GESCHÄFTSBERICHT 2020

INHALT

  • 01 Viscom. Vision Technology.

  • 02 Vorwort des Vorstands

  • 05 Bericht des Aufsichtsrats

  • 10 Die Viscom-Aktie

  • 13 Auf ein Wort mit dem Vorstand.

  • 18 Eine neue Generation der Röntgeninspektion.

  • 22 Nachhaltig. Energieeffizient. Sozial.

  • 26 Konzernlagebericht 2020

  • 26 Grundlagen des Konzerns

  • 30 Wirtschaftsbericht

  • 33 Zusammengefasste Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und des Geschäftsverlaufs

  • 41 Nachtragsbericht

  • 41 Chancen- und Risikobericht

  • 47 Prognosebericht 2021

  • 51 Erklärung zur Unternehmensführung

  • 78 Bericht über zusätzliche Angabepflichten für börsennotierte Aktiengesellschaften

  • 80 Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht

81 IFRS-Konzernabschluss 2020

  • 81 Konzern-Gesamtergebnisrechnung

  • 82 Konzern-Bilanz Vermögenswerte

  • 83 Konzern-Bilanz Eigenkapital und Schulden

  • 84 Konzern-Kapitalflussrechnung

  • 85 Veränderungen des Konzern-Eigenkapitals

  • 86 Konzern-Anhang

  • 112 Segmentinformation

  • 115 Sonstige Angaben

  • 132 Nachtragsbericht

  • 132 Gesamtvergütung für die Tätigkeit des Abschlussprüfers (§ 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB)

  • 133 Versicherung der gesetzlichen Vertreter

  • 134 Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

  • 142 Glossar der Fachbegriffe

  • 143 Finanzkalender 2021

  • 144 Fünahresbericht

  • 145 Impressum

KONZERNKENNZAHLEN

Gesamtergebnisrechnung

2020

2019

61.562

88.556

-5.979

4.017

-4.414

3.101

Kennzahlen zu Bilanz und Kapitalflussrechnung

2020

2019

80.601

66,0

10.225

-3.156

-3.620

4.316

2020

2019

-0,50

0,35

0,00

0,05

2020

2019

464

485

474

484

Umsatzerlöse

EBIT

PeriodenergebnisBilanzsumme

Eigenkapitalquote

  • CF aus betrieblicher Tätigkeit

  • CF aus Investitionstätigkeit

  • CF aus Finanzierungstätigkeit

Finanzmittelbestand Ende der Periode

Aktie

Ergebnis je Aktie

Dividende je Aktie*

Mitarbeiter

Mitarbeiter zum Jahresende

Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt

T€

T€

T€

T€

T€

T€

T€

T€ %

€ €

* Für das Geschäftsjahr 2020 wird aufgrund des ausgewiesenen Bilanzverlustes keine Dividende ausgeschüttet.

SEGMENTINFORMATIONEN

Umsatz nach Regionen 1. Januar bis 31. Dezember 2020

PRODUKTGRUPPEN

Umsatz nach Produktgruppen 1. Januar bis 31. Dezember 2020

Europa 41.487 T€

VISCOM.

VISION TECHNOLOGY.

Gründung: 1984 von Dr. Martin Heuser und Volker Pape

Mitarbeiter, weltweit: 464

Weltmarktführer:

Viscom ist Nummer Eins als Lösungsanbieter für automatische optische Inspektion in der Automobilbranche.

Zentrale und Produktion »Made in Germany«: Hannover, Deutschland

Tochtergesellschaften:

Viscom France S.A.R.L., Paris, Frankreich Viscom Tunisie S.A.R.L., Tunis, Tunesien Viscom Inc., Atlanta, USA

Viscom Machine Vision Pte Ltd., Singapur Viscom Machine Vision Trading Co. Ltd., Shanghai, China

VORWORT DES VORSTANDS

das Geschäftsjahr 2020 hat uns alle vor besondere und teils große Herausforderungen gestellt. Die COVID-19-Pandemie und die damit verbundenen weitreichenden Auswirkungen - welche uns auch noch im Jahr 2021 begleiten werden - haben das wirtschaftliche und private Leben völlig auf den Kopf ge-stellt. Die durch die Pandemie verursachten wirtschaftlichen Verwerfungen beeinträchtigen sehr stark die verlässliche und belastbare Bewertung der konjunkturellen Aussichten - manche Industriezweige kämpfen um das reine Überleben und andere sehen sich einem rasanten technologischen Umbruch gegen-übergestellt. Auch unsere wirtschaftlichen Aktivitäten wurden stark eingeschränkt. Die Auswirkungen der Pandemie auf die Geschäftstätigkeit der Viscom AG, insbesondere im Bereich Automotive, veranlassten uns Anfang November 2020 dazu, die Jahresprognose der Viscom AG anzupassen. Wir haben im Geschäftsjahr 2020 dieses festgelegte reduzierte Umsatz- und Ergebnisziel erreicht, sind damit aber mit einem deutlichen Ver-lust über die Ziellinie gegangen und können daher mit dem abgelaufenen Geschäftsjahr nicht zufrieden sein. Die Umsatz-erlöse beliefen sich kumuliert auf 61,6 Mio. € und liegen damit um 30,5 % unter dem Vorjahreswert (Vj.: 88,6 Mio. €). Das Ergeb-nis der betrieblichen Tätigkeit reduzierte sich auf -6,0 Mio. € (Vj.: 4,0 Mio. €). Aufgrund des negativen Ergebnisses in der AG und dem Konzern werden wir für das Geschäftsjahr 2020 keine Divi-dende an unsere Aktionärinnen und Aktionäre ausschütten.

v.l.n.r.PeterKrippner,DirkSchwingel,Dr.MartinHeuser,CarstenSalewski

Die Produktionsketten unserer Kunden und Lieferanten haben sich im zweiten Halbjahr 2020 wieder zunehmend in Gang ge-setzt und auch Kunden-Anfragen nahmen wieder verstärkt zu. Das Geschäft der Viscom AG wurde nach dem kräftigen Ein-bruch wieder beflügelt und es fand eine starke Jahresendrally statt. Der Auftragseingang im dritten Quartal lag mit 16.788 € bereits um rund 79 % über dem Wert des Vorquartals (9.376 T€). Im vierten Quartal konnte der Auftragseingang mit 22.469 T€ den Wert des Vorquartals mit rund 34 % übersteigen. Kumulativ wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr Aufträge mit einem Gesamtvolumen von 64.561 T€ (Vj.: 79.525 T€) verbucht.

Inspektionssysteme von Viscom sind in der Elektronikindustrie im Bereich der Automobilzulieferer, einem der größten Indus-triezweige, überall auf der Welt vertreten. Die COVID-19-Pan-demie hat die Automobilbranche hart getroffen, war sie doch ohnehin schon seit einigen Jahren infolge der anhaltenden Dieselkrise, der Probleme bei der Einführung des neuen Abgas-prüfstandards WLTP sowie schwächelnder Exportmärkte ange-griffen. Der seit einiger Zeit bereits eingeläutete Umbruch - hin zur Digitalisierung der Fertigung, Elektromobilität, autonomes und vernetztes Fahren sowie neue Mobilitätsangebote - stellen die Branche in Zeiten der COVID-19-Pandemie vor zusätzlich große Herausforderungen. Dies bietet nun aber auch Chancen: Unternehmen müssen die Effizienz in der Produktion und der Lieferketten überdenken oder den für die Megatrends nötigen Umbau voranbringen. Der technologische Wandel und damit einhergehende technische Umstellungen in den Produktions-linien unserer Kunden erfordern in vielen Fällen neue Inspek-tionssysteme, um den erweiterten Anforderungen gerecht zu werden. Wir haben das Jahr 2020 intensiv genutzt, um uns in-tern in der Zentrale in Hannover neu aufzustellen und Abläufe im Unternehmen den neuen Anforderungen des Marktes anzu-passen. Ein weiterer sehr wichtiger Faktor, um weiteres Markt-potenzial zu heben und unsere Chancen zu nutzen, ist, dass unsere Inspektionssysteme dazu beitragen, die Qualität und damit auch die Effizienz in der Produktion bei unseren Kunden zu verbessern und zu erhöhen. In 2020 lag ein Schwerpunkt bei der Entwicklung mehrerer, neuer Anlagen zur 2D- und 3D-In-line-Röntgeninspektion. Einige der Systemtypen sind bereits im abgelaufenen Geschäftsjahr ausgeliefert worden, für die ande-ren findet die Markteinführung in 2021 statt. Zudem wird im Geschäftsjahr 2021 verstärkt die Software ein Entwicklungs-schwerpunkt sein. Spannende Themen sind dabei die vVision Software-Plattform, Künstliche Intelligenz und Ansätze zum cloudbasierten Arbeiten. Wir sind bereit, die Zukunft mitzu-gestalten und weiterhin ein verlässlicher Partner für unsere Kunden zu sein.

Unsere Prognoseaussage für das laufende Jahr ist mit großen Unsicherheiten behaftet. Die Entwicklung von Auftragsein-gang und Umsatz wird im Jahr 2021 von der wirtschaftlichen Gesamtsituation, besonders auch in der Automobilbranche, und der weiteren Entwicklungen um die COVID-19-Pandemie abhängen. Viscom erwartet in 2021 einen Zielumsatz und einen Auftragseingang in Höhe von 70 bis 80 Mio. €. Die EBIT-Marge für das Geschäftsjahr 2021 wird sich voraussichtlich in einem Korridor von 3 bis 9 % bewegen. Dies entspricht einem EBIT in Höhe von 2,1 bis 7,2 Mio. €. Zur Erreichung der Jahrespro-Verehrte Damen und Herren, schenken auch Sie uns weiter-hin Ihr Vertrauen und lassen Sie uns mit Zuversicht in das Jahr 2021 blicken. Bleiben Sie gesund!

Hannover, im März 2021

gnose werden wir weiterhin umfangreiche Maßnahmen zur Kos-Peter Krippner tensenkung vornehmen, die der Situation angepasst sind und wichtige technische Entwicklungen und die Bereitschaft zur Auftragsgewinnung sicherstellen. Ziele unseres Handelns sind

dabei das Wohlergehen und die Gesundheit unserer Mitarbei-terinnen und Mitarbeiter, die Erfüllung unserer Lieferpflichten, sowie der Support unserer Kunden und damit das Wohl unseres Unternehmens.

Wir haben mit vereinter Kraft, einem hohen Verantwortungs-bewusstsein, gegenseitigem Verständnis und neuer Kreativität das schwierige Geschäftsjahr 2020 dazu genutzt, alte Strukturen zu überdenken und neue Wege zu gehen. Wir sehen uns gut aufgestellt, um nach der Krise wieder nachhaltig und profitabel zu wachsen. Wir bedanken uns bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren großartigen Einsatz in diesen schwie-rigen Zeiten und ihr Engagement für unser Unternehmen.

Der Vorstand

Carsten SalewskiDr. Martin Heuser

Dirk Schwingel

BERICHT DES AUFSICHTSRATS

Im Folgenden berichtet der Aufsichtsrat über seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2020, insbesondere über die Schwerpunkte seiner Überwachungs- und Beratungstätigkeit, die Einhaltung des Corporate Governance Kodexes sowie die Prüfung der Abschlüsse der Viscom AG und des Konzerns.

PROF. DR. MICHÈLE MORNER Vorsitzende des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Damen und Herren, im Geschäftsjahr 2020 hat der Aufsichtsrat die Geschäftsent-wicklung der Gesellschaft kritisch begleitet und die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben und Pflichten wahrgenommen. Entsprechend hat er die Arbeit des Vorstands kontinuierlich überwacht, ihn regelmäßig beratend bei der Lei-tung des Unternehmens begleitet und sich so von der Recht-sowie Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung des Vorstands überzeugt. Ferner informierte er sich über die unterjährige Ge-schäftsentwicklung und Lage des Konzerns, die Unterneh-mensstrategie und deren Umsetzung, die Planung, die Risiko-lage, das Risikomanagement und die Compliance regelmäßig, zeitnah und umfassend. Dabei hat er die Geschäftsführung auf der Grundlage von schriftlichen und mündlichen Vorstandsbe-richten und in gemeinsamen Sitzungen laufend überwacht und

sich insbesondere die Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen unter Angabe der Gründe vom Vorstand erläutern lassen. Alle für das Unternehmen be-deutsamen Geschäftsvorgänge und die seiner Zustimmung bedürfenden Geschäfte hat der Aufsichtsrat sorgfältig überprüft und jeweils mit dem Vorstand besprochen. Des Weiteren ver-gewisserte sich der Aufsichtsrat darüber, dass der Vorstand so-wohl sein wirkungsvolles und leistungsfähiges Corporate Com-pliance-System, als auch das interne Risikomanagement- und Kontrollsystem für den Viscom-Konzern weiterentwickelt hat.

Besetzung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung i. V. m. §§ 95 Satz 1 bis 4, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung ohne Bindung an Wahlvorschläge zu wählen sind. Derzeit gehören dem Auf-sichtsrat der Viscom AG Prof. Dr. Michèle Morner (Vorsitzende des Aufsichtsrats), Dipl.-Ing. Volker Pape (Stellvertretender Vor-sitzender des Aufsichtsrats) und Prof. Dr.-Ing. Ludger Overmeyer an. Die Aufsichtsratsmitglieder wurden durch die Hauptver-sammlung der Gesellschaft am 28. Mai 2019 im Wege der Einzel-wahl gewählt. Ihre Amtszeit ist identisch und endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichts-ratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2023 zu beschließen hat.

Sitzungen des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat tagte im Geschäftsjahr 2020 in sechs ordent-lichen Sitzungen, darunter in einer Sitzung zur Effizienzprüfung unter Ausschluss des Vorstands. Aufgrund seiner Größe von lediglich drei Mitgliedern hat der Aufsichtsrat keine Ausschüsse gebildet. In diesen Sitzungen - am 30. März, 8. Mai, 4. August, 6. November, 3. und 4. Dezember - hat sich der Aufsichtsrat aus-führlich über die Geschäftspolitik, die relevanten Aspekte der Unternehmensplanung einschließlich der Finanz-, Investitions-

und Personalplanung, die Geschäftsentwicklung, die laufende Umsatz-, Ergebnis- und Liquiditätsentwicklung, über die Bud-getplanung, die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft und des Konzerns einschließlich der Risikolage, des Risikomanagements sowie der konzerninternen Corporate Compliance, die strate-gischen Ziele sowie alle wesentlichen organisatorischen und personellen Veränderungen zeitnah und umfassend unterrich-ten lassen. Sämtliche Sitzungen fanden aufgrund der COVID-19-Pandemie als Videokonferenzen statt, lediglich die Sitzung vom 4. August 2020 wurde als Präsenzveranstaltung unter Einhal-tung der Abstands- und Hygienevorschriften durchgeführt. Ergänzend fand bei eilbedürftigen Vorgängen ein fernmünd-licher und schriftlicher Informationsaustausch außerhalb von Sitzungen statt. Der Aufsichtsrat berät zu Beginn der Sitzungen regelmäßig zu aufsichtsratsinternen Themen ohne den Vor-stand. In alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von wesentlicher Bedeutung waren, wurde der Aufsichtsrat einge-bunden. Der Jahres- und Konzernabschluss und der Lage- und Konzernlagebericht sowie der Halbjahresfinanzbericht und die Quartalsfinanzberichte wurden vor ihrer Veröffentlichung mit dem Vorstand detailliert erörtert. Außerdem wurden dem Auf-sichtsrat zustimmungspflichtige Geschäfte vorgelegt, die nach eingehender Prüfung und Erörterung mit dem Vorstand geneh-migt wurden. Diese betrafen unter anderem die jährlich vorzu-nehmende Feststellung des Budgets für das Folgegeschäftsjahr, bestehend aus Umsatz-, Kosten-, Ergebnis-, Investitions-, Per-sonal- und Finanzplan einschließlich Kapitalflussrechnungen bei der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen. Im Monatsrhythmus berichtet der Vorstand schriftlich an den Aufsichtsrat über die Ertrags- und Liquiditätssituation sowie die Geschäfts- und Risikolage. Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat in diesem monatlichen Berichtswesen die zur Beurteilung der Geschäftsentwicklung notwendigen Kennzahlen jeweils im Vergleich zum Budget und zum Vorjahr zur Verfügung gestellt. Die Berichterstattung durch den Vorstand erfolgte dabei sowohl anlassbezogen auf Wunsch bzw. ausdrücklich auf Nachfrage des Aufsichtsrats, als auch periodisch nach Maßgabe der vom Aufsichtsrat für den Vorstand erlassenen Geschäftsordnung.

Die Aufsichtsratsvorsitzende ließ sich zudem regelmäßig vom Vorstand über die aktuelle Geschäftslage und wesentliche Geschäftsvorgänge im Unternehmen unterrichten.

Schwerpunkte der Beratungen und Prüfungen im Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat wurde durch den Vorstand insbesondere über die Situation in der Umsatzlegung sowie die damit verbundenen Auswirkungen auf das operative Geschäft der Viscom AG und des Konzerns informiert. Wesentliche Themen der Aufsichtsrats-sitzungen des Geschäftsjahres 2020 waren insbesondere die strategische Ausrichtung und Weiterentwicklung des Unterneh-mens sowie die Geschäftstätigkeit des Konzerns und der ein-zelnen Unternehmensbereiche. Der Aufsichtsrat hat dabei die Organisation, insbesondere das Risikomanagement sowie die wirtschaftliche, finanzielle und strategische Weiterentwicklung des Unternehmens als auch der einzelnen Geschäftsbereiche mit dem Vorstand erörtert und strategische sowie geschäfts-politische Fragen diskutiert. Weitere Themen waren die Neuaus-richtung der Geschäftsbereiche, welche in die neu gegründeten Customer Care Teams mündete. Ferner wurden die Entwicklung der internationalen Märkte und der Niederlassungsstandorte in den USA, Asien und Frankreich sowie die allgemeine weltwei-te Wettbewerbsstruktur und mögliche Diversifikationsgebiete thematisiert. Ein weiteres wesentliches Thema, zu dem der Auf-sichtsrat fortlaufend in Abstimmung mit dem Vorstand stand, war die Geschäftsentwicklung sowie damit verbundene Chan-cen und Risiken in Zeiten der COVID-19-Pandemie.

Schwerpunkte der Bilanzsitzung vom 30. März 2020 waren die Feststellung des Jahres- und Konzernabschlusses 2019 einschließlich der jeweiligen Lageberichte, der Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns, die Erklä-rung zur Unternehmensführung und der Bericht zur Corporate Governance sowie der Bericht des Vorstands über die Bezie-hungen der Viscom AG zu verbundenen Unternehmen. Der Vor-stand erstattete in Gegenwart des Abschlussprüfers - anhand ausführlicher Unterlagen - einen umfassenden Bericht an den

Aufsichtsrat. Der Abschlussprüfer berichtete über den Verlauf und die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung. Der Jahres-und Konzernabschluss 2019 sowie die entsprechenden Lagebe-richte wurden gebilligt und der Jahresabschluss der Viscom AG damit festgestellt. Der Aufsichtsrat schloss sich dem Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns an. Ein-wendungen gegen den vom Abschlussprüfer geprüften Bericht des Vorstands über die Beziehungen der Viscom AG zu verbun-denen Unternehmen wurden vom Aufsichtsrat nicht erhoben.

In der Sitzung vom 8. Mai 2020 befasste sich der Aufsichtsrat detailliert mit der Geschäftsentwicklung der ersten drei Monate im Rahmen des Konzern-Quartalsfinanzberichts zum 31. März 2020. Ferner wurden etwaige Einzelrisiken anhand des Risiko-früherkennungsmanagements diskutiert und näher beleuchtet. Zudem wurden die Tagesordnung und die Beschlussvorschläge für die ordentliche Hauptversammlung 2020 detailliert bespro-chen und sodann im Umlaufverfahren am 15. Juni 2020 einstim-mig verabschiedet und beschlossen. Ein detaillierter Rückblick auf die ordentliche Hauptversammlung 2020 erfolgte in der Sitzung vom 4. August 2020. Ferner stand in dieser Sitzung der Geschäftsverlauf der ersten sechs Monate im Rahmen des Halb-jahresfinanzberichts im Fokus. Vorstand und Aufsichtsrat disku-tierten und erörterten diesen detailliert.

Eine weitere Sitzung des Aufsichtsrats fand am 6. November 2020 statt. In dieser Sitzung bildete der Konzern-Quartalsfinanz-bericht zum 30. September 2020 den Diskussionsschwerpunkt. Es wurden mögliche Einzelrisiken anhand des Risikofrüherken-nungsmanagements diskutiert und näher besprochen. Zudem wurde die Anpassung der Jahresprognose für das Geschäftsjahr 2020 aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Geschäftstätigkeit, insbesondere im Bereich Automotive, eingehend erörtert.

Der Aufsichtsrat führte am 3. Dezember 2020 - unter Ausschluss des Vorstands - seine jährliche Effizienzprüfung durch.

In der Sitzung vom 4. Dezember 2020 haben Vorstand und Auf-sichtsrat - auf Grundlage umfangreicher Unterlagen - ausführ-lich die Jahresplanung einschließlich der Finanz-, Investitions-und Personalplanung für das Geschäftsjahr 2021 erörtert und verabschiedet. Ferner wurde in dieser Sitzung dem Aufsichtsrat die Strategie des Viscom-Konzerns in Bezug auf das Produkt-portfolio und den Vertrieb für die kommenden Jahre detailliert vorgestellt. Zudem gaben der Vorstand und die Compliance-Be-auftragte dem Aufsichtsrat einen Überblick zum aktuellen Stand des bestehenden Compliance-Programms.

An den sechs Aufsichtsratssitzungen im Geschäftsjahr 2020 nahmen stets alle Aufsichtsratsmitglieder teil.

Corporate Governance

Informationen zu den aufsichtsratsbezogenen Aspekten der Corporate Governance der Gesellschaft sind in der Erklärung zur Unternehmensführung gem. § 289f HGB im Geschäftsbe-richt der Viscom AG zum Geschäftsjahr 2020 der Gesellschaft zu finden. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist in der Erklärung zur Unternehmensführung, die Teil des Lageberichts ist, individualisiert ausgewiesen. Anhaltspunkte für Interessen-konflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung informiert werden soll, hat es nicht gegeben.

Die Gesellschaft unterstützt die Mitglieder des Aufsichtsrats bei ihrer Amtseinführung sowie fortlaufend bei Aus- und Fort-bildungsmaßnahmen. Im Geschäftsjahr 2020 haben die Auf-sichtsratsmitglieder keine dieser Maßnahmen in Anspruch genommen.

Im Geschäftsjahr 2020 hat der Aufsichtsrat - unter Ausschluss des Vorstands - im Hinblick auf die Anforderungen des Deut-schen Corporate Governance Kodex unter anderem eine Effi-zienzprüfung seiner Aufsichtsratstätigkeit vorgenommen.

Diese fand am 3. Dezember 2020 statt. Die Sitzung wurde im Wesentlichen anhand von Checklisten durchgeführt. Neben der langfristigen Beurteilung vergangener Beschlüsse war der Schwerpunkt die Effizienz der Zusammenarbeit im Aufsichtsrat, zwischen der Aufsichtsratsvorsitzenden und den übrigen Auf-sichtsratsmitgliedern als auch zwischen Aufsichtsrat und Vor-stand. Es wurden keine wesentlichen Punkte identifiziert, die zu verbessern waren.

Darüber hinaus haben Vorstand und Aufsichtsrat am 26. Feb-ruar 2021 die jährliche Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG abgegeben, die über Abweichungen von den Empfehlungen berichtet. Die Entsprechenserklärung wurde der Öffentlichkeit auf der Internetseite der Viscom AG dauerhaft zugänglich gemacht. Über die Corporate Governance des Unternehmens berichtet der Vorstand - zugleich auch für den Aufsichtsrat - in der für die Viscom AG veröffentlichten Erklärung zur Unternehmens-führung gem. § 289f HGB.

Rechnungslegung

Als Abschlussprüfer für den Jahres- und Konzernabschluss der Viscom AG zum 31. Dezember 2020 wurde von der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 4. August 2020 die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesell-schaft, Niederlassung Hannover, gewählt. Der Aufsichtsrat hat daraufhin den Prüfungsauftrag einschließlich der Prüfungs-schwerpunkte verhandelt und den Auftrag erteilt. Mit dem Ab-schlussprüfer wurde vereinbart, dass dieser dem Aufsichtsrat über alle für seine Aufgaben wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, die bei der Durchführung der Abschlussprüfung zur Kenntnis des Abschlussprüfers gelangen, unverzüglich be-richtet. Darüber hinaus wurde mit dem Abschlussprüfer verein-bart, dass dieser den Aufsichtsrat informiert bzw. im Prüfungs-bericht vermerkt, wenn er bei Durchführung der Abschlussprü-fung Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der von Vorstandund Aufsichtsrat abgegebenen Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex ergeben. Der Abschlussprüfer hat den vom Vorstand nach den Regeln des HGB aufgestellten Jahresabschluss 2020 der Viscom AG und den nach interna-tionalen Rechnungslegungsstandards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellten Konzernabschluss zum 31. De-zember 2020 sowie den Lage- bzw. Konzernlagebericht unter Einbeziehung der Buchführung geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Besondere Prüfungsschwerpunkte waren die Realisierung der Umsatzerlöse, die Bewertung der fertigen und unfertigen Er-zeugnisse (Vorratsvermögen), die Prüfung der Aktivierung und Abschreibung der Entwicklungskosten sowie die erstmalige Prüfung der ESEF-Unterlagen. Außerdem hat der Abschluss-prüfer das bei der Viscom AG bestehende Risikofrüherken-nungssystem nach § 317 Abs. 4 HGB geprüft und als Ergebnis dieser Prüfung festgestellt, dass der Vorstand ein angemessenes Informations- und Überwachungssystem eingerichtet hat, das in seiner Konzeption und Handhabung geeignet ist, den Fort-bestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen.

Der vom Vorstand der Viscom AG nach § 312 AktG aufgestellte Bericht über die Beziehungen der Viscom AG zu verbundenen Unternehmen wurde ebenfalls vom Abschlussprüfer Price-waterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ge-prüft. Der Abschlussprüfer hat folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestä-tigen wir, dass

  • 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,

  • 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leis-tung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war."

Am 19. März 2021 fand die Bilanzaufsichtsratssitzung statt. Die Jahres- und Konzernabschlussunterlagen, der Bericht des Vor-stands über die Beziehungen der Viscom AG zu verbundenen Unternehmen, die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers und alle sonstigen Vorlagen und Sitzungsberichte wurden den Auf-sichtsratsmitgliedern im Vorfeld dieser Sitzung rechtzeitig aus-gehändigt. Diese Unterlagen wurden in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats ausführlich besprochen. Der Abschlussprüfer nahm an der Sitzung teil, berichtete über den Verlauf der Prü-fung und die Prüfungsergebnisse und informierte ferner über seine Feststellungen zum internen Kontrollsystem und zum Risikomanagement bezogen auf den Rechnungslegungspro-zess. Er stand für die Beantwortung von Fragen, ergänzende Auskünfte sowie zur Diskussion der Unterlagen zur Verfügung.

Nach ausführlicher Besprechung des Prüfungsverlaufs und der Prüfungsergebnisse des Abschlussprüfers, nach einge-hender Auseinandersetzung mit den Prüfungsberichten des Abschlussprüfers und auf Basis seiner eigenen Prüfung und Er-örterung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses und des Lage- und Konzernlageberichts schloss sich der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an. Der Aufsichtsrat stellte fest, dass nach dem abschließenden Ergeb-nis seiner Prüfung keine Einwendungen zu erheben sind. Er billigte in seiner Bilanzaufsichtsratssitzung am 19. März 2021 den Jahresabschluss, den Konzernabschluss sowie den Lage-und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2020. Der Jahres-abschluss ist damit festgestellt (§ 172 Satz 1 AktG).

Der Aufsichtsrat hat zudem den Bericht des Vorstands über die Beziehungen der Viscom AG zu verbundenen Unternehmen ge-prüft und sich auf Basis seiner eigenen Prüfung und Erörterung des Berichts dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschluss-prüfer angeschlossen. Er hat in seiner Sitzung vom 19. März 2021 festgestellt, dass nach dem abschließenden Ergebnis sei-ner Prüfung Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nicht zu erheben sind.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats bedanken sich bei den Vor-standsmitgliedern, allen Geschäftsführern der Tochterunterneh-men sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Viscom-Konzerns für ihr starkes persönliches Engagement in diesem doch schwierigen Geschäftsjahr 2020. Ein besonderer Dank geht zudem an die Betriebsräte, welche die Interessen der Mit-arbeiterinnen und Mitarbeiter konstruktiv und unter Beachtung der Gesamtsituation des Unternehmens vertreten haben.

Hannover, 19. März 2021

Für den Aufsichtsrat

Prof. Dr. Michèle Morner Aufsichtsratsvorsitzende

DIE VISCOM-AKTIE

Basisinformationen zur Viscom-Aktie

WKN ISIN Börsenkürzel Marktsegment Art der Aktien Grundkapital in € Grundkapital in Stück

Anzahl der stimmberechtigten Aktien

784686

DE 0007846867 V6C

Regulierter Markt (Prime Standard) Nennwertlose Inhaber-Stammaktien 9.020.000 9.020.000 8.885.060

Eröffnungskurs am 02.01.2020 Schlusskurs am 30.12.2020 *

Prozentuale Veränderung

Jahreshöchstkurs am 17.02.2020* Jahrestiefstkurs am 23.03.2020* Marktkapitalisierung (zum Jahresende)

* Alle Kursdaten auf Basis der Tagesschlusskurse im XETRA

Kursentwicklung

im Berichtszeitraum 01.01. - 31.12.2020

Die Aktie der Viscom AG startete am 2. Januar 2020 mit einem Eröffnungskurs von 9,10 € und entwickelte sich analog dem op-timistischen Börsenumfeld zunächst positiv. Der Anteilsschein erreichte mit 11,26 € am 17. Februar 2020 seinen Höchstkurs. Den durch die COVID-19-Pandemie hervorgerufenen Verunsi-cherungen an den Aktienmärkten und dem rasant folgenden Ab-wärtstrend an den Börsen konnte sich jedoch auch die Viscom-Aktie nicht entziehen. Am 23. März 2020 erreichte die Aktie ihren Jahrestiefstkurs mit 5,39 €. Im zweiten Quartal wirkte sich sodanndie zunehmend optimistische Stimmung an den Börsen auch wieder positiver auf das Viscom-Wertpapier aus, gefolgt von einer Seitwärtsbewegung im dritten Quartal 2020. Die Zuver-sicht auf eine schnelle Erholung der Wirtschaft im Jahr 2021 ließ die Anleger gegen Ende des Jahres 2020 optimistisch bleiben und die erhoffte Jahresendrally verbuchte deutliche Aufschläge. Das Börsenjahr schloss die Viscom-Aktie am 30. Dezember 2020 mit einem Aktienkurs von 9,70 € ab. Zum Jahresultimo ent-spricht dies einer Marktkapitalisierung von rund 87,5 Mio. €.

9,10 €

9,70 €

6,59 %

11,26 €

5,39 €

87.494.000 €

Kursverlauf

im Vergleich zum DAX und TecDAX in 2020

Viscom (Xetra): 103,2 %

DAX (Xetra): 102,5 %

TecDAX (Perf.) (Xetra): 104,9 %

120 %

115 %

110 %

105 %

100 %

95 %

90 %

85 %

80 %

75 %

70 %

65 %

60 %

55 %JAN

|FEB

|MÄRZ

|

Hauptversammlung

APRIL

|MAI

|JUNI

Die ordentliche Hauptversammlung der Viscom AG fand am 4. August 2020 virtuell statt. Während der Abstimmung waren vom Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 9.020.000,00 €, eingeteilt in 9.020.000 Stückaktien, 6.386.939 Stückaktien mit ebenso vielen Stimmen, entsprechend 70,81 % des eingetra-genen Grundkapitals, durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter vertreten. Darüber hinaus sind Briefwahl-stimmen für 25.214 Stückaktien zugegangen, so dass zusam-men 6.412.153 Stückaktien vertreten waren oder für diese ein Votum zur Abstimmung vorlag, dies entsprach 71,09 % des ein-getragenen Grundkapitals. Die Hauptversammlung stimmte der Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,05 € je Aktie zu.

|JULI

|AUG

|SEPT

|OKT

|NOV

|DEZ

Neben der Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Wahl des Wirtschaftsprüfers genehmigte die Hauptversamm-lung auch die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien. Darüber hinaus wurde die Satzung an die zweite Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) angepasst.

Die nächste ordentliche Hauptversammlung der Viscom AG wird am 8. Juni 2021 wieder in virtueller Form stattfinden. Weitere Informationen finden Sie im Internet unterwww.viscom.comunter der Rubrik Unternehmen/Investor Relations/Hauptver-sammlung.

AktionärsstrukturInvestor Relations

Ziel unserer Investor Relations-Arbeit ist es, allen Kapitalmarkt-teilnehmern eine faire Bewertung der Viscom AG zu ermögli-chen. Wir kommunizieren deshalb kontinuierlich und transpa-rent. Im Jahr 2020 präsentierte sich die Viscom AG zudem auf dem Online-Eigenkapitalforum der Deutschen Börse.

Die Pareto Securities AS und die EQUI.TS GmbH analysieren und kommentieren regelmäßig die Viscom-Aktie. Die Aktie wurde zum 31. Dezember 2020 mit zweimal Kaufen bewertet.

Umfassende Informationen rund um die Viscom-Aktie finden sich im Internet unterwww.viscom.comunter der Rubrik Unter-nehmen/Investor Relations.

Die Investor Relations-Abteilung erreichen Sie unter den folgen-den Kontaktdaten:

Viscom AG Investor Relations Anna Borkowski Carl-Buderus-Straße 9-15 30455 Hannover

E-Mail:investor.relations@viscom.deTel.: +49 511 94996-861

Fax: +49 511 94996-555

AUF EIN WORT

MIT DEM VORSTAND.

RÜCKBLICK UND PERSPEKTIVE.

HERR DR. HEUSER, SIE SIND VORSTAND, GRÜNDER UND HAUPTAKTIONÄR DER VISCOM AG. WIE BLICKEN SIE AUF DAS JAHR 2020 ZURÜCK UND WAS SIND IHRE ERWAR-TUNGEN FÜR DAS KOMMENDE GESCHÄFTSJAHR?

DR. MARTIN HEUSER: Ein schwieriges Jahr 2020 liegt hinter uns. Für uns alle gab es Veränderungen, nicht nur im Arbeitsalltag, sondern auch im Miteinander im Familien- und Freundeskreis.

Viscom hat seine Ziele in diesem Jahr deutlich verfehlt - wir sind leider mit einem deutlichen Verlust durch die Ziellinie gegangen. Nicht nur die Pandemie hat uns in diesem Jahr ein großes Problem bereitet, auch die Automobilbranche - als ei-ner unserer Hauptkunden - wurde hart getroffen. Die Corona-Krise fiel in eine Zeit des Umbruchs in der Automobilindustrie. So halten die Herausforderungen wie die Digitalisierung der Fertigung, Elektromobilität, autonomes und vernetztes Fahren sowie neue Mobilitätsangebote die Branche seit einigen Jah-ren in Atem und stellen sie vor fundamentale Veränderungen. Jede Krise geht aber auch mit Chancen einher. Unternehmen müssen die Effizienz in der Produktion und der Lieferketten über-denken oder den für die Megatrends nötigen Umbau voran-bringen.

Hier liegt nun auch die Chance für Viscom, denn unsere Inspek-tionssysteme tragen dazu bei, die Qualität und damit auch die Effizienz in der Produktion bei unseren Kunden zu verbessern und zu erhöhen. Der technologische Wandel und damit ein-hergehende technische Umstellungen in den Produktionslinien unserer Kunden erfordern in vielen Fällen neue Inspektions-systeme, um den erweiterten Anforderungen gerecht zu wer-den. Zudem gehen wir mittelfristig auch von Nachholeffekten aus.

Viscom befindet sich seit einem Jahr in einem Transformations-prozess. Wir haben das Jahr 2020 genutzt, um uns intern neu

DR. MARTIN HEUSER Vorstand Entwicklung

aufzustellen. Abläufe im Unternehmen wurden den neuen An-forderungen des Marktes angepasst. Wir sind nun schlanker und effektiver aufgestellt und bereit, die Zukunft von Viscom wieder aktiver voranzutreiben.

WIE WOLLEN SIE DIE INNOVATIONS- UND TECHNOLOGIE-FÜHRERSCHAFT VON VISCOM FORTSETZEN UND WEITER AUSBAUEN?

DR. MARTIN HEUSER: Wir müssen Qualität erzeugen, aber trotz-dem schnell und dynamisch sein. Wie schaffen wir das? Das ent-scheidende Stichwort der Zukunftsstrategie von Viscom lautet Modularisierung. Modularisierung als Konzept eine große Kom-plexität beherrschbar zu machen und gleichzeitig eine große Flexibilität zu ermöglichen. Und dies in gleichem Maße bei der Systemkonstruktion wie auch bei der Software. Systeme werden nicht mehr als große, komplexe durchwobene Strukturen gese-hen, sondern als Zusammenstellung von in sich übersichtlichen robusten Modulen mit überschaubaren Schnittstellen.

