BERLIN (Dow Jones)--Betreiber von Solaranlagen müssen ihre Panels inklusive Batteriespeicher bis zum 31. Januar 2021 bei der Bundesnetzagentur registrieren. Darauf weist der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hin. Dazu seien auch private Betreiber verpflichtet, zum Beispiel Hauseigentümer, die eine Solaranlage auf ihrem Dach installiert haben.

Werden die Anlagen nicht rechtzeitig angemeldet, drohen sie ab Februar keine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für den eingespeisten Strom mehr zu erhalten. Nach Angaben der Bundesnetzagentur hätten bereits über zwei Millionen Betreiber ihre Anlagen im sogenannten Marktstammdatenregister registriert, so der BDEW. Dennoch fehlten noch immer rund 350.000 Bestandsanlagen. Für Neuanlagen gilt nach Inbetriebnahme eine einmonatige Frist zur Registrierung.

Das Marktstammdatenregister gibt erstmals einen Überblick über alle Kraftwerke in Deutschland. Ziel ist es, Informationen über die zunehmend dezentralen Ökostromanlagen zu bündeln, um Strom und Gas auch zukünftig effizient transportieren und verkaufen zu können. Mit dem Register sollen zudem Meldepflichten vereinfacht und Bürokratie abgebaut werden.

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January 12, 2021 04:27 ET (09:27 GMT)