Agennix AG i.L.
Heidelberg
- ISIN DE000A1A6XX4 - - Wertpapier-Kenn-Nummer A1A6XX -
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Agennix AG i.L.
Wir laden unsere Aktionäre hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft
am Donnerstag, den 7. März 2019, um 10:00 Uhr
im
NH Hotel Heidelberg Bergheimer Straße 91 69115 Heidelberg,
ein.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des von Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012, des erläuternden Berichts des Abwicklers zu den Angaben nach
§ 289a Absatz 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012 Die genannten Unterlagen können im Internet unter
eingesehen sowie heruntergeladen werden und werden auch in der Hauptversammlung am 7. März 2019 ausliegen. Ihr Inhalt wird
in der Hauptversammlung durch den Abwickler und - soweit es den Bericht des Aufsichtsrats betrifft - durch den Vorsitzenden
des Aufsichtsrats erläutert.
Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den von dem Abwickler aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar 2012 bis 31. Dezember 2012, der von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft wurde,
festzustellen.
| 2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Vorstände für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis zum 31.
Dezember 2012 wie folgt Entlastung zu erteilen:
a) | Herrn Dr. Torsten Hombeck wird Entlastung erteilt. | b) | Herrn Dr. Rajesh Malik wird Entlastung erteilt. |
| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis zum 31.
Dezember 2012 Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis zum
31. Dezember 2012 wie folgt Entlastung zu erteilen:
a) | Herrn Prof. Dr. Christof Hettich wird Entlastung erteilt. | b) | Herrn Dr. Frank Young wird Entlastung erteilt. | c) | Herrn Alan Feinsilver wird Entlastung erteilt. | d) | Herrn Dr. Bernd Seizinger wird Entlastung erteilt. | e) | Herrn James Weaver III wird Entlastung erteilt. | f) | Herrn Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach wird Entlastung erteilt. |
| 4. |
Vorlage des von Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis 31. Mai 2013, des erläuternden Berichts des Abwicklers zu den Angaben nach §
289a Absatz 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für
das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis 31. Mai 2013 Die genannten Unterlagen können im Internet unter
eingesehen sowie heruntergeladen werden und werden auch in der Hauptversammlung am 7. März 2019 ausliegen. Ihr Inhalt wird
in der Hauptversammlung durch den Abwickler und - soweit es den Bericht des Aufsichtsrats betrifft - durch den Vorsitzenden
des Aufsichtsrats erläutert.
Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den von dem Abwickler aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar 2013 bis 31. Mai 2013, der von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft wurde, festzustellen.
| 5. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Vorstände für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Mai 2013 Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis zum 31.
Mai 2013 wie folgt Entlastung zu erteilen:
a) | Herrn Dr. Torsten Hombeck wird Entlastung erteilt. | b) | Herrn Dr. Rajesh Malik wird Entlastung erteilt. |
| 6. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis zum 31.
Mai 2013 Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis zum
31. Mai 2013 wie folgt Entlastung zu erteilen:
a) | Herrn Prof. Dr. Christof Hettich wird Entlastung erteilt. | b) | Herrn Dr. Frank Young wird Entlastung erteilt. | c) | Herrn Alan Feinsilver wird Entlastung erteilt. | d) | Herrn Dr. Bernd Seizinger wird Entlastung erteilt. | e) | Herrn James Weaver III wird Entlastung erteilt. | f) | Herrn Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach wird Entlastung erteilt. |
| 7. |
Vorlage der von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüften Abwicklungs-Eröffnungsbilanz zum
1. Juni 2013 und des die Abwicklungs-Eröffnungsbilanz erläuternden Berichts des Abwicklers sowie des Berichts des Aufsichtsrats
und Beschlussfassung über die Feststellung der Abwicklungs-Eröffnungsbilanz Die genannten Unterlagen können im Internet unter
eingesehen sowie heruntergeladen werden und werden auch in der Hauptversammlung am 7. März 2019 ausliegen. Ihr Inhalt wird
in der Hauptversammlung durch den Abwickler und - soweit es den Bericht des Aufsichtsrats betrifft - durch den Vorsitzenden
des Aufsichtsrats erläutert.
Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, die von dem Abwickler aufgestellte Abwicklungs-Eröffnungsbilanz zum 1. Juni 2013,
die von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft wurde, festzustellen.
| 8. |
Vorlage des von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, versehenen Jahresabschlusses und Lageberichts
für das Geschäftsjahr vom 1. Juni 2013 bis 31. Dezember 2013, des erläuternden Berichts des Abwicklers zu den Angaben nach
§ 289a Absatz 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses
für das Geschäftsjahr vom 1. Juni 2013 bis 31. Dezember 2013 Die genannten Unterlagen können im Internet unter
eingesehen sowie heruntergeladen werden und werden auch in der Hauptversammlung am 7. März 2019 ausliegen. Ihr Inhalt wird
in der Hauptversammlung durch den Abwickler und - soweit es den Bericht des Aufsichtsrats betrifft - durch den Vorsitzenden
des Aufsichtsrats erläutert.
Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den von dem Abwickler aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1.
Juni 2013 bis 31. Dezember 2013, der von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft wurde, festzustellen.
| 9. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Abwickler für das Geschäftsjahr vom 1. Juni 2013 bis 31. Dezember 2013 Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den Abwicklern für die Dauer ihrer jeweiligen Amtszugehörigkeit für das Geschäftsjahr
vom 1. Juni 2013 bis 31. Dezember 2013 wie folgt Entlastung zu erteilen:
a) | Herrn Dr. Torsten Hombeck wird keine Entlastung erteilt. | b) | Herrn Dr. Rajesh Malik wird Entlastung erteilt. |
| 10. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Juni 2013 bis 31. Dezember
2013 Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Juni 2013 bis 31.
Dezember 2013 wie folgt Entlastung zu erteilen:
a) | Herrn Prof. Dr. Christof Hettich wird Entlastung erteilt. | b) | Herrn Dr. Bernd Seizinger wird Entlastung erteilt. | c) | Herrn Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach wird Entlastung erteilt. |
| 11. |
Vorlage des von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014, des erläuternden Berichts des Abwicklers zu den Angaben nach
§ 289a Absatz 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 Die genannten Unterlagen können im Internet unter
eingesehen sowie heruntergeladen werden und werden auch in der Hauptversammlung am 7. März 2019 ausliegen. Ihr Inhalt wird
in der Hauptversammlung durch den Abwickler und - soweit es den Bericht des Aufsichtsrats betrifft - durch den Vorsitzenden
des Aufsichtsrats erläutert.
Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den von dem Abwickler aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar 2014 bis 31. Dezember 2014, der von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft wurde,
festzustellen.
| 12. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, dem Abwickler Herrn Dr. Torsten Hombeck für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014
bis 31. Dezember 2014 keine Entlastung zu erteilen.
| 13. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember
2014 Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis 31.
Dezember 2014 wie folgt Entlastung zu erteilen:
a) | Herrn Prof. Dr. Christof Hettich wird Entlastung erteilt. | b) | Herrn Dr. Bernd Seizinger wird Entlastung erteilt. | c) | Herrn Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach wird Entlastung erteilt. |
| 14. |
Vorlage des von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015, des erläuternden Berichts des Abwicklers zu den Angaben nach
§ 289a Absatz 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 Die genannten Unterlagen können im Internet unter
eingesehen sowie heruntergeladen werden und werden auch in der Hauptversammlung am 7. März 2019 ausliegen. Ihr Inhalt wird
in der Hauptversammlung durch den Abwickler und - soweit es den Bericht des Aufsichtsrats betrifft - durch den Vorsitzenden
des Aufsichtsrats erläutert.
Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den von dem Abwickler aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar 2015 bis 31. Dezember 2015, der von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft wurde,
festzustellen.
| 15. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, dem Abwickler Herrn Dr. Torsten Hombeck für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015
bis 31. Dezember 2015 keine Entlastung zu erteilen.
| 16. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember
2015 Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31.