Viscom wird sich stärker neuen Digitalstrategien öffnen: Es gilt nicht mehr, dass Inspektionssysteme für sich alleine stehen, sondern sie sind vernetzt und kommunizieren untereinander. Zudem werden wir unser Geschäft auch außerhalb der reinen Leiterplatteninspektion noch stärker ausweiten. Wir werden offener für andere Anwendungen, unter anderem in den Be-reichen Brennstoffzelle, Batterie, Halbleiter und 5G.

WIE SIND IHRE PERSÖNLICHEN PLÄNE FÜR DIE ZUKUNFT? PLANEN SIE IN DEN AUFSICHTSRAT ZU WECHSELN?

DR. MARTIN HEUSER: Mein wichtigstes persönliches Ziel ist es, mit allen Erfahrungen die Viscom AG wieder auf einen erfolg-reichen Kurs zu bringen und die Chancen, die sich durch neue Anwendungen bieten, durch ein schnelles Handeln zu nutzen. Viscom verfügt über hervorragende Mitarbeiter - es macht Freude, gemeinsam neue Systeme zu entwickeln oder in agi-len Teams die Software auszubauen. Viscom ist stark im Bereich Digitalisierung und unsere Künstliche Intelligenz (KI) spielt eine wichtige Rolle bei der Erkennung von zu inspizierenden Ob-jekten - dies muss weiter ausgebaut werden.

Für mich persönlich steht in Kürze eine Vertragsverlängerung im Vorstand an, der ich mit Freude entgegensehe. Im Aufsichts-rat sind wir hervorragend besetzt, hier habe ich derzeit keine Ambitionen.

HERR KRIPPNER, SIE HABEN IM JULI 2020 - DURCH DIE GRÜNDUNG VON CUSTOMER CARE TEAMS IN HANNOVER - DIE SCHNITTSTELLEN ZU DEN EUROPÄISCHEN KUNDEN NEU ORGANISIERT. WAS WAR DER GRUND FÜR DIESEN SCHRITT UND KÖNNEN SIE SCHON ERSTE ERFOLGE VERZEICHNEN?

PETER KRIPPNER: Wir haben das vergangene Jahr intensiv ge-nutzt, um uns intern in der Zentrale in Hannover neu aufzustel-len. Die Reorganisation der Viscom AG beinhaltet die Gründung von Customer Care Teams für jeden Produktbereich. Die neu

PETER KRIPPNER Vorstand Operations

aufgestellten Teams unterstützen und betreuen unsere euro-päischen Kunden bei der Wahl der richtigen Inspektionslösung, der Beschaffung, Inbetriebnahme, Schulung, Anwendung und Instandhaltung. Damit soll erreicht werden, dass Bearbeitungs-zeiten verkürzt und kundenspezifische Anforderungen umfas-send und bedarfsgerecht umgesetzt werden können. Wir haben damit unsere Kundenschnittstellen intern reorganisiert und stellen die Weichen für eine noch stärkere Kundennähe und bessere Service-Erreichbarkeit.

Spezialisten aus den Produktbereichen AOI, AXI, MXI, Bond-inspektion/IBV, SPI, CCI und aus den Anwendungsbereichen wie Batterieprüfung, 5G, E-Mobilität und Consumer Electronics bilden die neu geschaffenen Customer Care Teams. Die Teams decken dabei den Fachvertrieb, das Projektmanagement, die Applikation sowie den Service und auch die Hotline ab, um die Kunden über den gesamten Produktlebenszyklus kompetent und zielgerichtet zu betreuen. Die neu gegründeten Customer Care Teams treten an die Stelle der bisherigen Unternehmens-bereiche SP und NP, so dass eine schlanke, serviceorientierte und nachhaltig erfolgreiche Organisation entsteht. Die vertrieb-liche Organisation beinhaltet darüber hinaus noch den Direkt-

vertrieb, das Key Account Management sowie die regionale Zusammenarbeit mit den europäischen Vertriebsrepräsentan-ten, die weiterhin zentrale Ansprechpartner für unsere Kunden bleiben. Die Customer Care Teams werden bei der fachlichen Kundenunterstützung auch auf die Expertise unserer Fachleute im Zentralservice sowie in der Produktentwicklung zurückgrei-fen. Diese Neuausrichtung erfolgte als zweiter Schritt auf die zuvor vorangegangene erfolgreiche Umgestaltung unserer Pro-dukt- und Softwareentwicklung, die mit voller Kraft an zukunfts-weisenden Innovationen arbeitet, damit Viscom auch zukünftig mit fortschrittlichen Inspektionslösungen auf höchstem Quali-tätsniveau begeistert.

Die von uns verfolgte Strategie, besonderes Umsatzpotenzial im Bereich der Inspektion von Energy Storage Products - also in der Batterieinspektion - zu erschließen, konnten wir bereits über eines der neuen Customer Care Teams erfolgreich umset-zen. Wir haben einen Großauftrag über die Lieferung von Rönt-geninspektionssystemen von einem Kunden aus dem Bereich der Batteriefertigung erhalten. Der Auftrag hat ein Gesamtvolu-men von rund 4 Mio. € und wird überwiegend im Geschäftsjahr 2021 umsatzwirksam.

Die Zufriedenheit unserer Kunden ist uns besonders wichtig. Deshalb werden wir auch in 2021 die Meinung unserer Kunden einholen, wenn ein Supportticket geschlossen wurde oder ein technischer Außendiensteinsatz erfolgte. Wir haben hier bereits viel positives Feedback bekommen, aber auch den einen oder anderen Hinweis, wo wir uns weiter verbessern können.

HERR DR. HEUSER GING JA BEREITS AUF DIE ZUKUNFTSPER-SPEKTIVEN VON VISCOM EIN. KÖNNEN SIE, HERR KRIPPNER, UNS NOCH ETWAS DETAILLIERTER DIE TECHNOLOGISCHEN HERAUSFORDERUNGEN UND ZIELE FÜR 2021 ERLÄUTERN?

PETER KRIPPNER: In 2021 wird verstärkt die Software ein Ent-wicklungsschwerpunkt bei Viscom sein. Themen sind dabei dievVision Software-Plattform, Künstliche Intelligenz und Ansätze zum cloudbasierten Arbeiten.

Bei der vVision Software-Plattform steht die weitere Verbesse-rung der Bedienbarkeit im Fokus, um speziell bei der Röntgen-inspektion die Arbeit der Anwender und Kunden weiter zu er-leichtern. Ein weiteres Themenfeld bei der Softwareentwicklung sind die Bereiche Künstliche Intelligenz und Deep Learning. Das Ziel ist, dass nach dem Vier-Augen-Prinzip am Verifikationsplatz immer dann eine Meldung angezeigt werden soll, wenn die Künstliche Intelligenz zu einem anderen Ergebnis kommt als der menschliche System-Bediener. Des Weiteren wurden erste Ent-wicklungen gestartet, um Optimierungsdaten strukturiert unter vVision zu sammeln und in einen Datenspeicher zu übertragen.

In 2021 steht systemseitig der Produktlaunch mehrerer, neuer Anlagen zur Inline-Röntgeninspektion an. Die iX7059 PCB In-spection dient zur schnellen 3D-Inline-Röntgeninspektion von elektronischen Baugruppen mit einem sehr großen Prüfbereich. In der XL-Variante kann das System auch übergroße Flachbau-gruppen mit einem Gewicht von bis zu 15 kg inspizieren. Bei der iX7059 Heavy Duty Inspection steht die Inspektion von Prüfob-jekten auf Werkstückträgern im Schwerlastbereich im Fokus. Bei der iX7072 Device Inspection handelt es sich um eine schnelle 2D-Inline-Röntgenlösung für Mobile Devices. Schwerpunkt ist dabei die Endkontrolle von Geräten wie z. B. Tablets, Notebooks, Smartphones und Wearables (Sportuhren, Fitness-Tracker o. ä.).

Die iXcell Carrier dient zur Inspektion von Knopfzellen und Rundzellen und ist als 2D- oder 3D-Inspektionslösung erhältlich. Die iXcell Track ist spezialisiert auf die Inspektion von durch-laufenden zylindrischen Zellen und erlaubt einen sehr hohen Durchsatz. Bei der iXcell CT wiederum handelt es sich um ein System für die Inline-Computertomographie von sogenannten Pouch-Zellen, wie man sie in Smartphones und Tablets findet, aber - in modifizierter Form - auch in Elektroautos.

CARSTEN SALEWSKI

Vorstand Vertrieb, Marketing und internationales Geschäft

HERR SALEWSKI, WIR HABEN ZU BEGINN BEREITS EINIGES ÜBER DIE TECHNOLOGISCHE ZUKUNFT VISCOMS GELESEN. KÖNNEN SIE UNS DARAUS ABGELEITET DIE VERTRIEBS-STRATEGIE DES VISCOM-KONZERNS FÜR DIE NÄCHSTEN JAHRE SCHILDERN?

CARSTEN SALEWSKI: 2018 war das Spitzenjahr der Automobil-zulieferindustrie, von der Viscom stark profitierte. In 2020 war im Bereich Automotive hingegen ein deutlicher Rückgang zu ver-zeichnen, der Bereich der Batterieinspektion nahm jedoch um 15 % zu. Für die nächsten Jahre wird erwartet, dass die Bereiche Batterieinspektion und Halbleiterinspektion die Wachstumstrei-ber sein werden. In der Telekommunikation wird ebenfalls ein starkes Wachstum gesehen, insbesondere durch die Themen 5G-Antennen und vernetzte Geräte. Mit unserer Produktoffen-sive 2021 wollen wir unsere starke Position in den Märkten Automobil- und Industrieelektronik festigen und verstärkt in den neuen Bereichen Fuß fassen.

Unsere neuen Produkte der iX-Serie zur automatischen Rönt-geninspektion sind auf die Anforderungen dieser Märkte aus-gerichtet. Die für die jeweiligen Produkte entwickelte Hand-ling- und Inspektionstechnologie trägt den unterschiedlichen Produkteigenschaften Rechnung. Große und schwere Baugrup-pen für die Elektromobilität oder Telekommunikation einerseits, gelötete Flachbaugruppen oder Packages aus dem Backend der Halbleiterfertigung andererseits, sowie Batterien als Coin-, Pouch- oder Rundzellen oder mobile Kommunikationsgeräte sind jeweils mit einem für die Inspektionsaufgabe entwickelten System aus der iX-Serie in der Linienproduktion prüfbar.

Dank eines neuen noch effizienteren Fertigungskonzeptes kön-nen wir die neuen Standardsysteme mit kurzen Lieferzeiten anbieten und flexibel auf den Marktbedarf reagieren. Unsere Softwarekompetenz, die hohe Entwicklungsqualität, kompro-misslose Fehlererkennung und erstklassiger Service zeichnen uns aus.

In 2021 werden wir uns mit einem starken Systemportfolio und neuen digitalen Marketingkonzepten im Markt präsentieren und sind auf einen nachhaltigen Ausbau der Vertriebsaktivitäten in den bekannten und neuen Marktsegmenten ausgerichtet.

WELCHES SIND DIE MÄRKTE UND REGIONEN, DIE FÜR DIE FOLGEJAHRE BESONDERS IM FOKUS STEHEN?

CARSTEN SALEWSKI: Geographisch segmentiert sich unser Hauptgeschäft in den europäischen, amerikanischen und asia-tischen Absatzmarkt. Nach wie vor sehen wir das größte Wachs-tumspotenzial im asiatischen Raum, rechnen aber auch mit größeren Nachholeffekten bzw. einer Belebung des Marktes in Amerika.

Globale Lieferketten haben sich verändert. Die Handelskonflikte und die Pandemie haben viele unserer Kunden veranlasst, ihre regionale Ausrichtung anzupassen. Dabei stehen für diese die Regionalisierung der Produktion und robuste Lieferketten im Vordergrund. Durch unsere gute globale Aufstellung können wir unsere Kunden bei Produktionsverlagerungen in die USA und nach Mexiko begleiten, sowie den Aufbau alternativer Standorte in Asien unterstützen. Auch in Europa stellen wir uns auf die Veränderungen durch die angestrebte strategische Autonomie und "Circular Economy" ein.

So ergeben sich allerorts Chancen, mit den Märkten zu wachsen und mit regionaler Präsenz und Partnerschaften die Kunden-erwartungen zu erfüllen.

DIRK SCHWINGEL

Vorstand Finanzen, Controlling, Investor Relations und Personalwesen

HERR SCHWINGEL, FÜR SIE ALS FINANZVORSTAND WAR DAS JAHR 2020 BESTIMMT EINE GROSSE HERAUSFORDE-RUNG. WIE HABEN SIE DEN SPAGAT ZWISCHEN EINSPA-RUNGEN UND INVESTITIONEN FÜR ZUKÜNFTIGES WACHS-TUM DES UNTERNEHMENS GEMEISTERT?

DIRK SCHWINGEL: Das vergangene Geschäftsjahr war in der Tat eine große Herausforderung und hat uns beziehungsweise mich in der Rolle des Finanzvorstandes der Viscom AG vor schwierige Entscheidungen gestellt. Wir haben in allen Bereichen Einspa-rungen vorgenommen, Investitionen wurden vorerst gestopptoder auch in die Zukunft verschoben. Darüber hinaus konnte mit unserem Vermieter eine Aussetzung von Mietverpflichtungen für die neu errichtete Produktionshalle am Standort Hannover vereinbart werden. In enger Abstimmung mit dem Betriebsrat wurde am Standort Hannover Kurzarbeit vereinbart, durch-schnittlich waren hier im abgelaufenen Geschäftsjahr 172 der 370 Mitarbeiter in unterschiedlichem Ausmaß von dieser Maß-nahme betroffen. Durch den Verzicht auf Teile des Gehaltes ha-ben zudem auch der Vorstand sowie die erste Führungsebene der Viscom AG zur Sicherung der Arbeitsplätze am Standort Hannover beigetragen. Trotz der angespannten Lage in 2020 haben wir weiterhin in den Bereich Forschung und Entwicklung investiert, um nach der Krise den technologischen Herausforde-rungen gerecht zu werden und somit wieder nachhaltig und profitabel wachsen zu können.

SEHEN SIE SICH FÜR DIE ZUKUNFT FINANZIELL GUT AUF-GESTELLT? PLANEN SIE STAATLICHE HILFEN IN ANSPRUCH ZU NEHMEN?

DIRK SCHWINGEL: Wir haben im abgelaufenen Geschäftsjahr staatliche Unterstützungsleistungen in Form von Kurzarbeiter-geld und Betriebsausgabenzuschüssen in Frankreich, Deutsch-land und den USA in Anspruch genommen. Aufgrund unserer komfortablen Eigenkapitalausstattung sehen wir uns auch für die Zukunft solide aufgestellt und finanziert. Unsere Haus-banken gewähren uns Kontokorrentlinien ohne die Bereitstel-lung von Sicherheiten - dies deuten wir als gute Ratingeinstu-fung unseres Unternehmens. Gleichwohl prüfen wir stetig mög-liche globale Förderprogramme. Für Deutschland planen wir aktuell jedoch keine Inanspruchnahme von weiteren staatlichen Fremdmitteln, wie beispielsweise KfW-Darlehen.

Das Interview wurde Ende Januar 2021 geführt.

EINE NEUE GENERATION DER RÖNTGENINSPEKTION.

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Einfacher Zugang zu den elektrischen und pneumatischen Bereichen auf der Gehäuserückseite

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40 % kleinerer Footprint im Vergleich zur X7056RL

DAS SCHWERGEWICHT.

Die Leistungselektronik ist eine Schlüsselkomponente in den Bereichen Elektromobilität, Telekommunikation und erneuerbare Energien. Um eine reibungslose Funktion der leistungsstarken Elektronikkomponenten zu gewährleisten, ist eine vollautoma-tische 3D-Röntgeninspektion die erste Wahl. Denn nur eine gezielte Inspektion sichert eine einwandfreie Produktqualität,um den angestrebten hohen Wirkungsgrad und eine langlebige Funktionssicherheit sicherzustellen. Die fortschrittliche Inline-Röntgenlösung iX7059 Heavy Duty Inspection prüft mit inno-vativer Prüftechnologie und speziellem Handling elektronische Baugruppen und mechanische Komponenten auf Warenträ-gern von bis zu 40 kg Gewicht.

Die iX7059 Heavy Duty Inspection ist ideal für die Inspektion von Leistungselektronik, z. B. Ladeelektronik für Elektromobilität, Gleichrichter für erneuerbare Energien, große / schwere Steuergeräte für die Automobilelektronik wie Inverter und Charger sowie 5G-Antennen (Thermomanagement).

LEITERPLATTE XL.

Eine überragende Inspektionsleistung sowie höchste Durchsatzrate bietet die iX7059 PCB in der modernen SMT-Fertigung.

Die iX7059 PCB Inspection XL ist die schnelle 3D-Inline-Röntgenlösung für die Inspektion von standard- und übergroßen Flachbaugruppen wie Serverboards, Halbleiter- und 5G-Elektronik sowie LEDs.

MOBILE GERÄTE.

Die iX7072 Device Inspection XL ist die schnelle 2D-Inline-Röntgenlösung für die Inspektion von Mobile Devices, also die Endkontrolle von Geräten wie beispielsweise Tablets, Notebooks, Smartphones oder auch Wearables (Sportuhren, Fitness-Tracker o. ä.) sowie Datenbrillen, Hörgeräten, Steuergeräten oder medizinischen

Filtern.

NACHHALTIG. ENERGIEEFFIZIENT. SOZIAL.

Als Arbeitgeber tragen wir eine hohe Verpflichtung für sozial verantwortungsvolles, ressourcenschonendes und umweltbe-wusstes Handeln, der wir gerne gerecht werden. Zudem bilden das gesellschaftliche Engagement und die Verantwortung für unsere Mitarbeiter einen weiteren wichtigen Baustein in un-serer Unternehmenskultur. Als weltweit führender Hersteller von optischen und röntgentechnischen Inspektionssystemen für die Elektronikindustrie sind wir uns unserer Verantwortung gegenüber diesen Kriterien bewusst. Daher setzen wir uns für eine nachhaltige Unternehmensführung ein.

Für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Partner ist die Energie-effizienz ein entscheidender Faktor. Mit innovativen Inspektions-systemen leistet Viscom einen wichtigen Beitrag, um den Ener-gieverbrauch zu senken. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, die Energieeffizienz in Herstellung und Verarbeitung elektro-nischer Produkte zu erhöhen. Bei Viscom wird im Rahmen der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU Transpa-renz bei den Energieverbräuchen geschaffen. Wir ermitteln ef-fektiv alle Energieeffizienzpotenziale und setzen zielgerichtet entsprechende Maßnahmen um. Dadurch können die Energie-verbräuche im Unternehmen langfristig reduziert werden.

Bei all unseren Neubauten und Modernisierungen haben wir in den vergangenen Jahren innovative Umweltkonzepte umge-setzt. So haben wir im Jahr 2020 rund 181.000 kWh Solarstrom produziert. Die Installation eines Blockheizkraftwerks zur Strom-und Wärmeproduktion am Standort Hannover ist ebenfalls schon in Planung.

Zudem stellen wir unseren Fuhrpark bereits seit 2019 immer stärker auf Elektro- bzw. Hybridfahrzeuge um, das Interesse unserer Mitarbeiter ist recht groß und der Vorstand geht mit bestem Beispiel voran. Drei der vier Vorstände fahren bereits einen Pkw mit Elektro- bzw. Hybridantrieb. Am Standort Han-nover wurden im Rahmen der Modernisierung auch Ladestati-onen für E-Fahrzeuge aufgestellt. Auch im Rahmen der Initiative "Jobrad" sind bereits seit dem Jahr 2018 vermehrt Mitarbeiter auf ein Firmenfahrrad umgestiegen, diese Aktion begrüßen wir sehr, hält sie doch unsere Mitarbeiter fit und die Umwelt sauber.

Im Produktionsbereich unseres Unternehmens verwenden wir gefährliche und gering gefährliche Gefahrstoffe wie beispiels-weise Blei oder auch Lötzinn, sofern dies notwendig ist. Der Messtechnische Dienst der Berufsgenossenschaft hat unser Bearbeitungsverfahren von Blei geprüft und ohne Beanstan-dungen abgenommen und für gut und sicher befunden. Ferner entstehen bei der Verarbeitung von Blei in unserem Unterneh-men keine schädlichen Dämpfe, aufgrund bestehender Vorga-ben der Bearbeitungsart, interner Betriebsanweisungen und Vorgaben der Berufsgenossenschaft. Bevor diese Stoffe jedoch Verwendung in der Produktion finden, wird überprüft, ob es möglicherweise umweltverträglichere Alternativen hierzu gibt.

Des Weiteren trennen wir am Hauptstandort in Hannover den anfallenden Müll in den jeweiligen Gebäuden. Zusätzlich zu der Trennung von Hausmüll und Papier werden beispielsweise

Kunststoffe, Metalle und Elektroschrott in gesonderten Behäl-tern gesammelt und durch entsprechend zertifizierte Fach-unternehmen regelmäßig entsorgt.

Ein motivierendes Arbeitsumfeld ist der Grundstein für zufrie-dene und engagierte Mitarbeiter. Wir legen großen Wert darauf, eine gesunde Balance zwischen Privat- und Berufsleben für unsere Mitarbeiter zu schaffen. Dies wird unter anderem durch zuverlässige Arbeitsbedingungen, wie Gleichbehandlung, Arbeitssicherheit und Gesundheitsmanagement, Arbeitszeit-modelle für eine flexible Arbeitszeitgestaltung oder auch durch die Kinderbetreuung in unserer betriebseigenen Vikis Betriebs-krippe möglich.

Im Geschäftsjahr 2020 haben wir - bedingt durch die welt-weite COVID-19-Pandemie - am Standort Hannover in enger Abstimmung mit dem Betriebsrat Kurzarbeit, unter Abwägung der benötigten Kapazitäten zur Bearbeitung von Aufträgen, ver-einbart, um zur Sicherung der Arbeitsplätze beizutragen. Die notwendigen Abstandsregelungen und Hygienemaßnahmen wurden und werden auch weiterhin für die an den Standorten tätigen Mitarbeiter umgesetzt und eingehalten. Dank unserer modernen IT-Ausstattung konnten viele Mitarbeiter umgehend die Arbeit im Home-Office aufnehmen und den Fortgang der Geschäfte sowie den Kundensupport sicherstellen. Diese Maß-nahmen werden auch das Geschäftsjahr 2021 weiterhin prägen und einer steten Verbesserung unterzogen.

KONZERNLAGEBERICHT UND IFRS-KONZERNABSCHLUSS 2020

  • 26 Konzernlagebericht 2020

  • 26 Grundlagen des Konzerns

  • 26 Geschäftsmodell des Konzerns

  • 26 Struktur der Gesellschaft und ihrer Beteiligungsunternehmen

  • 26 Segmente und wesentliche Standorte

  • 27 Geschäftsprozesse

  • 27 Rechtliche und wirtschaftliche Einflussfaktoren

  • 27 Steuerungssystem

  • 28 Forschung und Entwicklung

  • 29 Grundzüge des Vergütungssystems

  • 30 Wirtschaftsbericht

  • 30 Entwicklung von Gesamtwirtschaft und Branche

  • 30 Entwicklung der Gesamtwirtschaft

  • 30 Branchenentwicklung

  • 31 Zielbranchen, Zielmärkte und Zielkunden

  • 32 Kundenstruktur

33 Zusammengefasste Analyse der Vermögens-,

Finanz- und Ertragslage und des Geschäftsverlaufs

33

33

Darstellung der tatsächlichen Entwicklung der bedeutsamsten Leistungsindikatoren in 2020 im Vergleich zur Prognose und zum Vorjahr Ertragslage

33

33

Auftragseingang / Auftragsbestand Umsatzentwicklung

34

34

Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) EBIT-Marge

34

35

35

35

35

Periodenergebnis Ergebnis je Aktie Finanzergebnis Wechselkurseinfluss Mitarbeiter

  • 35 Regionale Entwicklungen

  • 35 Europa

  • 36 Amerika

  • 36 Asien

  • 36 Produkte / Inspektionssysteme

  • 37 Finanzlage

  • 37 Kapitalstruktur / Liquidität

  • 37 Investitionen

  • 38 Zahlungsmittel / Cashflow

  • 38 Vermögenslage

  • 38 Anlagevermögen

  • 38 Forderungen

  • 39 Vorräte

  • 39 Verbindlichkeiten

  • 39 Eigenkapital

  • 39 Zusammengefasste Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf

  • 40 Kennzahlen zur Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

41 Nachtragsbericht

  • 41 Chancen- und Risikobericht

  • 41 Voraussichtliche Chancen

  • 41 Chancen durch wirtschaftliche Entwicklungen

  • 41 Chancen durch Forschung und Entwicklung

  • 42 Strategie, Prozess und Organisation des Risikomanagements

  • 43 Verstoß gegen vertragliche Regelungen

  • 43 Länderrisiko

  • 44 Branchenrisiko

  • 44 Kundenrisiko

  • 44 Währungsrisiko

  • 44 Bezugsrisiko

  • 44 Liquiditätsrisiko

  • 45 Ausfallrisiko

  • 45 Marken- und Patentrisiko

  • 45 Technologisches Wettbewerbsrisiko

  • 45 Steuerliche Risiken

  • 45 Allgemeine Risiken aus dem Export von Waren und Gütern

  • 45 IT-Sicherheit bzgl. Cyberrisiken

  • 45 Beurteilung des Gesamtbildes der Risikolage

  • 47 Prognosebericht 2021

  • 47 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

  • 48 Geschäftspolitik

  • 48 Absatzmärkte

  • 49 Unternehmenssegmente

  • 49 Produkte / Dienstleistungen

  • 49 Produktion / Produktionsverfahren

  • 49 Beschaffung

  • 49 Ertragslage

  • 50 Finanzlage

  • 50 Investitionen und deren Finanzierung

  • 50 Andere Finanzmittelabflüsse und deren Refinanzierung

  • 51 Erklärung zur Unternehmensführung

  • 51 Entsprechenserklärung gem. § 161 AktG

  • 51 Wortlaut der Entsprechenserklärung 2021

  • 55 Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat

  • 55 Vorstand

  • 57 Mandate der Vorstandsmitglieder

  • 57 Aufsichtsrat

  • 61 Mandate der Aufsichtsratsmitglieder

  • 62 Zusammensetzung und Arbeitsweise von Vorstands- und Aufsichtsratsausschüssen

  • 62 Aktienbesitz der Organmitglieder

  • 62 Diversitätskonzept für die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat

  • 64 Aktionäre und Hauptversammlung

  • 65 Vergütungsbericht

  • 65 Vergütung der Mitglieder des Vorstands

  • 68 Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats

  • 68 Risikomanagement

  • 69 Transparenz

  • 76 Rechnungslegung und Abschlussprüfung

  • 77 Angaben zu relevanten Unternehmensführungs-praktiken

78 Bericht über zusätzliche Angabepflichten für börsennotierte Aktiengesellschaften

80

Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht

  • 81 IFRS-Konzernabschluss 2020

  • 81 Konzern-Gesamtergebnisrechnung

  • 82 Konzern-Bilanz Vermögenswerte

  • 83 Konzern-Bilanz Eigenkapital und Schulden

  • 84 Konzern-Kapitalflussrechnung

  • 85 Veränderungen des Konzern-Eigenkapitals

  • 86 Konzern-Anhang

  • 86 Allgemeine Angaben zum Unternehmen und zum Konzernabschluss

  • 86 Grundlegende Rechnungslegungsprinzipien

  • 97 Anmerkungen zur Gesamtergebnisrechnung

  • 101 Anmerkungen zu Vermögenswerten

  • 109 Anmerkungen zu Eigenkapital und Schulden

  • 112 Segmentinformation

114 Kapitalflussrechnung Segmente

115 Sonstige Angaben

  • 115 Angaben zu den Finanzinstrumenten und zum Finanzrisikomanagement

  • 120 Kapitalflussrechnung

  • 121 Beziehungen zu und sonstige finanzielle Verpflichtungen gegenüber Organmitgliedern und anderen nahe stehenden Personen

  • 123 Zusätzliche Angaben

  • 132 Nachtragsbericht

  • 132 Gesamtvergütung für die Tätigkeit des

    Abschlussprüfers (§ 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB)

  • 133 Versicherung der gesetzlichen Vertreter

  • 134 Bestätigungsvermerk des unabhängigen

    Abschlussprüfers

KONZERNLAGEBERICHT 2020 GRUNDLAGEN DES KONZERNS

Geschäftsmodell des Konzerns

Struktur der Gesellschaft und ihrer Beteiligungsunternehmen Die Viscom AG, Hannover, (im Folgenden: Viscom AG) ist die füh-rende Gesellschaft innerhalb des Viscom-Konzerns (nachfolgend Viscom genannt).

10. Juli 2013 im Bundesanzeiger veröffentlichten Beschlussvor-schläge von Vorstand und Aufsichtsrat zugestimmt.

Die Viscom AG verfügte zum 31. Dezember 2020 über eine ge-bundene Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB in Höhe von 14.557.160,08 €.

Die Viscom AG ist beim Registergericht Hannover unter der Handelsregisternummer 59616 gemeldet.

Mit ihren Gruppengesellschaften in Asien, Amerika, Europa und Afrika, an denen die Viscom AG mittel- oder unmittelbar zu 100 % die Anteile hält, verfügt die Gruppe über eine effiziente und markt-orientierte Organisationsstruktur. Alle Gesellschaften sind auf ihre Kundengruppen und deren Anforderungen ausgerichtet. Daher können sie schnell und flexibel agieren und reagieren. Außerdem profitieren sie von den Vorteilen des Konzernverbundes, durch den es möglich ist, Wissen und Erfahrungen auszutauschen und gemeinsam zu nutzen. Die Produktion erfolgt ausschließlich am Heimatstandort Hannover. Damit nutzt Viscom die Produktions-vorteile eines der am besten entwickelten Industriestandorte und kann so eine sehr hohe Qualität der Produkte garantieren.

Am 29. Juli 2008 hat der Vorstand auf Basis der Genehmigung der Hauptversammlung vom 12. Juni 2008 und nach Rücksprache mit dem Aufsichtsrat beschlossen, bis zum 31. März 2009 bis zu 902.000 eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Zum Stich-tag 31. März 2009 hatte die Gesellschaft 134.940 Aktien zurückge-kauft. Die Viscom AG besitzt zum 31. Dezember 2020 rund 1,50 % eigene Aktien.

Der Vorstand der Viscom AG besteht zum 31. Dezember 2020 aus vier Mitgliedern:

Carsten Salewski: Vertrieb Peter Krippner: Operations

Dr. Martin Heuser: Entwicklung Dirk Schwingel: Finanzen

Die Viscom AG wurde 2001 aus der Viscom GmbH in eine Aktien-gesellschaft formgewandelt. Das Kapital der Gesellschaft ist in 9.020.000 Aktien aufgeteilt, von denen sich zum 31. Dezember 2020 59,87 % direkt oder indirekt über die HPC Vermögensverwaltung GmbH im Besitz der Unternehmensgründer Dr. Martin Heuser und Volker Pape befinden. 6,50 % der Aktien werden durch die Allianz und 3,02 % durch die Universal-Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung gehalten.

Die am 20. August 2013 durchgeführte außerordentliche Haupt-versammlung hat der Umwandlung eines Teils der gebundenen Kapitalrücklagen (22.550 T€) in eine freie Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) im Wege der Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln ohne Ausgabe neuer Aktien und anschlie-ßender ordentlicher Kapitalherabsetzung nach Maßgabe der am

Der Vorstand wird von einem aus drei Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat überwacht:

Prof. Dr. Michèle Morner (Vorsitzende) Volker Pape (stellvertretender Vorsitzender) Prof. Dr. Ludger Overmeyer

Segmente und wesentliche Standorte

Viscom entwickelt, fertigt und vertreibt hochwertige automati-sierte Inspektionssysteme für die industrielle Fertigung. Die Ge-schäftsaktivitäten unterscheiden sich zum einen nach dem pro-jektspezifischen Anpassungsaufwand der Standardkomponen-ten und Standardsysteme, zum anderen nach der Technik, mit der potenzielle Fertigungsfehler durch die Inspektionssysteme erfasst werden.

Geographisch segmentiert sich das Geschäft in den europä-ischen Absatzmarkt, der vom Stammsitz der Gesellschaft in Han-nover und einer Vertriebstochter bei Paris (Frankreich) bedient wird, in den amerikanischen Absatzmarkt mit einer Vertriebs-tochter bei Atlanta (USA) und in den asiatischen Absatzmarkt mit einer Vertriebstochter in Singapur (Singapur), die wiederum eine Vertriebstochter in Shanghai (China) hat. Die Erschließung und Bearbeitung des nordafrikanischen Absatzmarktes wird durch die Vertriebstochter in Tunis (Tunesien), die wiederum eine Tochtergesellschaft der Vertriebstochter in Frankreich ist, wahrgenommen, welche dem geographischen Segment Europa zugeordnet wurde.

Geschäftsprozesse

Die Inspektionssysteme werden in Hannover, dem Stammsitz der Viscom AG, entwickelt und produziert. Dort sind alle zen-tralen Funktionen wie z. B. kaufmännische Verwaltung, Entwick-lung, Produktion, Service- und Vertriebsleitung angesiedelt.

Die Produktentwicklung erfolgt zum einen als Basisentwicklung für zukünftige Inspektionssystem-Generationen und zum ande-ren als projektspezifische Entwicklung, wie beispielsweise zur Anpassung von Basistypen an kundenspezifische Belange.

Ein großer Teil der Produktion erfolgt auftragsbezogen. Dabei wird auf eine hauseigene Vorproduktion diverser Baugruppen zurückgegriffen.

Die Vertriebstätigkeit wird von Vertriebsmitarbeitern und den Customer Care Teams der Viscom AG sowie den Gruppen-unternehmen und von Repräsentanten, die als Industriever-treter für Maschinenbauunternehmen im Markt agieren, wahr-genommen.

Zudem ist eine hohe Verfügbarkeit einer der wichtigsten Aspekte beim Einsatz von Inspektionssystemen. Sie setzt eine regelmäßige Wartung, Instandhaltung und Kalibration voraus. Für diese Aufgaben steht Viscom mit dem Zentralservice undden Customer Care Teams für seine Kunden zur Verfügung. Dabei garantiert Viscom dank der globalen Präsenz der Service-mitarbeiter schnelle Reaktionszeiten.

Wesentliche Geschäftsprozesse werden mittels der Unterneh-menssoftware proALPHA gesteuert und unterstützt. Das sich in diesem System befindliche Auftragsbearbeitungsmodul wird an allen Viscom-Standorten weltweit eingesetzt.

Rechtliche und wirtschaftliche Einflussfaktoren

Seit Jahresbeginn 2020 breitete sich das Corona-Virus weltweit zunehmend aus. Am 30. Januar 2020 erklärte die Weltgesund-heitsorganisation die Pandemie zu einer gesundheitlichen Notlage mit internationaler Tragweite. Durch die behördlichen Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie kam es zu Einschränkungen in allen Wirtschaftsbereichen. Die kon-junkturellen Aussichten ließen sich nur schwer verlässlich pro-gnostizieren und belastbar bewerten. Auch die wirtschaftlichen Aktivitäten des Viscom-Konzerns wurden stark eingeschränkt. Für nähere Angaben zur Entwicklung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Geschäftsjahr 2020 wird auf den nach-folgenden Wirtschaftsbericht verwiesen.

Steuerungssystem

Die bedeutsamsten Leistungsindikatoren, nach denen sich der Viscom-Konzern im Wesentlichen steuert, sind der Auftragsein-gang, der Umsatz, das EBIT (entspricht dem Ergebnis der be-trieblichen Tätigkeit bzw. dem Segmentergebnis) und die EBIT-Marge (EBIT / Umsatz).

Die Steuerung des Konzerns basiert auf einem Berichtssystem, das der Geschäfts- und Bereichsleitung in Form monatlich aktu-alisierter Reports zur Verfügung gestellt wird. Diese Monats-berichte enthalten die Konzern-Gesamtergebnisrechnung mit den Einzeldarstellungen der Konzerngesellschaften.

Des Weiteren erfolgt eine detaillierte Darstellung der Kosten-struktur und der wichtigsten Kennzahlen der Viscom AG und der

weiteren Unternehmen der Gruppe. Diese Darstellung umfasst die Umsätze der Regionen, in denen die Systeme installiert wur-den, den Auftragseingang, den Auftragsbestand, die Anzahl der Mitarbeiter, die liquiden Mittel, die Inanspruchnahme der freien Kontokorrentlinien, den Gesamtforderungsbestand sowie den Forderungsbestand gegen Tochtergesellschaften, die getätig-ten Bestellungen zum Wareneinkauf, den Bestand an Waren sowie teilfertigen und fertigen Systemen.

Zudem geben diese Berichte einen Überblick zu Fluktuation, Krankenstand, Pro-Kopf-Umsatz und liefern Kennzahlen der Customer Care Teams, der Produktentwicklung, der Produktion und der Logistik.

iX7059 PCB Inspection dient der schnellen 3D-Inline-Röntgen-inspektion von elektronischen Baugruppen mit einem sehr großen Prüfbereich. In der XL-Variante kann das System auch übergroße Flachbaugruppen mit bis zu einem Meter Länge und einem Gewicht von bis zu 15 kg inspizieren. Bei der iX7059 Heavy Duty Inspection steht die Inspektion von Prüfobjekten auf Werkstückträgern im Schwerlastbereich im Fokus. Das System ist ideal zur Prüfung von Leistungselektronik, z. B. Ladeelektro-nik für Elektromobilität, Gleichrichter für erneuerbare Energien, große und schwere Steuergeräte in der Automobilelektronik wie Inverter und Charger und 5G-Antennen (Thermomanagement). Das Gewicht der Prüfobjekte kann bei der iX7059 Heavy Duty Inspection sogar bis zu 40 kg betragen.

