996 Abteilungsdirektor/Bereichsleiter Immobilien Deutsche Bank AG München 1983 - 1988 Leiter Immobilien Deutsche Bank AG Augsburg 1974 - 1983 Zweigstellenleiter/Prokurist Deutsche Bank AG Augsburg-Haunstetten 1972 - 1974 Stv. Zweigstellenleiter Deutsche Bank AG Augsburg-Lechhausen Ausbildung 1967 - 1970 Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Bayerischen Hypotheken- und Wechsel-Bank AG Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten * Aufsichtsratsmitglied der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen * Aufsichtsratsvorsitzender der Rathgeber AG * Stv. Aufsichtsratsvorsitzender der Herzog von Arenberg'sche Vermögensverwaltung GmbH * Stv. Aufsichtsratsvorsitzender der Baywobau Immobilien AG * Aufsichtsratsmitglied der Hammer AG Prof. Dr. Michaela Regler
Geburtsjahr und -ort
1970, München Beruflicher Werdegang
Derzeit Professorin für Wirtschaftsprivatrecht an der Technischen Hochschule Ingolstadt (THI) Business School Seit 2005 Lehrbeauftragte für Arbeitsrecht ab 2009 als Hochschulprofessorin Vizepräsidentin für Lehre, Studierende und Alumni an der TH Ingolstadt 2016 - 2019 Mitglied in der Hochschulleitung, erweiterter Hochschulleitung, Senat und im Hochschulrat der Technischen Hochschule Ingolstadt 2001 - 2014 Fachanwältin für Steuerrecht in überregional tätiger Steuerkanzlei mit Schwerpunkt Unternehmensberatung für kleinere und mittelständische Unternehmen 2000/2001 Fachanwältin für Steuerrecht 1997 - 2014 Zugelassene Rechtsanwältin in Ingolstadt Akademische Ausbildung 1999 Promotion zur Dr. jur. an der Universität Regensburg 1996 Zweite juristische Staatsprüfung 1994 Erste juristische Staatsprüfung Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg Weiterbildung 2000/2001 Fachanwältin für Steuerrecht Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
keine Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
keine Ludwig Schlosser
Geburtsjahr und -ort
1954, Unterbleichen Beruflicher Werdegang
Derzeit Geschäftsführer der BOSTON Capital GmbH 2000 - 2016 Vorstand der VIB Vermögen AG (seit 2009 Vorstandsvorsitzender) 1990 - 2002 Vorstandsvorsitzender Volksbank eG Neuburg/Donau 1985 - 1990 Vorstand Raiffeisenbank Bachtal eG 1982 - 1985 Vorstandsassistenz in der Volksbank Günzburg eG Akademische Ausbildung 1975 - 1981 Studium der Mathematik und Betriebswirtschaftslehre Abschluss Diplom-Mathematiker Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten * Aufsichtsratsvorsitzender der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG * Aufsichtsratsvorsitzender der VIB Vermögen AG (konzernintern) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen * Aufsichtsratsvorsitzender der VR Bank Neuburg-Rain eG * Aufsichtsratsvorsitzender der Gemeinnützigen Bau- und Siedlungsgenossenschaft für den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen eG Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 5.200.000,00 EUR und ist eingeteilt in 5.200.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag. Jede Stückaktie vermittelt nach der Satzung der Gesellschaft eine Stimme, so dass die Gesamtzahl der Stimmrechte ebenfalls 5.200.000 beträgt. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.
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May 18, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)