TRATON SE
Hauptversammlung 2024
Ergänzende Informationen zu Tagesordnungspunkt 10 (Satzungsänderungen)
Synopse zu den unter Tagesordnungspunkt 10
der Hauptversammlung vorgeschlagenen Änderungen
in §§ 13, 18 der Satzung der TRATON SE
(grün = Ergänzung; rot = Streichung)
Aktuelle Fassung der Satzung | Vorgeschlagene Fassung der Satzung | |||||||||||
der TRATON SE | der TRATON SE | |||||||||||
§ 13 | § 13 | |||||||||||
Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats | Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats | |||||||||||
(1) | Der Aufsichtsrat hat alle Aufgaben und Rechte, | (1) | unverändert | |||||||||
die ihm durch Gesetz und die Satzung zugewiesen | ||||||||||||
werden. | ||||||||||||
(2) | Die folgenden Geschäfte und Maßnahmen der | (2) | unverändert | |||||||||
Gesellschaft | und, | soweit | nachfolgend | |||||||||
ausdrücklich | vorgesehen, | von | ||||||||||
Tochtergesellschaften der Gesellschaft bedürfen | ||||||||||||
der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats: | ||||||||||||
1. | Jährliche | Unternehmensplanung | im | 1. | unverändert | |||||||
Rahmen einer Planungsrundensystematik; | ||||||||||||
sowie folgende Geschäfte und Maßnahmen, | unverändert | |||||||||||
soweit sie nicht bereits von der jährlichen | ||||||||||||
Unternehmensplanung gemäß Nr. 1 umfasst sind: | ||||||||||||
2. | Errichtung | und | Aufhebung | von | 2. | Errichtung | und | Aufhebung | von | |||
Zweigniederlassungen der Gesellschaft oder | Zweigniederlassungen der Gesellschaft oder | |||||||||||
von Tochtergesellschaften der Gesellschaft, | von Tochtergesellschaften der Gesellschaft, | |||||||||||
sofern die | jeweilige Zweigniederlassung | sofern die | jeweilige | Zweigniederlassung | ||||||||
mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigt bzw. in | oder Tochtergesellschaft mehr als 500 | |||||||||||
den nächsten drei Jahren voraussichtlich | Mitarbeiter beschäftigt bzw. in den nächsten | |||||||||||
beschäftigen wird; | drei Jahren | voraussichtlich beschäftigen | ||||||||||
wird; | ||||||||||||
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Aktuelle Fassung der Satzung | Vorgeschlagene Fassung der Satzung | |||||||
der TRATON SE | der TRATON SE | |||||||
3. | Errichtung | und | Verlegung | von | 3. | unverändert | ||
Produktionsstätten bzw. Forschungs- und | ||||||||
Entwicklungsstätten der Gesellschaft | oder | |||||||
von Tochtergesellschaften der Gesellschaft; | ||||||||
4. | Gründung und Auflösung von anderen | 4. | unverändert | |||||
Unternehmen durch die Gesellschaft oder | ||||||||
durch | Tochtergesellschaften | der | ||||||
Gesellschaft, | sofern | das | jeweilige | |||||
Unternehmen mehr als 500 Mitarbeiter | ||||||||
beschäftigt bzw. in den nächsten drei Jahren | ||||||||
voraussichtlich | beschäftigen wird, | sowie | ||||||
Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen | ||||||||
durch die Gesellschaft oder durch | ||||||||
Tochtergesellschaften | der Gesellschaft an | |||||||
anderen Unternehmen, sofern das jeweilige | ||||||||
Unternehmen mehr als 500 Mitarbeiter | ||||||||
beschäftigt oder der mit dem Erwerb | ||||||||
zusammenhängende Aufwand EUR 100 Mio. | ||||||||
übersteigt; | ||||||||
5. | Investitionsprogramme | und | außerhalb | 5. | unverändert | |||
dieser Investitionsprogramme | liegende | |||||||
Investitionen der Gesellschaft sowie der | ||||||||
Teilkonzerne, soweit sie im Einzelfall den | ||||||||
Betrag von EUR 10 Mio. überschreiten; | ||||||||
6. Aufnahme von Anleihen oder Krediten, die | 6. | unverändert | ||||||
den Rahmen des laufenden Geschäfts und | ||||||||
im Einzelfall EUR 50 Mio. überschreiten; | ||||||||
7. | Übernahme | von Bürgschaften, | Garantien | 7. | unverändert | |||
oder ähnlichen Haftungen sowie Gewährung | ||||||||
von Krediten, soweit diese Maßnahmen den | ||||||||
Rahmen des laufenden Geschäfts und im | ||||||||
Einzelfall EUR 50 Mio. überschreiten; | ||||||||
8. | Erwerb, Veräußerung und Belastung von | 8. | unverändert | |||||
Grundeigentum | und grundstücksgleichen | |||||||
Rechten, soweit der Transaktionswert im | ||||||||
Einzelfall EUR 10 Mio. überschreitet; | ||||||||
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Aktuelle Fassung der Satzung | Vorgeschlagene Fassung der Satzung | |||||
der TRATON SE | der TRATON SE | |||||
9. | Zusammensetzung der Vorstände der MAN | 9. | Zusammensetzung der Vorstände der MAN | |||
Truck & Bus SE, Volkswagen Truck & Bus | Truck & Bus SE, Volkswagen Truck & Bus | |||||