Die Aussagen der Monatsberichte werden in regelmäßigen Besprechungen vom Vorstand, sämtlichen Bereichsleitern und den Geschäftsführern der einzelnen Niederlassungen analysiert. Der sich daraus evtl. ergebende Handlungsbedarf führt zu Ent-scheidungen, die in der Regel kurzfristig umgesetzt werden.

Die Viscom AG notierte zum 31. Dezember 2020 im Prime Stan-dard im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse. Die Gesellschaft veröffentlicht Konzern-Quartalsfinanzberichte und Konzern-Halbjahresfinanzberichte, die den IFRS-Rechnungs-legungsvorschriften entsprechen.

Forschung und Entwicklung

Das Hauptaugenmerk der Entwicklungsaktivitäten liegt in der Weiterentwicklung der bestehenden Systemlösungen sowie in der Umsetzung neuer Marktanforderungen im Bereich der optischen Inspektionsverfahren und der Röntgeninspektions-verfahren. In diesem Bereich wird auch die Definition neuer Pro-dukte und Systeme vorangetrieben.

Viscom arbeitet kontinuierlich an Produktneu- und -weiterent-wicklungen. In 2020 lag ein Schwerpunkt bei der Entwicklung mehrerer, neuer Anlagen zur Inline-Röntgeninspektion. DieBei der iX7072 Device Inspection handelt es sich um eine schnelle 2D-Inline-Röntgenlösung für Mobile Devices. Schwer-punkt ist dabei die Endkontrolle von Geräten wie z. B. Tablets, Notebooks, Smartphones und Wearables (Sportuhren, Fitness-Tracker o. ä.). Die iX7072 PCB Inspection ist ein preiswertes System zur Inspektion von Leiterplatten - eine schnelle Inline-Röntgenlösung für Standard-Flachbaugruppen.

Nachdem die Batterieinspektion ein weiterer Schwerpunkt der Aktivitäten der Viscom AG geworden ist, hat Viscom auch in diesem Bereich einige neue Systeme für die Röntgeninspektion von Batteriezellen entwickelt. Die iXcell Carrier dient der Inspek-tion von Knopfzellen und Rundzellen und ist als 2D- oder 3D-Inspektionslösung erhältlich. Die iXcell Track ist spezialisiert auf die Inspektion von durchlaufenden zylindrischen Zellen und er-laubt einen sehr hohen Durchsatz. Bei der iXcell CT wiederum handelt es sich um ein System für die Inline-Computertomo-graphie von sogenannten Pouch-Zellen, wie man sie in Smart-phones und Tablets findet, aber - in modifizierter Form - auch in Elektroautos.

Einige der Systemtypen sind bereits in 2020 ausgeliefert wor-den, für die anderen findet die Markteinführung in 2021 statt.

Für die 3D-Lotpastenkontrolle SPI hat Viscom in 2020 einen neuen, eigenen Sensorkopf entwickelt, der mehrere Vorteile bietet: Das SPI bekommt nicht nur einen höheren Durchsatz, sondern wird darüber hinaus auch noch flexibler und genauer. Auch hier wird der Serienanlauf in 2021 stattfinden.

Bei der 3D-Drahtbondinspektion wurde in 2020 die Entwicklung einer neuen 3D-Sensorik abgeschlossen und die dreidimensio-nale Vermessung der Drahtbonds bereits Kunden erfolgreich vorgestellt.

In 2021 wird verstärkt die Software ein Entwicklungsschwer-punkt sein. Themen sind dabei die vVision Software-Plattform, Künstliche Intelligenz und Ansätze zum cloud-basierten Arbeiten.

Bei der vVision Software-Plattform steht die weitere Verbesse-rung der Bedienbarkeit im Fokus: Neue Prüfprogramme sollen noch schneller erzeugt werden können und mit geringem Op-timierungsaufwand hervorragende und robuste Prüfergebnisse liefern. Speziell bei der Röntgeninspektion kann so die Arbeit der Anwender und Kunden weiter erleichtert werden.

Ein weiteres Themenfeld bei der Softwareentwicklung sind die Bereiche Künstliche Intelligenz (KI) und Deep Learning. In 2020 ist die KI-Bedienerunterstützung am Verifikationsplatz standardi-siert bei mehreren Kunden installiert worden. Das Ziel ist, dass nach dem Vier-Augen-Prinzip immer dann eine Meldung an-gezeigt werden soll, wenn die Künstliche Intelligenz zu einem anderen Ergebnis kommt als der Bediener. Auch die halb- und vollautomatische KI-Verifikation der Prüfergebnisse wird von der Viscom-Software unterstützt.

Des Weiteren wurden erste Entwicklungen gestartet, um Op-timierungsdaten strukturiert unter vVision zu sammeln und in einen Datenspeicher zu übertragen. Dies betrifft sowohl Bild-daten für die Anwendungsarbeit als auch Maschinendaten für Zwecke der Predictive Maintenance und des Condition Moni-

toring. Auch Trainingsdaten für die KI können so gesammelt werden.

Ein weiterer Baustein in der Forschungs- und Entwicklungs-arbeit ist darüber hinaus seit mehreren Jahren der erfolgreiche Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die praktischen An-wendungen bei Viscom. Zusammen mit der Leibniz Universität Hannover fördert Viscom einen solchen Transferprozess im Rah-men von Forschungs- und Entwicklungsprojekten, in denen mit wissenschaftlichem Know-how an Lösungen zu spezifischen, marktrelevanten Fragestellungen gearbeitet wird. Auch im Jahr 2020 wurde zusätzlich zu diesen Projekten die Zusammenarbeit mit Universitäten durch eine Vielzahl von Praktika, Bachelor- und Masterarbeiten weiter intensiviert. Diese Zusammenarbeit wird auch im Jahr 2021 fortgesetzt.

Der Aufwand für Forschung und Entwicklung betrug im Verhält-nis zu den Umsatzerlösen 10,1 % (Vj.: 6,9 %). Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden Entwicklungskosten in Höhe von 3.101 T€ (Vj.: 3.191 T€) aktiviert, daraus resultiert für 2020 eine Aktivie-rungsquote von rund 82 % (Vj.: rund 72 %). Die aktivierten Ent-wicklungskosten wurden in Höhe von 1.605 T€ (Vj.: 1.508 T€) planmäßig abgeschrieben.

Durch die Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems wurde eine stetige Qualitätsverbesserung erreicht. Viscom ist seit Januar 2005 durch die Deutsche Gesellschaft zur Zertifizie-rung von Managementsystemen durchgängig nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert.

Grundzüge des Vergütungssystems

Der Vergütungsbericht der Organmitglieder der Viscom AG wird in der Erklärung zur Unternehmensführung als Teil des Lage-berichts wiedergegeben.

WIRTSCHAFTSBERICHT

Entwicklung von Gesamtwirtschaft und Branche

Entwicklung der Gesamtwirtschaft

Die COVID-19-Pandemie hat zu einer der schwersten Rezessi-onen der Nachkriegszeit geführt. Die Weltproduktion ist infolge der global ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung um an-nähernd 10 Prozent im ersten Halbjahr 2020 gesunken. Mit dem Ende der akuten behördlichen Maßnahmen gegen die Pandemie setzte in den Sommermonaten des Jahres 2020 eine schnelle Erholung ein und führte zu hohen weltwirtschaft-lichen Zuwachsraten. Im Herbst nahm das Infektionsgesche-hen wieder spürbar an Fahrt auf, so dass erneut ein Shutdown verhängt wurde. Damit war die konjunkturelle Erholung vor-erst gestoppt und das Bruttoinlandsprodukt im Schlussquartal schrumpfte wieder. Dieser Rückgang ist allerdings sehr ungleich über die Wirtschaftsbereiche verteilt. Während die Wertschöp-fung im Gastgewerbe und bei den Sonstigen Dienstleitern mit zweistelligen Raten eingebrochen ist, setzte das Produzierende Gewerbe seine Erholung fort. Die globale Industriekonjunktur war bis zum Ende des Jahres 2020 noch intakt, dies machte sich in steigenden Auftragseingängen bemerkbar. Im vierten Quar-tal nahmen die Investitionen und die Exporte weiter zu, wäh-rend die Konsumausgaben der privaten Haushalte abnahmen. Insgesamt ergibt sich damit für das Jahr 2020 ein Einbruch der Wirtschaftsleistung um rund 5,1 Prozent.

Branchenentwicklung

Das Hauptumsatzsegment von Viscom liegt in der Prüfung von elektronischen Baugruppen. Viscom ist somit vorwiegend in der Elektronikindustrie im Bereich der Automobilzulieferer, einem der größten Industriezweige weltweit, vertreten.

Im Geschäftsjahr 2020 wurden jedoch die wirtschaftlichen Ak-tivitäten des Viscom-Konzerns stark durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, insbesondere im Bereich Automotive, eingeschränkt. Daher sah sich auch das Management am 3. No-vember 2020 dazu veranlasst, die zuletzt im Konzern-Halbjahres-finanzbericht der Viscom AG bestätigte Jahresprognose herab-zusetzen. Die durch die Pandemie verursachten wirtschaftlichen Verwerfungen beeinträchtigten die Vorhersehbarkeit stark und führten daher zu einer erheblichen Prognoseunsicherheit.

Der technologische Fortschritt ist jedoch weiterhin ein entschei-dender Faktor. Die technischen Neuerungen in der Elektronik-industrie waren für Viscom in den vergangenen Jahren ein Inno-vationsmotor. Der mengenmäßige Einsatz und die Qualitätsan-forderungen an die immer komplexer und kleiner werdenden elektronischen Baugruppen sind von einem stetigen Wachs-tum geprägt und können somit nur noch durch automatische Inspektionssysteme zuverlässig geprüft werden. Verdeckte Lötstellen, miniaturisierte Bauteile oder dicht bestückte Leiter-platten müssen sicher und schnell inspiziert werden. Eine hohe Auflösung, sichere Fehlerfindung und ein großer Durchsatz sind hierfür außerordentlich wichtig. Viscom-Inspektionssysteme werden überall dort eingesetzt, wo die Anforderungen an die Prüfgenauigkeit und die Prüfgeschwindigkeit besonders hoch sind. Hauptabnehmer von Viscom-Produkten sind neben der Automobilelektronikbranche, Hersteller von Consumer- und In-dustrieelektronik sowie Dienstleister (EMS), die auftragsbezogen elektronische Baugruppen für verschiedene Branchen fertigen. Darüber hinaus werden Viscom-Systeme verstärkt eingesetzt, um fertige Geräte einer automatischen optischen oder röntgen-technischen Endkontrolle zu unterziehen. Dazu gehören kom-plette Baugruppen aus dem Bereich Elektromobilität, hochwer-tige mobile Consumergeräte und seit 2020 auch deutlich mehr Lithium-Ionen Batterien in unterschiedlichen Bauformen.

Viscom hat in den vergangenen Jahren seine Anstrengungen intensiviert, um im Non-Automotive Bereich wie z. B. in der Batteriefertigung, Telekommunikation, Industrieelektronik und der Halbleiterherstellung Fuß zu fassen. Im Geschäftsjahr 2020 konnte Viscom ihre Position in der Inspektion von Energy Sto-rage Products durch gezielte Weiterentwicklungen in der auto-matischen Röntgeninspektion und einem Großauftrag in die-sem Bereich weiter ausbauen und die Präsenz in diesem Wachs-tumsmarkt verstärken.

Bei den mittelständischen Unternehmen in Europa ist Viscom bereits breiter aufgestellt. Gleichzeitig richtet sich der Fokus vor allem in Asien auf die Wachstumsbranchen im Bereich Elektro-mobilität und Computer, Communication, Consumer (3C).

Der deutsche Maschinenbau ist stark von den internationalen Märkten abhängig und der Trend zur Internationalisierung im deutschen Maschinenbau und den entsprechenden Kunden-branchen ist nach Angaben des VDMA weiterhin zu beobachten.

Der Auftragseingang im Maschinenbau zog bereits im dritten und vierten Quartal 2020 wieder an, blieb aber nach Angaben des VDMA unter Vorkrisenniveau. Viele Aufträge, die wegen des Lockdowns nicht erteilt werden konnten, wurden zum Jahres-ende 2020 nachgeholt. Insgesamt befand sich der deutsche Markt volumenmäßig nahe dem Niveau von 2019. Das Geschäft mit Großmaschinen rutschte auf minus 20 Prozent ab. Der VDMA gibt ferner an, dass aufgrund der wirtschaftlichen Unsi-cherheit ab einer bestimmten Kostenschwelle momentan we-niger investiert wird. Besondere Sorgen macht der Branche der wachsende Wettbewerbsdruck. Auch ohne Corona sind Außen-handelsbarrieren und sich fragmentierende Märkte Hindernisse.

Zielbranchen, Zielmärkte und Zielkunden

Die von Viscom produzierten Inspektionssysteme werden vor allem in der Elektronikindustrie eingesetzt. Dabei sind die Hersteller von elektronischen Komponenten das Hauptkun-densegment mit 63 % des Umsatzes (Vj.: 75 %). Ein Teil dieser Unternehmen fertigt direkt für den Endkunden. Der größte Teil der Viscom-Kunden stellt jedoch als Zulieferer für andere Unter-nehmen z. B. elektronische Baugruppen her. Diese Zulieferteile fließen in Endprodukte, wie unter anderem Motorsteuergeräte in ein Automobil, ein. Die restlichen 37 % (Vj.: 25 %) verteilen sich auf Hersteller anderer Branchen wie beispielsweise Unter-haltungs- und Haushaltselektronik oder Batteriefertigung.

In den Produktionsbetrieben mit den höchsten Qualitätsanfor-derungen ist Viscom mit den optischen, röntgentechnischen sowie kombinierten Inspektionssystemen besonders stark ver-treten. Hauptkunden sind dementsprechend Unternehmen, bei denen die Sicherheit der Produkte besondere Priorität besitzt. Als mengenmäßig besonders herausragender Bereich ist hier die Automobilelektronik zu nennen.

Mit der Zunahme der Elektronik im Auto, verbunden mit den hohen Zuverlässigkeitsanforderungen für Fahrzeugsysteme, stellt die Automobilindustrie eine bedeutende Kundengruppe bei der Inspektion von elektronischen Baugruppen dar. Diese Baugruppen, bei denen es sich oft um Bauteile für sicherheits-relevante Komponenten (ABS, ESP, Airbag etc.) handelt, werden in der Regel von Systemen geprüft, wie sie von Viscom angebo-ten werden.

Aufgrund des steigenden technologischen Anspruchs, auch in der Konsumgüterindustrie, ist der Qualitätsdruck sehr viel höher als noch in früheren Jahren. Hier wird allerdings der Fokus mehr auf die Qualität des Prozesses gelegt, denn ein stabiler Prozess erhöht die Auslieferungsqualität, bedeutet aber vor allem auch weniger Ausschuss und damit höhere Effizienz in der Fertigung. Gleichzeitig versuchen sich zunehmend insbesondere asiatische Elektronikhersteller als Premium-Anbieter zu positionieren, die vor wenigen Jahren noch als Niedrigpreisanbieter galten.

Die technologischen Weiterentwicklungen und die damit ein-hergegangenen technischen und ökonomischen Fortschritte sowie die internationale Vertriebs- und Service-Präsenz führten zu einem Ausbau der Marktposition und einer langfristig ange-legten Kundenbindung. Mit dieser stetigen Weiterentwicklung der Produkte, der Verbesserung der Geschäftsprozesse und der Anpassung der Vertriebsorganisation an die veränderten Rah-menbedingungen hat Viscom den Anspruch, auch in Zukunft den gestellten Anforderungen gewachsen zu sein und seine Marktstellung damit weiterhin zu behaupten und auszubauen.

Enge und langfristige Kundenkontakte bilden die Basis für eine umfassende und individuelle Betreuung. Die Ergebnisse der Zusammenarbeit fließen in die Entwicklung neuer und in die Weiterentwicklung bereits bewährter Systemlösungen ein. So entwickelt Viscom mit hoher Innovationskraft kundennah neue Lösungen, um damit zukünftige Märkte zu erschließen. Die Viscom AG hat die Schnittstellen zu den europäischen Kun-den Anfang Juli 2020 neu organisiert. Mit der Reorganisation sollen die Weichen für noch stärkere Kundennähe und bessere Serviceerreichbarkeit gestellt werden. Diese Aspekte werden im Wesentlichen durch die in 2020 gegründeten Customer Care Teams für jeden Produktbereich sichergestellt. Die neu aufge-stellten Teams unterstützen und betreuen die europäischenKunden bei der Wahl der richtigen Inspektionslösung, der Beschaffung, Inbetriebnahme, Schulung und Instandhaltung. Damit soll erreicht werden, dass Bearbeitungszeiten verkürzt und kundenspezifische Anforderungen umfassend und bedarfs-gerecht umgesetzt werden können.

Kundenstruktur

Viscom erzielte rund 50 % des Umsatzes mit seinen acht größ-ten Kunden (Vj.: rund 48 % mit den fünf größten Kunden). Wei-tere 30 % des Umsatzes wurden mit 28 Kunden (Vj.: 29) getätigt. Der restliche Umsatz wurde mit 352 verschiedenen Kunden (Vj.: 381) realisiert.

ZUSAMMENGEFASSTE ANALYSE DER VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE UND DES GESCHÄFTSVERLAUFS

Darstellung der tatsächlichen Entwicklung der bedeutsamsten Leistungsindikatoren in 2020 im Vergleich zur Prognose und zum Vorjahr

Leistungsindikator

Prognose für 2020

Prognose für 2020

IST-Wert 2020

IST-Wert 2019

(Stand 30.03.2020)

(Stand 03.11.2020)*

Umsatz

Mio. €

65 bis 80

59 bis 65

61,6

88,6

Auftragseingang

Mio. €

65 bis 80

59 bis 65

64,6

79,5

EBIT

Mio. €

-5,0 bis +2,0

-7,0 bis -5,0

-6,0

4,0

EBIT-Marge

%

-7,7 bis +2,5

-11,9 bis -7,7

-9,7

4,5

* Die Prognose wurde am 03.11.2020 vom Vorstand der Viscom AG aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Geschäftstätigkeit der Viscom AG, insbesondere im Bereich Automotive, angepasst.

Ertragslage

Auftragseingang / Auftragsbestand

Durch die zunehmende Ausbreitung des Corona-Virus seit Jah-resbeginn 2020 wurden in nahezu allen Ländern im Jahr 2020 Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Die Beschränkungen bremsten die wirtschaft-lichen Aktivitäten massiv. In vielen Ländern kam es vor allem im zweiten Quartal zu Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und einem weitgehenden Stillstand des öffentlichen Lebens. Große Hersteller unterbrachen die Produktion in ihren Werken in Deutschland und der ganzen Welt und auch der Viscom-Kon-zern wurde von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie voll erfasst. Die wirtschaftlichen Aktivitäten des Viscom-Konzerns wurden stark eingeschränkt. Infolge der globalen Pandemie-Bekämpfung wurden Lieferketten gestört und Aufträge ver-schoben. Im zweiten Halbjahr 2020 wurde eine Belebung der Geschäftstätigkeit im Viscom-Konzern erkennbar. Die Viscom AG erhielt unter anderem einen Großauftrag über die Lieferung von Röntgeninspektionssystemen von einem Kunden aus dem Be-reich der Batteriefertigung. Der Auftrag hat ein Gesamtvolumen von rund 4 Mio. € und wird überwiegend im Geschäftsjahr 2021 umsatzwirksam.

Der Auftragseingang lag im Geschäftsjahr 2020 mit 64.561 T€ deutlich unter dem Vorjahreswert (Vj.: 79.525 T€). Der Rückgang um 18,8 % resultierte insbesondere aus den gesunkenen Bestell-volumina größerer Bestandskunden in Folge der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und spiegelt die aktuelle wirtschaft-liche Lage und die damit einhergehende Investitionszurück-haltung der Viscom-Kunden im Jahr 2020 wider.

Der Auftragsbestand zum Jahresende betrug 18.938 T€ und lag somit um 18,8 % über dem Wert des Vorjahres (Vj.: 15.939 T€).

Umsatzentwicklung

Die negative Entwicklung des Auftragseingangs im Geschäfts-jahr schlug sich auch in der Umsatzlegung nieder.

Im Berichtsjahr belief sich der Umsatz auf 61.562 T€ (Vj.: 88.556 T€). Dies entspricht einem Rückgang von 30,5 % ge-genüber dem Vorjahr. Das erste Quartal 2020 wies einen Um-satz von 15.616 T€ (Vj.: 19.715 T€) auf und lag um 20,8 % un-ter dem Wert des Vorjahres. Ursächlich hierfür war der geringe Auftragsbestand zum Jahresbeginn 2020. Im zweiten Quartal 2020 konnte Viscom einen Umsatz in Höhe von 13.852 T€ (Vj.: 22.680 T€) erzielen und lag um 38,9 % unter dem korrespondie-

renden Vorjahreswert. Der Konzern-Umsatz im dritten Quartal 2020 lag mit 12.095 T€ (Vj.: 18.314 T€) um 34,0 % unter dem Wert des Vorjahres. Im Schlussquartal 2020 betrug der Umsatz 19.999 T€ (Vj.: 27.847 T€) und lag somit um 28,2 % unter dem korrespondierenden Vorjahreswert. Die Umsatzrückgänge er-streckten sich über sämtliche geographische Segmente nach Absatzmärkten sowie Geschäftssegmente des Konzerns.

Die zuvor beschriebene Umsatzentwicklung führte zu einer ent-sprechenden Prognoseverfehlung (Stand 30.03.2020). Die am 3. November 2020 korrigierte Prognose wurde hingegen - wie avisiert - zum Jahresende erreicht.

Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT)

Das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit verringerte sich deut-lich um 9.996 T€ gegenüber dem Vorjahr und betrug -5.979 T€ (Vj.: 4.017 T€). Wesentliche Gründe für die Abweichung zum Vorjahr waren die fehlende Gesamtleistung (Gesamtleistung definiert als Umsatzerlöse zzgl. Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen sowie sonstige aktivierte Eigenleistungen) sowie ein unterproportionaler Rückgang von Personalaufwendungen. Gegenläufig hierzu erhöhten sich die sonstigen betrieblichen Erträge im Berichtszeitraum.

Im Vorjahresvergleich reduzierte sich zum einen der Umsatz deutlich um 26.994 T€. Zum anderen betrug die Differenz der Bestandsveränderung an fertigen und unfertigen Erzeugnissen -3.179 T€ und hatte einen negativen Einfluss, insbesondere auf die Gesamtleistung des Unternehmens. Die sonstigen akti-vierten Eigenleistungen lagen mit 3.101 T€ auf Vorjahresniveau (Vj.: 3.191 T€). Somit reduzierte sich die Gesamtleistung um 30.263 T€. Gegenläufig hierzu verringerte sich der Materialauf-wand um 10.712 T€ auf 23.722 T€ (Vj.: 34.434 T€).

Im Materialaufwand waren Belastungen aus Wertberichti-gungen auf Vorräte von 252 T€ (Vj.: 310 T€) und in der Bestands-veränderung von 988 T€ (Vj.: 557 T€) enthalten.

Der Personalaufwand sank gegenüber dem Vorjahr von 35.082 T€ auf 29.893 T€. Maßgeblich für die Reduzierung um 5.189 T€ waren die kostenentlastenden Effekte aufgrund der Kurzarbeit, dem Abbau von Rückstellungen für Resturlaube und Überstun-den sowie eine Reduzierung der beschäftigten Mitarbeiter im Jahresverlauf.

Die Veränderungen der sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträge sowie Abschreibungen in Höhe von 4.366 T€ waren ebenfalls ergebnisentlastend.

Die zuvor beschriebenen Effekte sind mit einer geringeren Intensität auch maßgeblich für die Abweichung von der ur-sprünglichen Prognose vom 31. Dezember 2019 im Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit in Höhe von rund 20 %. Insbesonde-re die geringere Gesamtleistung führte zu dieser Abweichung. Das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit lag um 979 T€ unter dem ursprünglichen Prognosewert von -5.000 T€ für 2020. Das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit lag mit -5.979 T€ innerhalb der unterjährig angepassten Prognose von -7.000 bis -5.000 T€ für 2020.

EBIT-Marge

Die erläuterten Effekte im Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit, insbesondere der Rückgang der Gesamtleistung, führten zu einer deutlich verringerten EBIT-Marge für das Geschäftsjahr 2020. Die EBIT-Marge lag damit bei -9,7 % (Vj.: 4,5 %).

Periodenergebnis

Das Periodenergebnis hat sich gegenüber dem Vorjahr von 3.101 T€ auf -4.414 T€ deutlich verringert. Die beschriebenen Effekte im Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit haben auch das Periodenergebnis beeinflusst. Die Steuerquote lag mit 29,9 % über dem Vorjahreswert von 23,8 %. Die niedrigere Quote im Vorjahr resultierte aus Steuererstattungen für Vorjahre.

Die Umsatzrentabilität vor Steuern betrug -10,2 % (Vj.: 4,6 %).

Ergebnis je Aktie

Viscom hat vom 29. Juli 2008 bis 31. März 2009 134.940 eigene Aktien für 587 T€ über die Börse erworben. Durch den Aktien-rückkauf verringerte sich die Anzahl der gewinnberechtigten Aktien von 9.020.000 Aktien auf 8.885.060 Aktien. Im Jahr 2020 wurde die Option des Aktienrückkaufs nicht wahrgenommen.

Das Ergebnis je Aktie im Geschäftsjahr 2020 betrug -0,50 € (verwässert und unverwässert) - bezogen auf 8.885.060 Ak-tien. Im Vorjahr lag das Ergebnis je Aktie bei 0,35 €. Aufgrund des ausgewiesenen Bilanzverlusts wird die Viscom AG für das Geschäftsjahr 2020 der Hauptversammlung am 8. Juni 2021 keinen Dividendenvorschlag unterbreiten. Die grundsätzliche Dividendenpolitik des Konzerns, mindestens 50 % des ausge-wiesenen Konzernergebnisses auszuschütten, bleibt für die Zukunft unberührt.

Finanzergebnis

Das Finanzergebnis lag deutlich unter dem Vorjahreswert und betrug -320 T€ in 2020 (Vj.: 50 T€). Ursächlich für die Finanzauf-wendungen waren insbesondere der Zinsaufwand für in An-spruch genommene Kontokorrentlinien, ein langfristiges Dar-lehen sowie Leasingverbindlichkeiten.

Wechselkurseinfluss

Viscom ist durch das internationale Geschäft Wechselkursrisiken ausgesetzt. Aufgrund der bestehenden Geschäftsvolumina und der Kursentwicklung des Euro zum US-Dollar wurde das bestehende Wechselkursrisiko auch ohne Absicherung als ak-zeptabel bewertet. Rund 10 % des Gesamtumsatzes unterlagen einem direkten Wechselkurseinfluss (Vj.: rund 8 %). Die Ergebnis-effekte aus Währungsumrechnungsdifferenzen in 2020 betru-gen -236 T€ (Vj.: -50 T€).

Mitarbeiter

Im Jahresverlauf verringerte sich die Anzahl der im Konzern be-schäftigten Mitarbeiter auf 464 (Vj.: 485). Der Personalabbau er-streckte sich dabei aufgrund von Fluktuation und auslaufender Verträge über alle Unternehmensbereiche.

Zum Jahreswechsel (31. Dezember 2020) befanden sich 18 Mitarbeiter in der Ausbildung.

Die nachfolgende Tabelle zeigt den Stand der Viscom-Mit-arbeiter zum 31. Dezember 2020.

Mitarbeiter

Stand: 31.12.2020 Europa Amerika Asien Total

Total

372

18

74

464

davon Vollzeit

328

18

74

420

davon Teilzeit

44

0

0

44

zusätzlich: Auszubildende

18

0

0

18

Im Geschäftsjahr 2020 waren durchschnittlich 474 Mitarbeiter (ohne Auszubildende) im Konzern beschäftigt. Davon können 197 Mitarbeiter den kaufmännischen Arbeitnehmern (Vertrieb, Entwicklung und Verwaltung) und 277 Mitarbeiter den gewerb-lichen Arbeitnehmern (Produktion, Logistik, Projekte und Ser-vice) zugeordnet werden. Die Veränderungen zum Vorjahr sind neben der Verringerung der Anzahl der Mitarbeiter auch auf die zum 1. Juli 2020 umgesetzte Reorganisation und Neuzuord-nung der Mitarbeiter in der Viscom AG zurückzuführen.

Regionale Entwicklungen

Europa

Mit rund 67 % des Umsatzes war Europa der mit Abstand stärkste regionale Markt des Viscom-Konzerns. Die Investitions-bereitschaft der Viscom-Kunden im Heimatmarkt Deutschland schwächte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr deutlich ab. Dieser blieb aber für Viscom auch im Jahr 2020 ein wichtiger Absatzmarkt.

Der Umsatz in Deutschland in Höhe von 22.167 T€ lag um rund 24 % unter dem Vorjahreswert von 29.233 T€.

Im übrigen Europa lag der Umsatz mit 19.320 T€ um rund 29 % unter dem Vorjahreswert (Vj.: 27.335 T€).

zog das Geschäft - insbesondere in der Volksrepublik China - wieder leicht an und verstärkte sich in den Folgequartalen.

In Deutschland und im übrigen Europa lag der Segmentumsatz in Höhe von 41.487 T€ deutlich unter dem Vorjahresniveau (Vj.: 56.568 T€; -26,7 % zum Vorjahr). Das Segmentergebnis belief sich auf -7.102 T€ (Vj.: 3.075 T€). Die bereits oben beschriebenen Effekte im Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit waren ausschlag-gebend für den Rückgang.

Amerika

Auch in der Region Amerika beherrschten weiterhin die Unsi-cherheiten durch die COVID-19-Pandemie den Markt in nahezu allen Branchen. Im Vergleich zum ersten und zweiten Quartal zeigte sich im dritten Quartal eine Belebung des Marktes. In allen Branchen, insbesondere aber im Bereich der Elektromobi-lität trugen Mexiko, USA und Kanada zu einem starken letzten Quartal im Geschäftsjahr 2020 bei. Das Service- und Support-geschäft nahm ebenfalls in allen Regionen Amerikas wieder zu. Diese positiven Marktsignale konnten jedoch die schwachen Vorquartale nicht kompensieren.

Die Umsatzerlöse in der Region Amerika lagen im Geschäfts-jahr 2020 mit 9.131 T€ um rund 31 % unter dem vergleichbaren Vorjahreswert (Vj.: 13.311 T€).

Das Segmentergebnis konnte aufgrund der eingeleiteten Kos-tenreduzierungsmaßnahmen bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sowie bei den Personalaufwendungen signi-fikant verbessert werden. Dieses lag mit 778 T€ deutlich über dem korrespondierenden Vorjahreswert (Vj.: 350 T€).

Asien

Mit einem im Januar gelegenen und somit frühem chine-sischen Neujahrsfest und einem nahtlos in dieses Fest fallenden COVID-19-Lockdown ist in China der Bedarf für die Produkte der Viscom-Kunden - hier insbesondere die Nachfrage nach Auto-mobilen - im ersten Quartal eingebrochen. Im zweiten Quartal

Im vierten Quartal konnten in der asiatischen Region wieder mehr Aufträge gewonnen und Umsatzerlöse generiert werden, als noch in den drei Quartalen zuvor. Die eingeleiteten Kosten-reduzierungsprogramme zahlten sich aus und mündeten in einem positiven Ergebnis für diese Region. Erschwerend sind die Corona-Reiseauflagen für Kundenbesuche zum Zwecke von Vertriebs- oder auch Serviceaktivitäten.

Der Umsatz der Region Asien sank deutlich um rund 41 % von 18.677 T€ in 2019 auf 10.944 T€ in 2020. Das erzielte Segment-ergebnis lag mit 606 T€ auf dem Niveau des Vorjahres (Vj.: 573 T€).

Produkte / Inspektionssysteme

Die von Viscom hergestellten Inspektionssysteme basieren auf der Technologie der digitalen Bildverarbeitung, die in der Bran-chensprache als Machine Vision bezeichnet wird. Dabei werden digitalisierte Bilder mittels spezieller Softwaretools und Algorith-men interpretiert und dadurch die zu prüfenden Objekte ver-messen, kontrolliert und verifiziert.

Mit Hilfe dieser Mess- und Prüftechnik kann ein kompletter Fer-tigungsprozess überwacht bzw. gesteuert werden.

Die erfassten Daten können dabei ein-, zwei- oder dreidimensi-onale Datenstrukturen sein, die aus optischen Flächenkameras, aus Röntgendetektoren oder auch aus Laserscannern bzw. ähn-lichen optischen Systemen gewonnen werden.

Während im optischen Bereich die eingesetzten Sensoren unter-schiedlichster Art nur in den Viscom-Standardprodukten zur Verfügung stehen, werden im Röntgenbereich Eigenentwick-lungen wie Röntgenröhren und die zugehörige Steuerelektronik zusätzlich als OEM-Produkte am Markt verkauft.

Die im Jahr 2020 hergestellten Inspektionssysteme waren über-wiegend Inspektionssysteme aus der S3088- und der X7056-Produktreihe. Durch die kontinuierliche Produktentwicklung hat Viscom ein breites Produkt-Know-how. Die einzelnen System-typen können aufgrund einer flexiblen Systemstruktur in vielen Varianten hergestellt werden. Dies stellt für die Kunden einen eindeutigen Vorteil dar.

Oftmals können preisgünstige Modellvarianten - wie die S3088-Produktreihe - als Einstieg und mit der Möglichkeit des späteren Auf- oder Umrüstens angeboten werden. Dieses Erstgeschäft ist von großer Bedeutung, da eine einmal getroffene Systement-scheidung des Kunden meist auch eine langfristige ist und Viscom damit Folgegeschäfte sichert.

Die hohe Variantenvielfalt wird durch die Verwendung ähnlicher Komponenten ermöglicht. Die Modellvarianten entstehen durch Überarbeitungen im Design und Anpassungen an das jeweilige Einsatzgebiet.

Neben der optischen Inspektion fokussiert sich Viscom im Röntgenbereich auf technisch anspruchsvolle Kundenprojekte.

In der Produktgruppe "Optische und röntgentechnische Serien-inspektionssysteme" sind die Umsätze von 60.041 T€ in 2019 um rund 33 % auf 40.393 T€ im Geschäftsjahr 2020 gesunken. Die Umsätze der Produktgruppe "Optische und röntgentech-nische Sonderinspektionssysteme" blieben mit 8.462 T€ um rund 41 % deutlich unter dem Vorjahreswert (Vj.: 14.309 T€). Für die Produktgruppe "Service" war ein Umsatzrückgang von rund 11 % zu verzeichnen, welcher zu Umsatzerlösen in Höhe von 12.707 T€ (Vj.: 14.206 T€) führte.

Finanzlage

Kapitalstruktur / Liquidität

Viscom konnte im Geschäftsjahr 2020 die benötigte Liquidität größtenteils aus Eigenmitteln sicherstellen. Zum 31. Dezember 2020 wurden Kontokorrentkredite im Wege der Ausnutzung verfügbarer Kreditlinien in Höhe von 2.482 T€ (Vj.: 2.883 T€) in Anspruch genommen. Damit nutzt Viscom das niedrige Zinsumfeld zur Refinanzierung von ausstehenden Verbindlich-keiten im Rahmen des operativen Geschäfts. Unter Berücksich-tigung der bestehenden Zahlungsmittel in Höhe von 6.798 T€ (Vj.: 3.922 T€) ergab sich zum Stichtag ein positiver Saldo an Bankbeständen von 4.316 T€ (Vj.: 1.039 T€). In 2019 wurde ein langfristiges Bankdarlehen in Höhe von 2.000 T€ für Investitions-zwecke aufgenommen. Nach monatlichen Tilgungen ergab sich ein Darlehenswert zum 31. Dezember 2020 von 1.601 T€. Die Niederlassungen benötigten keine Darlehen. Die Eigenkapital-quote im Konzern betrug 66,0 % und lag, aufgrund der gesun-kenen Bilanzsumme, über dem korrespondierenden Vorjahres-wert (Vj.: 65,7 %).

Investitionen

Die Gesamtsumme der in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen getätigten Investitionen belief sich in 2020 auf 6.960 T€ (Vj.: 5.536 T€).

Der größte Teil der vorgenommenen Investitionen entfiel auf aktivierte Entwicklungsleistungen in Höhe von 3.101 T€ (Vj.: 3.191 T€), auf Grundstücke und Bauten in Höhe von 3.040 T€ (Vj.: 598 T€), Fahrzeuge in Höhe von 628 T€ (Vj.: 1.011 T€) und Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von 111 T€ (Vj.: 504 T€). 80 T€ (Vj.: 232 T€) verteilten sich auf Mietereinbauten, Software sowie technische Anlagen und Maschinen. Diese Positionen enthielten in Summe Nutzungsrechte nach IFRS 16 in Höhe von 3.668 T€ (Vj.: 1.638 T€).

