DER SIXT KONZERN IN ZAHLEN
in Mio. Euro
Umsatz
Segment Inland
Segment Europa
Segment Nordamerika
Sonstige
Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern (EBIT)
Corporate EBITDA1
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBT)
Umsatzrendite vor Steuern (in %)
Konzernergebnis
Ergebnis je Aktie unverwässert
Stammaktie (in Euro)
Vorzugsaktie (in Euro)
Bilanzsumme
Vermietfahrzeuge1
Eigenkapital
Eigenkapitalquote (in %)
Finanzverbindlichkeiten
Dividende je Aktie
Stammaktie (in Euro)
Vorzugsaktie (in Euro)
Gesamtausschüttung netto
20222021
3.066 | 2.282 | |||||
870 | 740 | |||||
1.278 | 946 | |||||
908 | 585 | |||||
10 | 13 | |||||
589 | 479 | |||||
699 | 573 | |||||
550 | 442 | |||||
17,9 | 19,4 | |||||
386 | 313 | |||||
8,21 | 6,66 | |||||
8,23 | 6,68 | |||||
5.551 | 4.521 | |||||
3.833 | 2.857 | |||||
1.979 | 1.746 | |||||
35,7 | 38,6 | |||||
2.505 | 2.001 | |||||
6,112 | 3,70 |
6,132 | 3,72 |
287,22 | 174,0 |
Veränderung | 2020 | 2019 | |||||
2022 zu 2021 | |||||||
in % | |||||||
34,3 | 1.532 | 2.501 | |||||
17,6 | 679 | 978 | |||||
35,1 | 577 | 1.033 | |||||
55,4 | 264 | 483 | |||||
-19,5 | 12 | 7 | |||||
22,9 | -49 | 339 | |||||
22,1 | 81 | 419 | |||||
24,4 | -82 | 308 | |||||
-1,5 Punkte | -5,3 | 12,3 | |||||
23,2 | 2 | 247 | |||||
23,2 | -0,73 | 4,97 | |||||
23,1 | -0,68 | 5,02 | |||||
22,8 | 4.428 | 6.249 | |||||
34,2 | 2.205 | 3.035 | |||||
13,4 | 1.395 | 1.592 | |||||
-2,9 Punkte | 31,5 | 25,5 | |||||
25,2 | 2.378 | 3.437 | |||||
65,1 | - | - | |||||
64,8 | 0,05 | 0,05 | |||||
65,1 | 0,8 | 0,8 | |||||
Durchschnittliche Flottengröße3 | 270.900 | 242.000 | 11,9 | 205.400 | 284.500 | |||||||||||||
Anteil Premiumfahrzeuge (in %)4 | 57 | 57 | 0 Punkte | 55 | 50 | |||||||||||||
Anteil Elektrofahrzeuge inkl. Plug-in-Hybrid und Mild-Hybrid (in %) | 11 | 9 | 2 Punkte | 3 | 1 | |||||||||||||
Anzahl Beschäftigte5 | 7.509 | 6.399 | 17,3 | 6.921 | 8.105 | |||||||||||||
Anzahl Stationen weltweit (31.12.)6 | 2.098 | 2.180 | -3,8 | 2.067 | 2.111 |
- Nutzungsrechte für durch Leasingverträge finanzierte Vermietfahrzeuge, die bisher in der Position "Sachanlagevermögen" enthalten waren, werden seit 2022 in der Position
"Vermietfahrzeuge" ausgewiesen. Die auf diese Nutzungsrechte entfallende Abschreibung wurde in die Abschreibungen auf Vermietfahrzeuge umgegliedert. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst.
- Vorschlag der Verwaltung einschließlich einer Sonderdividende von 2,00 Euro je Aktie
- Inklusive Franchisenehmer
- Wertmäßiger Anteil der eingeflotteten Fahrzeuge
- Im Jahresdurchschnitt
- Inklusive Franchise Länder
Pullach im Isartal
Inhaber-Stammaktien
WKN 723 132
ISIN DE0007231326
Inhaber-Vorzugsaktien
WKN 723 133
ISIN DE0007231334
Namens-Stammaktien
WKN A1K 065
ISIN DE000A1K0656
Kennung des Ereignisses
SIX2052023HV
Einladung zur
ordentlichen Hauptversammlung
der Sixt SE, Pullach im Isartal
Amtsgericht München, HRB 206738
Wir laden unsere Aktionäre+ zu der am
23. Mai 2023, 10:00 Uhr
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Die Hauptversammlung wird auf der Grundlage von § 26n Abs. 1 des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz (EGAktG) mit Zustimmung des Aufsichtsrats als virtuelle Hauptversammlung gemäß § 118a Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG)* ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) am Ort der Hauptversammlung abgehalten.
