Adani Logistics Limited (ALL) und Gateway Distriparks Limited (NSEI:GDL) (GDL) haben am 06. Juli 2020 mitgeteilt, dass sie ihren Streit über den Verkauf der Mehrheitsbeteiligung an Snowman Logistics Limited (BSE:538635) beigelegt haben. Darüber hinaus wird Adani Logistics weiterhin als Minderheitsaktionär mit 26 % an Snowman Logistics beteiligt sein. Die Unternehmen teilten mit, dass ALL kein Recht haben wird, einen Direktor für den Vorstand von Snowman zu nominieren oder zu ernennen, und dass es nicht in das Tagesgeschäft des Kühlkettenunternehmens Snowman eingebunden sein wird.

Gemäß der Einigung zwischen den drei Parteien wird die GDL weiterhin der alleinige Projektträger von Snowman bleiben und die alleinige Verantwortung für das Management und den Geschäftsbetrieb von Snowman tragen. "Wir möchten Ihnen mitteilen, dass sich die Parteien darauf geeinigt haben, die sekundäre Verkaufs-/Kauftransaktion nicht fortzusetzen und die bestehenden Streitigkeiten in Bezug auf den Nichtabschluss der sekundären Transaktion beizulegen und am 5. Juli 2020 eine Vergleichsvereinbarung zu unterzeichnen", so Adani Ports and Special Economic Zone Limited (NSEI:ADANIPORTS) (APSEZ) in einer Mitteilung an die BSE. In einem weiteren Zulassungsantrag sagte Snowman Logistics: "GDL, ALL und Snowman .

haben ihre Streitigkeiten nun einvernehmlich beigelegt. Die Parteien haben am 5. Juli 2020 eine Vergleichsvereinbarung unterzeichnet, wonach das von der GDL gegen ALL angestrengte Schiedsgerichtsverfahren zurückgezogen wird".

Die Vereinbarung besagt, dass ALL kein Recht zum Kauf hat und die GDL nicht verpflichtet ist, ihre Beteiligung an Snowman an ALL zu veräußern, weder gemäß dem Aktienkaufvertrag noch anderweitig, und dass die GDL weiterhin der alleinige Projektträger von Snowman bleiben wird und allein für das Management und den Geschäftsbetrieb von Snowman verantwortlich ist: "ALL wird nicht in das tägliche Management oder den Geschäftsbetrieb von Snowman involviert sein und hat kein Recht, einen Direktor für den Vorstand (oder einen oder mehrere Ausschüsse) von Snowman zu nominieren oder zu ernennen", so Snowman Logistics. Die GDL teilte in einer separaten Mitteilung an der BSE mit, dass gemäß der Einigung keine weiteren Ansprüche oder Gegenansprüche der Parteien gegeneinander im Zusammenhang mit dem SPA bestehen".