Von den getätigten Investitionen entfielen 6.747 T€ (Vj.: 5.427 T€) auf das Segment Europa, 34 T€ (Vj.: 20 T€) auf das Segment Amerika und 179 T€ (Vj.: 89 T€) auf das Segment Asien.

Die Investitionen im Berichtsjahr entfielen im Wesentlichen auf das produktspezifische Segment "Optische und röntgentech-nische Serieninspektionssysteme" mit einem Betrag von 4.567 T€ (Vj.: 3.753 T€).

Zahlungsmittel / Cashflow

Der Finanzmittelbestand zum 31. Dezember 2020, bestehend aus den Posten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (6.798 T€; Vj.: 3.922 T€) sowie kurzfristige Kontokorrentdarlehen (2.482 T€; Vj.: 2.883 T€), betrug 4.316 T€ und erhöhte sich deut-lich zum Vorjahr (Vj.: 1.039 T€).

Der Cashflow aus:

  • • betrieblicher Tätigkeit betrug 10.225 T€ (Vj.: 7.302 T€). Der Anstieg ist hauptsächlich auf die deutliche Abnahme der Vorräte, Forderungen und sonstigen Vermögenswerte sowie Ertragsteuererstattungen zurückzuführen.

  • • Investitionstätigkeit betrug -3.156 T€ (Vj.: -3.587 T€) und ist vorwiegend durch die Aktivierung der Entwicklungsleistun-gen geprägt.

  • • Finanzierungstätigkeit betrug -3.620 T€ (Vj.: -5.067 T€) und ist insbesondere auf die Tilgung von Darlehen und Leasing-verbindlichkeiten zurückzuführen.

Die überfälligen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich gegenüber dem Vorjahr verringert. Größere Zah-lungsausfälle waren nicht zu verzeichnen.

Viscom konnte im Berichtszeitraum die benötigte Liquidität durchgängig sicherstellen.

Vermögenslage

Insbesondere der deutliche Abbau der Forderungen aus Liefe-rungen und Leistungen im Geschäftsjahr 2020 führte zu einem Anstieg der liquiden Mittel. Der Lagerbestand lag zum Jahres-ende aufgrund des Rückgangs der Roh-, Hilfs- und Betriebs-stoffe, Baugruppen und teilfertigen und fertigen Systeme unter dem korrespondierenden Vorjahreswert. Des Weiteren stiegen die immateriellen Vermögenswerte im Wesentlichen aufgrund von aktivierten Entwicklungsleistungen und die Sachanlagen vorwiegend durch die Bilanzierung neuer Leasingverträge an. In Summe führte dies zu einer Reduzierung der Bilanzsumme von 89.048 T€ zum 31. Dezember 2019 auf 80.601 T€ zum 31. Dezember 2020.

Die kurzfristigen Schulden haben sich im Vergleich zum Vorjahr, insbesondere aufgrund der gesunkenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Ertragsteuerverbindlichkeiten, verringert. Die langfristigen Schulden haben sich gegenüber dem Vorjahr, insbesondere aufgrund der latenten Steuern sowie langfristiger Leasingverbindlichkeiten, erhöht.

Anlagevermögen

Im Anlagevermögen ist unter den immateriellen Vermögens-werten im Wesentlichen die Aktivierung der Entwicklungsleis-tungen erfasst. Die immateriellen Vermögenswerte stiegen gegenüber dem Vorjahr von 12.544 T€ auf 13.953 T€. Der An-stieg der Sachanlagen von 12.778 T€ auf 13.086 T€ resultierte insbesondere aus neuen Leasingverträgen.

Forderungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen lagen auf-grund einer schwächeren Umsatzlegung in 2020 mit 19.861 T€ deutlich unter Vorjahr (Vj.: 27.663 T€). Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen belief sich auf 921 T€ (Vj.: 955 T€). Bei der Viscom AG lagen die Wertberichti-gungen auf Vorjahresniveau, in den Niederlassungen sind diese leicht gesunken.

Insgesamt verringerten sich die überfälligen Forderungen in Höhe von 4.616 T€ gegenüber dem Vorjahr (Vj.: 8.570 T€) um 46,1 %. Die Mehrzahl der überfälligen Forderungen bewegte sich im kurzfristigen Bereich. Länger als sechs Monate über-fällig waren rund 6 % des Gesamtforderungsbestands (Vj.: rund 5 %).

Dem Risiko von Forderungsausfällen wurde zum Jahresende mit Wertberichtigungen begegnet. Bezogen auf den Forde-rungsbestand erhöhte sich die prozentuale Wertberichtigung gegenüber dem Vorjahr von 3,3 % auf 4,4 %.

Vorräte

Der Bilanzwert der Vorräte betrug 24.141 T€ zum Geschäftsjah-resende (Vj.: 29.131 T€). In diese Nettovorratsbetrachtung waren Einzelwertberichtigungen für Miet- und Demomaschinen mit 7.456 T€ (Vj.: 6.675 T€) sowie Wertberichtigungen für größere Lagerreichweiten in Höhe von 6.389 T€ (Vj.: 5.930 T€) enthal-ten. Die Nettovorräte sind damit gegenüber dem Vorjahr um 4.990 T€ und die Bruttovorräte um 3.750 T€ gesunken. Ursäch-lich für den Rückgang der Vorräte war insbesondere der Be-standsabbau von fertigen Systemen aufgrund der eingeleiteten Maßnahmen zum Bestandsabbau.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen lagen zum Jahresende mit 2.543 T€ leicht unter dem Vorjahreswert (Vj.: 2.856 T€).

Eigenkapital

Die Summe des Eigenkapitals inkl. der Rücklagen ist von 58.499 T€ im Vorjahr auf 53.209 T€ in 2020 gesunken. Diese Veränderung resultierte aus dem negativen Periodenergeb-nis und der Ausschüttung der Dividende für das Geschäftsjahr 2019. Die Eigenkapitalquote lag mit 66,0 % auf dem Niveau vom 31. Dezember 2019 (65,7 %).

Zusammengefasste Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf Das Geschäftsjahr 2020 hat Viscom vor besondere und teils große Herausforderungen gestellt. Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Geschäftstätigkeit von Viscom, insbesondere im Bereich Automotive, veranlasste das Manage-ment Anfang November 2020 dazu, die Jahresprognose für den Viscom-Konzern nach unten zu korrigieren. Es konnte im Geschäftsjahr 2020 dieses angepasste Umsatz- und Ergebnis-ziel erreicht werden, allerdings hat das Unternehmen damit mit einem deutlichen Verlust abgeschlossen und der Vorstand kann mit dem abgelaufenen Geschäftsjahr nicht zufrieden sein.

Kennzahlen zur Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

Liquidität 1. Grades

(Zahlungsmittel minus kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen)

Liquidität 2. Grades

(Liquidität 1. Grades plus Forderungen und sonstige Vermögenswerte minus langfristige Rückstellungen)

Liquidität 3. Grades

(Liquidität 2. Grades plus Vorräte)

2020

T€

Kurzfristige Vermögenswerte Zahlungsmittel

Forderungen und sonstige Vermögenswerte Vorräte

Verbindlichkeiten und Rückstellungen Kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen Langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen

Cashflow

Periodenergebnis nach Steuern + Aufwand für planmäßige AbschreibungEigenkapitalrentabilität Periodenergebnis / Eigenkapital

Return on Investment (ROI)

Periodenergebnis / Bilanzsumme

Umsatz-Rentabilität

EBT / Umsatz

Return on Capital Employed (ROCE)

Verbindlichkeiten und Rückstellungen (-) + Zahlungsmittel + Forderungen und sonstige Vermögenswerte = Netto-Guthaben

EBIT / (Bilanzsumme - Zahlungsmittel - Kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen)

Verschuldungskennzahl

Working Capital

Kurzfristige Vermögenswerte - kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen

Eigenkapitalquote

Eigenkapital / Bilanzsumme

2019

T€

NACHTRAGSBERICHT

Bzgl. der Ausführungen zum Nachtragsbericht wird auf den Anhang verwiesen.

CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

Voraussichtliche Chancen

Immer weiter dringt die Elektronik in alle Lebensbereiche vor. Die elektronischen Baugruppen werden immer kleiner, gleich-zeitig sollen sie mehr Funktionen übernehmen. Diese technolo-gische Diversifizierung setzt hochklassige Inspektionslösungen voraus: Lösungen, welche die Produktqualität sichern, die aber auch eine nachhaltige Stabilität der diffiziler werdenden Pro-zesse gewährleisten. Die Anforderungen an Viscom-Inspektions-systeme werden dabei immer spezifischer. Aufgrund dieses dynamischen Marktumfeldes eröffnen sich ständig neue Chan-cen für den Viscom-Konzern. Diese Chancen systematisch zu er-kennen und zu nutzen, ist ein wesentlicher Faktor für das nach-haltige Wachstum von Viscom.

Viscom wertet regelmäßig Markt- und Wettbewerbsanalysen aus und befasst sich mit der entsprechenden Ausrichtung des Produktportfolios. Daraus werden konkrete Marktchancen ab-geleitet, die der Vorstand im Rahmen der jährlichen Geschäfts-planung mit einbezieht.

Die folgenden Chancen sind, aufgrund ihrer Eintrittswahrschein-lichkeit, näher erläutert und haben noch keinen Niederschlag in der Geschäftsplanung und dem Ausblick für das Geschäftsjahr 2021 gefunden.

Chancen durch wirtschaftliche Entwicklungen

Die allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben Einfluss auf die Geschäftstätigkeit, die Finanz- und Ertragslage sowie den Cashflow von Viscom. Sollte sich die Weltwirtschaft nachhaltiger als allgemein erwartet entwickeln, könnten die Umsätze und Ergebnisse von Viscom den aktuellen Ausblick und die mittelfristigen Perspektiven übertreffen.

Chancen durch Forschung und Entwicklung

Das Wachstum von Viscom hängt vor allem von der Fähigkeit ab, innovative Lösungen auf den Markt zu bringen und damit konti-nuierlich Mehrwert für ihre Kunden zu schaffen. Viscom arbeitet auch weiterhin daran, die Effektivität der Forschung und Ent-wicklung zu erhöhen, die Innovationszyklen durch schlankere Entwicklungsprozesse zu verkürzen und stärker mit den Kunden zu kooperieren. Sollten bei diesen Forschungs- und Entwick-lungsaktivitäten bessere Fortschritte gemacht werden als der-zeit erwartet, könnte dies dazu führen, dass vermehrt neue und verbesserte Produkte auf den Markt gebracht werden oder neue Produkte früher als geplant zur Verfügung stehen. Dies könnte sich positiv auf die Umsätze und die Ertragslage auswirken und dazu führen, dass Viscom seine mittelfristigen Perspektiven übertrifft.

Strategie, Prozess und Organisation des Risikomanagements

Da das Mutterunternehmen Viscom AG eine kapitalmarktorien-tierte Gesellschaft im Sinne des § 264d HGB ist, sind gemäß § 315 Abs. 4 HGB die wesentlichen Merkmale des internen Kon-troll- und Risikomanagementsystems inklusive der Früherken-nung von Risiken gemäß § 91 Abs. 2 AktG sowohl im Hinblick auf die Rechnungslegungsprozesse der einbezogenen Unter-nehmen als auch auf den Konzernrechnungslegungsprozess zu beschreiben.

Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungs- bzw. Konzernrechnungslegungs-prozess ist gesetzlich nicht definiert. Viscom versteht das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem als umfassendes Sys-tem und lehnt sich an die Definitionen des Instituts der Wirt-schaftsprüfer in Deutschland e. V., Düsseldorf, zum rechnungsle-gungsbezogenen internen Kontrollsystem (IDW PS 261 Tz. 19 f.) und zum Risikomanagementsystem (IDW PS 340, Tz. 4) an. Unter einem internen Kontrollsystem werden danach die von dem Management im Unternehmen eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen verstanden, die auf die organisa-torische Umsetzung der Entscheidungen des Managements gerichtet sind.

Als weltweit agierender Konzern ist Viscom verschiedensten Risiken ausgesetzt. Aus diesem Grund wurde ein umfassendes Risikomanagementsystem eingerichtet, welches es ermöglicht, potenzielle Ereignisse - welche den Konzern gefährden könn-ten - frühzeitig zu erkennen, zu analysieren und geeignete Ge-genmaßnahmen zu ergreifen. Das Risikomanagementsystem umfasst eine Vielzahl von Kontrollmechanismen und bildet ein wesentliches Element des unternehmerischen Entschei-dungsprozesses.

Das Risikomanagement sieht vor, die Entscheidungsträger möglichst zeitnah und vollständig mit der Entwicklung wesent-licher Risiken vertraut zu machen, um ihnen ein rechtzeitiges und angemessenes vorausschauendes Agieren als auch Rea-gieren zu ermöglichen. Dazu finden regelmäßig Sitzungen mit dem Vorstand, sämtlichen Bereichsleitern, den Geschäftsführern der einzelnen Niederlassungen sowie den Fachverantwortlichen statt, in denen der aktuelle Status und die Vorgehensweise bei den als wesentlich erkannten Risikopositionen auf Basis entspre-chender Auswertungen und Berichte geklärt werden. Zu dem bekannten Status werden ggf. weitergehende Informationen benötigt, die von Mitarbeitern aus den Fachbereichen eingeholt werden. Die Risikoidentifikation in den einzelnen Fachbereichen wird grundsätzlich anhand eines definierten Risikokatalogs vor-genommen. In den Berichten, die den regelmäßigen Sitzungen der leitenden Mitarbeiter vorliegen, sind auch Risiken aufzufüh-ren, die außerhalb des Risikokatalogs entstanden sind.

Mögliche Risiken werden, sofern möglich, anhand ihrer Ein-trittswahrscheinlichkeit und ihrer Schadenshöhe bewertet. Die Bewertung der identifizierten Risiken wird auf einer Nettobasis durchgeführt, d. h. die Einschätzung des Risikos erfolgt unter Berücksichtigung von bereits ergriffenen Maßnahmen, die die Eintrittswahrscheinlichkeit oder das Schadensausmaß des Risi-kos verringern. Als Bezugsbasis für die einheitliche Bewertung der Risiken wird die negative Ergebnisabweichung vom Bud-get bzw. vom aktuellen Forecast definiert. Die Bewertung der Risiken soll auf dem aktuellen Geschäftsjahr in erkennbaren Fällen auf einem Zeithorizont von zwei Jahren basieren. Der Vorstand wird von den Risikoverantwortlichen unverzüglich über wesentliche Veränderungen der Risikosituation unter Be-achtung der geltenden Meldeschwellen in Kenntnis gesetzt. Die ad-hoc Risikomeldungen erfolgen im Rahmen der regel-mäßigen internen Besprechungen.

Im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess erachtet Viscom solche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanage-mentsystems als wesentlich, die die Bilanzierung und die Ge-samtaussage des Jahresabschlusses einschließlich Lagebericht maßgeblich beeinflussen können.

Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den (Konzern-)Rechnungslegungsprozess. Über eine fest definierte Führungs- und Berichtsorganisation sind alle in den Konzern-abschluss einbezogenen Gesellschaften eingebunden.

Folgende bei Viscom vorhandene Elemente des internen Kon-troll- und Risikomanagementsystems erachtet der Vorstand der Viscom AG für wesentlich im Hinblick auf den (Konzern-) Rechnungslegungsprozess:

- Verfahren zur Identifikation, Beurteilung und Dokumentation aller wesentlichen rechnungslegungsrelevanten Unterneh-mensprozesse und Risikofelder. Diese umfassen Prozesse des Finanz- und Rechnungswesens sowie administrative und operative Unternehmensprozesse, die wesentliche Informa-tionen für die Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses einschließlich des Lage- und Konzernlageberichts generieren.

- Prozessintegrierte Kontrollen (z. B. IT-gestützte Kontrollen und Zugriffsbeschränkungen, Funktionstrennung, analytische Kon-trollen).

  • - Monatliche interne Konzernberichterstattung mit Analyse wesentlicher Entwicklungen. Auf Konzernebene umfassen die spezifischen Kontrollaktivitäten zum Sicherstellen der Ord-nungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Konzernrechnungs-legung die Analyse und ggf. Korrekturen der durch die Kon-zerngesellschaften vorgelegten Einzelabschlüsse unter Einbe-zug der von den Abschlussprüfern vorgelegten bzw. der hier-zu geführten Abschlussbesprechungen. Unter Verwendung bereits festgelegter Kontrollmechanismen und Plausibilitäts-kontrollen werden fehlerbehaftete Formularabschlüsse bereits vor dem Konsolidierungsprozess korrigiert.

  • - Maßnahmen, die die ordnungsmäßige IT-gestützte Verarbei-tung von konzernrechnungslegungsbezogenen Sachverhalten und Daten sicherstellen.

- Neben manuellen Prozesskontrollen und unter Anwendung des "Vier-Augen-Prinzips" wird die Vollständigkeit und Richtig-keit der Konzernzahlen geprüft.

Die folgenden Risiken werden entsprechend § 91 Abs. 2 AktG regelmäßig in den Managementsitzungen analysiert und bei Bedarf einer Entscheidung zugeführt.

Darüber hinaus findet ein regelmäßiger Austausch zwischen Vorstand und Aufsichtsrat zu den einzelnen Risiken im Viscom-Konzern statt.

Die nachfolgend beschriebenen Risiken sind für den Konzern sowie für die einzelnen Segmente bedeutend (Nettoscha-denshöhe bzw. potenzielle finanzielle Auswirkungen größer 2,5 Mio €):

Verstoß gegen vertragliche Regelungen

Große international agierende Konzerne verlangen weitrei-chende wirtschaftliche Kompensationen für Fälle eines vertrags-widrigen Verhaltens. Diese werden in der Regel in speziellen Geheimhaltungsvereinbarungen geschlossen und enthalten individuell vereinbarte Konventionalstrafen. Die Geheimhal-tungsvereinbarungen werden nach interner Prüfung im Vor-stand diskutiert, abgewogen und entschieden. Zur Vermeidung eines Verstoßes werden umfangreiche organisatorische Maß-nahmen definiert und ergriffen. Die Eintrittswahrscheinlich-keit wird als unwahrscheinlich eingestuft.

Daneben bestehen folgende Kategorien gleichartiger Einzel- risiken, die hinsichtlich ihrer jeweiligen Nettoschadenshöhe bzw. potenziellen finanziellen Auswirkung nicht bedeutend sind:

Länderrisiko

Viscom definiert als Länderrisiko die Einführung von natio-nalen Handelsbeschränkungen und/oder Zöllen und weiteren Handelshemmnissen.

Umsätze werden fast ausschließlich mit Kunden aus Industrie-nationen mit einem funktionierenden Rechtssystem getätigt. Die Errichtung von Handelsschranken für von Viscom vertrie-bene Produkte ist aufgrund der Erfahrungen aus der Vergan-genheit nicht zu erwarten. Es bestehen derzeit keine Einfuhr-beschränkungen für die Inspektionssysteme von Viscom. Die Länderrisiken werden ständig und umfassend überwacht. Sollten etwaige Entwicklungen eine Veränderung der Risikolage erwarten lassen, wird Viscom frühzeitig darauf reagieren und angemessene Maßnahmen ergreifen. Reisebeschränkungen auf-grund der direkten und indirekten Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sind weiterhin nicht auszuschließen.

Branchenrisiko

Die Kundenbasis von Viscom stammt zu etwa der Hälfte direkt oder indirekt aus dem Automobilsektor und der Industrieelek-tronik. Durch die Spezialisierung auf die Leiterplatteninspek-tion für Automobilzulieferer besteht ein erhöhtes Risiko im Falle einer langfristigen Schwächung dieses Marktes, welches in der Vergangenheit sichtbar wurde. Unabhängig von der Konjunktur in der Automobilindustrie wächst allerdings der Anteil der Elek-tronik im Automobil.

Die Geschäftsstrategie von Viscom ist, das Branchenrisiko durch verschiedene Entwicklungs- und Vertriebsaktivitäten mit An-wendungsgebieten in anderen Branchen, wie z. B. in der Batte-riefertigung, zu reduzieren.

Kundenrisiko

Viscom definiert als Kundenrisiko eine zu starke Konzentration auf einzelne Kunden. Viscom erzielte im Geschäftsjahr 2020 rund 50 % des Umsatzes mit den acht größten Kunden (Vj.: rund 48 % mit den fünf größten Kunden). Damit hat sich rund die Hälfte des Umsatzanteils gegenüber dem Vorjahr um drei weitere Kunden erweitert.

Währungsrisiko

Die Wechselkurse zum Euro waren teilweise großen Schwan-kungen ausgesetzt.

Für Viscom ist die Entwicklung gegenüber dem US-Dollar von Bedeutung. US-Dollar-Verkäufe wurden bei entsprechend posi-tiver Entwicklung in Tranchen getätigt, um evtl. Währungsver-luste so niedrig wie möglich zu halten. Kursabsicherungen, wie z. B. über Devisentermingeschäfte wurden in 2020 nicht abge-schlossen, aber in der Vergangenheit bei Bedarf vereinbart.

Aufgrund der bestehenden Geschäftsvolumina und der Kurs-entwicklung des Euro zum US-Dollar wird das bestehende Wechselkursrisiko auch ohne Absicherung als akzeptabel be-wertet. Rund 10 % des Gesamtumsatzes im Geschäftsjahr 2020 unterlagen einem direkten Wechselkurseinfluss (Vj.: rund 8 %).

Bezugsrisiko

Die Beschaffung von Komponenten und Dienstleistungen von Fremdlieferanten ist grundsätzlich mit dem Änderungsrisiko von Lieferzeiten und -preisen behaftet. Durch entsprechende Einkaufsverhandlungen konnten die Bezugspreise größtenteils stabil gehalten werden. Es gibt kaum direkte Abhängigkeiten zu jeweils einem Lieferanten.

Im Berichtszeitraum gab es bei den Wiederbeschaffungszeiten von einzelnen Bauteilen und Komponenten aufgrund der allge-mein guten Auftragslage bei einigen Lieferanten Engpässe, die sich in längeren Lieferzeiten niederschlugen. Lieferengpässen wird mit einer geänderten Einkaufsstrategie begegnet. Hierzu erfolgt der Auf- und Ausbau der Lieferantenbasis. Lieferanten-ausfälle aufgrund der direkten und indirekten Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sind nicht auszuschließen.

Liquiditätsrisiko

Durch ungenutzte Kreditlinien und die vorhandenen liquiden Mittel besteht ausreichend Spielraum im Bereich der Finanzie-

rung. Durch die solide Bilanzstruktur ist der Viscom-Konzern in der Lage, die Finanzierung für das Geschäftsjahr 2020 aus Eigen-mitteln sowie durch die mögliche Nutzung von Fremdmitteln sicherzustellen. Im Geschäftsjahr 2019 wurde ein langfristiges Bankdarlehen in Höhe von 2.000 T€ für Investitionszwecke auf-genommen. Viscom behält sich vor, bei Bedarf weitere lang-fristige Fremdfinanzierung in Anspruch zu nehmen.

Ausfallrisiko

Ein Ausfallrisiko bei einzelnen Kunden kann grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Viscom stellt aber mit entsprechenden Kontrollverfahren sicher, dass Verkäufe nur an Kunden erfolgen, die sich als kreditwürdig zum Zeitpunkt des Verkaufs erwiesen haben.

Viscom bürgt nicht für Verpflichtungen anderer Parteien.

Das maximale Ausfallrisiko ist anhand des in der Bilanz angesetz-ten Buchwertes der jeweiligen Vermögenswerte ersichtlich.

Forderungsausfälle aufgrund der direkten und indirekten Aus-wirkungen der COVID-19-Pandemie sind nicht auszuschließen.

Marken- und Patentrisiko

Die Marke Viscom ist in den wichtigsten Industrienationen der Welt registriert. Nur in sehr seltenen Fällen gab es Überschnei-dungen mit anderen Marken.

Um das eigene Know-how gegenüber Dritten nicht immer offenlegen zu müssen, wurden bisher nur wenige Verfahrens-patente, wie z. B. die beantragten und teilweise eingetragenen Patente für die MX-Produkte angemeldet. Derzeit gibt es keinen Rechtsstreit, weder über Marken- noch über Patentauseinander-setzungen.

Technologisches Wettbewerbsrisiko

Einige Wettbewerber von Viscom sind zum Teil Tochtergesell-schaften multinationaler Großkonzerne mit hoher Investitions-kraft. Durch permanente Produktinnovationen verbunden mit einer im Wettbewerbsvergleich deutlich höheren Flexibilität - z. B. in der Anpassung der Systeme entsprechend der Kunden-wünsche - konnte Viscom seine Marktanteile in der Vergangen-heit steigern oder zumindest halten. Viscom ist auch weiterhin bestrebt, seine Wettbewerbsvorteile auszubauen.

Steuerliche Risiken

Im Rahmen strengerer Auslegungen und Festlegungen durch die Finanzbehörden ist Viscom zunehmend Steuerrisiken ausge-setzt. Zu gegebenem Anlass werden Rückstellungen gebildet, welche sich an den geschätzten Ansprüchen der Finanzverwal-tung orientieren.

Allgemeine Risiken aus dem Export von Waren und Gütern Im Rahmen strengerer Auslegungen und Festlegungen durch Länder und Behörden ist Viscom zunehmend Risiken ausge-setzt. Zu gegebenem Anlass werden Rückstellungen gebildet, welche sich an den geschätzten Ansprüchen der jeweiligen Landesverwaltungen orientieren.

IT-Sicherheit bzgl. Cyberrisiken

Viscom ist mit Blick auf seine Informationen sowie seiner inter-nationalen Ausrichtung am Markt und die zur Verarbeitung ge-nutzten IT-Systeme potenziell dem Risiko von Industriespionage und/oder anderer Cyberrisiken ausgesetzt. Berechtigungskon-zepte auf die Systeme und Informationen, dezentrale und re-dundante Auslegung der IT-Infrastruktur sowie Backupstrategien zählen zu den ergriffenen Maßnahmen zur Risikominimierung.

Beurteilung des Gesamtbildes der Risikolage

Die aufgeführten Einzelrisiken und Kategorien unbedeutender gleichartiger Risiken aus den einzelnen Konzerngesellschaften werden in den regelmäßigen Managementsitzungen bespro-chen. Hier werden sodann Entscheidungen über die Maßnah-men, die bzgl. der Risiken bei Bedarf ergriffen werden müssen, getroffen.

Die Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit eines Einzelrisikos und der Kategorien unbedeutender gleichartiger Risiken erfolgt nach den folgenden Kriterien:

Bewertung

Eintrittswahrscheinlichkeit

wahrscheinlich möglich unwahrscheinlich

> 50 % 25 - 50 % < 25 %

Die Risikoeinstufung wird nach der potenziellen finanziellen Aus-wirkung (Nettoschadenhöhe) von Einzelrisiken oder von Katego-rien unbedeutender gleichartiger Risiken vorgenommen:

Risikoeinstufung

gering mittel hoch

Potenzielle finanzielle

Auswirkung

< 0,5 Mio. €

0,5 Mio. € - 2,5 Mio. € > 2,5 Mio. €

Bewertung der Risikokategorien nach durchschnittlichen Werten:

Das Viscom-Management sieht in den zuvor beschriebenen Einzelrisiken und Risikokategorien in Anbetracht ihrer Eintritts-wahrscheinlichkeit und ihrer Auswirkungen keine Bestands-gefährdung des Konzerns, sowohl bei Eintritt einzelner Risiken als auch bei Eintritt ihrer Gesamtheit.

Risiken aus den Geschäftsbeziehungen, insbesondere Forde-rungsausfallrisiken bei den umsatzstärksten Kunden, sind der-zeit nicht erkennbar. Jedoch bestehen auch weiterhin Risiken hinsichtlich der zukünftigen Umsatzerlöse, da diese insbeson-dere von dem weiteren Geschäftsverlauf in der Automobilzulie-ferindustrie abhängen.

Angesichts der sehr guten Stellung im Markt und der technolo-gischen Innovationskraft als auch der klar strukturierten Risiko-früherkennung geht das Viscom-Management davon aus, den Herausforderungen der erörterten Punkte und den daraus mög-licherweise resultierenden Risiken, auch im Geschäftsjahr 2021, erfolgreich begegnen zu können.

Wesentliche Risiken aus Rechtsstreitigkeiten waren zum 31. De-zember 2020 nicht existent.

Einzelrisikoart

Potenzielle finanzielle Auswirkung

Eintrittswahrscheinlichkeit

Länderrisiko Branchenrisiko Kundenrisiko Währungsrisiko Bezugsrisiko Liquiditätsrisiko Ausfallrisiko

Marken- und Patentrisiko Technologisches Wettbewerbsrisiko Steuerliche Risiken

Allgemeine Risiken aus dem Export von Waren und Gütern

IT-Sicherheit bzgl. Cyberrisiken

gering mittel mittel gering gering gering gering gering mittel gering gering mittel

unwahrscheinlich unwahrscheinlich möglich möglich unwahrscheinlich unwahrscheinlich unwahrscheinlich unwahrscheinlich unwahrscheinlich wahrscheinlich unwahrscheinlich unwahrscheinlich

PROGNOSEBERICHT 2021

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Die Weltproduktion ist infolge der COVID-19-Pandemie und der damit weltweit ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung um annähernd 10 Prozent im ersten Halbjahr 2020 gesunken. Die Weltwirtschaft hat im dritten Quartal einen erheblichen Teil der in der ersten Jahreshälfte erlittenen Rückgänge im Produktions-niveau wieder aufgeholt. Durch die weitere Infektionswelle und Maßnahmen zu ihrer Eindämmung wurde die Weltwirtschaft gegen Ende des Jahres 2020 gebremst, im weltweiten Aggregat bleibt die Produktion aber aufwärtsgerichtet. Das Bruttoinlands-produkt in Europa ist im vierten Quartal erneut zurückgegan-gen, in der übrigen Welt zumeist aber weiter gestiegen. In China war und ist die konjunkturelle Dynamik sogar recht hoch. An-ders als im Frühjahr 2020 sind bislang keine gravierenden nega-tiven Auswirkungen der Pandemie auf die Produktion im Verar-beitenden Gewerbe, den internationalen Warenhandel und die Rohstoffpreise erkennbar. Mit dem erwarteten Abflauen der In-fektionswelle dürfte sich die wirtschaftliche Aktivität im Verlauf des ersten Quartals 2021 auch dort wieder erholen, wo sie zwi-schenzeitlich spürbar gesunken war. Für den weiteren Verlauf des Jahres ist dann mit zunehmender Durchimpfung der Bevöl-kerung eine nachhaltige Verringerung der Infektionsrisiken und eine fortschreitende Normalisierung der Rahmenbedingungen auch für die besonders kontaktintensiven Wirtschaftszweige zu rechnen. Für 2021 rechnet das Institut für Weltwirtschaft ifw Kiel mit einem Anstieg der Weltproduktion (gemessen auf Basis von Kaufkraftparitäten) um 6,1 Prozent, nach einem Einbruch um 3,8 Prozent in 2020. Auch im Jahr 2022 wird die weltwirtschaft-liche Aktivität mit 4,1 Prozent voraussichtlich stärker steigen als im mittelfristigen Trend, die Produktion wird gleichwohl länger-fristig deutlich unter dem Niveau bleiben, mit dem vor der Krise gerechnet werden konnte. Für den Welthandel (Waren) rechnet das ifw Kiel mit einem Anstieg von 8,8 Prozent in 2021, nach einem Rückgang um 5,4 Prozent in 2020.

Das ifo Institut geht in seiner Winter-Konjunkturprognose davon aus, dass das Bruttoinlandsprodukt der Welt in den Jahren 2021 und 2022 um 5,8 Prozent bzw. 4,2 Prozent steigen wird. Das Produktionspotenzial wird insbesondere in den meisten fortge-schrittenen Volkswirtschaften aufgrund der COVID-19-Pande-mie deutlich niedriger ausfallen als noch vor Ausbruch der Krise. Zwar wurden die gesundheitspolitischen Eindämmungsmaß-nahmen vielerorts von staatlichen Maßnahmen zur Stützung des Unternehmenssektors begleitet, aber es wird wohl dennoch zu einem spürbaren Anstieg der Insolvenzen weltweit kommen. Die gesamtwirtschaftliche Produktionslücke dürfte sich im Euro-raum, im Vereinigten Königreich und in den USA bis Ende 2022 weitgehend schließen.

Der Welthandel wird sich im Winterhalbjahr 2020/21 wohl wei-ter erholen und im Sommer das Vorkrisenniveau wieder über-treffen. Damit dürfte der weltweite Warenhandel im Winter-halbjahr weniger stark vom Konjunktureinbruch betroffen sein als das globale Bruttoinlandsprodukt. Grund hierfür ist, dass die Infektionsschutzmaßnahmen den grenzüberschreitenden Aus-tausch von Waren wenig einschränken dürften. Das ifo Institut rechnet damit, dass der weltweite Warenhandel in den Jahren 2021 und 2022 um 6,6 Prozent bzw. 4,1 Prozent steigen wird.

Die Erholung der deutschen Wirtschaft verzögert sich. Maß-geblich sind das Wiederaufflammen der COVID-19-Pandemie sowie die wieder eingeführten Shutdown-Maßnahmen. Diese Maßnahmen werden zu einem Rückgang des Bruttoinlandspro-dukts zumindest im ersten Quartal 2021 führen. Dieser Rück-gang wird jedoch nicht das Ausmaß vom Frühjahr 2020 er-reichen. So konzentrieren sich die Belastungen stärker auf einzelne, konsumnahe Branchen. Zudem dürften die Exporte angesichts der vergleichsweise robusten Weltkonjunktur weiter aufwärts gerichtet bleiben. Das ifw Kiel rechnet mit einer gerin-geren Zuwachsrate des Bruttoinlandsprodukts von 3,1 Prozent

in 2021, nach einem Rückgang von 5,2 Prozent in 2020. Sofern die Pandemie ab Frühjahr 2021 nachhaltig zurückgedrängt werden kann, wird sich im Verlauf des kommenden Jahres eine kräftige Erholung einstellen und sich in einem deutlichen An-stieg des Bruttoinlandsprodukts von 4,5 Prozent im Jahr 2022 widerspiegeln. Nach einem Einbruch der Wirtschaftsleistung im vergangenen Jahr um 5 Prozent rechnet die Bundesregierung nunmehr für das Jahr 2021 nach Berichten mit einem Wachs-tum des Bruttoinlandsprodukts von 3 Prozent. Die Wirtschafts-leistung, wie sie vor der COVID-19-Pandemie vorlag, dürfte nach Angeben der Regierung erst zur Mitte des Jahres 2022 wieder erreicht werden.

Geschäftspolitik

Schwerpunkte der Strategie von Viscom sind:

  • • Hohe Innovationskraft

  • • Technologieführerschaft

  • • Technologiepartnerschaft mit Schlüsselkunden

  • • Globale Präsenz

  • • Nachhaltige und transparente Geschäftspolitik

Mit Blick auf diese strategischen Schwerpunkte wird Viscom die Präsenz in den absatzstärksten Regionen weiter ausbauen, um die direkte Kundenunterstützung zu optimieren.

Der VDMA erwartet für das Jahr 2021 eine leichte Erholung und rechnet mit einem Plus von 5 Prozent. Der deutsche Markt wird, wenn er die Umkehr ins Plus schafft, nur minimal über dem Stand vom vergangenen Jahr liegen, damit aber zum sechsten Mal in Folge auf einem hohen absoluten Niveau. Der europä-ische Markt wird ein leichtes Wachstum sehen, da sich sehr stark betroffene Märkte wie im Vereinigten Königreich und Spanien nach dem schwierigen Jahr 2020 etwas erholen werden. Mit-telfristig bleiben die Fragen nach Umsatz und Wachstum offen. Gebremste Genehmigungsverfahren wirken sich erst verzö-gert aus, die öffentlichen Haushalte engen durch Neuverschul-dungen ihren Investitionsspielraum ein. Viel hängt in den kom-menden Monaten von der Entwicklung der Pandemie ab. Der Bedarf nach Investitionen ist in der Bauindustrie in Deutschland ungebrochen, daher können die Maschinenbauer zuversichtlich in das Jahr 2021 blicken, so der VDMA.

Sämtliche Prognosen und Schätzungen seitens der Organisati-onen sind mit großen Unsicherheiten behaftet, da sich die wirt-schaftlichen Rahmenbedingungen sowie die Entwicklungen rund um die COVID-19-Pandemie permanent verändern und somit sehr volatil sind.

Absatzmärkte

Als wichtige Absatzmärkte von Viscom und als starke Techno-logie-Trendsetter werden die Bereiche der Automotive- und Industrieelektronik sowie der Batterieproduktion auch zukünftig eine hohe Bedeutung für Viscom haben. Die konkreten Auswir-kungen aufgrund der anhaltenden COVID-19-Pandemie auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Viscom sind aktuell noch nicht abzuschätzen. Viscom erwartet jedoch bei rückläu-figen Infektionsraten kundenseitige Nachholeffekte. Für das erste Quartal 2021 erwartet der Konzern einen Absatz über dem Vorjahr. Für die nachfolgenden Quartale im Jahr 2021 rechnet Viscom weiter mit einem Anstieg der Auftragseingänge.