- 2 -
Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können sich im Wege elektronischer Kommunikation über den passwortgeschützten Online-Service für die Hauptversammlung der Gesellschaft (HV-PORTAL), welches über die Internetseite
http://ir.sixt.com/Hauptversammlung
erreichbar ist, zu der virtuellen Hauptversammlung zuschalten und auf diese Weise an der Versammlung teilnehmen. Wie Aktionäre und ihre Bevollmächtigten Zugang zum HV-Portal erhalten, ist nachfolgend im Abschnitt "III. Weitere Angaben und Hinweise; Zugang zum HV-Portal und elektronische Zuschaltung zur Hauptversammlung" beschrieben.
Die Stimmrechtsausübung der frist- und formgerecht angemeldeten Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.
Ort der Hauptversammlung im Sinne des AktG ist Kistlerhofstr. 70, Gebäude 75, 81379 München. Für die Aktionäre und deren Bevollmächtigte (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Versammlung.
+) Ausschließlich aus Gründen leichterer Lesbarkeit wird in dieser Einberufung für natürliche Personen die männliche Form verwendet. Sie steht stets stellvertretend für Personen aller geschlechtlichen Identitäten.
*) Die für Aktiengesellschaften mit Sitz in Deutschland maßgeblichen Vorschriften, insbesondere des HGB und des AktG, finden auf die Gesellschaft aufgrund der Verweisungsnormen der Art. 5, Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii), Art. 53 sowie Art. 61 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-VO) Anwendung, soweit sich aus spezielleren Vorschriften der SE- VO nichts anderes ergibt.
- TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Sixt SE, des zusammengefassten Lageberichts für die Sixt SE und den Konzern einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben gemäß §§ 289a, 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2022
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Feststellung des Jahresabschlusses bzw. eine Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung ist in diesem Fall durch das Gesetz nicht vorgesehen. Vielmehr sind die vorgenannten Unterlagen der Hauptversammlung nach der gesetzlichen Regelung (§ 176 Abs. 1 Satz 1 AktG) lediglich zugänglich zu machen. Diese sind über die Internetseite der Gesellschaft unter http://ir.sixt.com/Hauptversammlung auch während der Hauptversammlung zugänglich. Dementsprechend erfolgt zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung der Hauptversammlung.
- 3 -
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2022
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
Der im festgestellten Jahresabschluss ausgewiesene Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von EUR 390.475.238,20 wird wie folgt verwendet:
Ausschüttung | einer | Dividende | von | EUR 4,11 | |
sowie zusätzlich einer Sonderdividende von EUR 2,00 (insgesamt | |||||
EUR 6,11) je dividendenberechtigter Stammaktie | EUR | 185.543.054,32 | |||
Ausschüttung | einer | Dividende | von | EUR 4,13 | |
sowie zusätzlich einer Sonderdividende von EUR 2,00 (insgesamt EUR | 101.612.387,98 | ||||
EUR 6,13) je dividendenberechtigter Vorzugsaktie | |||||
Vortrag auf neue Rechnung | EUR | 103.319.795,90 | |||
EUR | 390.475.238,20 |
Der Anspruch der Aktionäre auf die Dividende ist am Freitag, den 26. Mai 2023, zur Zahlung fällig (§ 58 Abs. 4 Satz 2 AktG).
* * *
Von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltene eigene Aktien sind gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt. Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt, dass die Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger keine eigenen Aktien hält. Sollte sich die Zahl der von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Stamm- und Vorzugsaktien bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung verändern, wird von der Verwaltung in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt werden, der bei unveränderter Höhe der Dividende je dividendenberechtigter Stamm- bzw. Vorzugsaktie entsprechend angepasste Beträge für die auf die dividendenberechtigten Stamm- bzw. Vorzugsaktien entfallenden Ausschüttungssummen und für den Vortrag auf neue Rechnung vorsieht.
-
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Sixt SE für das Geschäftsjahr 2022
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Vorstands der Sixt SE für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2022 jeweils Entlastung zu erteilen. - Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Sixt SE für das Geschäftsjahr 2022
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, sämtlichen im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der Sixt SE für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2022 jeweils Entlastung zu erteilen, namentlich:
- Erich Sixt,
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Sixt SE published this content on 04 April 2023 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 04 April 2023 13:07:11 UTC.