Absender:in:

[Bitte Namen und Anschrift einschließlich Telefonnummer oder E-Mail Adresse für etwaige Rückfragen einfügen.]

UNIQA Insurance Group AG

Abteilung Investor Relations

UNIQA Tower

Untere Donaustraße 21

A-1029 Wien

Telefax: +43 (0)1 8900 500 50

E-Mail:anmeldung.uniqa@hauptversammlung.atknap.uniqa@hauptversammlung at

SWIFT Message Type MT598 oder MT599 an die SWIFT Adresse GIBAATWGGMS unter Hinweis auf ISIN AT0000821103

V O L L M A C H T

zur Ausübung des Stimmrechts in der 25. ordentlichen Hauptversammlung von

UNIQA Insurance Group AG (FN 92933t) am 03.06.2024

Ich/Wir

[Bei natürlichen Personen: Vor- und Zuname, Anschrift und Geburtsdatum; bei juristischen Personen: Name oder Firma, Anschrift, Register und Nummer, unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird]

bin/sind Aktionär:in von UNIQA Insurance Group AG.

Ich/Wir bevollmächtige/bevollmächtigen hiermit

Herrn Dr. Michael Knap, Ehrenpräsident des Interessenverbands für Anleger

mich/uns in der 25. ordentlichen Hauptversammlung von UNIQA Insurance Group AG vom 03.06.2024 mit …………. Stück Aktien zu vertreten und für mich/uns das Stimmrecht

auszuüben. Herr Dr. Michael Knap ist berechtigt, Untervollmacht zu erteilen.

Weisungen zur Ausübung des Stimmrechts:

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2023 ausgewiesenen Bilanzgewinns

JA

NEIN

STIMMENTHALTUNG

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O

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

  1. Entlastung der Mitglieder des Vorstands

JA

NEIN

STIMMENTHALTUNG

O

O

O

  1. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

JA

NEIN

STIMMENTHALTUNG

O

O

O

TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 und (vorsorgliche) Wahl des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für die Geschäftsjahre 2024 und 2025

JA

NEIN

STIMMENTHALTUNG

O

O

O

TOP 5 Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für die Bezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

JA

NEIN

STIMMENTHALTUNG

O

O

O

TOP 6

Beschlussfassung über die Vergütungspolitik

JA

NEIN

STIMMENTHALTUNG

O

O

O

TOP 7 Beschlussfassung über Taggelder und Vergütungen an die Mitglieder des Aufsichtsrats

JA

NEIN

STIMMENTHALTUNG

O

O

O

TOP 8

Erneuerung der Ermächtigung

des Vorstands

betreffend genehmigtes

Kapital bis 30.06.2029

JA

NEIN

STIMMENTHALTUNG

O

O

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TOP 9

Wahl von einem Mitglied des Aufsichtsrats

Frau Prof. Dr. Dr.h.c. Monika Henzinger

JA

NEIN

STIMMENTHALTUNG

O

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O

, am

[Ort][Datum]

[Unterschrift / firmenmäßige Zeichnung]

ABSCHLUSS DER ERKLÄRUNG

Information zum Datenschutz für Aktionär:innen

UNIQA Insurance Group AG verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionär:innen oder deren Bevollmächtigten und sonstigen an der Hauptversammlung teilnehmenden Personen (die "Teilnehmenden"), insbesondere jene gemäß § 10a Absatz 2 AktG, wie Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des:der Aktionärs:in, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten, auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der

Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes, und des AktG, um den Aktionär:innen die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionär:innen ist für die Teilnahme von Aktionär:innen und deren Vertreter:innen (einschließlich der Stimmrechtsvertreter:innen) an der Hauptversammlung gemäß dem Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit Artikel 6 Absatz 1 c) DSGVO.

Für die Verarbeitung ist UNIQA Insurance Group AG die verantwortliche Stelle. UNIQA Insurance Group AG bedient sich zum Zweck der Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notar:innen, Rechtsanwält:innen, Banken und IT- Dienstleistenden. Diese erhalten von UNIQA Insurance Group AG nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung von UNIQA Insurance Group AG. Soweit rechtlich notwendig, hat UNIQA Insurance Group AG mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen.

Aktionär:innen, (Stimmrechts-)Vertreter:innen, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht können in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u.a. Name, Wohnort, Anzahl der angemeldeten Aktien) einsehen. UNIQA Insurance Group AG ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG).

Die Daten der Aktionär:innen werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben oder verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, unter anderem auch aus § 128 Absatz 4 AktG (Verpflichtung der Gesellschaft, innerhalb von 14 Tagen nach der Abstimmung auf Verlangen eines:er Aktionärs:in eine Bestätigung über die korrekte Erfassung und Zählung der von ihm oder ihr abgegebenen Stimmen auszustellen), aus dem Steuer- und Abgabenrecht sowie aus Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Sofern rechtliche Ansprüche von Aktionär:innen gegen UNIQA Insurance Group AG oder umgekehrt von UNIQA Insurance Group AG gegen Aktionär:innen erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen in Einzelfällen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten während der Dauer der Verjährung zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung führen.

Jede:r Aktionär:in hat, soweit nicht gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegen stehen, ein jederzeitiges Auskunfts-,Berichtigungs-,Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht

bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können Aktionär:innen gegenüber UNIQA Insurance Group AG unentgeltlich über die E-Mail Adresse datenschutz@uniqa.atoder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen: UNIQA Insurance Group AG, Untere Donaustraße 21, A-1029 Wien, Telefax +43 50677 676 (UNIQA Kundenservice).

Zudem steht den Aktionär:innen ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu.

Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf der Internetseite der UNIQA Insurance Group AG (www.uniqagroup.com) unter Services/Datenschutz zu finden.

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UNIQA Insurance Group AG published this content on 02 May 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 02 May 2024 11:51:57 UTC.