BERLIN (dpa-AFX) - Ein Verbleib ausländischer Truppen im Irak gegen den erklärten Willen der Regierung in Bagdad wäre nach Einschätzung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages völkerrechtswidrig. Das Votum des irakischen Parlamentes für einen Abzug ausländischer Truppen allein sei aber nicht bindend, heißt es in einem Gutachten, das der Deutschen Presse-Agentur am Freitag vorlag. "In auswärtigen Angelegenheiten weist die Verfassung dem Parlament im Wesentlichen die Zuständigkeit zu, von der Exekutive vereinbarte völkerrechtliche Verträge zu ratifizieren." Der Wortlaut der Verfassung lege nahe, dass eine Erklärung von der irakischen Regierung beschlossen und vom Präsidenten abgegeben werden müsse.

Der Irak habe die USA im Juni 2014 förmlich zu einer militärischen Intervention gegen Aufständische eingeladen. Auf dieser Grundlage habe das US-Verteidigungsministerium im Oktober 2014 den Einsatz gegen die Terrormiliz Islamscher Staat ("Combined Joint Task Force - Operation Inherent Resolve") begonnen. Die Einladung Iraks an die Vereinigten Staaten könne als "zentrale völkerrechtliche Grundlage für die Präsenz ausländischer Truppen im Irak angesehen werden".

Würde der Irak - völkerrechtlich wirksam durch seinen Präsidenten vertreten - seine Einladung zurücknehmen, so entfiele die völkerrechtliche Grundlage der Präsenz ausländischer Truppen auf irakischem Territorium. "Die Truppenpräsenz würde damit völkerrechtswidrig", heißt es weiter. Allerdings gebe es auch andere mögliche Rechtsgrundlagen, wie eine Resolution des UN-Sicherheitsrates.

Das Gutachten hatte der Linken-Verteidigungspolitiker Alexander Neu angefordert. Er sieht sich in seiner Position bestätigt, dass eine weitere Stationierung völkerrechtswidrig wäre. "Daher erklärt die Bundesregierung wiederholt, sollte die irakische Regierung den Abzug fordern, würde abgezogen", sagte er. "Faktisch aber wird hinter den Kulissen auf die irakische Regierung massiven Druck ausgeübt, die "Anti-IS-Koalition" nicht rauszuwerfen."/cn/DP/zb