Dezember 2015 wie folgt Entlastung zu erteilen:
a) | Herrn Prof. Dr. Christof Hettich wird Entlastung erteilt. | b) | Herrn Dr. Bernd Seizinger wird Entlastung erteilt. | c) | Herrn Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach wird Entlastung erteilt. |
| 17. |
Vorlage des von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016, des erläuternden Berichts des Abwicklers zu den Angaben nach
§ 289a Absatz 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 Die genannten Unterlagen können im Internet unter
eingesehen sowie heruntergeladen werden und werden auch in der Hauptversammlung am 7. März 2019 ausliegen. Ihr Inhalt wird
in der Hauptversammlung durch den Abwickler und - soweit es den Bericht des Aufsichtsrats betrifft - durch den Vorsitzenden
des Aufsichtsrats erläutert.
Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den von dem Abwickler aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar 2016 bis 31. Dezember 2016, der von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft wurde,
festzustellen.
| 18. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, dem Abwickler Herrn Dr. Torsten Hombeck für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016
bis 31. Dezember 2016 keine Entlastung zu erteilen.
| 19. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember
2016 Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 31.
Dezember 2016 wie folgt Entlastung zu erteilen:
a) | Herrn Prof. Dr. Christof Hettich wird Entlastung erteilt. | b) | Herrn Dr. Bernd Seizinger wird Entlastung erteilt. | c) | Herrn Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach wird Entlastung erteilt. |
| 20. |
Vorlage des von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017, des erläuternden Berichts des Abwicklers zu den Angaben nach
§ 289a Absatz 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 Die genannten Unterlagen können im Internet unter
eingesehen sowie heruntergeladen werden und werden auch in der Hauptversammlung am 7. März 2019 ausliegen. Ihr Inhalt wird
in der Hauptversammlung durch den Abwickler und - soweit es den Bericht des Aufsichtsrats betrifft - durch den Vorsitzenden
des Aufsichtsrats erläutert.
Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den von dem Abwickler aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar 2017 bis 31. Dezember 2017, der von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft wurde,
festzustellen.
| 21. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Abwickler für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den Abwicklern für die Dauer ihrer jeweiligen Amtszugehörigkeit in dem Geschäftsjahr
vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 wie folgt Entlastung zu erteilen:
a) | Herrn Dr. Torsten Hombeck wird keine Entlastung erteilt. | b) | Herrn Johannes Hamann wird Entlastung erteilt. |
| 22. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember
2017 Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis 31.
Dezember 2017 wie folgt Entlastung zu erteilen:
a) | Herrn Prof. Dr. Christof Hettich wird Entlastung erteilt. | b) | Herrn Dr. Bernd Seizinger wird Entlastung erteilt. | c) | Herrn Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach wird Entlastung erteilt. |
| 23. |
Vorlage des von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüften Liquidationsschluss-Abschlusses
und Lageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis 31. Oktober 2018, des erläuternden Berichts des Abwicklers zu
den Angaben nach § 289a Absatz 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis 31. Oktober 2018 Die genannten Unterlagen können im Internet unter
eingesehen sowie heruntergeladen werden und werden auch in der Hauptversammlung am 7. März 2019 ausliegen. Ihr Inhalt wird
in der Hauptversammlung durch den Abwickler und - soweit es den Bericht des Aufsichtsrats betrifft - durch den Vorsitzenden
des Aufsichtsrats erläutert.
Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den von dem Abwickler aufgestellten Liquidationsschluss-Abschluss für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar 2018 bis 31. Oktober 2018, der von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft
wurde, festzustellen.
| 24. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis 31. Oktober 2018 Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, dem Abwickler Johannes Hamann für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis 31. Oktober
2018 Entlastung zu erteilen.
| 25. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis 31. Oktober
2018 Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis 31.
Oktober 2018 wie folgt Entlastung zu erteilen:
a) | Herrn Prof. Dr. Christof Hettich wird Entlastung erteilt. | b) | Herrn Dr. Bernd Seizinger wird Entlastung erteilt. | c) | Herrn Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach wird Entlastung erteilt. |
| 26. |
Vorlage und Genehmigung der von dem Abwickler aufgestellten Schlussrechnung Der Abwickler hat nach Beendigung der Liquidation, im Rahmen derer keine Auszahlung an die Aktionäre erfolgte, am 21. Januar
2019 die Schlussrechnung aufgestellt. Die Schlussrechnung kann im Internet unter
eingesehen sowie heruntergeladen werden und wird auch in der Hauptversammlung am 7. März 2019 ausliegen. Ihr Inhalt wird in
der Hauptversammlung durch den Abwickler erläutert.
Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, die von dem Abwickler vorgelegte Schlussrechnung zu genehmigen. | 27. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers für den Zeitraum vom 1. November 2018 bis zur Vorlage der Schlussrechnung
an die Hauptversammlung Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abwickler Johannes Hamann, der im Zeitraum vom 1. November 2018 bis zur Vorlage
der Schlussrechnung an die Hauptversammlung amtiert hat, Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
| 28. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für den Zeitraum vom 1. November 2018 bis zur Vorlage
der Schlussrechnung an die Hauptversammlung Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Zeitraum vom 1. November 2018 bis zur Vorlage
der Schlussrechnung an die Hauptversammlung amtiert haben, wie folgt Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen:
a) | Herrn Prof. Dr. Christof Hettich wird Entlastung erteilt. | b) | Herrn Dr. Bernd Seizinger wird Entlastung erteilt. | c) | Herrn Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach wird Entlastung erteilt. |
|
********* Ende der Tagesordnung *********
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 51.270.258,00 ist zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt
in 51.270.258 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme, so dass zum Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung 51.270.258 Stimmrechte bestehen. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung
keine eigenen Aktien.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß Ziffer 5.2.1 der Satzung diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich (i) vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und (ii) der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz
nachweisen.
Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und der Gesellschaft unter unten genannter Adresse, Fax-Nummer oder
E-Mail-Adresse in Textform (§ 126b BGB) zugehen.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch einen von dem depotführenden Institut in Textform (§ 126b BGB) erstellten und in deutscher oder englischer Sprache
abgefassten Nachweis erfolgen. Der Nachweis des depotführenden Instituts hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages
vor der Hauptversammlung, also auf den 14. Februar 2019 (0:00) zu beziehen. Die Bedeutung des Stichtags für den Nachweis des Anteilsbesitzes (Record Date) wird unten gesondert erläutert.
Sowohl die Anmeldung als auch der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft gemäß Ziffer 5.2.2 der Satzung spätestens
am
28. Februar 2019
(24:00 Uhr)
unter der Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse:
Agennix AG i.L. c/o LINK Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Deutschland Fax: +49 (0) 89 / 21 027 289 E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
zugegangen sein. Die LINK Market Services GmbH ist für die Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes die Empfangsbevollmächtigte
der Gesellschaft.
Nach fristgerechter Anmeldung einschließlich Eingang des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt bzw. am Versammlungsort hinterlegt. Die Eintrittskarten sind lediglich
organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts.
Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts
in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand
nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, sind
nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Aktionäre,
die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und
zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine
Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl. Dividendenberechtigung.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten - z. B. ein Kreditinstitut oder
eine Vereinigung von Aktionären - ausüben lassen. Auch im Falle einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung zur
Hauptversammlung und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich (siehe
oben 'Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts'). Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs.
10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht,
ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB).
Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach
§ 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Person oder Institution besteht ein Formerfordernis weder nach dem
Gesetz noch nach der Satzung. Möglicherweise verlangt jedoch in diesen Fällen ein zu Bevollmächtigender eine besondere Form
der Vollmacht, da er diese gemäß § 135 Abs. 1 Satz 2 AktG (gegebenenfalls in Verbindung mit § 135 Abs. 8 oder § 135 Abs. 10
i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG) nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden
über die Form der Vollmacht abzustimmen.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht
werden. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung auch an folgende Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse (z. B. als
eingescannte Datei z. B. im pdf-Format) übermittelt werden:
Agennix AG i.L. c/o LINK Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Deutschland Fax: +49 (0) 89 / 21 027 289 E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Die LINK Market Services GmbH ist für den Nachweis der Bevollmächtigung die Empfangsbevollmächtigte der Gesellschaft.
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte,
welche den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird, und steht auch unter
der Internetadresse
www.agennix.de
zum Download zur Verfügung.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, sich entsprechend ihren Weisungen durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Dieser übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten
Weisungen aus und ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nimmt keine Vollmachten
zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung
von Anträgen entgegen.
Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft verwendet werden kann, erhalten die Aktionäre nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung
zusammen mit der Eintrittskarte und stehen auch unter der Internetadresse
www.agennix.de
zum Download zur Verfügung. Der Nachweis der Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft mit den Weisungen
soll aus organisatorischen Gründen spätestens mit Ablauf des 6. März 2019 bei der oben genannten Adresse, Fax-Nummer oder
E-Mail-Adresse eingegangen sein.
Darüber hinaus haben an der Hauptversammlung teilnehmende Aktionäre und Aktionärsvertreter auch während der Hauptversammlung
die Möglichkeit, den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.
Anfragen, Anträge, Auskunftsverlangen (Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG)
Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (dies
entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Abwickler
der Agennix AG i.L. zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis zum 4. Februar 2019 (24:00 Uhr) zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:
Agennix AG i.L. c/o LINK Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Deutschland
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der
Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Abwicklers über den Antrag halten, wobei § 70 Aktiengesetz bei
der Berechnung der Aktienbesitzzeit Anwendung findet. Der Tag des Zugangs des Verlangens ist nicht mitzurechnen. Eine Verlegung
von einem Sonntag, einem Sonnabend oder einem Feiertag auf einen zeitlich vorausgehenden oder nachfolgenden Werktag kommt
nicht in Betracht. Die §§ 187 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind nicht entsprechend anzuwenden.
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden
- unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet,
bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden
außerdem unter der Internetadresse
www.agennix.de
veröffentlicht und den Aktionären mitgeteilt.
Gegenanträge gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Abwickler und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten
Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern (sofern Gegenstand der Tagesordnung) oder
von Abschlussprüfern (sofern Gegenstand der Tagesordnung) übersenden. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von
Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich an
Agennix AG i.L. c/o LINK Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Deutschland Fax: +49 (0) 89 / 21 027 298 E-Mail: antraege@linkmarketservices.de
zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Vorbehaltlich § 126 Abs.
2 und 3 AktG wird die Gesellschaft zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des
Namens des Aktionärs sowie etwaiger zugänglich zu machender Begründungen nach ihrem Eingang unter der Internetadresse
www.agennix.de
veröffentlichen. Dabei werden alle bis spätestens 20. Februar 2019 (24:00 Uhr) bei der oben genannten Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingehenden Gegenanträge und Wahlvorschläge zu
den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten
Internetadresse veröffentlicht.
Der Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern muss gemäß § 127 Satz 2 AktG
nicht begründet werden. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen braucht der Abwickler einen Wahlvorschlag
unter anderem auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten
enthält. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn ihnen keine
Angaben zu der Mitgliedschaft der vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt sind.
Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind,
in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten bzw.
Wahlvorschläge zur Wahl des Aufsichtsrats sowie zur Wahl des Abschlussprüfers auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung
an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Abwickler Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft
verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und nicht ein
gesetzliches Recht zur Verweigerung der Auskunft besteht.
Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
Unternehmen und auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Unter den in §
131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen darf der Abwickler die Auskunft verweigern.
Nach Ziffer 5.4.3 der Satzung kann der Vorsitzende das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken;
er kann insbesondere den zeitlichen Rahmen des Versammlungsverlaufs, der Aussprache zu den einzelnen Tagesordnungspunkten
sowie des einzelnen Frage- und Redebeitrags angemessen festsetzen.
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG finden
sich unter der Internetadresse
www.agennix.de
Information zum Datenschutz für Aktionäre
Die Agennix AG i.L. verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart
der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer
Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
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Rechte können Sie gegenüber der Agennix AG i.L. unentgeltlich über die E-Mail-Adresse
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Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.
Sonstige Hinweise
Die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG können im Internet unter
www.agennix.de
eingesehen und auf Wunsch heruntergeladen werden. Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machenden Unterlagen
liegen in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse bekanntgegeben.
Die Einladung zur Hauptversammlung wurde solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden
kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten, und sie ist im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Heidelberg, im Januar 2019 Agennix AG i.L. Der Abwickler |