Indústria e Comércio de Veículos Ltda., | Indústria e Comércio de Veículos Ltda., | |||||
Scania AB und Scania CV AB und Navistar | Scania AB und Scania CV AB, undNavistar | |||||
International Corporation sowie zukünftiger | International Corporation, TRATON AB und | |||||
Tochtergesellschaften mit vergleichbarer | TRATON Financial Services AB sowie | |||||
Größe und Bedeutung; | zukünftiger | Tochtergesellschaften | mit | |||
vergleichbarer Größe und Bedeutung; | ||||||
10. | Abschluss von Unternehmensverträgen im | 10. | unverändert | |||
Sinne der §§ 291 ff. AktG; | ||||||
11. | Durchführung von Synergieprojekten, die | 11. | Durchführung | von Synergieprojekten, | die | |
mehr als einen Teilkonzern betreffen und | mehr als einen Teilkonzern betreffen und | |||||
beschäftigungsrelevante Auswirkungen auf | beschäftigungsrelevante Auswirkungen auf | |||||
mehr als 250 Mitarbeiter haben bzw. in den | mehr als 250 Mitarbeiter haben bzw. in den | |||||
nächsten drei Jahren voraussichtlich haben | nächsten drei Jahren voraussichtlich haben | |||||
werden sowie die Umverteilung von | werden sowie die Umverteilung von | |||||
bestehenden und die Neuvergabe von | bestehenden und die Neuvergabe von | |||||
künftigen Entwicklungs-Leads in der | künftigen R&D Areas und Area Heads | |||||
TRATON-Gruppe. | Entwicklungs-Leadsin der TRATON-Gruppe. | |||||
(3) Der Aufsichtsrat kann in der Geschäftsordnung für | (3) | unverändert | ||||
den Vorstand oder den Aufsichtsrat oder durch | ||||||
Beschluss weitere Arten von Geschäften von | ||||||
seiner Zustimmung abhängig machen. Er kann | ||||||
seine Zustimmung zu bestimmten Arten von | ||||||
Geschäften widerruflich allgemein oder für den | ||||||
Fall, dass das einzelne Geschäft bestimmten | ||||||
Anforderungen genügt, im Voraus erteilen. | ||||||
(4) Der | Aufsichtsrat ist befugt, Änderungen der | (4) | unverändert | |||
Satzung zu beschließen, die nur deren Fassung | ||||||
betreffen. | ||||||
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Aktuelle Fassung der Satzung | Vorgeschlagene Fassung der Satzung | |||||
der TRATON SE | der TRATON SE | |||||
§ 18 | § 18 | |||||
Voraussetzungen für die Teilnahme | Voraussetzungen für die Teilnahme | |||||
(1) | Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und | (1) | unverändert | |||
zur Ausübung des Stimmrechts sind die | ||||||
Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig | ||||||
angemeldet | und | ihren | Aktienbesitz | |||
nachgewiesen haben. Die Anmeldung muss der | ||||||
Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür | ||||||
mitgeteilten Adresse innerhalb der gesetzlichen | ||||||
Fristen zugehen. In der Einberufung kann eine | ||||||
kürzere, in Tagen zu bemessende Frist | ||||||
vorgesehen werden. | ||||||
(2) | Die Anmeldung muss in Textform (§ 126b BGB) | (2) | unverändert | |||
oder auf einem sonstigen, von der Gesellschaft | ||||||
näher zu bestimmenden elektronischen Weg in | ||||||
deutscher oder englischer Sprache erfolgen. | ||||||
(3) | Für den Nachweis des Aktienbesitzes nach Absatz | (3) | Für den Nachweis des Aktienbesitzes nach | |||
1 ist ein besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes | Absatz 1 ist ein besonderer Nachweis des | |||||
erforderlich. Ein Nachweis über den Anteilsbesitz | Anteilsbesitzes erforderlich. Ein Nachweis über | |||||
gemäß § 67c Abs. 3 AktG ist hierfür in jedem Fall | den Anteilsbesitz gemäß § 67c Abs. 3 AktG ist | |||||
ausreichend. Der Nachweis des Anteilsbesitzes | hierfür in jedem Fall ausreichend. Der Nachweis | |||||
hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der | des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des | |||||
Hauptversammlung zu beziehen und muss der | 21.Geschäftsschluss des 22. Tages vor der | |||||
Gesellschaft so zeitig zugehen, dass die gesetzlich | Hauptversammlung zu beziehen und muss der | |||||
festgelegte Frist für den Zugang des Nachweises | Gesellschaft so zeitig zugehen, dass die | |||||
bei der Gesellschaft gewahrt ist. In der | gesetzlich festgelegte Frist für den Zugang des | |||||
Einberufung kann eine kürzere, in Tagen zu | Nachweises bei der Gesellschaft gewahrt ist. In | |||||
bemessende Frist vorgesehen werden. | der Einberufung kann eine kürzere, in Tagen zu | |||||
bemessende Frist vorgesehen werden. | ||||||
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Traton SE published this content on 26 April 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 26 April 2024 14:36:24 UTC.