Viscom möchte auch weiterhin an den Investitionsmöglich-keiten des internationalen Marktes partizipieren. In Viscoms größtem Absatzmarkt Europa stärken neu gebildete Customer Care Teams die kompetente Kundenberatung und bieten opti-malen Service Remote und Service vor Ort. Die starke Position des Viscom-Konzerns in Amerika und Asien soll weiter gezielt - mittels eines passgenauen Produktportfolios und entspre-chendem Vor-Ort-Support und anderen Serviceleistungen - ausgebaut werden. Die Präsenz von Viscom im Wachstums-markt China sowie in einzelnen Regionen Asiens soll weiter gesteigert werden.

Für den asiatischen Raum gilt weiterhin das erklärte Ziel, das Unternehmen sowie die Marke Viscom noch bekannter zu machen und die Marktchancen optimal auszuschöpfen.

Unternehmenssegmente

Neben der primären Strukturierung nach geographischen Segmenten (Absatzmärkten) wird bei Viscom auch eine Seg-mentierung nach Produktbereichen vorgenommen.

Diese Bereiche umfassen die optischen und röntgentechnischen Serieninspektionssysteme und die optischen und röntgentech-nischen Sonderinspektionssysteme sowie den Service. Betreut werden diese Produktbereiche durch die zum 1. Juli 2020 neu gegründeten Customer Care Teams. Die Teams decken dabei den Fachvertrieb, das Projektmanagement, die Applikation so-wie den Service und auch die Hotline ab, um die Kunden über den gesamten Produktlebenszyklus kompetent und zielgerich-tet zu betreuen. Die Customer Care Teams treten an die Stelle der bisherigen Unternehmensbereiche SP und NP, so dass eine schlanke, serviceorientierte und nachhaltig erfolgreiche Organi-sation entsteht.

Die Aufgaben der Customer Care Teams, welche dem Pro-duktbereich der optischen und röntgentechnischen Serien-inspektionssysteme zugeordnet sind, umfassen den Verkauf und die Weiterentwicklung der Seriensysteme, die den größten Beitrag zum Umsatz des Unternehmens leisten.

Die Customer Care Teams, welche dem Produktbereich der op-tischen und röntgen-technischen Sonderinspektionssysteme zugeordnet sind, bedienen im Wesentlichen Projekte, die kun-denspezifische Lösungen beziehungsweise Adaptionen an den Seriensystemen erfordern.

Produkte / Dienstleistungen

Viscom entwickelt, fertigt und vertreibt automatische optische und röntgentechnische Inspektionssysteme für die industrielle Elektronikfertigung.

Viscom wird sich weiterhin auf die Neu- und Weiterentwicklung von Standard-Inspektionssystemen konzentrieren. Hier orien-tiert sich der Konzern an den Bedürfnissen des Marktes. Durch die immer weiter wachsende Installationsbasis wird auch das Folgegeschäft in Form von Schulungen, Wartungen, Ersatzteil-geschäften und Umrüstungsprojekten sowohl im Umfang als auch in der Differenzierung weiter zunehmen und den Bereich Service wachsen lassen.

Produktion / Produktionsverfahren

Im Rahmen der laufenden Verbesserung der Prozessabläufe werden Verfahren weiter standardisiert und rationalisiert. Ziel ist es, eine effiziente Produktion und eine hohe Qualität der Produkte bei kurzen Lieferzeiten zu gewährleisten.

Beschaffung

Die derzeitige Beschaffungspolitik hat sich bewährt. Viscom wird weiterhin auf verlässliche Partner setzen und die Beschaf-fungsstrukturen weiter optimieren.

Ertragslage

Die Entwicklung von Auftragseingang und Umsatz wird im Jahr 2021 - wie bereits ausführlich auf den vorherigen Seiten be-schrieben - in großem Maße von der wirtschaftlichen Gesamt-situation und der weiteren Entwicklung um die COVID-19-Pan-demie, besonders auch in der Automobilbranche, abhängen. Viscom erwartet in 2021 einen Zielumsatz und einen Auftrags-eingang von 70 bis 80 Mio. €.

Die EBIT-Marge für das Geschäftsjahr 2021 wird sich voraussicht-lich in einem Korridor von 3 bis 9 % bewegen. Dies entspricht einem EBIT in Höhe von 2,1 bis 7,2 Mio. €.

Der Vorstand der Viscom AG arbeitet - begleitet vom Aufsichts-rat - weiterhin intensiv daran, das Geschäftsmodell von Viscom profitabel aus der aktuellen Situation herauszuführen. Hierzu zählen explizit die Verringerung der Personalaufwendungen durch die Ausnutzung von Kurzarbeit, die Nichtbesetzung frei-werdender Stellen, den Abbau von Urlaub und Überstunden so-wie die Reduzierung der Kosten für Zeitarbeiter, Reisen, Messen, Werbung, Veranstaltungen und Instandhaltung. Flankiert wer-den diese Kosteneinsparungsmaßnahmen durch die Neustruk-turierung im Rahmen der Customer Care Teams, durch welche die Bearbeitungszeiten verkürzt und kundenspezifische Anfor-derungen umfassend und bedarfsgerecht umgesetzt werden.

Finanzlage

Für das Geschäftsjahr 2021 wird die Liquidität aus Eigenmitteln sowie im Rahmen der freien Kreditlinien sichergestellt. Darüber hinaus gehende Notwendigkeiten oder Maßnahmen hängen in einem großen Maß von den sich allgemein veränderten Rah-menbedingungen ab. Staatliche Unterstützungen oder Hilfs-pakete werden bei Bedarf geprüft und in Anspruch genommen.

Investitionen und deren Finanzierung

Auch in der Zukunft wird es weitere Investitionen in das Kern-geschäft des Unternehmens geben. Im Mittelpunkt stehen da-bei die Weiterentwicklung von Produkten, die Ausweitung der regionalen Präsenz und die Stärkung der Organisationsstruktur. Die Investitionen sollen vorrangig aus Eigenmitteln finanziert werden. Andere Finanzierungsmodelle werden dort in An-spruch genommen, wo die Wirtschaftlichkeit der Bereitstellung von Ressourcen durch Dritte besser gegeben ist. Aktuell betrifft dies insbesondere die Bereiche Betriebsliegenschaften und -gebäude.

Andere Finanzmittelabflüsse und deren Refinanzierung Weitere Finanzmittelabflüsse finden voraussichtlich nur in Form von Dividendenzahlungen an die Aktionäre statt. Sie werden in der Regel in Abhängigkeit von der Ertragsstärke der jeweiligen Periode geleistet.

ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Erklärung zur Unternehmensführung gem. § 315d HGB

Vorstand und Aufsichtsrat der Viscom AG fühlen sich den Grund-sätzen guter Corporate Governance verpflichtet. Diese stellen ein entscheidendes Element des modernen Kapitalmarktes dar. Hierdurch soll das Vertrauen der Anleger und der Öffentlich-keit in die unternehmenswohlfördernde Leitung und Überwa-chung deutscher börsennotierter Aktiengesellschaften gestärkt werden. Die Grundsätze verantwortungsbewusster und guter, auf Transparenz und Wertschöpfung ausgerichteter Unterneh-mensführung und -kontrolle bestimmen das Handeln der Lei-tungs- und Kontrollgremien der Viscom AG.

Der Vorstand der Viscom AG berichtet in diesem Kapitel - zu-gleich auch für den Aufsichtsrat - gemäß § 289f HGB über die Corporate Governance im Unternehmen.

Entsprechenserklärung gem. § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat der Viscom AG haben am 26. Februar 2021 die jährliche Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG ab-gegeben. Die Entsprechenserklärung ist auch auf der Internet-seite der Viscom AG unterwww.viscom.comunter der Rubrik "Unternehmen/Investor Relations/Corporate Governance" ver-öffentlicht und dauerhaft zugänglich gemacht worden.

Wortlaut der Entsprechenserklärung 2021

Unter Corporate Governance wird der rechtliche und faktische Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung eines Unternehmens verstanden. Der Kodex hat zum Ziel, das duale deutsche Corporate Governance System transparent und nach-vollziehbar zu machen. Der Kodex enthält Grundsätze, Emp-fehlungen und Anregungen zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften, die national und in-ternational als Standards guter und verantwortungsvoller Un-ternehmensführung anerkannt sind. Er will das Vertrauen der Anleger, der Kunden, der Belegschaft und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Ge-sellschaften fördern. Das Aktiengesetz verpflichtet Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft gemäß § 161

AktG, einmal jährlich zu erklären, ob den vom Bundesministe-rium der Justiz bekannt gemachten Empfehlungen der "Regie-rungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden (sog. "comply or explain").

Am 20. März 2020 hat das Bundesministerium der Justiz die neue Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 16. Dezember 2019 bekannt gemacht.

Die nachfolgende Entsprechenserklärung bezieht sich daher einerseits hinsichtlich des gesamten abgelaufenen Berichtszeit-raums auf die vom Bundesministerium der Justiz am 24. April 2017 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gege-benen Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 (DCGK a.F.) und andererseits hinsichtlich des Zeitraums seit Bekanntmachung der neuen Fassung zusätzlich und für die Zukunft ausschließlich auf die vom Bundesministerium der Justiz am 20. März 2020 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gegebenen Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 (DCGK).

Vorstand und Aufsichtsrat der Viscom AG erklären gemäß § 161 AktG, dass den Empfehlungen der "Regierungskommis-sion Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 7. Februar 2017 in der Vergangenheit grundsätzlich ent-sprochen wurde. Die folgenden Empfehlungen wurden nicht angewendet:

1. Die Gesellschaft hat für den Aufsichtsrat eine Vermögens-schaden-Haftpflichtversicherung (so genannte D&O-Versi-cherung) ohne Selbstbehalt abgeschlossen (Ziffer 3.8 Abs. 3 DCGK a.F.).

Die Gesellschaft hat die gesetzliche Verpflichtung zur Einfüh-rung eines Selbstbehalts für Vorstandsmitglieder gemäß § 93

Abs. 2 Satz 3 AktG i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 1 EGAktG zum 1. Juli 2010 umgesetzt, sieht aber nach wie vor davon ab, einen ent-sprechenden Selbstbehalt auch für den Aufsichtsrat einzufüh-ren. Aus Sicht der Gesellschaft lässt der Charakter des Aufsichts-ratsmandats, der auch durch die andersartige Ausgestaltung der Vergütung deutlich wird, eine Differenzierung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat angemessen erscheinen. Die Ausdeh-nung des Selbstbehalts in der D&O-Versicherung der Viscom AG auch auf Aufsichtsratsmitglieder erschien deshalb nicht sach-gerecht. Hinzu kommt, dass ein Selbstbehalt bei vorsätzlichen Pflichtverletzungen ohnehin nicht in Betracht kommt und ein Selbstbehalt in Fällen von Fahrlässigkeit in anderen Ländern bis heute eher unüblich ist. Es bestand und besteht daher die Befürchtung, dass die Vereinbarung eines Selbstbehalts bei der Suche nach geeigneten Aufsichtsratskandidaten auch mit inter-nationalem Erfahrungshintergrund künftig ein Hindernis dar-stellen kann.

2. Die Gesellschaft hat keinen Vorsitzenden oder Sprecher des Vorstands (Ziffer 4.2.1 DCGK a.F.).

Vorstand und Aufsichtsrat sind mit Rücksicht auf die Größe des Vorstands der Auffassung, dass in dem mit vier Mitgliedern be-setzten Vorstand ein Vorsitzender oder Sprecher nicht erforder-lich ist. Im Übrigen geht das Aktienrecht vom Konsensprinzip, d. h. von einem kollegial und nicht hierarchisch gegliederten Vorstand aus. Seit der Gründung des Unternehmens gilt im Vorstand (bzw. zuvor in der Geschäftsführung) das strenge Kon-sensprinzip. Alle wesentlichen Entscheidungen werden stets gemeinsam durch sämtliche Vorstände getroffen.

3. Die mehrjährige Bemessungsgrundlage im Rahmen von variablen Vergütungsanteilen der Vorstandsvergütung ist nicht im Wesentlichen zukunftsbezogen, negativen Ent-wicklungen wird bei der Ausgestaltung der variablen Vergü-tungsteile keine Rechnung getragen und es bestehen statt betragsmäßiger nur prozentuale Höchstgrenzen hinsichtlichder Gesamtvergütung und variabler Vergütungsteile (Ziffer 4.2.3 Abs. 2 DCGK a.F.). Insgesamt entfalten die variablen Vergütungskomponenten nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat gleichwohl eine mehrjährige und positiv zukunftsbezogene Anreizwirkung.

Die mehrjährige variable Vergütung des Vorstands der Viscom AG (Tantieme II) bemisst sich bisher nach dem Durchschnitts-EBIT der letzten drei Jahre, verbunden mit dem Erreichen eines durchschnittlichen Mindest-EBIT über den Betrachtungszeit-raum sowie einem positiven EBIT im abgelaufenen Geschäfts-jahr. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass auch bei dieser Ausgestaltung der variablen Vergütung der Vorstand stets den mehrjährigen Erfolg seiner Tätigkeit im Blick haben muss. Denn der Vorstand kann bei Beginn des jeweiligen Drei-jahreszeitraums nur dann mit einer variablen Vergütung zum Ende des Dreijahreszeitraums rechnen, wenn sich das Durch-schnitts-EBIT in diesem Zeitraum positiv entwickelt. Die Re-gelung entfaltet damit eine entsprechende mehrjährige und positiv zukunftsbezogene Anreizwirkung.

Aufgrund der rollierenden Betrachtung des Dreijahreszeitraums bestand nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat bisher auch kein Bedürfnis, Instrumentarien für eine weitergehende Berücksichtigung negativer Entwicklungen einzuführen.

Die variablen Vergütungsbestandteile (Tantieme I und Tantie-me II) sind insgesamt auf 100 % der festen jährlichen Bruttover-gütung beschränkt. Da der Betrag der festen jährlichen Brutto-vergütung der Vorstandsmitglieder feststeht, ergibt sich aus der Festlegung einer betragsmäßigen anstelle einer prozentualen Höchstgrenze nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat kein zusätzlicher Erkenntnisgewinn.

Das Vergütungssystem wird derzeit vollständig überarbeitet und an die Anforderungen des ARUG II und des DCGK in seiner Fassung vom 16. Dezember 2019 angepasst.

4. Die Dienstverträge mit den Vorstandsmitgliedern der Viscom AG sehen keine Abfindungs-Caps bei vorzeitiger Been-digung der Vorstandstätigkeit vor (Ziffer 4.2.3 Abs. 4 DCGK a.F.).

Die Vorstandsanstellungsverträge sehen für den Fall der vorzei-tigen Beendigung der Vorstandstätigkeit bisher keinen Abfin-dungs-Cap in Höhe von maximal zwei Jahresvergütungen vor, auch nicht in Form von sog. (modifizierten) Koppelungsklauseln. Eine Abfindungsbegrenzung für das Vorstandsmitglied wäre in den relevanten Fällen rechtlich häufig nicht durchsetzbar. Liegt weder ein wichtiger Grund für den Widerruf der Bestellung im Sinne des § 84 Abs. 3 Satz 1 AktG noch ein wichtiger Grund für die außerordentliche Kündigung des Anstellungsvertrags im Sinne des § 626 BGB vor, kann der Dienstvertrag mit dem betreffenden Vorstandsmitglied nur einvernehmlich beendet werden. In diesem Falle besteht keine Verpflichtung des Vor-standsmitglieds, einer Abfindungsbegrenzung im Sinne der Kodex-Empfehlung zuzustimmen. Auch sog. (modifizierte) Kop-pelungsklauseln, die die Beendigung des Vorstandsanstellungs-vertrags an den Widerruf der Bestellung aus wichtigem Grund knüpfen und für diesen Fall einen entsprechenden Abfindungs-Cap vorsehen, können nicht gegen den Willen des betreffenden Vorstandsmitglieds einseitig vom Aufsichtsrat durchgesetzt werden (Abweichung von Ziffer 4.2.3 Abs. 4 DCGK a.F.).

Erfolgt die vorzeitige Beendigung der Vorstandstätigkeit aus einem vom Vorstandsmitglied zu vertretenden wichtigen Grund, dürfen Abfindungszahlungen ohnehin nicht erfolgen.

5. Die Satzung und die Geschäftsordnung für den Vorstand sehen keine Altershöchstgrenze für Vorstandsmitglieder vor (Ziffer 5.1.2 Abs. 2 S. 3 DCGK a.F.).

Ein allein altersbedingter Ausschluss erscheint Vorstand und Auf-sichtsrat nicht sinnvoll, da hierdurch eine optimale Besetzung des Vorstands aus rein formalen Gründen verhindert werden könnte. Außerdem soll dem Unternehmen grundsätzlich auch die Expertise erfahrener Vorstandsmitglieder zur Verfügung ste-hen. Eine Festlegung in der Satzung oder der Geschäftsordnung wurde und wird daher als nicht erforderlich erachtet.

6. Der Aufsichtsrat hat keine Ausschüsse gebildet, insbeson-dere keinen Prüfungsausschuss (Ziffern 5.3.1, 5.3.2, 5.3.3 DCGK a.F.).

Der Aufsichtsrat besteht lediglich aus drei Mitgliedern. Nach An-sicht des Aufsichtsrats ist die Bildung eines Prüfungsausschus-ses unter den spezifischen Gegebenheiten der Gesellschaft nicht zweckmäßig und führt - anders als bei größeren Gremien - auch nicht zu einer Effizienzsteigerung. Alle Sachverhalte wer-den von sämtlichen Mitgliedern des Aufsichtsrats behandelt, so dass auch die Bildung weiterer Ausschüsse nicht sinnvoll er-schien. Da der Aufsichtsrat der Viscom AG nicht der Mitbestim-mung unterliegt, ist die Bildung eines Nominierungsausschus-ses, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist, obsolet.

7. Die in der Satzung festgelegte feste Vergütung des Auf-sichtsrats berücksichtigt nicht den Vorsitz und die Mit-gliedschaft in Ausschüssen (Ziffer 5.4.6 DCGK).

Da der Aufsichtsrat mit Rücksicht auf seine Größe keine Aus-schüsse gebildet hat, entfällt insoweit eine differenzierte Vergü-tungsregelung für Ausschussvorsitzende bzw. -mitglieder.

8. Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der Viscom AG zum 31. Dezember 2019 waren nicht binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende öffentlich zugänglich (Ziffer 7.1.2 S. 2 DCGK a.F. = F.2 DCGK).

Die Viscom AG hatte angekündigt, ihren Jahres- und Konzern-abschluss zum 31. Dezember 2019 nebst Lageberichten am 24. März 2020 der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die aktuellen Entwicklungen der COVID-19-Pandemie haben im Rahmen der Aufstellung und Prüfung von Jahres- und Konzern-abschluss der Viscom AG nebst Lageberichten eine kritische Überprüfung, insbesondere der Prognoseberichterstattung er-forderlich gemacht. Eine Veröffentlichung der Abschlussunter-lagen in dem ursprünglich bekannt gemachten Zeitraum war daher nicht möglich. Die Viscom AG hat ihren Jahres- und Kon-zernabschluss nebst Lageberichten innerhalb der gesetzlichen Fristen am 9. April 2020 veröffentlicht.

Vorstand und Aufsichtsrat der Viscom AG erklären sodann gemäß § 161 AktG, dass den Empfehlungen der"Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 16. Dezember 2019 grundsätzlich entsprochen wird und seit der Bekanntmachung am 20. März 2020 entsprochen wurde. Die fol-genden Empfehlungen wurden und werden nicht angewendet:

1. Der Vorstand hat keinen Vorsitzenden oder Sprecher.

Aus den vorstehend zu Ziffer 4.2.1 DCGK a.F. erläuterten Grün-den hat der Vorstand keinen Vorsitzenden oder Sprecher. Soweit Empfehlungen den Vorsitzenden oder Sprecher adressieren (D.6, E.2 DCGK), tritt an dessen Stelle der Gesamtvorstand.

2. Die Vorgehensweise zur gemeinsamen Nachfolgeplanung wurde nicht in der Erklärung zur Unternehmensführung 2019 beschrieben (B.2 Hs. 2 DCGK).

In der Erklärung zur Unternehmensführung für das Geschäftsjahr 2019 konnten aufgrund der erst kürzlich bekannt gemachten Kodexfassung noch nicht alle neuen deskriptiven Anforderun-gen des Kodex umgesetzt werden. Die Empfehlung wird in der Erklärung zur Unternehmensführung für das Geschäftsjahr 2020 befolgt und soll auch künftig befolgt werden.

3. Es gibt keine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder. Eine Angabe der Altersgrenze in der Erklärung zur Unternehmens-führung erfolgt dementsprechend nicht (B.5 DCGK).

Aus den vorstehend zu Ziffer 5.1.2 DCGK a.F. erläuterten Gründen ist eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder nicht vorgesehen. Dementsprechend erfolgt auch keine Angabe der Altersgrenze in der Erklärung zur Unternehmensführung.

4. Der Aufsichtsrat hat keine Ausschüsse gebildet, insbeson-dere auch keinen Prüfungs- oder Nominierungsausschuss (D.3, D.5 DCGK).

Aus den vorstehend zu Ziffern 5.3.1, 5.3.2, 5.3.3 DCGK a.F. erläu-terten Gründen bildet der Aufsichtsrat aufgrund der spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mit-glieder keine Ausschüsse, insbesondere auch keinen Prüfungs-oder Nominierungsausschuss.

Die folgenden Empfehlungen gehen daher, soweit sie sich auf Ausschüsse, den Prüfungsausschuss, oder deren Mitglieder be-ziehen, ins Leere: C.10 DCGK (Unabhängigkeit des Vorsitzenden des Prüfungsausschuss), D.2 S.2 DCGK (Nennung der Ausschuss-mitglieder in der Erklärung zur Unternehmensführung), D.4 DCGK (Anforderungen an den Vorsitzenden des Prüfungsaus-schusses), D.8 DCGK (Sitzungsteilnahme in den Ausschüssen), D.13 DCGK (Effizienzbeurteilung der Ausschüsse), G.17 DCGK (Berücksichtigung von Ausschussvorsitz und -mitgliedschaft bei der Vergütung).

Der Aufsichtsrat ist überzeugt, die Aufgaben, die dem Prüfungs-ausschuss zukommen sollen, einschließlich der Beurteilung der Qualität der Abschlussprüfung (D.11 DCGK), aufgrund seiner Größe von drei Mitgliedern unter Vorsitz des unabhängigen Mitglieds Frau Prof. Dr. Michèle Morner mit besonderen Kennt-nissen und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungs-legungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren effektiv wahrnehmen zu können.

5. Die Gesellschaft hat im Bericht des Aufsichtsrats zum Ge-schäftsjahr 2019 nicht über durchgeführte Maßnahmen zur Unterstützung der Mitglieder des Aufsichtsrats bei ihrer Amts-einführung und bei den Aus- und Fortbildungsmaßnahmen berichtet (D.12 DCGK).

Im Bericht des Aufsichtsrats zum Geschäftsjahr 2019 konnten aufgrund der erst kürzlich erschienenen neuen Kodexfassung noch nicht alle neuen deskriptiven Anforderungen des Kodex umgesetzt werden. Die Empfehlung wird im Bericht des Auf-sichtsrats zum Geschäftsjahr 2020 befolgt und soll auch künftig befolgt werden.

6. Vergütungsempfehlungen (Abschnitt G DCGK; Abwei-chung von G.10 DCGK).

Aus den vorstehend zu Ziffer 4.2.3 Abs. 4 DCGK a.F. erläuterten Gründen sind keine Abfindungs-Caps vereinbart (G.13 DCGK). Siehe zu den weiteren bestehenden Abweichungen von den Empfehlungen des DCGK a.F. auch die obigen Erläuterungen zu Ziffer 4.2.3 Abs. 2 DCGK a.F.

Die überwiegend neuen Vergütungsempfehlungen des aktu-ellen Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 finden nach den Erläuterungen der Kodexkommission (siehe Regierungskommission, Erläuterung zum Kodex vom 9. Mai 2019, S. 26) erst auf Anstellungsver-träge Anwendung, die nach Inkrafttreten des Kodex geschlos-sen oder verlängert werden. Seit der Bekanntgabe der neuen Vergütungsempfehlungen im Abschnitt G DCGK am 20. März 2020 wurden keine Vorstandsverträge geschlossen oder verlän-gert. Die neuen Empfehlungen zum Vergütungssystem finden auf das innerhalb der Fristen des § 26j EGAktG erstmalig gemäß §§ 87a Abs. 1, 120a Abs. 1 S. 1 AktG zu beschließende und der Hauptversammlung vorzulegende Vergütungssystem Anwen-dung. Dieses wird derzeit vom Aufsichtsrat unter Hinzuziehung unabhängiger Vergütungsberater erarbeitet.

Die den Vorstandsmitgliedern gewährten variablen Vergütungs-beträge werden auch künftig nicht überwiegend in Aktien der Gesellschaft angelegt oder entsprechend aktienbasiert gewährt (Abweichung von G.10 DCGK). Das Vergütungssystem für den Vorstand wird zur Förderung der Unternehmensstrategie, insbe-sondere über die Berücksichtigung interner Steuerungsgrößen die richtigen Anreize setzen, den mittel- und langfristigen finan-ziellen Erfolg der Viscom AG nachhaltig zu steigern. Darüber hinaus verfügt die Viscom AG aufgrund ihres Mehrheitsaktio-närs über einen vergleichsweise geringen Streubesitz. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen hält der Aufsichtsrat einen über-wiegenden Fokus auf die Aktienkursentwicklung für keinen geeigneten Anreizmechanismus für den Vorstand.

Sobald die weiteren Einzelheiten zum neuen Vergütungssystem feststehen und soweit das künftige Vergütungssystem von den Vergütungsempfehlungen des Kodex abweichen sollte, wird die Entsprechenserklärung entsprechend aktualisiert.

Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat

Entsprechend einer guten und verantwortungsvollen Corporate Governance arbeiten Vorstand und Aufsichtsrat der Viscom AG kontinuierlich und sehr eng zusammen. Sie stimmen sich in den

vom Corporate Governance Kodex empfohlenen Bereichen, aber auch darüber hinaus regelmäßig und zeitnah ab.

Vorstand

Die Viscom AG ist eine Gesellschaft deutschen Rechts, auf dem auch der Deutsche Corporate Governance Kodex beruht. Ein Grundprinzip des deutschen Aktienrechts ist das duale Füh-rungssystem mit den Organen Vorstand und Aufsichtsrat, die beide mit jeweils eigenständigen Kompetenzen ausgestattet sind. Vorstand und Aufsichtsrat der Viscom AG arbeiten bei der Steuerung und Überwachung des Unternehmens eng und vertrauensvoll zusammen.

Der Vorstand der Viscom AG besteht gegenwärtig aus vier Mit-gliedern: Dipl.-Ing. Carsten Salewski (Vorstand Vertrieb), Dipl.-Ing. Peter Krippner (Vorstand Operations), Dr.-Ing. Martin Heuser (Vorstand Entwicklung) und Dipl.-Kfm. Dirk Schwingel (Vorstand Finanzen). Dem Vorstand obliegt die eigenverantwortliche Lei-tung der Gesellschaft unter Berücksichtigung von Gesetz, Sat-zung, Geschäftsordnung, Beschlüssen des Aufsichtsrats und Dienstvertrag. Zu den Aufgaben des Vorstands zählen in erster Linie die Festlegung der strategischen Ausrichtung und die Füh-rung der Gesellschaft und des Konzerns, die Planung sowie Ein-richtung und Überwachung eines Risikomanagementsystems und der Compliance. Ferner soll der Vorstand bei der Besetzung von Führungspositionen im Unternehmen auf Diversität achten. Der Vorstand der Viscom AG hatte mit Beschluss vom 31. Mai 2017 gemäß § 76 Abs. 4 AktG Zielgrößen für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands festge-legt. Für den Frauenanteil in der obersten nationalen Führungs-ebene hatte der Vorstand eine Zielgröße von 0 % sowie in der darunter liegenden Ebene eine Zielgröße von 20 % festgelegt. Diese Zielgrößen sollten hiernach bis zum 30. Juni 2020 erreicht bzw. gewahrt werden. Die oberen beiden nationalen Führungs-ebenen unterhalb des Vorstands der Viscom AG haben insge-samt 7 bzw. 50 Mitarbeiter. Davon waren zum 30. Juni 2020 0 bzw. 10 Frauen. Der Frauenanteil in den oberen beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands betrug damit zum 30. Juni 2020 0 % bzw. 20 %.

Die Zielgröße von 20 % wurde somit vollständig erreicht. Der Vorstand wird weiter engagiert darauf hinarbeiten, dass Frauen in den Führungsebenen angemessen vertreten sind. Hierzu hat der Vorstand der Viscom AG am 30. Juni 2020 nach eingehender Beratung neue Zielgrößen festgelegt. Für den Frauenanteil in der obersten nationalen Führungsebene hat der Vorstand eine Zielgröße von 25 % sowie in der darunter liegenden Ebene eine Zielgröße von 25 % festgelegt. Die Zielgrößen sollen bis zum 30. Juni 2025 erreicht werden.

Alle Mitglieder des Vorstands sind in das tägliche Geschehen im Unternehmen eingebunden und tragen operative Verantwor-tung. Der Aufsichtsrat hat eine Geschäftsordnung für den Vor-stand erlassen, die die Verantwortlichkeiten, die Vorstandsarbeit und die Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat näher regelt. Danach ist jedes Vorstandsmitglied im Rahmen des ihm durch den Geschäftsverteilungsplan zugewiesenen Aufgabenbereichs grundsätzlich allein geschäftsführungsbefugt. Soweit Maßnah-men und Geschäfte eines Aufgabenbereichs zugleich einen oder mehrere andere Aufgabenbereiche betreffen, müssen sich die beteiligten Vorstandsmitglieder untereinander abstimmen. Bei fortdauernden Meinungsverschiedenheiten ist eine Beschluss-fassung des Gesamtvorstands herbeizuführen. Unbeschadet der Geschäftsverteilung bleibt jedes Vorstandsmitglied jedoch für die Geschäftsführung im Ganzen verantwortlich (Grundsatz der Gesamtverantwortung). Maßnahmen und Geschäfte, die für die Gesellschaft von außergewöhnlicher Bedeutung sind oder mit denen ein außergewöhnliches wirtschaftliches Risiko verbun-den ist, sind ebenfalls stets dem Gesamtvorstand vorbehalten.

Die Beschlüsse des Vorstands werden entweder in Sitzungen oder außerhalb von Sitzungen unter Verwendung moderner Kommunikationsmittel gefasst, sofern kein Vorstandsmitglied der Beschlussfassung außerhalb von Sitzungen widerspricht. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstands-mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen. Beschlüsse des Vorstands bedürfen der einfachen Mehrheit der abgegebenenStimmen. Sitzungen des Vorstands sollen in regelmäßigen Abständen, nach Möglichkeit wöchentlich, stattfinden. Sie müs-sen stattfinden, wenn das Wohl der Gesellschaft es erfordert. Die Festlegung der Termine, die Einberufung zu und die Tages-ordnung für Vorstandssitzungen, die Leitung dieser Sitzungen sowie das Sitzungsprotokoll sind Sache des vom Aufsichtsrat hierfür benannten Vorstandsmitglieds, Herrn Dirk Schwingel.

Der Vorstand ist ferner verpflichtet, den Aufsichtsrat der Gesell-schaft über sämtliche Angelegenheiten der Gesellschaft und der mit ihr verbundenen Unternehmen zu informieren, die vernünftigerweise für den Aufsichtsrat von Interesse sind, ins-besondere hat der Vorstand dem Aufsichtsrat über die in § 90 AktG genannten Gegenstände regelmäßig zu berichten. Diese Berichtspflicht obliegt dem Gesamtvorstand. Vorstandsberichte sind in aller Regel schriftlich vorzulegen, wenn nicht im Einzelfall wegen der Dringlichkeit mündliche Berichterstattung genügt oder geboten ist. Daneben haben die Vorstandsmitglieder die Vorsitzende des Aufsichtsrats gemeinsam regelmäßig über die Strategie, die Planung, den Gang der Geschäfte und die Lage des Unternehmens einschließlich der verbundenen Unter-nehmen, der Risikolage und des Risikomanagements sowie der Compliance mündlich oder schriftlich zu unterrichten. Die Steuerung des Konzerns basiert auf einem Berichtssystem, das den Mitgliedern des Aufsichtsrats in Form monatlich aktualisier-ter Reports zur Verfügung gestellt wird. Diese Monatsberichte enthalten die Konzern-Gesamtergebnisrechnung mit den Ein-zeldarstellungen der Konzerngesellschaften. Des Weiteren er-folgt eine detaillierte Darstellung der Kostenstruktur der Viscom AG und der weiteren Unternehmen der Gruppe, der Umsätze der Regionen in denen die Systeme installiert wurden, des Auf-tragseingangs, des Auftragsbestands, der Anzahl der Mitarbei-terinnen und Mitarbeiter, der liquiden Mittel, die Inanspruch-nahme der Kontokorrentlinien, des Gesamtforderungsbestands sowie des Forderungsbestands gegenüber Tochtergesellschaf-ten, der getätigten Bestellungen zum Wareneinkauf sowie der Bestände an Waren, teilfertigen und fertigen Systemen.

Der Vorstand berichtet zudem anlassbezogen über wesentliche, die aktuelle Geschäftslage betreffende Vorfälle bei der Gesell-schaft und bei direkten und indirekten Beteiligungsunterneh-men sowie über wesentliche Ereignisse, die über den laufenden Geschäftsbetrieb der Gesellschaft und der mit ihr verbundenen Unternehmen hinausgehen und für die Gesellschaft von beson-derem Gewicht sind. Entscheidungsnotwendige Unterlagen werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor der Sitzung zugeleitet.

Die Viscom AG hat für alle Vorstandsmitglieder eine Vermö-gensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) mit einem angemessenen Selbstbehalt abgeschlossen.

Mandate der Vorstandsmitglieder

Die Mitglieder des Vorstands haben keine weiteren Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleich-baren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschafts-unternehmen.

Während ihrer Tätigkeit unterliegen die Mitglieder des Vorstands einem umfassenden Wettbewerbsverbot. Sie sind dem Unter-nehmensinteresse verpflichtet. Kein Mitglied des Vorstands darf daher bei seinen Entscheidungen persönliche Interessen verfol-gen und Geschäftschancen, die dem Unternehmen zustehen, für sich nutzen und wird etwaige Interessenkonflikte dem Auf-sichtsrat gegenüber unverzüglich offenlegen und die anderen Vorstandsmitglieder hierüber informieren. Alle Geschäfte zwi-schen dem Unternehmen einerseits und den Vorstandsmit-gliedern, sowie ihnen nahe stehenden Personen oder ihnen persönlich nahe stehenden Unternehmungen andererseits, haben branchenüblichen Standards zu entsprechen. Wesent-liche Geschäfte mit einem Vorstandsmitglied nahe stehenden Personen oder Unternehmungen erfordern die Zustimmung des Aufsichtsrats.

Zudem bedürfen Nebentätigkeiten von Vorstandsmitgliedern, insbesondere die Übernahme von Mandaten in anderen kon-zernfremden Gesellschaften, grundsätzlich der Zustimmung des Aufsichtsrats.

Vorstand und Aufsichtsrat sind dem Unternehmensinteresse der Viscom AG verpflichtet. Im abgelaufenen Geschäftsjahr traten keine Interessenskonflikte, die dem Aufsichtsrat unverzüglich offenzulegen waren, auf. Kein Vorstandsmitglied hielt ein Auf-sichtsratsmandat bei nicht zum Konzern gehörenden börsen-notierten Aktiengesellschaften.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Viscom AG besteht gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung i.V.m. §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG aus drei Mitglie-dern, die von der Hauptversammlung ohne Bindung an Wahl-vorschläge gewählt werden und deren Amtsperioden identisch sind. Die Gesellschaft unterliegt nicht der Mitbestimmung.

Derzeit gehören dem Aufsichtsrat der Viscom AG Prof. Dr. Michèle Morner (Vorsitzende des Aufsichtsrats; Erstbestellung: 30. Mai 2018), Dipl.-Ing. Volker Pape (Stellvertretender Vorsit-zender des Aufsichtsrats; Erstbestellung: 30. Mai 2018) und Prof. Dr.-Ing. Ludger Overmeyer (Erstbestellung: 27. Mai 2014) an.

Sie wurden entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Hauptversammlung am 28. Mai 2019 im Wege der Einzelwahl gewählt. Bei der Wahl war kein Aufsichtsratsmitglied älter als 70 Jahre. Die reguläre Amtsperiode des Aufsichtsrats beträgt fünf Jahre, die laufende Amtsperiode endet mit der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 der Gesellschaft zu beschließen hat.

