TRATON SE

Hauptversammlung 2024

Ergänzende Informationen zu Tagesordnungspunkt 10 (Satzungsänderungen)

Synopse zu den unter Tagesordnungspunkt 10

der Hauptversammlung vorgeschlagenen Änderungen

in §§ 13, 18 der Satzung der TRATON SE

(grün = Ergänzung; rot = Streichung)

Aktuelle Fassung der Satzung

Vorgeschlagene Fassung der Satzung

der TRATON SE

der TRATON SE

§ 13

§ 13

Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats

Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats

(1)

Der Aufsichtsrat hat alle Aufgaben und Rechte,

(1)

unverändert

die ihm durch Gesetz und die Satzung zugewiesen

werden.

(2)

Die folgenden Geschäfte und Maßnahmen der

(2)

unverändert

Gesellschaft

und,

soweit

nachfolgend

ausdrücklich

vorgesehen,

von

Tochtergesellschaften der Gesellschaft bedürfen

der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats:

1.

Jährliche

Unternehmensplanung

im

1.

unverändert

Rahmen einer Planungsrundensystematik;

sowie folgende Geschäfte und Maßnahmen,

unverändert

soweit sie nicht bereits von der jährlichen

Unternehmensplanung gemäß Nr. 1 umfasst sind:

2.

Errichtung

und

Aufhebung

von

2.

Errichtung

und

Aufhebung

von

Zweigniederlassungen der Gesellschaft oder

Zweigniederlassungen der Gesellschaft oder

von Tochtergesellschaften der Gesellschaft,

von Tochtergesellschaften der Gesellschaft,

sofern die

jeweilige Zweigniederlassung

sofern die

jeweilige

Zweigniederlassung

mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigt bzw. in

oder Tochtergesellschaft mehr als 500

den nächsten drei Jahren voraussichtlich

Mitarbeiter beschäftigt bzw. in den nächsten

beschäftigen wird;

drei Jahren

voraussichtlich beschäftigen

wird;

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Aktuelle Fassung der Satzung

Vorgeschlagene Fassung der Satzung

der TRATON SE

der TRATON SE

3.

Errichtung

und

Verlegung

von

3.

unverändert

Produktionsstätten bzw. Forschungs- und

Entwicklungsstätten der Gesellschaft

oder

von Tochtergesellschaften der Gesellschaft;

4.

Gründung und Auflösung von anderen

4.

unverändert

Unternehmen durch die Gesellschaft oder

durch

Tochtergesellschaften

der

Gesellschaft,

sofern

das

jeweilige

Unternehmen mehr als 500 Mitarbeiter

beschäftigt bzw. in den nächsten drei Jahren

voraussichtlich

beschäftigen wird,

sowie

Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen

durch die Gesellschaft oder durch

Tochtergesellschaften

der Gesellschaft an

anderen Unternehmen, sofern das jeweilige

Unternehmen mehr als 500 Mitarbeiter

beschäftigt oder der mit dem Erwerb

zusammenhängende Aufwand EUR 100 Mio.

übersteigt;

5.

Investitionsprogramme

und

außerhalb

5.

unverändert

dieser Investitionsprogramme

liegende

Investitionen der Gesellschaft sowie der

Teilkonzerne, soweit sie im Einzelfall den

Betrag von EUR 10 Mio. überschreiten;

6. Aufnahme von Anleihen oder Krediten, die

6.

unverändert

den Rahmen des laufenden Geschäfts und

im Einzelfall EUR 50 Mio. überschreiten;

7.

Übernahme

von Bürgschaften,

Garantien

7.

unverändert

oder ähnlichen Haftungen sowie Gewährung

von Krediten, soweit diese Maßnahmen den

Rahmen des laufenden Geschäfts und im

Einzelfall EUR 50 Mio. überschreiten;

8.

Erwerb, Veräußerung und Belastung von

8.

unverändert

Grundeigentum

und grundstücksgleichen

Rechten, soweit der Transaktionswert im

Einzelfall EUR 10 Mio. überschreitet;

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Aktuelle Fassung der Satzung

Vorgeschlagene Fassung der Satzung

der TRATON SE

der TRATON SE

9.

Zusammensetzung der Vorstände der MAN

9.

