Fischzucht in der Landwirtschaft eher möglich

25.01.2016:: Anzahl Views: Anzahl: 1

Der BVA ist erfreut, dass der Regierungsrat gewisse Lockerungen bezüglich der Fischzucht auf Landwirtschaftsbetrieben vornehmen will. Er will zwar weniger weit gehen als die Luzerner Behörden, aber es ist zumindest ein erster Schritt in die richtige Richtung. So soll die Einkommensgrenze angehoben werden, damit bestehende Betriebe mit Gewerbestatus (> 1 SAK) und ausgewiesener Aufsichtspflicht in bestehenden Bauten Fischzucht betreiben können.

Und zwar auch dann, wenn der Betrieb vorher Einkommen von über 100'000.- aus der Landwirtschaft erzielt hat. Die Details dazu sind jedoch noch unklar, weshalb der BVA hier nachhaken wird und anschliessend entscheidet, ob man mit der Überweisung als Postulat zufrieden ist. Im weiteren unterstützt der BVA nationale Bestrebungen, Grundlagen zu erarbeiten, damit die Investition dann auch rentabel und der Absatz der Fische gesichert ist.

Motion Fischzucht

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BVA - Farmers' Association of Aargau veröffentlichte diesen Inhalt am 25 Januar 2016 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen. Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 25 Januar 2016 12:32:26 UTC.

Das Originaldokument ist verfügbar unter: http://www.bvaargau.ch/BVAargau/Home/NewsArchiv/tabid/167/itemid/2137/amid/658/fischzucht-in-der-landwirtschaft-eher-mglich.aspx