Im Januar 2021 waren in Rheinland-Pfalz 125.665 Menschen arbeitslos gemeldet. Insgesamt waren 9.820 Menschen mehr von Arbeitslosigkeit betroffen als im Vormonat und 18.835 mehr als im Januar des vergangenen Jahres. Die Arbeitslosenquote lag bei 5,6 Prozent und damit um 0,5 Prozentpunkte höher als im Dezember sowie um 0,9 Prozentpunkte höher als im Vorjahresmonat.

'Mit den massiven wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie sind weitreichende Folgen für den Arbeitsmarkt verbunden. Der massive Einsatz von Kurzarbeit hat bisher stärkere Anstiege der Arbeitslosigkeit und Beschäftigungsverluste verhindert. Der aktuelle Anstieg im Januar hat aber auch saisonbedingte Ursachen, wie wir sie jedes Jahr vor allem in den Berufen unter freiem Himmel verzeichnen', sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Unabhängig davon setzen wir mit unserer Arbeitsmarktpolitik und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) alles daran, dass die Menschen im Land angesichts der Folgen der Corona-Pandemie und der Transformation der Arbeitswelt ihre Arbeitsmarktchancen verbessern können.'

'Wichtig in diesem Zusammenhang ist es auch, die soziale Inklusion von am Arbeitsmarkt benachteiligten Menschen zu fördern und in Bildung und Ausbildung von Jugendlichen zu investieren', sagte Arbeitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. Das Arbeitsministerium hat am 18. Januar 2021 einen neuen Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen für aus dem ESF geförderte arbeitsmarktpolitische Projekte veröffentlicht. Danach können Vorschläge für Projekte eingereicht werden, die

  • arbeitslose und/oder nicht erwerbstätige Langzeitleistungsbeziehende auf eine Altenpflegehilfeausbildung vorbereiten,
  • Schülerinnen und Schüler in rheinland-pfälzischen Schulen mit Abschluss 'Berufsreife' beim Übergang von Schule zu Beruf, insbesondere beim nahtlosen Übergang in Ausbildung, unterstützend begleiten (Jobfux) oder
  • arbeitslose und/oder nicht erwerbstätige Jugendliche unter 25 Jahren vor Ort erreichen und den Zugang zu angemessenen Aktivierungs-, Qualifizierungs- und Beschäftigungsangeboten erleichtern (Jugendscout). Der Schwerpunkt der Arbeit liegt dabei in der beruflichen und sozialen Integration von Jugendlichen, die wegen sozialer Benachteiligung oder individueller Beeinträchtigung Schwierigkeiten beim Übergang in Ausbildung und Beruf haben.

'Die drei Förderansätze 'Vorbereitung auf die Altenpflegehilfeausbildung', 'Jobfux' und 'Jugendscout' reihen sich in unsere Maßnahmen zur Fachkräftesicherung ein. Eine wichtige Stellschraube ist der möglichst reibungslose Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf. Die Jugendlichen an dieser entscheidenden Schwelle zu unterstützen, hat für die Landesregierung höchste Priorität - gerade jetzt vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Ausbildungsmarkt. Dies gilt auch für die Fachkräftesicherung in der Altenpflege', betonte Bätzing-Lichtenthäler.

Die Projekte können mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten aus Mitteln des ESF kofinanziert werden. Bei den Jugendscouts und Jobfüxen können zusätzlich bis zu 20 Prozent der pauschalierten Kosten aus arbeitsmarktpolitischen Landesmitteln gefördert werden. Die Frist für Projektanmeldungen endet am 12. Februar 2021. Die Projekte sollen im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. September 2021 beginnen.

Weitere Informationen zum Anmeldeverfahren sowie über die ESF-Förderung in Rheinland-Pfalz finden Sie auf der ESF-Webseite.

'Mit den massiven wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie sind weitreichende Folgen für den Arbeitsmarkt verbunden. Der massive Einsatz von Kurzarbeit hat bisher stärkere Anstiege der Arbeitslosigkeit und Beschäftigungsverluste verhindert. Der aktuelle Anstieg im Januar hat aber auch saisonbedingte Ursachen, wie wir sie jedes Jahr vor allem in den Berufen unter freiem Himmel verzeichnen', sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Unabhängig davon setzen wir mit unserer Arbeitsmarktpolitik und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) alles daran, dass die Menschen im Land angesichts der Folgen der Corona-Pandemie und der Transformation der Arbeitswelt ihre Arbeitsmarktchancen verbessern können.'

'Wichtig in diesem Zusammenhang ist es auch, die soziale Inklusion von am Arbeitsmarkt benachteiligten Menschen zu fördern und in Bildung und Ausbildung von Jugendlichen zu investieren', sagte Arbeitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. Das Arbeitsministerium hat am 18. Januar 2021 einen neuen Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen für aus dem ESF geförderte arbeitsmarktpolitische Projekte veröffentlicht. Danach können Vorschläge für Projekte eingereicht werden, die

  • arbeitslose und/oder nicht erwerbstätige Langzeitleistungsbeziehende auf eine Altenpflegehilfeausbildung vorbereiten,
  • Schülerinnen und Schüler in rheinland-pfälzischen Schulen mit Abschluss 'Berufsreife' beim Übergang von Schule zu Beruf, insbesondere beim nahtlosen Übergang in Ausbildung, unterstützend begleiten (Jobfux) oder
  • arbeitslose und/oder nicht erwerbstätige Jugendliche unter 25 Jahren vor Ort erreichen und den Zugang zu angemessenen Aktivierungs-, Qualifizierungs- und Beschäftigungsangeboten erleichtern (Jugendscout). Der Schwerpunkt der Arbeit liegt dabei in der beruflichen und sozialen Integration von Jugendlichen, die wegen sozialer Benachteiligung oder individueller Beeinträchtigung Schwierigkeiten beim Übergang in Ausbildung und Beruf haben.

'Die drei Förderansätze 'Vorbereitung auf die Altenpflegehilfeausbildung', 'Jobfux' und 'Jugendscout' reihen sich in unsere Maßnahmen zur Fachkräftesicherung ein. Eine wichtige Stellschraube ist der möglichst reibungslose Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf. Die Jugendlichen an dieser entscheidenden Schwelle zu unterstützen, hat für die Landesregierung höchste Priorität - gerade jetzt vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Ausbildungsmarkt. Dies gilt auch für die Fachkräftesicherung in der Altenpflege', betonte Bätzing-Lichtenthäler.

Die Projekte können mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten aus Mitteln des ESF kofinanziert werden. Bei den Jugendscouts und Jobfüxen können zusätzlich bis zu 20 Prozent der pauschalierten Kosten aus arbeitsmarktpolitischen Landesmitteln gefördert werden. Die Frist für Projektanmeldungen endet am 12. Februar 2021. Die Projekte sollen im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. September 2021 beginnen.

Weitere Informationen zum Anmeldeverfahren sowie über die ESF-Förderung in Rheinland-Pfalz finden Sie auf der ESF-Webseite.

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Bundesland Rheinland-Pfalz published this content on 29 January 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 29 January 2021 11:37:03 UTC.