Bei den Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern wird auf die zur Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kennt-nisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen geachtet. Dabei finden neben der unternehmensspezifischen Situation die in-ternationale Tätigkeit des Unternehmens, potenzielle Interes-

senkonflikte, die vom Aufsichtsrat für angemessen gehaltene Anzahl unabhängiger Aufsichtsratsmitglieder und die Alters-grenze für Aufsichtsratsmitglieder ebenso Berücksichtigung wie Diversität. Der Aufsichtsrat hat unter Berücksichtigung der vor-stehenden Kriterien konkrete Ziele für seine Zusammensetzung und ein entsprechendes Kompetenzprofil im Sinne der Empfeh-lung C.1 DCGK einschließlich eines Diversitätskonzepts für das Gesamtgremium erarbeitet und aufgestellt und wird bei seinen künftigen Wahlvorschlägen zur Wahl der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat die Ausfüllung dieses Kompetenzprofils für das Gesamtgremium anstreben. Als Teil dieses Kompetenzprofils soll die internationale Tätigkeit des Unternehmens berücksichtigt werden. Insoweit wurde das Ziel festgelegt, dass mindestens ein Aufsichtsratsmitglied über besondere internationale Erfahrung, wie etwa die langjährige Berufserfahrung im Management oder in Kontrollorganen in anderen Gesellschaften mit internationaler Ausrichtung, verfügt. Des Weiteren sollen bei Wahlvorschlägen des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung bereits potenzielle Interessenkonflikte vermieden werden. Für eine diverse Alters-und Persönlichkeitsstruktur sollen Mitglieder des Aufsichtsrats zum Zeitpunkt der Wahl das 70. Lebensjahr nicht vollendet haben (Regelaltersgrenze). Unabhängig von der Größe des Auf-sichtsrats sollen nicht mehr als zwei Mitglieder des Aufsichtsrats ehemalige Vorstände oder Repräsentanten des Mehrheitsgesell-schafters sein. Mehr als die Hälfte der Mitglieder des Aufsichts-rats sollen unabhängig vom Vorstand und der Gesellschaft sein. Als Teil des Kompetenzprofils soll ein unabhängiges Mitglied über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen. Des Weiteren soll - aufgrund der hochtechnologischen Ausrichtung der Viscom AG - dem Aufsichtsrat mindestens ein Mitglied als technologischer Sach-verständiger mit Erfahrungen und Kenntnissen, insbesondere auf den Gebieten der Elektrotechnik oder Informationstechno-logie, angehören. Die Aufsichtsratsmitglieder sollen nicht mehr als fünf Aufsichtsratsmandate bei konzernexternen börsenno-tierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen wahrneh-men, wobei ein Aufsichtsratsvorsitz doppelt zählt. Gehört einAufsichtsratsmitglied dem Vorstand einer börsennotierten Ge-sellschaft an, soll es nicht mehr als zwei solcher Mandate und keinen Aufsichtsratsvorsitz in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften wahrnehmen. In seiner Gesamtheit soll das Auf-sichtsgremium ein möglichst breites Spektrum an Erfahrungen und Sachverstand abdecken, die für das Unternehmen relevant sind. Bei der Besetzung von vakant gewordenen Aufsichtsrats-mandaten soll auf Diversität geachtet werden, was im Diver-sitätskonzept näher ausgestaltet ist (hierzu vorherige Seite). Zudem ist der Aufsichtsrat der Viscom AG gemäß § 111 Abs. 5 AktG verpflichtet, Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichts-rat festzulegen. Derzeit erfüllt der Aufsichtsrat der Viscom AG die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung vorstehend be-nannten konkreten Ziele und das Kompetenzprofil für das Ge-samtgremium einschließlich des Diversitätskonzepts zu 100 %. Frau Prof. Dr. Michèle Morner verfügt als unabhängiges Auf-sichtsratsmitglied aufgrund ihrer Ausbildung und bisherigen beruflichen Tätigkeit über besonderen Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. Herr Prof. Dr.-Ing. Ludger Overmeyer und Herr Dipl.-Ing. Volker Pape verfügen über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in den Gebieten der Elektrotechnik und Informationstechnologie. Sämtliche Aufsichtsratsmitglieder verfügen über besondere internationale Erfahrungen (siehe näher sowie im Übrigen die Erläuterungen im Zusammenhang mit der Diversitätskonzepts auf den vorangegangenen Seiten).

Der Aufsichtsrat der Viscom AG hatte im Rahmen eines Um-laufverfahrens und seiner gemeinsamen Sitzung vom 31. Mai 2017 nach ausführlicher Erörterung beschlossen, das Ziel für die Frauenquote im Aufsichtsrat bis zum 30. Juni 2020 auf dem Prozentsatz von null Prozent zu belassen. Mit der Wahl von Frau Prof. Dr. Michèle Morner in den Aufsichtsrat der Viscom AG durch Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 28. Mai 2019 beträgt der Frauenanteil im Aufsichtsrat der Viscom AG nun-mehr 1/3, so dass die Zielgröße übertroffen ist. Mit Beschluss vom 30. Juni 2020 hat der Aufsichtsrat im Umlaufverfahren

beschlossen, eine Zielgröße von 1/3 für den Frauenanteil im Aufsichtsrat festzusetzen. Die Zielgröße - welche bereits durch den Vorsitz von Frau Prof. Dr. Michèle Morner erreicht ist - soll bis zum 30. Juni 2024 gewahrt werden. Herr Dipl.-Ing. Volker Pape ist ehemaliges Vorstandsmitglied der Viscom AG und seit dem 28. Mai 2019 erneut im Aufsichtsrat vertreten. Seine Kan-didatur erfolgte gem. § 100 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AktG auf Vorschlag der Aktionärin HPC Vermögensverwaltung GmbH, Hannover, die mehr als 25 % der Stimmrechte an der Gesellschaft hält. Der Aufsichtsrat hatte sich diesem Wahlvorschlag angeschlossen. Die Empfehlung gemäß C.11 DCGK, wonach dem Aufsichtsrat nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands ange-hören sollen, wurde durch die Wahl von Herrn Dipl.-Ing. Volker Pape eingehalten, da dem Aufsichtsrat der Viscom AG keine weiteren ehemaligen Vorstandsmitglieder angehören.

Die vom Aufsichtsrat für angemessen gehaltene Anzahl unab-hängiger Aufsichtsratsmitglieder wurde im Rahmen der Ge-schäftsordnung des Aufsichtsrats der Viscom AG mit Beschluss vom 8. Mai 2013 auf mindestens zwei, d. h. zugleich die Mehr-heit der Aufsichtsratsmitglieder, festgelegt. Die derzeitigen Auf-sichtsratsmitglieder Prof. Dr. Michèle Morner und Prof. Dr.-Ing. Ludger Overmeyer sind nach Auffassung des Aufsichtsrats in Übereinstimmung mit den Kriterien gemäß C.7 DCGK unab-hängig. Sie stehen neben dem Aufsichtsratsmandat in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zur Gesellschaft, zu deren Vorstand oder zum kontrollierenden Aktionär, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessen-konflikt begründen kann. Keiner der Aufsichtsratsmitglieder übt Organfunktionen oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens aus oder steht in einer persönlichen Beziehung zu einem solchen.

Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Füh-rung der Geschäfte. Er wird in Strategie und Planung sowie in alle Fragen der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risiko-managements und der Compliance oder sonst von grund-legender Bedeutung für das Unternehmen eingebunden. Hier-zu halten sämtliche Aufsichtsratsmitglieder und insbesondere die Aufsichtsratsvorsitzende auch zwischen den Sitzungen mit dem Vorstand Kontakt. Gemäß der Satzung der Gesellschaft hat der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung für den Vorstand be-schlossen. Diese sieht unter anderem vor, dass bestimmte, darin aufgezählte Arten von wesentlichen Geschäften des Vorstands der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen. Daneben ist der Aufsichtsrat unter anderem zuständig für die Bestellung der Mitglieder des Vorstands und die Festlegung des Vergütungs-systems, die Vorstandsvergütung im Einzelnen und für die Prü-fung des Jahres- und Konzernabschlusses der Gesellschaft.

Bei der Erstbestellung von Vorstandsmitgliedern soll die Bestel-lung für längstens drei Jahre erfolgen. Bei der Zusammenset-zung des Vorstands achtet der Aufsichtsrat auf die Diversität. Der Aufsichtsrat der Viscom AG ist gemäß § 111 Abs. 5 AktG verpflichtet, Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand fest-zulegen. Hierzu hat er im Umlaufverfahren am 30. Juni 2020 die bisher geltende Zielquote von null Prozent für den Anteil der Frauen im Vorstand der Viscom AG überprüft und hat nach ausführlicher Erörterung beschlossen, das Ziel für den Frauen-anteil im Vorstand der Viscom AG bis zum 30. Juni 2024 auf dem aktuellen Prozentsatz von null Prozent zu belassen. Sollte eines der Vorstandsmitglieder seine Tätigkeit vorzeitig beenden oder sich sonstige personelle Veränderungen im Vorstand ergeben, wird der Aufsichtsrat bei der Neubesetzung eine Kandidatin bei gleicher Qualifikation bevorzugen. Langfristig strebt der Auf-sichtsrat einen Frauenanteil von mindestens 20 % im Vorstand an, ohne dies jedoch derzeit formal als Ziel im Sinne von § 111 Abs. 5 S. 1 AktG zu definieren.

Zur Identifizierung von Führungspersönlichkeiten und damit der langfristigen Nachfolgeplanung arbeiten Vorstand und Auf-sichtsrat eng zusammen. Unter der Leitung der Vorsitzenden des Aufsichtsrats, Frau Prof. Dr. Michèle Morner, und ihrer herausge-hobenen Expertise in den Bereichen Personalentwicklung und

-führung wurde in Abstimmung mit dem Gesamtvorstand ein Programm aufgesetzt, um die Entwicklung und Nachfolge von Führungskräften im gesamten Unternehmen weiter zu profes-sionalisieren. Führungsleitsätze und -kompetenzen wurden definiert und auf Grundlage einer Potenzialanalyse ein maß-geschneidertes systematisches Führungskräfteentwicklungs-programm aufgebaut. Sämtliche Vorstandsmitglieder tragen in ihrem jeweiligen Geschäftsbereich maßgeblich zur Identifika-tion und Förderung von Führungskräften bei.

statt. Die Effizienzprüfung wurde im Wesentlichen anhand von Checklisten durchgeführt. Neben der langfristigen Beurteilung vergangener Beschlüsse war der Schwerpunkt die Effizienz der Zusammenarbeit im Aufsichtsrat, zwischen dem Aufsichts-ratsvorsitzenden und den übrigen Aufsichtsratsmitgliedern als auch zwischen Aufsichtsrat und Vorstand. Ein weiterer Schwer-punkt der Effizienzprüfung lag auf der Beurteilung der durch die COVID-19-Pandemie verstärkt über elektronische Medien er-folgte Arbeit und Abstimmung im Aufsichtsrat.

Die Arbeit im Aufsichtsrat wird von der Aufsichtsratsvorsitzen-den bzw., im Falle ihrer Verhinderung, durch den Stellvertreter koordiniert. Die Aufsichtsratsvorsitzende leitet auch die Sitzun-gen des Aufsichtsrats und nimmt die Belange des Gremiums nach außen wahr. Sie ist ferner ermächtigt, im Namen des Auf-sichtsrats die zur Durchführung von Aufsichtsratsbeschlüssen erforderlichen Willenserklärungen abzugeben. Dies umfasst in dringenden Fällen auch die vorläufige Zustimmung zu Ge-schäften der Gesellschaft, die gemäß der Geschäftsordnung für den Vorstand der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen. Die Aufgaben und Verfahrensregeln im Einzelnen, einschließlich der Befugnisse der Aufsichtsratsvorsitzenden und ihres Stellver-treters sowie der Regeln zu Interessenkonflikten und zu einer Effizienzprüfung, sind in der Geschäftsordnung des Aufsichts-rats niedergelegt, die gemäß der Satzung vom Aufsichtsrat beschlossen wurde. Danach hat die Aufsichtsratsvorsitzende mit dem Vorstand regelmäßig Kontakt zu halten und mit ihm die Strategie, die Geschäftsentwicklung und das Risikomanage-ment des Unternehmens zu beraten. Sie hat den Aufsichtsrat, soweit sie hiervon Kenntnis erlangt, über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind, zu unterrichten und erforderlichenfalls eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung einzuberufen.

Der Aufsichtsrat tagte im Geschäftsjahr 2020 in sechs ordent-lichen Sitzungen darunter in einer Sitzung zur Effizienzprüfung unter Ausschluss des Vorstands. Diese fand am 3. Dezember 2020

Die Einberufung zu den Sitzungen erfolgt schriftlich durch die Aufsichtsratsvorsitzende und bei deren Verhinderung durch ihren Stellvertreter mit einer Frist von 14 Tagen. In dringenden Fällen kann die Aufsichtsratsvorsitzende die Ladungsfrist ange-messen abkürzen und die Sitzung auch mündlich, fernmünd-lich, schriftlich, per Fax oder E-Mail einberufen. Mit der Einberu-fung sind die Gegenstände der Tagesordnung mitzuteilen und Beschlussvorschläge zu übermitteln.

Die Sitzungen sollen nach der Geschäftsordnung des Aufsichts-rats grundsätzlich als Präsenzsitzungen stattfinden. Sie können aber auch in Form einer Video- oder Telefonkonferenz abge-halten werden oder einzelne Aufsichtsratsmitglieder können im Wege der Video- oder Telefonübertragung zugeschaltet werden. Auch eine Beschlussfassung durch schriftliche, fern-schriftliche oder mittels anderer moderner (auch elektronischer) Kommunikationsmittel übermittelte Stimmabgabe ist zulässig, wenn die Aufsichtsratsvorsitzende dies anordnet und kein Mit-glied des Aufsichtsrats diesem Verfahren innerhalb einer von der Vorsitzenden gesetzten angemessenen Frist widerspricht. Schriftlich oder anderweitig gefasste Beschlüsse hat die Auf-sichtsratsvorsitzende zu protokollieren und zu unterzeichnen. Im Geschäftsjahr 2020 fanden aufgrund der Besonderheiten der COVID-19-Pandemie sämtliche Sitzungen des Aufsichtsrats als Videokonferenzen über Webex statt, mit Ausnahme der Sitzung vom 4. August 2020, die unter Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften als Präsenzsitzung durchgeführt wurde.

Die Beschlüsse des Aufsichtsrats werden mit einfacher Stim-menmehrheit gefasst, soweit das Gesetz und die Satzung nichts anderes bestimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Aufsichtsratsvorsitzenden bzw. im Falle ihrer Ver-hinderung die des Stellvertreters.

An den in der Regel vierteljährlich stattfindenden ordentlichen Aufsichtsratssitzungen nehmen die Mitglieder des Vorstands teil, sofern der Aufsichtsrat im Einzelfall keine abweichende Regelung trifft. Ungeachtet dessen tagt der Aufsichtsrat regel-mäßig zu Beginn der Sitzungen ohne den Vorstand. Schriftliche Berichte des Vorstands an den Aufsichtsrat werden den Mitglie-dern des Aufsichtsrats ausgehändigt, soweit nicht der Aufsichts-rat im Einzelfall etwas anderes beschließt.

aufgaben hinaus geht und daher gesondert vergütet wird. Ziel dieser Beratung ist es, mithilfe der umfassenden Erfahrung, Ex-pertise und Lehrtätigkeit von Frau Prof. Dr. Michèle Morner in den Bereichen Personalentwicklung und -führung die nachhal-tige Förderung, Entwicklung und Nachfolge von Führungskräf-ten im gesamten Unternehmen weiter zu professionalisieren. Führungsleitsätze und -kompetenzen sollen definiert und auf Grundlage einer Potenzialanalyse ein maßgeschneidertes sys-tematisches Führungskräfteentwicklungsprogramm aufgebaut und fortentwickelt werden. Hierdurch sollen sowohl einzelne Führungskräfte und ihre Führungsfähigkeit wie die Führungs-kultur im Unternehmen insgesamt gezielt weiterentwickelt werden. Das Beratungsverhältnis unterliegt marktüblichen Konditionen.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind von der Geschäftsführung unabhängig und unterhalten keine geschäftlichen Beziehungen zur Gesellschaft, die ihre unabhängige Meinungsbildung beein-flussen könnten. Zwischen dem Aufsichtsratsmitglied Dipl.-Ing. Volker Pape und der Gesellschaft besteht seit dem 1. Juli 2018 ein langfristiger Beratervertrag, der über die von Herrn Volker Pape bereits kraft seiner Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Ge-sellschaft zu erbringenden Beratungs- und Überwachungsauf-gaben hinaus geht und daher gesondert vergütet wird. Ziel des Beratervertrags ist es, die Erfahrungen und Kenntnisse des Auftragnehmers nach seiner langjährigen und erfolgreichen operativen Tätigkeit für das Unternehmen zur Wahrung der Kontinuität und zur Unterstützung der alten und neuen Vor-standsmitglieder weiterhin zu nutzen und den Auftragnehmer langfristig als Berater zu binden. Der Beratervertrag wurde zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen.

Zwischen dem Aufsichtsratsmitglied Frau Prof. Dr. Michèle Morner und der Gesellschaft besteht seit Sommer 2019 ein Be-ratungsverhältnis zur Implementierung eines Führungskräfte-entwicklungsprogramms, das über die von Frau Prof. Dr. Michèle Morner bereits kraft ihrer Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Gesellschaft zu erbringenden Beratungs- und Überwachungs-Der Aufsichtsrat informiert in seinem Bericht an die Hauptver-sammlung über etwaige, im jeweiligen Geschäftsjahr aufgetre-tene Interessenskonflikte. Im abgelaufenen Geschäftsjahr traten keine Interessenskonflikte, die dem Aufsichtsrat unverzüglich offenzulegen waren, auf.

Die Gesellschaft hat für ihre Aufsichtsratsmitglieder eine D&O-Versicherung ohne Selbstbehalt abgeschlossen.

Detaillierte Informationen über die Arbeit des Aufsichtsrats im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 sind im "Bericht des Aufsichts-rats" an die Hauptversammlung enthalten.

Mandate der Aufsichtsratsmitglieder

Die Aufsichtsratsvorsitzende der Viscom AG Prof. Dr. Michèle Morner war von Februar 2017 bis Juni 2018 Mitglied des Auf-sichtsrats der KUKA AG und ist seit April 2015 Mitglied des Nomi-nierungsausschusses der Deutschen Prüfstelle für Rechnungs-legung DPR e. V. Prof. Dr. Ludger Overmeyer ist seit Juni 2019 Mitglied des Aufsichtsrats der LPKF Laser & Electronics AG. Volker Pape hat keine weiteren Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und aus-ländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

Zusammensetzung und Arbeitsweise von Vorstands- und Aufsichtsratsausschüssen

Die Satzung der Gesellschaft sieht vor, dass der Aufsichtsrat aus seiner Mitte Ausschüsse bilden kann. Nach Ansicht des Auf-sichtsrats ist eine Ausschussbildung unter den spezifischen Ge-gebenheiten der Gesellschaft nicht angezeigt. Denn der Zweck der Ausschussbildung - d. h. Effizienzsteigerung der Entschei-dungsprozesse - lässt sich bei einem nur mit drei Mitgliedern besetzten Aufsichtsrat nicht erreichen. Alle Sachverhalte werden von sämtlichen Mitgliedern des Aufsichtsrats behandelt, so dass auch die Bildung weiterer Ausschüsse nicht sinnvoll erschien. Aufgrund der Größe des Vorstands wurden auch keine Vor-standsausschüsse zur Effizienzsteigerung eingerichtet.

Aktienbesitz der Organmitglieder

Die Mitglieder des Vorstands halten gegenwärtig in folgendem Umfang Aktien der Gesellschaft:

  • • Dr. Martin Heuser:

    Stück 265.650 Aktien werden direkt gehalten; zudem hält Herr Dr. Heuser mittel- oder unmittelbar 50 % der Anteile an der HPC Vermögensverwaltung GmbH, die wiederum Stück 4.869.085 Aktien der Viscom AG hält.

  • • Dirk Schwingel:

    Stück 8.500 Aktien werden direkt gehalten.

  • • Carsten Salewski:

    Stück 7.150 Aktien werden direkt gehalten.

    Die Mitglieder des Aufsichtsrats halten gegenwärtig in folgen-dem Umfang Aktien der Gesellschaft:

    • • Volker Pape:

      Stück 265.650 Aktien werden direkt gehalten; zudem hält Herr Pape mittel- oder unmittelbar 50% der Anteile an der HPC Vermögensverwaltung GmbH, die wiederum Stück 4.869.085 Aktien der Viscom AG hält.

    • • Prof. Dr. Ludger Overmeyer:

      Stück 1.500 Aktien werden direkt gehalten.

    Diversitätskonzept für die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat

    Da im Hinblick auf die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat Diversitätskonzepte in Bezug auf Aspekte wie bei-spielsweise Alter, Geschlecht, Bildungs- und Berufshintergrund, internationale Erfahrung und sonstige sozialökonomische Be-lange und Kenntnisse verfolgt werden, sind diese im Rahmen der Erklärung zur Unternehmensführung zu beschreiben, eben-so die Ziele dieser Diversitätskonzepte, die Art und Weise ihrer Umsetzung sowie die im Geschäftsjahr erreichten Ergebnisse.

    Hierbei ist zunächst auf die obigen Ausführungen zu den kon-kreten Zielen für die Besetzung des Aufsichtsrats, die Festlegung einer Regelaltersgrenze im Aufsichtsrat sowie die Festlegung von Zielgrößen für den Frauenanteil zu verweisen. Sowohl im Vorstand wie im Aufsichtsrat werden folgende Ziele als Teil eines Diversitätskonzepts verfolgt:

  • • Peter Krippner:

    Stück 5.000 Aktien werden direkt gehalten.

- Bildungs- und Berufshintergrund - Technologischer Sach-verstand und kaufmännische Erfahrung: Die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat sollen über unterschiedliche Ausbil-dungs- und Berufshintergründe verfügen. Als hochspezialisier-

tes, technisches Unternehmen ist es für die Viscom AG entschei-dend, dass Aufsichtsrat und Vorstand im technischen Bereich qualifiziert und erfahren sind. Zugleich sind aufgrund der Größe des Unternehmens Qualifikationen in Betriebswirtschaft und Unternehmensorganisation von Bedeutung. Beide Kompetenz-bereiche sollen in beiden Gremien jeweils mindestens durch ein Mitglied vertreten werden.

Im Vorstand spiegeln sich diese Anforderungen derzeit darin wider, dass drei von vier Vorstandsmitgliedern diplomierte Ingenieure und jeweils langjährige berufliche Erfahrung im technischen Bereich aufweisen. Das vierte Vorstandsmitglied ergänzt das vorstehend beschriebene Anforderungsprofil als diplomierter Kaufmann mit langjähriger beruflicher Erfahrung als kaufmännischer Leiter.

Im Aufsichtsrat findet sich diese Kompetenzvielfalt ebenfalls wieder. Herr Prof. Dr.-Ing. Ludger Overmeyer bringt herausra-genden technischen Sachverstand in das Aufsichtsgremium, der durch die Kompetenzen von Frau Prof. Dr. Michèle Morner, u. a. in den Bereichen Betriebswirtschaft, Corporate Governance und Unternehmens- und Personalführung komplettiert wird. Herr Dipl.-Ing. Volker Pape verbindet als ehemaliger Vorstand der Viscom AG den technischen Hintergrund mit der langjäh-rigen Führung des Unternehmens und stärkt den Einblick des Aufsichtsrats in die operativen Abläufe.

- Internationalität: Bei der Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat soll die Vielfalt an internationalen Erfahrungen Berücksichtigung finden. Als international agierender Konzern sind Erfahrungen mit interkultureller Kommunikation und in-ternational vielgestaltigen Geschäftspraktiken für die Viscom AG von entscheidendem Vorteil. Die Gesellschaft fördert und begrüßt daher konzernintern und -extern gesammelte interna-tionale Erfahrungen ihrer Mitarbeiter und Führungskräfte. So-wohl im Vorstand wie im Aufsichtsrat soll internationaler Sach-verstand, ggf. erworben durch die Leitung eines Konzerns mit internationalen Bezügen, vertreten sein.

Die Gesellschaft begrüßt es im Sinne dieses Ziels insbesondere, dass auf Seiten des Vorstands Herr Dipl.-Ing. Carsten Salewski langjährige Erfahrungen mit der Leitung des internationalen Geschäfts der amerikanischen Tochtergesellschaft in Atlanta und den dazugehörigen Geschäftsstellen in Kalifornien und Mexiko vorweist und dort als Chairman des IPC SMEMA Councils und im Vorstand der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer in Atlanta bis heute zahlreiche internationale Kontakte unterhält. Im Aufsichtsrat verkörpert sowohl Frau Prof. Dr. Michèle Morner als ehemaliges Mitglied des Executive Committees der EURAM mit Sitz in Brüssel wie Herr Prof. Dr.-Ing. Ludger Overmeyer mit mehrjähriger Erfahrung in leitender Verantwortung der interna-tional agierenden Mühlbauer AG die notwendige internationale Erfahrung. Herr Dipl.-Ing. Volker Pape wiederum war als ehema-liger Vorstand der Viscom AG unmittelbar mit der Konzernlei-tung der verschiedenen internationalen Geschäftszweige und Tochtergesellschaften betraut.

- Aufstiegschancen und Weiterentwicklung durch externen Sachverstand: Viscom ist davon überzeugt, dass es die Motivation und Rechte der Mitarbeiter sowie die Vielfalt in den Führungs-ebenen stärkt, wenn konzerneigene Mitarbeiter erkennbare Auf-stiegschancen bis in die Führungsebenen haben. Daher werden eigene Mitarbeiter aktiv bis in die Ebene des Vorstands ge- und befördert. Zugleich möchte das Unternehmen die Vielfalt gesamt-gesellschaftlicher Entwicklungen im Blick behalten und externen Impulsen offen gegenüberstehen. Die Viscom AG sieht gerade den Aufsichtsrat als Gremium an, der diesbezüglich externen Sachverstand in besonders geeigneter Weise einbringen kann.

Mit der Bestellung von Herrn Dipl.-Ing. Carsten Salewski und Herrn Dipl.-Ing. Peter Krippner in den Vorstand unterstreicht der Aufsichtsrat das Ziel, langjährige Mitarbeiter bis in die Konzern-spitze zu befördern. Unter anderem mit der Bestellung von Frau Prof. Dr. Michèle Morner in den Aufsichtsrat, die gerade auch in den Bereichen Corporate Governance, Wirtschaftsethik und gesellschaftlicher Wandel gelehrt hat, verfolgt die Gesellschaft erfolgreich das Ziel, externen Sachverstand im Hinblick auf ge-samtwirtschaftliche und -gesellschaftliche Belange einzubin-den. Unter Leitung von Frau Prof. Dr. Michèle Morner wurde ein Konzept erarbeitet und wird laufend fortentwickelt, um die Füh-rungsfähigkeiten und Aufstiegschancen der Mitarbeiter weiter zu fördern.

- Chancengleichheit: Zum Diversitätskonzept gehört auch das Gebot der Chancengleichheit. Frauen sollen bei der Viscom AG und dem gesamten Konzern die gleichen Aufstiegschancen zukommen. Dies wird, wie vorstehend beschrieben, teilweise durch feste Quoten zusätzlich gefördert. Im Sinne dieser Chan-cengleichheit und der damit einhergehenden Vorbildfunktion begrüßen Vorstand und Aufsichtsrat, dass mit Frau Prof. Dr. Michèle Morner nunmehr 33 % des Aufsichtsrats weiblich be-setzt sind.

Aktionäre und Hauptversammlung

Die Aktionäre der Viscom AG üben ihre Mitbestimmungs- und Kontrollrechte auf der mindestens einmal jährlich stattfin-denden Hauptversammlung aus. Diese beschließt über alle durch das Gesetz bestimmten Angelegenheiten mit verbind-licher Wirkung für alle Aktionäre und die Gesellschaft. Bei der Beschlussfassung gewährt jede Aktie eine Stimme ("one share, one vote").

Die Hauptversammlung wählt die Mitglieder des Aufsichts-rats und beschließt über die Entlastung des Vorstands und desAufsichtsrats. Sie entscheidet regelmäßig über die Verwendung des Bilanzgewinns, die Wahl des Abschlussprüfers, über Kapi-tal- und Strukturmaßnahmen und die Zustimmung zu Unter-nehmensverträgen, ferner über mögliche Satzungsänderungen der Gesellschaft. Die Hauptversammlung beschließt zudem bei jeder wesentlichen Änderung des Vergütungssystems, mindes-tens jedoch alle vier Jahre, über die Billigung des vom Aufsichts-rat vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder und fasst mindestens alle vier Jahre Beschluss über die Ver-gütung des Aufsichtsrats.

Jedes Jahr findet eine ordentliche Hauptversammlung statt, in der Vorstand und Aufsichtsrat Rechenschaft über das abge-laufene Geschäftsjahr ablegen. In besonderen Fällen sieht das Aktiengesetz die Einberufung einer außerordentlichen Haupt-versammlung vor.

Jeder Aktionär, der sich rechtzeitig anmeldet und seine Be-rechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweist, ist zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt. Aktionäre, die nicht persönlich teilnehmen können, haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Bevollmächtigten ihrer Wahl ausüben zu lassen. Um die Wahrnehmung der Anteilseignerrechte zu erleichtern, bietet die Gesellschaft darüber hinaus denjenigen, die nicht selbst ihr Stimmrecht ausüben wollen oder können, an, über einen von der Viscom AG eingesetzten, weisungsgebundenen Stimm-rechtsvertreter in der Hauptversammlung abzustimmen.

Die Einladung zur Hauptversammlung sowie die für die Be-schlussfassungen erforderlichen Berichte und Informationen werden den aktienrechtlichen Vorschriften entsprechend ver-öffentlicht und auf der Internetseite der Viscom AG in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt.

Vergütungsbericht

Die Viscom AG wird gemäß der gesetzlichen Bestimmungen erstmals für das Geschäftsjahr 2021 einen Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG n.F. vorlegen. Um auch bis dahin ein hohes Maß an Vergütungstransparenz zu gewährleisten, entspricht die Viscom AG zwischenzeitlich den vormaligen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 7. Februar 2017, die Vergütungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat individualisiert anhand von Mustertabellen offenzu-legen. Der Vergütungsbericht ist Teil des Lageberichts.

Vergütung der Mitglieder des Vorstands

Der Aufsichtsrat erarbeitet gemäß § 87a AktG ein neues Ver-gütungssystem nach Maßgabe der neu eingeführten Anfor-derungen des ARUG II und unter Berücksichtigung der neuen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 16. Dezember 2019 und legt das sodann beschlossene Vergütungssystem der Hauptversammlung 2021 gemäß § 120a Abs. 1 S. 1 AktG zur Billigung vor.

Das neue Vergütungssystem gilt für künftige Neuabschlüsse und Änderungen von Vorstandsverträgen, wobei Aufsichtsrat und Vorstand grundsätzlich beabsichtigen, die bestehenden Verträge nach ihrem vertraglichen Auslaufen an das neue Ver-gütungssystem anzupassen, sobald dieses vom Aufsichtsrat beschlossen ist.

Die bisherigen Vorstandsverträge unterliegen noch dem fol-genden bisher gültigen Vergütungssystem:

Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands wird vom Auf-sichtsrat festgelegt und besteht aus einem jährlichen Fixgehalt, das in zwölf monatlich gleichen Raten und einem 13. Monats-gehalt zahlbar ist, sowie einer erfolgsorientierten Tantieme.

Die Gesamtvergütung bestehend aus jährlichem Fixgehalt und erfolgsorientierter Tantieme soll alle zwei Jahre im Hinblick auf ihre Angemessenheit überprüft werden.

Die erfolgsorientierte Gesamttantieme setzt sich aus einer, sich auf das abgelaufene Geschäftsjahr beziehenden, Tantieme I und einer langfristig orientierten Tantieme II zusammen. Die Höhe der Gesamttantieme ist für alle Vorstandsmitglieder auf 100 % der jährlichen festen Tätigkeitsvergütung begrenzt.

Die Tantieme I liegt linear ermittelt zwischen einem festen Monatsgehalt bei einem Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) von 1 Mio. € und dreizehn festen Monatsgehältern bei einem Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) von 15 Mio. €. Das EBIT muss dabei mindestens 1 Mio. € erreichen. Wird dieser Wert nicht erreicht, entfällt ein Anspruch des Vorstandsmitglieds auf eine Tantieme I.

Die Tantieme II liegt linear ermittelt zwischen einem festen Monatsgehalt bei einem durchschnittlichen Ergebnis vor Steu-ern und Zinsen (EBIT) von 1 Mio. € und dreizehn festen Monats-gehältern bei einem Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) von 15 Mio. €. Bemessungsgrundlage ist das durchschnittliche, in den jeweils letzten drei Geschäftsjahren (d. h. das abgelau-fene sowie zwei weitere) erzielte Durchschnitts-EBIT. Das Durch-schnitts-EBIT muss dabei mindestens 1 Mio. € betragen. Wird dieser Wert nicht erreicht, entfällt ein Anspruch des Vorstands-mitglieds auf die Tantieme II. Der Anspruch auf die Tantieme II entfällt auch dann, wenn im abgelaufenen Geschäftsjahr das EBIT negativ war. Rückwirkend kann dieser Anspruch wieder aufleben, wenn im Folgegeschäftsjahr ein EBIT wieder größer Null erzielt wird.

Bei der Viscom AG besteht kein Aktienoptionsprogramm für Führungskräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Die nachfolgende Tabelle bildet den Wert der gewährten Zuwendungen für das Geschäftsjahr ab:

Gewährte Zuwendungen

in T€

Festvergütung

Freiwilliger Verzicht auf Festvergütung Nebenleistungen*

Summe

Einjährige variable Vergütung

Mehrjährige variable Vergütung (Tantieme II: Durchschnitts-Konzern-EBIT der letzten 3 Jahre)

Dr. Martin Heuser Vorstand EntwicklungDirk Schwingel Vorstand Finanzen

Sonstiges Summe** Versorgungsaufwand*** Gesamtvergütung

Gewährte Zuwendungen

in T€

Festvergütung

Freiwilliger Verzicht auf Festvergütung Nebenleistungen*

Summe

Einjährige variable Vergütung

Mehrjährige variable Vergütung (Tantieme II: Durchschnitts-Konzern-EBIT der letzten 3 Jahre)

Carsten Salewski Vorstand VertriebPeter Krippner Vorstand Operations

Sonstiges Summe** Versorgungsaufwand*** Gesamtvergütung

* Die Nebenleistungen umfassen insbesondere die dienstliche und private Nutzung eines Dienstwagens, Zuschüsse zu vermögenswirksamen Leistungen und eine Telefonkostenpauschale. ** Die Höhe der Gesamttantieme für den Vorstand ist auf 100 % der jährlichen festen Tätigkeitsvergütung begrenzt.

*** Zuschüsse zur privaten Krankenversicherung, Direktversicherungs- und Unfallversicherungsbeiträgen.

Die nachfolgende Tabelle bildet den Wert der Zuflüsse für das Geschäftsjahr ab:

Zufluss

in T€

Festvergütung* Nebenleistungen** Summe

Einjährige variable Vergütung

Mehrjährige variable Vergütung (Tantieme II: Durchschnitts-Konzern-EBIT der letzten 3 Jahre)

Sonstiges

Summe*** Versorgungsaufwand ****

Gesamtvergütung

Dr. Martin Heuser Vorstand Entwicklung

2019

2020

Dirk Schwingel Vorstand Finanzen

2019

2020

Zufluss

in T€

Festvergütung* Nebenleistungen** Summe

Einjährige variable Vergütung

Mehrjährige variable Vergütung (Tantieme II: Durchschnitts-Konzern-EBIT der letzten 3 Jahre)

Sonstiges

Summe*** Versorgungsaufwand ****

Gesamtvergütung

Carsten Salewski Vorstand VertriebPeter Krippner Vorstand Operations

2019

2020

2019

2020

172

208

172

7

12

8

179

220

180

57

90

57

134

88

134

0

0

0

191

121

191

19

19

19

389

360

390

*Aufgrund des freiwilligen Verzichtes des Vorstands auf einen Teil seiner Festvergütung im Geschäftsjahr 2020, beträgt die Festvergütung entsprechend im Zufluss 172 T€ statt der gewährten 208 T€.

**

Die Nebenleistungen umfassen insbesondere die dienstliche und private Nutzung eines Dienstwagens, Zuschüsse zu vermögenswirksamen Leistungen und eine Telefonkostenpauschale.

*** Die Höhe der Gesamttantieme für den Vorstand ist auf 100 % der jährlichen festen Tätigkeitsvergütung begrenzt. **** Zuschüsse zur privaten Krankenversicherung, Direktversicherungs- und Unfallversicherungsbeiträgen.

Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Gemäß § 20.1 der Satzung der Viscom AG erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats für jedes volle Geschäftsjahr seiner Zugehö-rigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung. Aufsichtsratsmit-glieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehören, erhalten die feste Vergütung zeitan-teilig. Gemäß § 20.2 der Satzung beträgt die feste Vergütung 18.000,00 € je Geschäftsjahr und Aufsichtsratsmitglied. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Dreifache, sein Stellver-treter das Eineinhalbfache der festen Vergütung. Bestehen die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat, der Aufsichtsratsvorsitz oder der stellvertretende Vorsitz nur zeitweise, wird die Vergütung zeit-anteilig gezahlt.

Gemäß § 113 Abs. 3 S. 1 AktG wird die Hauptversammlung 2021 über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Beschluss fas-sen. Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung vorschlagen, das in der Satzung festgelegte Vergütungssystem und die in der Satzung festgelegte Vergütung der Aufsichtsrats-mitglieder zu bestätigen.

