Von Andreas Kißler

BERLIN (Dow Jones)--Der Bundesrat hat Änderungen an der Straßenverkehrsordnung zugestimmt, nachdem er im vorherigen Plenum das der Verordnung zugrundeliegende Straßenverkehrsgesetz bestätigt hatte. Länder und Kommunen bekommen nun mehr Flexibilität bei ihren Entscheidungen, wie die Länderkammer mitteilte. Sie können demnach neben der Leichtigkeit des Straßenverkehrs auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung bei ihren Anordnungen berücksichtigen, wenn die Sicherheit des Verkehrs dadurch nicht beeinträchtigt wird.

Den Kommunen werde es durch die Reform leichter gemacht, Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Tempo 30 anordnen, zum Beispiel beim so genannten Lückenschluss zwischen zwei schon vorhandenen Tempo-30-Strecken, vor Fußgängerüberwegen, Spielplätzen und hochfrequentierten Schulwegen sowie Zebrastreifen. Dies schließe Tempolimits auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen oder weiteren Vorfahrtstraßen ein. Mehr Spielraum erhalten die Behörden zudem beim Anwohnerparken. Außerdem werde die Anordnung von Sonderfahrstreifen für Elektro- oder Wasserstofffahrzeuge und die Bereitstellung angemessener Flächen für den Fahrradverkehr durch die Verordnung erleichtert.

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July 05, 2024 10:20 ET (14:20 GMT)