Zusammensetzung der Vorstände der MAN

Truck & Bus SE, Volkswagen Truck & Bus

Truck & Bus SE, Volkswagen Truck & Bus

Indústria e Comércio de Veículos Ltda.,

Indústria e Comércio de Veículos Ltda.,

Scania AB und Scania CV AB und Navistar

Scania AB und Scania CV AB, undNavistar

International Corporation sowie zukünftiger

International Corporation, TRATON AB und

Tochtergesellschaften mit vergleichbarer

TRATON Financial Services AB sowie

Größe und Bedeutung;

zukünftiger

Tochtergesellschaften

mit

vergleichbarer Größe und Bedeutung;

10.

Abschluss von Unternehmensverträgen im

10.

unverändert

Sinne der §§ 291 ff. AktG;

11.

Durchführung von Synergieprojekten, die

11.

Durchführung

von Synergieprojekten,

die

mehr als einen Teilkonzern betreffen und

mehr als einen Teilkonzern betreffen und

beschäftigungsrelevante Auswirkungen auf

beschäftigungsrelevante Auswirkungen auf

mehr als 250 Mitarbeiter haben bzw. in den

mehr als 250 Mitarbeiter haben bzw. in den

nächsten drei Jahren voraussichtlich haben

nächsten drei Jahren voraussichtlich haben

werden sowie die Umverteilung von

werden sowie die Umverteilung von

bestehenden und die Neuvergabe von

bestehenden und die Neuvergabe von

künftigen Entwicklungs-Leads in der

künftigen R&D Areas und Area Heads

TRATON-Gruppe.

Entwicklungs-Leadsin der TRATON-Gruppe.

(3) Der Aufsichtsrat kann in der Geschäftsordnung für

(3)

unverändert

den Vorstand oder den Aufsichtsrat oder durch

Beschluss weitere Arten von Geschäften von

seiner Zustimmung abhängig machen. Er kann

seine Zustimmung zu bestimmten Arten von

Geschäften widerruflich allgemein oder für den

Fall, dass das einzelne Geschäft bestimmten

Anforderungen genügt, im Voraus erteilen.

(4) Der

Aufsichtsrat ist befugt, Änderungen der

(4)

unverändert

Satzung zu beschließen, die nur deren Fassung

betreffen.

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Aktuelle Fassung der Satzung

Vorgeschlagene Fassung der Satzung

der TRATON SE

der TRATON SE

§ 18

§ 18

Voraussetzungen für die Teilnahme

Voraussetzungen für die Teilnahme

(1)

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und

(1)

unverändert

zur Ausübung des Stimmrechts sind die

Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig

angemeldet

und

ihren

Aktienbesitz

nachgewiesen haben. Die Anmeldung muss der

Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür

mitgeteilten Adresse innerhalb der gesetzlichen

Fristen zugehen. In der Einberufung kann eine

kürzere, in Tagen zu bemessende Frist

vorgesehen werden.

(2)

Die Anmeldung muss in Textform (§ 126b BGB)

(2)

unverändert

oder auf einem sonstigen, von der Gesellschaft

näher zu bestimmenden elektronischen Weg in

deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

(3)

Für den Nachweis des Aktienbesitzes nach Absatz

(3)

Für den Nachweis des Aktienbesitzes nach

1 ist ein besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes

Absatz 1 ist ein besonderer Nachweis des

erforderlich. Ein Nachweis über den Anteilsbesitz

Anteilsbesitzes erforderlich. Ein Nachweis über

gemäß § 67c Abs. 3 AktG ist hierfür in jedem Fall

den Anteilsbesitz gemäß § 67c Abs. 3 AktG ist

ausreichend. Der Nachweis des Anteilsbesitzes

hierfür in jedem Fall ausreichend. Der Nachweis

hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der

des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des

Hauptversammlung zu beziehen und muss der

21.Geschäftsschluss des 22. Tages vor der

Gesellschaft so zeitig zugehen, dass die gesetzlich

Hauptversammlung zu beziehen und muss der

festgelegte Frist für den Zugang des Nachweises

Gesellschaft so zeitig zugehen, dass die

bei der Gesellschaft gewahrt ist. In der

gesetzlich festgelegte Frist für den Zugang des

Einberufung kann eine kürzere, in Tagen zu

Nachweises bei der Gesellschaft gewahrt ist. In

bemessende Frist vorgesehen werden.

der Einberufung kann eine kürzere, in Tagen zu

bemessende Frist vorgesehen werden.

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Traton SE published this content on 26 April 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 26 April 2024 14:36:24 UTC.