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 betrug wie folgt:

2019

AufsichtsratFunktion

Prof. Dr. Michèle VorsitzendeMorner Volker Pape

des Aufsichtsrats Stellvertretender Vorsitzender

des Aufsichtsrats

Prof. Dr. Ludger MitgliedOvermeyer Gesamtdes Aufsichtsrats

Fixe BezügeFak-tor

T€

18

18

18

54

3,0

1,5

1,0

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 beträgt wie folgt:

2020

AufsichtsratFunktion

Prof. Dr. Michèle VorsitzendeMorner Volker Pape

des Aufsichtsrats Stellvertretender Vorsitzender

des Aufsichtsrats

Prof. Dr. Ludger MitgliedOvermeyer Gesamtdes Aufsichtsrats

Fixe BezügeFak-tor

T€

Gesamt-bezüge

T€

Das Aufsichtsratsmitglied Volker Pape erhielt vom Unterneh-men im Geschäftsjahr 2020 zusätzlich zu seiner Aufsichtsratsver-gütung eine Beratervergütung für persönlich erbrachte Be-ratungsleistungen in Höhe von 38,25 T€. Die Aufsichtsratsvor-sitzende Frau Prof. Dr. Michèle Morner erhielt im Geschäftsjahr 2020 für ihre Beratungsleistungen zur Implementierung eines Führungskräfteentwicklungsprogramms eine Vergütung in Höhe von 4,5 T€.

Risikomanagement

Gesamt-bezüge

T€

Der verantwortungsbewusste Umgang mit geschäftlichen Risiken gehört zu den Grundsätzen guter Corporate Gover-nance. Dem Vorstand der Viscom AG und dem Management im Viscom-Konzern stehen umfassende konzernübergreifende und unternehmensspezifische Berichts- und Kontrollsysteme zur Verfügung, die die Erfassung, Bewertung und Steuerung von Risiken ermöglichen. Die Systeme werden kontinuierlich weiter-entwickelt, den sich verändernden Rahmenbedingungen an-gepasst und von den Abschlussprüfern überprüft. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig über bestehende Risiken und deren Entwicklung.

Einzelheiten zum Risikomanagement im Viscom-Konzern sind im Risikobericht dargestellt. Hierin ist der gemäß Bilanzrechts-modernisierungsgesetz (BilMoG) geforderte Bericht zum rech-nungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanage-mentsystem enthalten.

Transparenz

Der offene und transparente Umgang mit Informationen für die relevanten Zielgruppen der Viscom AG genießt einen hohen Stellenwert innerhalb des Unternehmens. Die Gesellschaft hat eine Corporate-Governance-Beauftragte ernannt, die die Einhal-tung des Deutschen Corporate Governance Kodex überwacht.

Die Viscom AG unterrichtet Aktionäre, Finanzanalysten, Aktio-närsvereinigungen, Medien und die interessierte Öffentlichkeit regelmäßig über die Lage sowie über wesentliche geschäft-liche Veränderungen des Unternehmens. Die Viscom AG stellt sämtliche wesentlichen neuen Tatsachen, die Finanzanalysten und institutionellen Investoren mitgeteilt werden, grundsätz-lich allen Aktionären und auch der interessierten Öffentlichkeit zeitgleich zur Verfügung. Um eine zeitnahe Information sicher-zustellen, nutzt Viscom das Internet und zusätzlich andere Kommunikationswege.

Eine Übersicht aller wesentlichen im Geschäftsjahr veröffentlich-ten Informationen ist auf der Internetseite der Viscom AG unterwww.viscom.comeingestellt:

  • • Ad-hoc-Publizität. Wenn außerhalb der regelmäßigen Be-richterstattung bei der Viscom AG Tatsachen eintreten, die ge-eignet sind, den Börsenkurs erheblich zu beeinflussen, so wer-den diese durch Ad-hoc-Mitteilungen gemäß Art. 17 der Markt-missbrauchsverordnung (MAR) unverzüglich bekannt gemacht. Ad-hoc-Mitteilungen der Viscom AG werden den Aktionären auf der Internetseite der Viscom AG unterwww.viscom.comunter der Rubrik "Unternehmen/Investor Relations/Finanznachrich-ten/Ad-hoc-Mitteilungen" zur Verfügung gestellt.

  • • Meldungen betreffend Stimmrechte. Ebenso veröffent-licht die Viscom AG unverzüglich nach Eingang einer diesbe-züglichen Meldung nach §§ 33 ff. WpHG, dass jemand durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % oder 75 % der Stimmrechte an der Gesellschaft erreicht, über- oder unterschreitet in einem europa-weit zugänglichen Informationssystem. Im Geschäftsjahr 2020 sind bei der Gesellschaft folgende Meldungen eingegangen:

Erste Stimmrechtsmitteilung

1. Angaben zum Emittenten

Name:

Viscom AG

Straße, Hausnr.:

Carl-Buderus-Straße 9-15

PLZ:

30455

Ort:

Hannover, Deutschland

Legal Entity Identifier (LEI):

391200SDLDT1KJVFRV52

2. Grund der Mitteilung

x

Erwerb bzw. Veräußerung von Aktien mit Stimm-rechten

Erwerb bzw. Veräußerung von Instrumenten

Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte

Sonstiger Grund:

  • 3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen

    Juristische Person: Universal-Investment-Gesellschaft mit be-schränkter Haftung

    Registrierter Sitz, Staat: Frankfurt am Main, Deutschland

  • 4. Namen der Aktionäre mit 3 % oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.

5. Datum der Schwellenberührung:

07.02.2020

6. Gesamtstimmrechtsanteile

Anteil Stimm-rechte (Summe 7.a.)

Anteil In-strumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.)

Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.)

Gesamt-zahl der Stimm-rechte nach § 41 WpHG

neu

3,001 %

0,00 %

3,001 %

9.020.000

letzte Mittei-lung

n/a %

n/a %

n/a %

-

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)

ISIN

absolut

in %

direkt (§ 33 WpHG)

zuge-rechnet (§ 34 WpHG)

direkt (§ 33 WpHG)

zuge-rechnet (§ 34 WpHG)

DE0007846867

270647

%

3,001 %

Summe

270647

3,001 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Art des Instru-ments

Fällig-keit / Verfall

Aus-übungs-zeitraum / Laufzeit

Stimm-rechte absolut

Stimm-rechte in %

%

Summe

%

b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

Art des Instru-ments

Fällig-keit / Verfall

Aus-übungs-zeit-raum / Laufzeit

Baraus-gleich oder phy-sische Abwick-lung

Stimm-rechte absolut

Stimm-rechte in %

%

Summe

%

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen

Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Un-ternehmen, die Stimmrechte des Emittenten (1.) halten oder denen Stimmrechte des Emittenten zu-gerechnet werden.

x

Vollständige Kette der Tochterunternehmen, begin-nend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:

Unter-nehmen

Stimmrechte in %, wenn 3 % oder höher

Instrumente in %, wenn 5 % oder höher

Summe in %, wenn 5 % oder höher

Universal-In-vestment-Ge-sellschaft mit beschränkter Haftung

%

%

%

Universal-Investment-Luxembourg S.A.

%

%

%

9. Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG

(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)

Datum der Hauptversammlung:

Gesamtstimmrechtsanteile (6.) nach der Hauptversammlung:

Anteil Stimmrechte

Anteil Instrumente

Summe Anteile

%

%

%

10. Sonstige Informationen:

Datum

12.02.2020

Zweite Stimmrechtsmitteilung 1. Angaben zum Emittenten

Name:

Viscom AG

Straße, Hausnr.:

Carl-Buderus-Straße 9-15

PLZ:

30455

Ort:

Hannover, Deutschland

Legal Entity Identifier (LEI):

391200SDLDT1KJVFRV52

2. Grund der Mitteilung

Erwerb bzw. Veräußerung von Aktien mit Stimm-rechten

Erwerb bzw. Veräußerung von Instrumenten

Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte

x

Sonstiger Grund: freiwillige Konzernmitteilung mit Schwellenberüh-rung nur auf Ebene Tochterunternehmen

  • 3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen

    Juristische Person: Universal-Investment-Gesellschaft mit be-schränkter Haftung

    Registrierter Sitz, Staat: Frankfurt am Main, Deutschland

  • 4. Namen der Aktionäre mit 3 % oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.

  • 5. Datum der Schwellenberührung:

    11.02.2020

  • 6. Gesamtstimmrechtsanteile

Anteil Stimm-rechte (Summe 7.a.)

Anteil In-strumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.)

Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.)

Gesamt-zahl der Stimm-rechte nach § 41 WpHG

neu

3,02 %

0,00 %

3,02 %

9.020.000

letzte Mittei-lung

3,001 %

0,00 %

3,001 %

-

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)

ISIN

absolut

in %

direkt (§ 33 WpHG)

zuge-rechnet (§ 34 WpHG)

direkt (§ 33 WpHG)

zuge-rechnet (§ 34 WpHG)

DE0007846867

272492

%

3,02 %

Summe

272492

3,02 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Art des Instru-ments

Fällig-keit / Verfall

Aus-übungs-zeitraum / Laufzeit

Stimm-rechte absolut

Stimm-rechte in %

%

Summe

%

b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

Art des Instru-ments

Fällig-keit / Verfall

Aus-übungs-zeit-raum / Laufzeit

Baraus-gleich oder phy-sische Abwick-lung

Stimm-rechte absolut

Stimm-rechte in %

%

Summe

%

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen

Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Un-ternehmen, die Stimmrechte des Emittenten (1.) halten oder denen Stimmrechte des Emittenten zu-gerechnet werden.

x

Vollständige Kette der Tochterunternehmen, begin-nend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:

Unter-nehmen

Stimmrechte in %, wenn 3 % oder höher

Instrumente in %, wenn 5 % oder höher

Summe in %, wenn 5 % oder höher

Universal-In-vestment-Ge-sellschaft mit beschränkter Haftung

%

%

%

Universal-Investment-Luxembourg S.A.

3,01 %

%

%

9. Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG

(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)

Datum der Hauptversammlung:

Gesamtstimmrechtsanteile (6.) nach der Hauptversammlung:

Anteil Stimmrechte

Anteil Instrumente

Summe Anteile

%

%

%

10. Sonstige Informationen:

Datum

13.02.2020

Dritte Stimmrechtsmitteilung 1. Angaben zum Emittenten

Name:

Viscom AG

Straße, Hausnr.:

Carl-Buderus-Straße 9-15

PLZ:

30455

Ort:

Hannover, Deutschland

Legal Entity Identifier (LEI):

391200SDLDT1KJVFRV52

2. Grund der Mitteilung

Erwerb bzw. Veräußerung von Aktien mit Stimm-rechten

Erwerb bzw. Veräußerung von Instrumenten

Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte

x

Sonstiger Grund: freiwillige Konzernmitteilung aufgrund Schwellenbe-rührung eines Tochterunternehmens

  • 3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen

    Natürliche Person (Vorname, Nachname): Dr. Martin Heuser Geburtsdatum: 24.09.1957

  • 4. Namen der Aktionäre mit 3 % oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.

HPC Vermögensverwaltung GmbH

  • 5. Datum der Schwellenberührung:

    22.12.2020

  • 6. Gesamtstimmrechtsanteile

Anteil Stimm-rechte (Summe 7.a.)

Anteil In-strumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.)

Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.)

Gesamt-zahl der Stimm-rechte nach § 41 WpHG

neu

56,93 %

0,00 %

56,93 %

9.020.000

letzte Mittei-lung

57,92 %

0 %

57,92 %

-

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)

ISIN

absolut

in %

direkt (§ 33 WpHG)

zuge-rechnet (§ 34 WpHG)

direkt (§ 33 WpHG)

zuge-rechnet (§ 34 WpHG)

DE0007846867

265650

4869085

2,95 %

53,98 %

Summe

5134735

56,93 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Art des Instru-ments

Fällig-keit / Verfall

Aus-übungs-zeitraum / Laufzeit

Stimm-rechte absolut

Stimm-rechte in %

0,00 %

Summe

0

0,00 %

b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

Art des Instru-ments

Fällig-keit / Verfall

Aus-übungs-zeit-raum / Laufzeit

Baraus-gleich oder phy-sische Abwick-lung

Stimm-rechte absolut

Stimm-rechte in %

0,00 %

Summe

0

0,00 %

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen

Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Un-ternehmen, die Stimmrechte des Emittenten (1.) halten oder denen Stimmrechte des Emittenten zu-gerechnet werden.

x

Vollständige Kette der Tochterunternehmen, begin-nend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:

Unter-nehmen

Stimmrechte in %, wenn 3 % oder höher

Instrumente in %, wenn 5 % oder höher

Summe in %, wenn 5 % oder höher

-Dr. Martin Heuser

%

%

%

-HFS GmbH i.Gr.

%

%

%

-HPC Verwal-tungs GmbH

%

%

%

-HPC GmbH & Co. KG

%

%

%

-HPC Vermö-gensverwal-tung GmbH

53,98 %

%

53,98 %

9. Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG

(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)

Datum der Hauptversammlung:

Gesamtstimmrechtsanteile (6.) nach der Hauptversammlung:

Anteil Stimmrechte

Anteil Instrumente

Summe Anteile

%

%

%

10. Sonstige Informationen:

Datum

29.12.2020

Vierte Stimmrechtsmitteilung 1. Angaben zum Emittenten

Name:

Viscom AG

Straße, Hausnr.:

Carl-Buderus-Straße 9-15

PLZ:

30455

Ort:

Hannover, Deutschland

Legal Entity Identifier (LEI):

391200SDLDT1KJVFRV52

2. Grund der Mitteilung

Erwerb bzw. Veräußerung von Aktien mit Stimm-rechten

Erwerb bzw. Veräußerung von Instrumenten

Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte

x

Sonstiger Grund: freiwillige Konzernmitteilung aufgrund Schwellenbe-rührung eines Tochterunternehmens

  • 3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen

    Natürliche Person (Vorname, Nachname): Volker Pape Geburtsdatum: 02.10.1955

  • 4. Namen der Aktionäre mit 3 % oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.

HPC Vermögensverwaltung GmbH

5. Datum der Schwellenberührung:

22.12.2020

6. Gesamtstimmrechtsanteile

Anteil Stimm-rechte (Summe 7.a.)

Anteil In-strumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.)

Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.)

Gesamt-zahl der Stimm-rechte nach § 41 WpHG

neu

56,93 %

0,00 %

56,93 %

9.020.000

letzte Mittei-lung

57,92 %

0 %

57,92 %

-

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)

ISIN

absolut

in %

direkt (§ 33 WpHG)

zuge-rechnet (§ 34 WpHG)

direkt (§ 33 WpHG)

zuge-rechnet (§ 34 WpHG)

DE0007846867

265650

4869085

2,95 %

53,98 %

Summe

5134735

56,93 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Art des Instru-ments

Fällig-keit / Verfall

Aus-übungs-zeitraum / Laufzeit

Stimm-rechte absolut

Stimm-rechte in %

0,00 %

Summe

0

0,00 %

b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

Art des Instru-ments

Fällig-keit / Verfall

Aus-übungs-zeit-raum / Laufzeit

Baraus-gleich oder phy-sische Abwick-lung

Stimm-rechte absolut

Stimm-rechte in %

0,00 %

Summe

0

0,00 %

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen

Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Un-ternehmen, die Stimmrechte des Emittenten (1.) halten oder denen Stimmrechte des Emittenten zu-gerechnet werden.

x

Vollständige Kette der Tochterunternehmen, begin-nend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:

Unter-nehmen

Stimmrechte in %, wenn 3 % oder höher

Instrumente in %, wenn 5 % oder höher

Summe in %, wenn 5 % oder höher

-Volker Pape

%

%

%

-PPF GmbH i.Gr.

%

%

%

-HPC Verwal-tungs GmbH

%

%

%

-HPC GmbH & Co. KG

%

%

%

-HPC Vermö-gensverwal-tung GmbH

53,98 %

%

53,98 %

9. Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG

(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)

Datum der Hauptversammlung:

Gesamtstimmrechtsanteile (6.) nach der Hauptversammlung:

Anteil Stimmrechte

Anteil Instrumente

Summe Anteile

%

%

%

10. Sonstige Informationen:

Datum

29.12.2020

  • • Directors' Dealings. Wertpapiergeschäfte von Mitgliedern des Vorstands und Aufsichtsrats der Viscom AG sowie von be-stimmten Führungskräften, die regelmäßig Zugang zu Insider-informationen haben und zu wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen befugt sind (sowie zu ihnen nach Maßgabe der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) in enger Beziehung stehende Personen), sind gemäß Art. 19 MAR von diesen offen-zulegen. Solche Geschäfte werden, sobald sie der Gesellschaft mitgeteilt werden, in einem europaweit erhältlichen Informa-tionssystem sowie auf der Internetseite der Gesellschaft unterwww.viscom.comunter der Rubrik "Unternehmen/Investor Re-lations/Finanznachrichten/Directors' Dealings" veröffentlicht.

Meldepflichtige Erwerbs- und Veräußerungsgeschäfte von Ak-tien der Viscom AG oder von sich darauf beziehenden Finanz-instrumenten durch Organmitglieder oder denen nahe stehen-de Personen (Directors' Dealings) sind der Gesellschaft im Ge-schäftsjahr 2020 von Herrn Volker Pape mitgeteilt worden:

  • • Finanzkalender. Mit dem Finanzkalender, der in den Finanz-berichten abgedruckt sowie auf der Internetseite der Viscom AG dauernd verfügbar ist, informiert die Gesellschaft ihre Aktionäre und den Kapitalmarkt frühzeitig über die Termine wesentlicher Veröffentlichungen, wie beispielsweise den Jahresfinanzbericht, Halbjahresfinanzbericht, die Quartalsfinanzberichte, die Haupt-versammlung sowie Bilanzpresse- und Analystenkonferenzen. Der Finanzkalender der Gesellschaft wird den Aktionären auf der Internetseite der Viscom AG unterwww.viscom.comunter der Rubrik "Unternehmen/Investor Relations/Finanzkalender" zur Verfügung gestellt.

Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Volker Pape Volker Pape Volker Pape

19.06.2020

DatumGeschäfts-art

Kauf

8,7600

Aggre-gierter Kurs / Preis €

Aggre-giertes Gesamt-volumen €

63.344

Die Viscom AG erstellt ihren Konzernabschluss sowie die Kon-zernzwischenabschlüsse nach den International Financial Re-porting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union an-zuwenden sind. Der Jahresabschluss der Viscom AG wird nach deutschem Handelsrecht (HGB) aufgestellt. Der Konzernab-schluss wird vom Vorstand aufgestellt, vom Abschlussprüfer ge-prüft sowie vom Aufsichtsrat geprüft und gebilligt. Anteilseigner und Interessenten werden über die allgemeine Lage des Unter-nehmens durch den Jahres- und Halbjahresfinanzbericht und die Quartalsfinanzberichte informiert. Alle Berichte stehen auf der Internetseite der Viscom AG allen Interessenten zeitgleich zur Verfügung.

18.06.2020

Kauf

8,7600

23.617

17.06.2020

Kauf

8,6765

6.273

Der Konzernabschluss und der Jahresabschluss der Viscom AG wurden von dem durch die Hauptversammlung 2020 ge-wählten Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers GmbH Wirt-schaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Hannover, geprüft. Die Prüfungen erfolgten nach deutschen Prüfungsvorschriften und unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer fest-gelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung. Sie umfassten auch das Risikofrüherkennungssystem und die Ein-haltung der Berichtspflichten zur Corporate Governance nach § 161 AktG.

Mit dem Abschlussprüfer wurde vereinbart, dass die Vorsitzende des Aufsichtsrats über Ausschluss- oder Befangenheitsgründe, die während der Prüfung auftreten, unverzüglich unterrichtet wird, soweit diese nicht umgehend beseitigt werden.

Der Abschlussprüfer soll auch über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, die sich bei der Abschlussprüfung ergeben, unverzüglich be-richten. Außerdem hat der Abschlussprüfer den Aufsichtsrat zu informieren bzw. im Prüfungsbericht zu vermerken, wenn er im Zuge der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die mit der vom Vorstand und Aufsichtsrat nach § 161 AktG abgegebenen Ent-sprechenserklärung nicht vereinbar sind.

Angaben zu relevanten Unternehmensführungspraktiken Gesetzestreues Verhalten ist unternehmerische Pflicht und es liegt im Eigeninteresse eines jeden Unternehmens, Risiken zu verringern. Viscom fühlt sich nicht nur an gesetzliche und in-terne Bestimmungen gebunden, auch freiwillig eingegangene Verpflichtungen sowie ethische Grundsätze sind integraler Be-standteil der Unternehmenskultur.

Um der lokalen und internationalen Verantwortung aktiv ge-recht zu werden, hat der Vorstand - über die gesetzlichen Ver-haltenspflichten hinaus - für diese eine Compliance-Richtlinie und einen entsprechenden Annex erarbeitet, verabschiedet und eingeführt, die auf sämtliche Organmitglieder und Mitar-beiterinnen und Mitarbeiter der Viscom-Gruppe Anwendung finden. Diese"Corporate Compliance Policy" enthält Regelungen für den Umgang mit Geschäftspartnern und staatlichen Institu-tionen, zur Wahrung der Vertraulichkeit, Unabhängigkeit und Objektivität sowie zur Behandlung von Interessenkonflikten.

Zu diesen Prinzipien gehören unter anderem die Vermeidung von Korruption und Kartellabsprachen, das Einhalten von Vorgaben bezüglich Datenschutz und Gleichbehandlung so-wie die Beachtung von Vorschriften zu Produktsicherheit und Arbeitsschutz.

Die Verhaltensprinzipien stehen den Mitarbeiterinnen und Mit-arbeitern des Konzerns im Intranet in Deutsch und Englisch zum jederzeitigen Abruf bereit. Ein Hinweisgebersystem ermöglicht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bestimmte gravierende Gesetzesverstöße der Viscom AG geschützt mitzuteilen. Auf dieser Basis kann die Compliance-Beauftragte bzw. der Vorstand tätig werden, den Schaden eindämmen und weiteren Schaden vermeiden.

Die Pflege und Fortentwicklung der Policy obliegen der Compliance-Beauftragten.

Compliance ist ein wichtiger Bestandteil der Geschäftspro-zesse. Zudem wurde damit ein umfassender und langfristiger Managementprozess angelegt, welcher für das Unternehmen eine konstante und zentrale Aufgabe darstellt. Das Themen-gebiet Compliance muss sich stets fortentwickeln, um auf Ver-besserungsmöglichkeiten und sich wandelnde Anforderungen des weltweiten Geschäfts reagieren zu können. Es unterliegt fortlaufender Veränderung und Verbesserung und bildet daher einen lebendigen Prozess im Unternehmen, der letztlich nie abgeschlossen sein wird. Nähere Informationen zur Compli-ance-Richtlinie sind auf der Internetseite der Gesellschaft unterwww.viscom.comim Bereich Unternehmen/Corporate Compli-ance öffentlich zugänglich gemacht.

BERICHT ÜBER ZUSÄTZLICHE ANGABEPFLICHTEN FÜR BÖRSENNOTIERTE AKTIENGESELLSCHAFTEN

Im Mai 2006 hat die Viscom AG den IPO (Initial Public Offering) vollzogen und war danach bis September 2009 am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse im Prime Standard no-tiert. Seit September 2009 war die Viscom AG am regulierten Markt im General Standard registriert. Zum 22. Januar 2015 voll-zog die Viscom AG den Wechsel zurück in den Prime Standard und notierte zum 31. Dezember 2020 im Prime Standard im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse. Das ge-zeichnete Kapital beträgt 9.020 T€. Es ist in 9.020.000 auf Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 € je Aktie eingeteilt.

rats einmalig oder in mehreren Teilbeträgen um insgesamt bis zu 4.500.000,00 € durch Ausgabe von insgesamt bis zu Stück 4.500.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016). Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ein- oder mehrmalig auszuschließen:

Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Es existieren keine unterschiedlichen Aktiengattungen. Keine der ausgegebenen Aktien ist mit Sonderrechten versehen.

Die HPC Vermögensverwaltung GmbH, Hannover, ist zum 31. Dezember 2020 mit 53,98 % an der Viscom AG beteiligt.

Die Bestimmung der Anzahl sowie die Bestellung der ordent-lichen Vorstandsmitglieder und der stellvertretenden Vorstands-mitglieder, der Abschluss der Anstellungsverträge sowie der Widerruf der Bestellung erfolgen durch den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder auf höchstens fünf Jahre. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amts-zeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Der Aufsichts-rat kann den Abschluss, die Änderung und die Kündigung der Dienstverträge einem Aufsichtsratsausschuss übertragen.

Zu Änderungen der Satzung, die lediglich die Fassung betreffen, ist der Aufsichtsrat ermächtigt. Dies gilt auch für die Anpassung der Satzung infolge einer Veränderung des Grundkapitals.

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 31. Mai 2021 mit Zustimmung des Aufsichts-

  • (i) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen bis zu einem rech-nerischen Nennbetrag in Höhe von insgesamt 902.000,00 € oder, sollte dieser Betrag niedriger sein, von insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der erstmaligen Ausübung dieser Ermäch-tigung zum Bezugsrechtsausschluss bestehenden Grund-kapitals (jeweils unter Anrechnung der etwaigen Ausnutzung anderweitiger Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugs-rechts gemäß oder in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG), wenn der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenkurs der bereits börsennotierten Aktien gleicher Ausstattung der Gesellschaft zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises nicht wesent-lich unterschreitet;

  • (ii) bis zu einem rechnerischen Nennbetrag in Höhe von ins-gesamt 1.804.000,00 €, wenn die neuen Aktien gegen Sach-einlagen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen an Unternehmen, ausgegeben werden;

  • (iii) soweit es erforderlich ist, um etwaige Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht auszunehmen.

Eine erfolgte Anrechnung etwaiger Ausnutzungen anderwei-tiger Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts gemäß oder in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG nach vorstehend (i) entfällt, soweit Ermächtigungen, deren Ausübung zu einer Anrechnung geführt haben, von der Haupt-versammlung erneut erteilt werden.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichts-rats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitaler-höhungen, insbesondere den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe, festzulegen.

Die Viscom AG, vertreten durch den Vorstand, ist ermächtigt, in der Zeit bis zum 4. August 2025 eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder - falls dieser Wert niedriger ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Er-mächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Zusam-men mit anderen eigenen Aktien, die sich jeweils im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, dürfen die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zu keinem Zeitpunkt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Der Erwerb zum Zweck des Handels mit eigenen Aktien ist ausgeschlossen.

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, § 6 der Satzung nach vollstän-diger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grund-kapitals oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen.

Die Ermächtigung bzgl. des genehmigten Kapitals (Genehmig-tes Kapital 2011) war zum 15. Juni 2016 abgelaufen und wur-de wie obenstehend durch den Hauptversammlungsbeschluss vom 1. Juni 2016 verlängert. Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus TOP 6 der Einberufung zur ordentlichen Hauptver-sammlung der Viscom AG vom 1. Juni 2016, die am 20. April 2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.

Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus Punkt 6 der Tages-ordnung der Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung der Viscom AG vom 4. August 2020, die am 23. Juni 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.

SCHLUSSERKLÄRUNG ZUM ABHÄNGIGKEITSBERICHT

Die Viscom AG war im Geschäftsjahr 2020 ein von der HPC Vermögensverwaltung GmbH abhängiges Unternehmen. Da in diesem Zeitraum kein Beherrschungsvertrag dieser Gesellschaft mit der Viscom AG bestand, hat der Vorstand der Viscom AG gemäß § 312 Abs. 1 AktG einen Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgestellt, der die folgende Schlusserklärung enthält:

"Unsere Gesellschaft erhielt bei jedem im Bericht über Bezie-hungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsge-schäft eine angemessene Gegenleistung. Maßnahmen wurden auf Veranlassung oder im Interesse des herrschenden Unterneh-mens oder eines mit ihm verbundenen Unternehmens im Zeit-raum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 nicht getroffen oder unterlassen."

Hannover, 12. März 2021

Der Vorstand

Carsten Salewski

Dr. Martin Heuser

Dirk Schwingel

Peter Krippner

IFRS-KONZERNABSCHLUSS 2020

Konzern-Gesamtergebnisrechnung

Konzern-Gesamtergebnisrechnung

Pos.

01.01.-31.12.2020

01.01.-31.12.2019

T€

T€

G1

Umsatzerlöse

61.562

88.556

G2

Sonstige betriebliche Erträge

3.277

2.870

64.839

91.426

G3

Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen

-4.726

-1.547

G4

Sonstige aktivierte Eigenleistungen

3.101

3.191

G5

Materialaufwand

-23.722

-34.434

G6

Personalaufwand

-29.893

-35.082

G7

Abschreibungen

-5.206

-5.003

G8

Sonstige betriebliche Aufwendungen

-10.372

-14.534

-70.818

-87.409

Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit

-5.979

4.017

G9

Finanzerträge

5

359

G9

Finanzaufwendungen

-325

-309

Finanzergebnis

-320

50

G10

Ertragsteuern

1.885

-966

Periodenergebnis

-4.414

3.101

G11

Periodenergebnis je Aktie, verwässert und unverwässert in €

-0,50

0,35

Sonstiges Ergebnis

Währungsumrechnungsdifferenzen

-432

98

Posten, die in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden können

-432

98

Sonstiges Ergebnis nach Steuern

-432

98

Gesamtergebnis

-4.846

3.199

81

KONZERN-BILANZ

Vermögenswerte

Aktiva

Pos.

31.12.2020

31.12.2019

T€

T€

Kurzfristige Vermögenswerte

A1

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

6.798

3.922

A2

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

19.861

27.663

A3

Ertragsteuererstattungsansprüche

134

733

A4

Vorräte

24.141

29.131

A5

Sonstige finanzielle Forderungen

561

202

A5

Sonstige Vermögenswerte

1.046

1.106

Summe kurzfristige Vermögenswerte

52.541

62.757

Langfristige Vermögenswerte

A6

Sachanlagen

13.086

12.778

A7

Immaterielle Vermögenswerte

13.953

12.544

A8

Finanzanlagen

7

6

A8

Vom Unternehmen ausgereichte Kredite

44

119

A9

Aktive latente Steuern

970

844

Summe langfristige Vermögenswerte

28.060

26.291

Summe Vermögenswerte

80.601

89.048

82

KONZERN-BILANZ

Eigenkapital und Schulden

Passiva

Pos.

31.12.2020

31.12.2019

T€

T€

Kurzfristige Schulden

P1

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

2.543

2.856

P2

Vertragsverbindlichkeiten

541

758

P3

Kurzfristige Darlehen

2.726

3.124

P4

Erhaltene Anzahlungen

215

234

P5

Rückstellungen

1.167

1.557

P6

Ertragsteuerverbindlichkeiten

589

358

P7

Sonstige kurzfristige finanzielle Schulden

5.383

5.310

P7

Sonstige kurzfristige Schulden

2.049

2.707

Summe kurzfristige Schulden

15.213

16.904

Langfristige Schulden

P5

Langfristige Rückstellungen

867

747

P8

Sonstige langfristige finanzielle Schulden

9.550

9.017

P9

Passive latente Steuern

1.762

3.881

Summe langfristige Schulden

12.179

13.645

Eigenkapital

P10

Gezeichnetes Kapital

9.020

9.020

P11

Kapitalrücklage

21.321

21.321

P12

Angesammelte Ergebnisse

22.654

27.512

P13

Währungsdifferenzen

214

646

Summe Eigenkapital

53.209

58.499

Summe Eigenkapital und Schulden

80.601

89.048

83

Konzern-Kapitalflussrechnung

Konzern-Kapitalflussrechnung

01.01. -31.12.2020

01.01. - 31.12.2019

T€

T€

Pos.

-4.414

3.101

-1.885

966

325

309

-5

-359

5.206

5.003

-270

-12

-79

0

11.927

1.042

-2.094

-1.813

1.514

-935

10.225

7.302

100

0

-189

-707

-3.101

-3.191

0

-130

29

82

5

359

-3.156

-3.587

-444

-3.998

-241

-304

0

2.000

-2.935

-2.765

-3.620

-5.067

-172

34

3.449

-1.352

1.039

2.357

4.316

1.039

Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit Periodenergebnis nach Steuern und Zinsen

A7

A8

G9

A2 bis

  • G10 Berichtigung Periodenergebnis aufgrund Ertragsteueraufwand (+)G9

G9

G7

P5

A6 bis A8

Berichtigung Periodenergebnis aufgrund Finanzaufwand (+) Berichtigung Periodenergebnis aufgrund Finanzertrag (-) Berichtigung Periodenergebnis aufgrund Abschreibungen (+) Zunahme (+) / Abnahme (-) von Rückstellungen

Gewinne (-) / Verluste (+) aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten

A5, A9

Zunahme (-) / Abnahme (+) der Vorräte, Forderungen und sonstiger Vermögenswerte

P1 bis P4,

P6, P7

Zunahme (+) / Abnahme (-) der Verbindlichkeiten

A8

G10

Ertragsteuern erstattet (+) / gezahlt (-)

P8

Nettozahlungsmittelzufluss aus betrieblicher Tätigkeit

P8

Cashflow aus Investitionstätigkeit

P9-12

A6 bis A8

Erlöse (+) aus Abgängen von langfristigen Vermögenswerten

G9

A6 bis A8

Erwerb (-) von langfristigen materiellen und immateriellen Vermögenswerten Aktivierung von Entwicklungskosten (-)

A1, P3 A1, P3

Auszahlung aus gewährten Darlehen (-) Einzahlungen aus der Tilgung gewährter Darlehen (+) Erhaltene Zinsen (+)

Für Investitionstätigkeit eingesetzte Nettozahlungsmittel

Cashflow aus Finanzierungstätigkeit

Zahlung Dividende (-)

Gezahlte Zinsen (-)

Aufnahme sonstige finanzielle Schulden (+)

Tilgung sonstige finanzielle Schulden (-)

Nettozahlungsmittel aus Finanzierungstätigkeit

Wechselkursbedingte Veränderungen des Finanzmittelbestands Finanzmittelbestand

Veränderung des Finanzmittelbestands

Finanzmittelbestand am 1. Januar Finanzmittelbestand zum 31. Dezember

Veränderungen des Konzern-Eigenkapitals

Eigenkapital

Gezeichnetes

Kapital-

Währungs-

Angesammelte

Summe

Kapital

rücklage

differenzen

Ergebnisse

T€

T€

T€

T€

T€

Eigenkapital 01.01.2019

9.020

21.321

548

28.409

59.298

Periodenergebnis

0

0

0

3.101

3.101

Sonstiges Ergebnis

0

0

98

0

98

Gesamtergebnis

0

0

98

3.101

3.199

Dividenden

0

0

0

-3.998

-3.998

Eigenkapital 31.12.2019

9.020

21.321

646

27.512

58.499

Eigenkapital 01.01.2020

9.020

21.321

646

27.512

58.499

Periodenergebnis

0

0

0

-4.414

-4.414

Sonstiges Ergebnis

0

0

-432

0

-432

Gesamtergebnis

0

0

-432

-4.414

-4.846

Dividenden

0

0

0

-444

-444

Eigenkapital 31.12.2020

9.020

21.321

214

22.654

53.209

85

KONZERN-ANHANG

Allgemeine Angaben zum Unternehmen und zum Konzernabschluss

Grundlegende Rechnungslegungsprinzipien

Die Viscom AG hat ihren Sitz in Hannover, Deutschland, und ist dort unter der Nummer HRB 59616 im Handelsregister einge-tragen. Die Geschäftsadresse lautet: Viscom AG, Carl-Buderus-Straße 9-15, 30455 Hannover.

Der vorliegende Konzernabschluss wurde am 12. März 2021 vom Vorstand zur Vorlage an den Aufsichtsrat freigegeben.

Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht 2019 sind im Bundesanzeiger eingereicht und veröffentlicht worden.

Die Geschäftsaktivitäten der Gesellschaft bestehen in der Ent-wicklung, der Produktion und dem Vertrieb von automatisierten Inspektionssystemen für die industrielle Fertigung. Die Prüfung erfolgt durch den computergestützten optischen und/oder röntgentechnischen Abgleich der Prüfobjekte mit den im In-spektionssystem definierten Anforderungen.

Übereinstimmungserklärung

Der vorliegende Abschluss für das Geschäftsjahr 2020 wurde auf Basis einheitlicher Anwendung und in Übereinstimmung mit allen zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, erstellt.

Geänderte oder neue IFRS und sich hieraus ergebende Ausweis-, Ansatz- oder Bewertungsänderungen

Gegenüber dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 haben sich folgende Standards und Interpretationen geän-dert bzw. waren aufgrund der Übernahme in EU-Recht oder des Inkrafttretens der Regelungen erstmalig verpflichtend anzuwenden:

Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in den IFRS Die vom IASB im März veröffentlichten Änderungen wurden mit Verkündung im Amtsblatt der EU am 6. Dezember 2019 inEU-Recht übernommen und sind für Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem 1. Januar 2020 verpflichtend anzuwenden. Enthalten sind überarbeitete Definitionen von Vermögens-werten und Schulden und neue Leitlinien zu Bewertung und Ausbuchung, Ausweis und Angaben. Die Änderungen haben keinen Einfluss auf den Abschluss des Viscom-Konzerns.

Änderungen an IAS 1 und IAS 8: Definition von Wesentlich-keiten

Die vom IASB am 31. Oktober 2018 veröffentlichten Änderungen wurden mit Verkündung im Amtsblatt der EU am 10. Dezember 2019 in EU-Recht übernommen und sind für Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem 1. Januar 2020 verpflichtend anzuwenden. Durch die Änderungen wird die Definition von Wesentlichkeit in allen IFRS sowie dem Rahmenkonzept der IFRS vereinheitlicht. Die Änderungen haben keinen Einfluss auf den Abschluss des Viscom-Konzerns.

