KARLSRUHE (dpa-AFX) - Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten dürfen Verlage nicht bei der Herausgabe von Zeitschriften unterstützen. Das greift zu weit in die Pressefreiheit ein, wie der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden hat. Das Urteil vom Donnerstag läuft auf ein Verbot des "ARD Buffet Magazins" hinaus, das der Burda-Verlag in Kooperation mit dem Südwestrundfunk (SWR) publiziert. (Az. I ZR 207/14)

Die Karlsruher Richter verwiesen den Fall zwar noch einmal an das Oberlandesgericht Hamburg zurück. Die klagende Verlagsgruppe Bauer muss dort aber nur noch ihren Unterlassungsantrag nachbessern. Der Rundfunkstaatsvertrag erlaubt den über den Rundfunkbeitrag finanzierten Sendern das Angebot programmbegleitender Druckwerke. Das Engagement des SWR geht laut BGH-Urteil jedoch darüber hinaus./sem/DP/stb