Trend Electronics Limited ist verpflichtet, die Finanzergebnisse für das Quartal und die zwölf Monate, die am 31. März 2023 endeten, am oder vor dem 30. Mai 2023 vorzulegen und/oder zu veröffentlichen. Das Unternehmen ist jedoch nicht in der Lage, die besagten Ergebnisse zu veröffentlichen, da über das Unternehmen ein Insolvenzverfahren (Corporate Insolvency Resolution Process, CIRP) gemäß dem Insolvenz- und Konkursgesetzbuch (Insolvency and Bankruptcy Code, 2016, IBC) vom 25.09.2018 durch das National Company Law Tribunal ("NCLT") in Mumbai eröffnet wurde. Infolge der Zulassung zum CIRP sind die Befugnisse des Verwaltungsrats der Gesellschaft ausgesetzt und werden vom Resolution Professional ausgeübt.

Am 9. September 2021 hat der Resolution Professional des Unternehmens beim Hon'ble NCLT, Mumbai, einen Antrag auf Liquidation des Unternehmens gestellt. Das Hon'ble NCLT, Mumbai hat mit Beschluss vom 10. Februar 2023 die Liquidation von Trend Electronics Limited als laufendes Unternehmen genehmigt. Es sei darauf hingewiesen, dass ein Liquidator verpflichtet ist, die Geschäftsbücher bis zum Beginn der Liquidation zu führen oder zu aktualisieren. Während des Liquidationszeitraums ist es jedoch nicht erforderlich, eine Gewinn- und Verlustrechnung und eine Bilanz des Schuldners des Unternehmens zu führen und diese prüfen zu lassen.

Es sei darauf hingewiesen, dass Kapitel III der IBBI (Liquidationsprozessverordnung, 2016) die Befugnisse und Funktionen des Liquidators regelt. Die Vorschriften 5 und 6 dieser Vorschriften verpflichten den Liquidator, verschiedene Berichte vorzulegen, die Geschäftsbücher zu vervollständigen und diese für einen Zeitraum von 8 Jahren aufzubewahren. Die genannte Vorschrift verpflichtet den Liquidator jedoch nicht zur Erstellung von Jahresabschlüssen und zur Einreichung von Einkommenssteuererklärungen.

Daher ist die Ansicht, dass die Einreichung von ungeprüften/geprüften Quartalsabschlüssen unter den oben genannten Umständen für ein Unternehmen in Liquidation nicht erforderlich ist.