Änderungen an IFRS 9, IAS 39 and IFRS 7: Reform der Refe-renzzinssätze

Die Änderungen wurden mit Verkündung im Amtsblatt der EU am 16. Januar 2020 in EU-Recht übernommen und sind für Ge-schäftsjahre beginnend am oder nach dem 1. Januar 2020 ver-pflichtend anzuwenden. Die Änderungen beinhalten zeitlich begrenzte Erleichterungen von den allgemeinen Regelungen des IFRS 9 bzw. IAS 39 zum Hedge Accounting, die die Fortfüh-rung von Sicherungsbeziehungen zur Folge haben, die anson-sten aufgrund von gegenwärtigen Unsicherheiten aus der IBOR-Reform ggf. beendet werden müssten. Die Änderungen haben keinen Einfluss auf den Abschluss des Viscom-Konzerns.

Änderungen an IFRS 3: Unternehmenszusammenschlüsse - Definition eines Geschäftsbetriebs

Die Änderungen wurden mit Verkündung im Amtsblatt der EU am 22. April 2020 in EU-Recht übernommen und sind für Ge-schäftsjahre beginnend am oder nach dem 1. Januar 2020 ver-pflichtend anzuwenden. Die Änderung beinhaltet eine ange-passte Definition sowie zusätzliche Vorgaben und Beispiele zur Identifikation von Geschäftsbetrieben. Die Änderungen haben keinen Einfluss auf den Abschluss des Viscom-Konzerns.

Änderungen an IFRS 16: COVID-19 bezogene Mietzugeständ-nisse

Die Änderungen wurden mit Verkündung im Amtsblatt der EU am 12. Oktober 2020 in EU-Recht übernommen und sind für Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem 1. Januar 2020 verpflichtend anzuwenden. Mit der Änderung kann ein Leasingnehmer bei Vorliegen eines Mietzugeständnisses im Zusammenhang mit COVID-19 wahlweise auf die Beurteilung bezüglich des Vorliegens einer Vertragsanpassung ("lease mo-dification") im Sinne von IFRS 16 verzichten und das Mietzu-geständnis so abbilden, als wäre es keine Vertragsanpassung.

Aufgrund der von COVID-19 negativ beeinflussten Geschäfts-entwicklung wurde im März 2020 ein Mietverzicht für einGebäude vereinbart. Die betroffenen Mietverbindlichkeiten von 103 T€ wurden gemäß der oben beschriebenen Erleichte-rung erfolgswirksam ausgebucht.

Nicht vorzeitig angewendete Standards und Interpretationen des IASB

Folgende IFRS wurden bis zum Bilanzstichtag vom IASB bzw. IFRIC veröffentlicht, sind aber erst in späteren Berichtsperioden verpflichtend anzuwenden bzw. wurden bisher nicht in EU-Recht übernommen. Der Viscom-Konzern hat sich bei den erst in späteren Berichtsperioden verpflichtend anzuwendenden Standards und Interpretationen dazu entschlossen, von einem möglichen Wahlrecht zur vorzeitigen Anwendung keinen Ge-brauch zu machen.

Es bestehen folgende noch nicht angewendete Standards und Interpretationen:

Standards / Interpretation

Anwendungspflicht

Anerkennung

für das Geschäfts-

durch die EU-

jahr beginnend ab

Kommission

Standards

01.01.2021

ja

01.01.2021

nein

01.01.2022

nein

01.01.2022

nein

01.01.2022

nein

01.01.2022

nein

01.01.2023

nein

01.01.2023

nein

Reform der Referenzzinssätze (Phase 2)

Änderungen an IFRS 4

Versicherungsverträge

Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7 und IFRS 16

Änderungen an IFRS 3

Verweis auf das Rahmenkonzept

Änderungen an IAS 16

Erlöse vor beabsichtigter Nutzung

Änderungen an IAS 37

Belastende Verträge - Kosten der VertragserfüllungJährliche Verbesserungen der IFRS (2018-2020)

Änderungen an IFRS 1, IFRS 9, IFRS 16 und IAS 41

IFRS 17

"Versicherungsverträge"

Änderungen an IAS 1

Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristigVerlängerung der zeitlich befristeten Ausnahme zur Nichtanwendung des IFRS 9.

Gegenstand der Änderungen sind zeitlich begrenzte Erleichterungen von den allgemeinen Regelungen des IFRS 9 bzw. IAS 39 zum Hedge Accounting, die die Fortführung von Sicherungsbeziehungen zur Folge haben, die ansonsten aufgrund von gegenwärtigen Unsicher-heiten aus der IBOR-Reform ggf. beendet werden müssten.

Aktualisierung des Verweises auf das Rahmenkonzept in IFRS 3 sowie Ergänzungen zum Rahmenkonzept.

Abzugsverbot von Erlösen bei der Ermittlung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Konkretisierung der Definition von Erfüllungskosten eines Vertrages.

Änderungen von IFRS 1 (Tochterunternehmen als erstmaliger Anwender der IFRS), IFRS 9 (10 %-Test bei Modifikationen), IFRS 16 (Änderungen der erläuternden Beispiele) und IFRS 14 (Berück-sichtigung von Steuern).

IFRS 17 löst künftig IFRS 4 "Versicherungsverträge" ab. Der Standard enthält drei zentrale Ansätze für die Abbildung von Versicherungsverträgen: Building Block Approach; Premium Allocation Approach; Variable Fee Approach.

Klarstellung, dass für die Klassifizierung als kurz- oder langfristig, die Rechte am Abschlussstichtag heranzuziehen sind. Die Absicht des Managements bei Ausübungsrechten hat keinen Einfluss.

Der Viscom-Konzern erwartet, dass die Anwendung der am Stichtag herausgegebenen, aber noch nicht in Kraft getretenen Standards bzw. Interpretationen in künftigen Perioden keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben werden.

Grundlagen der Erstellung des Konzernabschlusses

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Der IFRS-Kon-zernabschluss ist in Euro aufgestellt worden. Die Darstellung erfolgte in T€. Grundsätzlich wurde der Konzernabschluss unter Anwendung der fortgeführten historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten erstellt.

Die Konzern-Gesamtergebnisrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

In der Konzern-Gesamtergebnisrechnung sowie in der Bilanz sind einzelne Positionen zur besseren Übersichtlichkeit zusam-mengefasst; sie werden im Anhang erläutert. Nach IAS 1 wird beim Ausweis in der Bilanz zwischen lang- und kurzfristigen Vermögenswerten wie auch Schulden unterschieden. Als kurz-fristig werden Vermögenswerte bzw. Schulden angesehen, wenn sie innerhalb eines Jahres fällig sind.

Grundlagen der Konsolidierung

Grundlage für den IFRS-Konzernabschluss sind - neben dem Abschluss der Viscom AG - die zum 31. Dezember 2020 auf-gestellten Jahresabschlüsse der Tochtergesellschaften. Den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenenUnternehmen liegen einheitliche Rechnungslegungsgrund-sätze zugrunde. Soweit abweichende Vorschriften bestehen, wurden notwendige Anpassungsbuchungen vorgenommen.

Alle konzerninternen Gewinne und Verluste, Aufwendungen und Erträge sowie die zwischen den Gesellschaften bestehen-den Forderungen und Verbindlichkeiten werden eliminiert. Auf erfolgswirksame Konsolidierungsmaßnahmen werden latente Steuern gebildet.

Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Diese erfasst die identifizier-baren Vermögenswerte (einschließlich der zuvor nicht erfassten immateriellen Vermögenswerte) und Schulden (einschließlich der Eventualschulden - jedoch ohne Berücksichtigung künf-tiger Restrukturierung) des erworbenen Geschäftsbetriebs zum beizulegenden Zeitwert. Als Geschäfts- oder Firmenwert wird der Wert angesetzt, der sich aus dem Überschuss der Anschaf-fungskosten des Erwerbs, dem Betrag der nicht beherrschen-den Anteile am erworbenen Unternehmen sowie dem beizu-legenden Zeitwert jeglicher vorher gehaltener Eigenkapital-anteile zum Erwerbsdatum über dem Anteil des Konzerns an dem zum beizulegenden Wert bewerteten Nettovermögen ergibt. Ist die übertragene Gegenleistung geringer als das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Nettovermögen des erwor-benen Tochterunternehmens wird der Unterschiedsbetrag direkt in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Erwerbsbezo-gene Kosten werden generell sofort aufwandswirksam erfasst.

Konsolidierungskreis

Neben der Konzernmutter Viscom AG, Hannover, wurden fol-gende Tochterunternehmen in den IFRS-Konzernabschluss ein-bezogen:

Name

Sitz

Beteiligungsquote

Erstmalige

Beherrschung

Viscom France S.A.R.L.

Cergy Pontoise

100 %

2001

Cedex, Frankreich

Viscom Machine Vision Pte Ltd.

Singapur, Singapur

100 %

2001

Viscom Inc.

Atlanta, USA

100 %

2001

Viscom Machine Vision Trading Co. Ltd.

Shanghai, China

100 %

2007

Viscom Tunisie S.A.R.L.

Tunis, Tunesien

100 %

2010

Der Konzernabschluss beinhaltet die Tochterunternehmen, bei denen die Viscom AG unmittelbar oder mittelbar über die Mehr-heit der Stimmrechte verfügt und somit die Beherrschung aus-übt. Die Einbeziehung beginnt zu dem Zeitpunkt, ab dem der Anspruch der Beherrschung besteht bzw. die Einbeziehung en-det, wenn der Anspruch der Beherrschung nicht mehr besteht.

Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Es wurden grundsätzlich die gleichen Bilanzierungs- und Bewer-tungsmethoden wie im Vorjahr angewendet.

Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen

Im Konzernabschluss müssen in einem gewissen Umfang Schätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen werden, die Auswirkungen auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Ver-mögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie Eventualverbindlichkeiten haben. Aufgrund der COVID-19-Pandemie bestehen erhöhte Schätzungsunsicherheiten, insbesondere bei den immateriellen Vermögenswerten, Nut-zungsrechten und Vorräten. Auch unter Berücksichtigung von weniger wahrscheinlichen negativen Szenarien hat sich keinWertberichtigungsbedarf auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen ergeben. Eine moderate Erholung von den Auswirkungen der Pandemie wird ab der zweiten Jahreshälfte 2021 erwartet.

Immaterielle Vermögenswerte

Für die Aktivierung von selbsterstellten immateriellen Vermö-genswerten ist es erforderlich, dass die Entwicklungstätigkeit mit hinreichender Sicherheit zu künftigen Finanzmittelzuflüs-sen führt, die mindestens die gesamten Kosten der Entwick-lung abdecken. Dafür ist eine Schätzung der künftigen Finanz-mittelzuflüsse und der noch anfallenden Entwicklungskosten notwendig.

Leasingverhältnisse

Bei der Bestimmung der Nutzungsdauer eines Leasingver-trags nach IFRS 16 wird neben der festen Vertragslaufzeit die Ausübung von Verlängerungs-, Kündigungs- oder Kaufoptio-nen berücksichtigt. Um die Wahrscheinlichkeit der Ausübung der Optionen zu beurteilen, sind Schätzungen erforderlich. Die Festlegung des Diskontierungszinssatzes ist ebenso schät-zungsbehaftet.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird das Ausfallrisiko anhand der jeweiligen Erkenntnislage, insbeson-dere der Überfälligkeit, geschätzt. Gemäß IFRS 9 werden Wert-berichtigungen zur Erfassung künftig erwarteter Kreditverluste erfasst.

Vorräte

Die Vorräte unterliegen Schätzungsannahmen hinsichtlich der Abwertungsparameter, z. B. der Reichweite und der Bemessung des Fertigstellungsgrades.

Wertminderung von nicht-finanziellen Vermögenswerten

Der Konzern ermittelt an jedem Bilanzstichtag, ob Anhalts-punkte für eine Wertminderung nicht-finanzieller Vermögens-werte vorliegen. Der Geschäfts- oder Firmenwert sowie andere immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungs-dauer und in der Entwicklung befindliche, selbst erstellte imma-terielle Vermögenswerte werden mindestens einmal jährlich so-wie bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte auf Wertmin-derung überprüft. Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte werden auf Werthaltigkeit untersucht, wenn Hinweise vorliegen, dass der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigt.

Rückstellungen

Bei Rückstellungen, insbesondere bei den Rückstellungen für Gewährleistungen, kann es zu Abweichungen zu den später an-fallenden tatsächlichen Aufwendungen für Gewährleistungen kommen, da die Rückstellungen auf Basis vergangenheitsorien-tierter Werte ermittelt werden. Dabei wird der Gewährleis-tungsaufwand pro installiertem System quantifiziert und als Bemessungsgrundlage für die sich noch zum Jahreswechsel in Gewährleistung befindenden Systeme herangezogen.

Steuerposten

Im Rahmen strengerer Auslegung und Festlegungen durch die Finanzbehörden sowie durch Änderungen der Steuergesetze und der Rechtsprechung sind die Gesellschaften im Viscom-Konzern zunehmend Steuerrisiken ausgesetzt. Zu gegebenem Anlass werden Rückstellungen gebildet, welche sich an den geschätzten Ansprüchen der Finanzverwaltung orientieren. Ins-besondere die zeitliche Verteilung der steuerlich zu berücksich-tigenden Aufwendungen unterliegt regelmäßig Schätzungen und Annahmen. Bei Verträgen über grenzüberschreitende, kon-zerninterne Lieferungen und Leistungen ist die Bestimmung der Preise mit Unsicherheiten behaftet, da in vielen Fällen keine Marktpreise zu beobachten sind oder bei Marktpreisen von ähnlichen Lieferungen und Leistungen eine eingeschränkte Vergleichbarkeit vorliegt. Durch abweichende Entwicklungen von den im Rahmen der Schätzung getroffenen Annahmen kann es zu Änderungen von Schätzungen kommen.

Zur Berechnung des Fair Value abzüglich Abgangskosten schätzt das Management die voraussichtlichen künftigen Cashflows der Zahlungsmittel generierenden Einheit und wählt einen ange-messenen Abzinsungssatz, um den Barwert dieser Cashflows zu ermitteln. Als Zahlungsmittel generierende Einheit gilt nach IAS 36 die kleinste erkennbare Gruppe von Vermögenswerten, die Mittelzuflüsse generieren, welche von denen anderer Ein-heiten weitgehend unabhängig sind.

Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Immaterielle Vermögenswerte

Immaterielle Vermögenswerte werden bei dem erstmaligen Ansatz zu ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewer-tet. Diese Werte werden ausgewiesen, wenn es wahrscheinlich ist, dass der dem Vermögenswert zuzuordnende künftige wirt-schaftliche Nutzen dem Unternehmen zufließen wird und die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Vermögenswertes zuverlässig bemessen werden können. Die Anschaffungskosten von im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses er-worbenen immateriellen Vermögenswerten entsprechen ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Die Folge-bewertung erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der kumulierten planmäßigen Abschreibungen und der kumulierten Wertminderungen. Immaterielle Vermögens-werte mit begrenzter Nutzungsdauer werden linear über die geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben. Abschreibungszeit-

raum und -methode werden jährlich zum Ende eines Geschäfts-jahres überprüft. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermö-genswerte werden in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung unter den Abschreibungen ausgewiesen. Immaterielle Vermö-genswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer liegen nicht vor.

Gewinne und Verluste aus Abgängen von immateriellen Ver-mögenswerten werden als Unterschiedsbetrag zwischen den Veräußerungserlösen und den Buchwerten der immateriellen Vermögenswerte ermittelt und unter der Position "Sonstige be-triebliche Erträge" bzw. "Sonstige betriebliche Aufwendungen" in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst.

Geschäfts- oder Firmenwerte aus einem Unternehmenszusam-menschluss werden bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungs-kosten bewertet. Diese bemessen sich aus dem Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbs, dem Betrag der nicht beherr-schenden Anteile am erworbenen Unternehmen sowie dem beizulegenden Zeitwert jeglicher vorher gehaltener Eigenkapi-talanteile zum Erwerbsdatum über dem Anteil des Konzerns an dem zum beizulegenden Wert bewerteten Nettovermögen. Ist die übertragene Gegenleistung geringer als das zum beizule-genden Zeitwert bewertete Nettovermögen des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag direkt in der Gesamtergebnisrechnung erfasst.

Zusätzlich müssen hinsichtlich des Entwicklungsprojektes und des zu entwickelnden Produkts oder Verfahrens verschiedene Kriterien kumulativ erfüllt sein. Im Einzelnen muss die Gesell-schaft die Vollendung der Entwicklung sowie die Nutzung bzw. den Verkauf beabsichtigen und auch die dazu notwendigen technischen, finanziellen und sonstigen Ressourcen besitzen. Weiterhin muss die Gesellschaft in der Lage sein, den immate-riellen Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen und hie-raus einen ökonomischen Vorteil zu generieren. Viscom aktiviert Entwicklungskosten, wenn diese Kriterien kumulativ erfüllt und die Entwicklungskosten zuverlässig ermittelbar sind. Anfallende Fremdkapitalkosten sind bei qualifizierenden Vermögenswerten Bestandteil der Herstellungskosten.

Sonstige Entwicklungskosten, die diese Kriterien nicht erfüllen, werden als Aufwand erfasst, wenn sie anfallen. Entwicklungs-kosten, die zuvor als Aufwand erfasst wurden, werden in nach-folgenden Berichtsperioden nicht als Vermögenswerte aktiviert. Aktivierte Entwicklungskosten werden als immaterielle Vermö-genswerte ausgewiesen, die vom Zeitpunkt ihrer Nutzungs-fähigkeit an linear über ihre Nutzungsdauer, maximal über 15 Jahre, abgeschrieben werden. Für die noch nicht zur Nutzung bereit stehenden aktivierten Entwicklungskosten wird einmal jährlich für die Zahlungsmittel generierende Einheit ein Wert-haltigkeitstest durchgeführt.

Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmen-wert einem jährlichen Werthaltigkeitstest unterzogen und zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungs-aufwendungen bewertet. Wertaufholungen sind für den Ge-schäfts- oder Firmenwert unzulässig.

Nach IAS 38 sind Forschungskosten nicht aktivierungsfähig; Entwicklungskosten nur bei Vorliegen bestimmter, genau be-zeichneter Voraussetzungen. Eine Aktivierung von Entwick-lungskosten ist demnach immer dann erforderlich, wenn die Entwicklungstätigkeit mit hinreichender Sicherheit zu künftigen Finanzmittelzuflüssen führt, die über die geplanten Kosten hin-aus auch die entsprechenden Entwicklungskosten abdecken.

Viscom besitzt sechs eingereichte Patente. Davon war zum 31. Dezember 2020, bis auf die Eintragung dreier Patente in Europa, Taiwan und den USA, noch kein weiteres Patent end-gültig erteilt.

Sachanlagevermögen

Sachanlagen werden zu ihren Anschaffungs- oder Herstellungs-kosten - abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen - ausgewiesen.

Die ursprünglichen Anschaffungskosten der Sachanlagen um-fassen den Kaufpreis - einschließlich Einfuhrzoll und nicht erstat-tungsfähiger Erwerbsteuern - sowie alle direkt zurechenbaren

Kosten, um den Vermögenswert in den erforderlichen, vom Management beabsichtigten, betriebsbereiten Zustand zu ver-setzen und an den Standort seiner beabsichtigten Verwendung zu bringen.

Anlagen im Bau sind den Sachanlagen zugeordnet und werden zu ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten ausgewiesen. Sie werden ab dem Zeitpunkt abgeschrieben, ab dem die be-treffenden Vermögenswerte betriebsbereit sind.

Die Herstellungskosten von Sachanlagen umfassen die Auf-wendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen für die Herstellung entstehen. Dazu gehören neben den Einzelkosten auch die angemessenen Anteile der fixen und variablen Produktions-gemeinkosten.

Nachträgliche Anschaffungskosten für eine bereits bilanzierte Sachanlage werden dem Buchwert des Vermögenswertes hinzugerechnet, wenn es wahrscheinlich ist, dass über die ur-sprünglich bemessene Ertragskraft des vorhandenen Vermö-genswertes hinaus dem Unternehmen zusätzlicher künftiger wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird und die Kosten zuverläs-sig ermittelt werden können. Alle anderen nachträglichen Aus-gaben werden in der Periode, in der sie anfallen, als Aufwand erfasst. Aufwendungen für Reparaturen und Wartungen, die keine wesentliche Ersatzinvestition darstellen, werden in dem Geschäftsjahr aufwandswirksam in der Konzern-Gesamtergeb-nisrechnung erfasst, in dem sie angefallen sind.

Die verwendeten Nutzungsdauern, Abschreibungsmethoden sowie Restbuchwerte werden in jeder Periode überprüft. Dies ist notwendig, um sicherzustellen, dass die Abschreibungs-methode und der Abschreibungszeitraum mit dem erwarteten wirtschaftlichen Nutzen aus Vermögenswerten des Sachanlage-vermögens übereinstimmen.

Gewinne und Verluste aus Abgängen von Sachanlagen wer-den als Unterschiedsbetrag zwischen den Veräußerungserlösen und den Buchwerten der Sachanlagen ermittelt und unter der Position "Sonstige betriebliche Erträge" bzw. "Sonstige betrieb-liche Aufwendungen" in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst.

Wertminderung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten

Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte mit bestimm-ter Nutzungsdauer werden im Hinblick auf eine Wertminderung geprüft, wann immer aufgrund von Ereignissen oder Ände-rungen der Umstände Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Buchwert nicht erzielt werden könnte. Wenn der Buchwert eines Vermögenswertes seinen erzielbaren Betrag übersteigt, wird bei Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten, die zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt worden sind, ein Wertminderungsaufwand erfolgswirksam erfasst. Der erziel-bare Betrag ist der höhere Betrag von Nettoveräußerungswert und Nutzungswert.

Der Nettoveräußerungswert ist der durch einen Verkauf des Vermögenswertes nach Abzug der Veräußerungskosten aus einer marktüblichen Transaktion erzielbare Wert. Unter dem Nutzungswert ist der Barwert des geschätzten künftigen Cash-flows zu verstehen, der aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswertes und seinem Abgang am Ende seiner Nut-zungsdauer erwartet wird. Der erzielbare Betrag wird für einen einzelnen Vermögenswert oder - falls dies nicht möglich ist - für die Zahlungsmittel generierende Einheit ermittelt.

Liegt ein Hinweis vor, dass die Wertminderung nicht länger be-steht oder sich verringert hat, wird nach Prüfung und Bewer-tung des Sachverhalts die ggf. resultierende Wertaufholung als Ertrag in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst.

Für immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungs-dauer sowie für die noch nicht zur Nutzung bereit stehenden immateriellen Vermögenswerte wird einmal jährlich für die Zahlungsmittel generierende Einheit ein Werthaltigkeitstest durchgeführt.

Leasing

Für grundsätzlich alle Leasingverträge, die nach dem 31. Dezem-ber 2018 begonnen haben, werden Leasingverbindlichkeiten sowie Nutzungsrechte bilanziert. Kurz laufende Leasingverein-barungen mit einer Laufzeit von nicht mehr als zwölf Monaten (und ohne Kaufoption) sowie Leasingvereinbarungen, bei de-nen der dem Leasingvertrag zugrundeliegende Vermögenswert von geringem Wert ist, werden entsprechend dem Wahlrecht nach IFRS 16.5 gemäß IFRS 16.6 direkt als Aufwand erfasst.

Die Leasingverbindlichkeiten enthalten folgende Leasingzah-lungen:

  • - Feste sowie bestimmte variable Leasingzahlungen abzüglich zu erwartender Leasinganreizzahlungen

    Eine Trennung von Leasing- und Nicht-Leasingkomponente erfolgt nicht. Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen in Lea-singverträgen werden bei der Bewertung berücksichtigt, sofern die Ausübung einer Option hinreichend wahrscheinlich ist.

    Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungs-kosten. Die Abschreibung der Nutzungsrechte erfolgt linear über die Vertragslaufzeit unter Berücksichtigung von wahr-scheinlich künftig ausgeübten Kauf-, Verlängerungs- oder Kün-digungsoptionen, sofern nicht die wirtschaftliche Nutzungs-dauer kürzer ist. Nähere Angaben siehe A6-A7.

    Die Leasingverbindlichkeiten werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode und Berücksichtigung der Leasingzah-lungen fortgeschrieben.

  • - Erwartete Zahlungen aus Restwertgarantien

  • - Ausübungspreise für Kaufoptionen, sofern die Ausübung hinreichend wahrscheinlich ist

Die Leasingzahlungen werden mit dem dem Leasingverhält-nis zugrundeliegenden Zinssatz abgezinst. Dieser ist bei den im Konzern vorliegenden Fällen überwiegend nicht bestimm-bar. Als Alternative wird der Grenzfremdkapitalzinssatz zur Ab-zinsung herangezogen. Der Grenzfremdkapitalzinssatz ist der Zinssatz, den der Leasingnehmer in einem vergleichbaren wirt-schaftlichen Umfeld für einen vergleichbaren Vermögenswert bei gleicher Laufzeit unter vergleichbaren Bedingungen für eine Fremdfinanzierung zahlen müsste.

Der Ansatz der Nutzungsrechte erfolgt zu Anschaffungskosten, diese bestehen aus:

- Betrag der Erstbewertung der Leasingverbindlichkeit

- Vorauszahlungen und anfängliche direkte Kosten abzüglich erhaltener Leasinganreize

- Geschätzte Kosten für spätere RückbauverpflichtungenFinanzinvestitionen und andere finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

Finanzinstrumente (Finanzielle Vermögenswerte und Finanzielle Verbindlichkeiten) im Sinne von IAS 32 und IFRS 9 werden in die folgenden Kategorien unterteilt:

  • • Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC-Kate-gorie)

  • • Ergebnisneutrale Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (FVtOCI-Kategorie)

  • • Ergebniswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (FVtPL-Kategorie)

Die Klassifizierung eines finanziellen Vermögenswerts ist dabei grundsätzlich von zwei Kriterien abhängig:

  • • Geschäftsmodellbedingung: die Klassifizierung ist abhängig von der Art des Geschäftsmodells, in dem das Finanzinstru-ment gehalten wird.

  • • Zahlungsstrombedingung: die Klassifizierung richtet sich nach der Ausgestaltung der vertraglichen Zahlungsströme.

Das Management bestimmt die Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte beim erstmaligen Ansatz.

Bei der erstmaligen bilanziellen Erfassung werden diese finanzi-ellen Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten mit ihrem beizu-legenden Zeitwert bewertet mit Ausnahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne signifikante Finanzie-rungskomponente, die zu ihrem Transaktionspreis zu bewerten sind. Diese Erfassung erfolgt zum Handelstag. Die Folgebewer-tung variiert für die unterschiedlichen Kategorien finanzieller Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten. Sie ist im Rahmen der Bilanzierungsmethoden der jeweiligen Bilanzposten beschrie-ben. In Fremdwährung valutierende Posten werden zum Mit-telkurs am Bilanzstichtag bewertet. Gewinne und Verluste aus Veränderungen des Zeitwerts von Finanzinstrumenten werden erfolgswirksam ausgewiesen.

Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn das Unternehmen die Verfügungsmacht über die vertraglichen Rechte verliert, auf denen der finanzielle Vermögenswert be-ruht. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die im Vertrag genannten Verpflichtungen beglichen, aufge-hoben oder ausgelaufen sind.

Vorräte

Unter den Vorräten sind gemäß IAS 2 diejenigen Vermögens-werte ausgewiesen, die zum Verkauf im normalen Geschäfts-gang gehalten werden (fertige Systeme), die sich in der Herstel-lung für den Verkauf befinden (Baugruppen, teilfertige Systeme) und die im Rahmen der Herstellung oder Erbringung von Dienst-leistungen verbraucht werden (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe). Die Herstellungskosten von fertigen und in der Herstellung be-findlichen Erzeugnissen umfassen die Kosten für den Produkt-entwurf, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, direkte Personalkosten, andere direkte Kosten und der Produktion direkt zurechenbare Gemeinkosten (basierend auf einer Normalauslastung).

Die Bewertung der Vorräte erfolgt zum niedrigeren Wert auf Basis der mit der Durchschnittsmethode ermittelten Anschaf-fungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Gängigkeitsabwer-tungen, die durch Berücksichtigung von Reichweitenabschlägen vorgenommen werden, und ihrem Nettoveräußerungswert.

Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im norma-len Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der ge-schätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten Vertriebskosten.

Bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, die für die Produktion vorgesehen sind, wird eine Lagerreichweite größer ein Jahr wertberichtigt (Slow-Mover-Bewertung). Die Lagerreichweite wird auf Basis des historischen Verbrauchs der Vorjahre berech-net. Die fertigen bzw. teilfertigen Systeme werden nach einem Jahr auf Werthaltigkeit geprüft und nach Bedarf dann ebenfalls wertberichtigt.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Übrige Forderungen und Vermögenswerte

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden an-fänglich zu Anschaffungskosten, die dem Zeitwert der Gegen-leistung entsprechen, und in der Folge zu fortgeführten An-schaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode - abzüglich von Abwertungen für uneinbringliche Beträge - angesetzt und fortgeführt. Die Einschätzung über uneinbring-liche Beträge wird vorgenommen, wenn eine vollständige Be-gleichung der Rechnung nicht mehr wahrscheinlich ist. Unein-bringliche Beträge führen somit zu zweifelhaften Forderungen, für die Einzelwertberichtigungen vorgenommen werden. Diese Einzelwertberichtigungen werden auf separaten Konten erfasst. In Fremdwährung valutierende Posten werden zum Mittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.

Viscom wendet den vereinfachten Ansatz für erwartete Kredit-verluste gemäß IFRS 9 an, der die Berücksichtigung des über die Laufzeit erwarteten Verlustrisikos für alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erlaubt. Zur Messung der erwar-teten Kreditausfälle wurden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach gemeinsamen Kreditrisikomerkmalen und den überfälligen Tagen gruppiert. Die erwarteten Kreditverluste beinhalten auch in die Zukunft gerichtete Informationen.

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rücklagen sind nach Gesetz und Satzung gebildet. Sie werden mit dem Nominalbetrag angesetzt.

Rückstellungen

Rückstellungen werden gebildet, wenn eine gegenwärtige Ver-pflichtung aus einem vergangenen Ereignis gegenüber Dritten besteht, die wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führt und zuverlässig geschätzt werden kann.

Wenn erwartet wird, dass ein zurückgestelltes Risiko durch Ein-zahlungen abgedeckt werden kann (z. B. durch Versicherung), wird dieser Anspruch als Vermögenswert separat erfasst, jedoch nur soweit der Anspruch hinreichend gesichert ist. In diesem Fall werden in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung die ent-sprechenden Aufwendungen unter Abzug der entsprechenden Erträge ausgewiesen.

erwarteten Steuersätze zugrunde. Diese basieren grundsätz-lich auf den am Bilanzstichtag gültigen bzw. verabschiedeten Gesetzesregelungen. Für die Berechnung der latenten und tat-sächlichen Steuern in Deutschland ist ein Steuersatz von 32,6 % (Vj.: 32,6 %) herangezogen worden. Die Ertragsteuersätze der ausländischen Gesellschaften variieren zwischen 17 % (Vj.: 17 %) und 30 % (Vj.: 30 %).

Latente Steuern werden erfolgswirksam erfasst, es sei denn, sie beziehen sich auf Posten, die unmittelbar im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst wurden. In diesem Fall werden die latenten Steuern ebenfalls im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis der Gesamtergebnisrechnung erfasst.

Die Werthaltigkeit der aktiven latenten Steuern wird zum jewei-ligen Stichtag überprüft. Latente Steuerforderungen werden nur insoweit bilanziert, wie deren Realisierbarkeit aufgrund von zukünftigen positiven Ergebnissen erwartet werden kann.

Wesentliche Rückstellungen werden für Gewährleistungen gebildet. Dabei wird der Gewährleistungsaufwand pro instal-liertem System quantifiziert und als Bemessungsmaßstab für die sich noch zum Jahreswechsel in Gewährleistung befindenden Systeme herangezogen. Langfristige Rückstellungen werden mit dem diskontierten Wert angesetzt.

Bei der Bewertung der Jubiläumsverpflichtungen wurde bei einer angenommenen durchschnittlichen Restlaufzeit von 10,5 Jahren ein Rechnungszins von 0,79 % p.a. und eine durch-schnittliche Fluktuationsrate von 2,5 % p.a. herangezogen.

Soweit latente Steuern sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden, so werden dort auch die latenten Steuern darauf ausgewiesen.

Aktive und passive latente Steuern werden saldiert, wenn das Unternehmen einen einklagbaren Anspruch auf die Aufrech-nung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tat-sächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjektes beziehen und von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden. Eine entsprechende Saldierung erfolgt im vorliegenden Konzernabschluss je Einzelgesellschaft.

Steuern

Latente Steuern werden nach IAS 12 unter Anwendung der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode grundsätzlich auf temporäre Unterschiede zwischen den Wertansätzen von Ver-mögenswerten und Schulden in der IFRS- und Steuerbilanz der Einzelgesellschaften, aus Konsolidierungsvorgängen sowie auf realisierbare Verlustvorträge ermittelt. Der Berechnung lie-gen die in den einzelnen Ländern zum Realisierungszeitpunkt

Umsätze, Aufwendungen und Vermögenswerte werden ab-züglich Umsatzsteuer ausgewiesen; es sei denn, dass die ent-sprechende Steuer nicht absatzfähig ist. Forderungen und Ver-bindlichkeiten werden inklusive der Umsatzsteuer ausgewiesen. Der Nettobetrag der zu zahlenden oder einzufordernden Um-satzsteuer wird als Forderung oder Verbindlichkeit in der Bilanz ausgewiesen.

Umsatzerlöse

Umsatzerlöse werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass der ökonomische Nutzen dem Unternehmen zufließt und ver-lässlich gemessen werden kann.

Umsatzerlöse werden bei Verkaufsgeschäften generell erfasst, wenn die Verfügungsgewalt auf den Erwerber transferiert wurde.

durchschnittlichen Marge zusammen. Des Weiteren bestehen Verpflichtungen aus Einnahmen für ausstehende zeitraumbezo-gene Dienstleistungen aus Verträgen mit Kunden.

Fremdkapitalkosten

Fremdkapitalkosten werden nicht aktiviert, sondern als Aufwand in der Periode berücksichtigt, in der sie anfallen, sofern es sich nicht um qualifizierte Vermögenswerte gemäß IAS 23 handelt.

Bei Dienstleistungen werden Umsatzerlöse nach Maßgabe des Fertigstellungsgrades des Geschäfts am Bilanzstichtag aufge-nommen, wenn das Ergebnis der Dienstleistung verlässlich ge-schätzt werden kann.

Mieterträge aus Vermögenswerten werden linear über die Lauf-zeit des Mietvertrags nach den Vertragsbedingungen erfasst.

Bei Viscom bestehen keine Verträge mit Kunden, bei denen zwischen der Lieferung bzw. Leistung durch Viscom und der Zahlung durch den Kunden mehr als ein Jahr liegt. Die Trans-aktionspreise werden daher nicht um den Zeitwert des Geldes angepasst.

Die Gewährleistungen von in der Regel 24 Monaten - in Ein-zelfällen bis zu 60 Monaten - bei Systemlieferungen werden als assurance-type warranties klassifiziert. Der Gewährleistung ist somit kein Transaktionspreis zuzuordnen. Die künftig zu er-wartenden Garantieaufwendungen aus den erfolgten System-lieferungen werden als Rückstellungen bilanziert (siehe Rück-stellungen).

Zinsen

Zinsen werden entsprechend der effektiven Verzinsung der Vermögenswerte und Schulden im Zinsergebnis erfasst. Die im Geschäftsjahr 2020 aktivierten Entwicklungsleistungen ent-halten unter Verwendung eines Zinssatzes von 1,61 % Fremd-kapitalkosten in Höhe von 123 T€ (Vj.: 91 T€).

Dividenden

Dividenden werden erfasst, wenn das Recht des Anteilsin-habers, die Zahlung zu erhalten, entstanden ist.

Währungsumrechnung

Geschäfte in fremder Währung und die Jahresabschlüsse der ausländischen Konzerngesellschaften werden nach dem Kon-zept der funktionalen Währung in Euro umgerechnet (IAS 21).

Die Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Konzern-gesellschaften werden deshalb zum Kurs am Bilanzstichtag um-gerechnet, Aufwendungen und Erträge zum Durchschnittskurs. Das Eigenkapital der Tochtergesellschaften wird mit den histo-rischen Kursen umgerechnet.

Vertragsverbindlichkeiten

Der Teil des Transaktionspreises einer Systemlieferung, der den ausstehenden Nacharbeiten zuzuordnen ist, wird über den Zeitraum der Nacharbeiten realisiert und bei vorzeitiger Abrech-nung als Vertragsverbindlichkeit passiviert. Der Teilerlös setzt sich aus den erwartenden Aufwendungen für die Nacharbeiten - auf Basis von Erfahrungen der Vergangenheit - sowie einer

Die sich gegenüber den Stichtagskursen ergebenden Unter-schiedsbeträge werden im Eigenkapital gesondert als Diffe-renzbetrag aus der Währungsumrechnung ausgewiesen. Wenn eine ausländische Konzerngesellschaft veräußert wird, werden bislang erfolgsneutral im Eigenkapital erfasste Währungsdiffe-renzen erfolgswirksam in der Konzern-Gesamtergebnisrech-nung als Teil des Veräußerungsgewinns oder -verlusts erfasst.

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Viscom AG published this content on 23 March 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 23 March 2021 09:34:02 UTC.